Krankenversichertennummer KVNR
Fragen und Antworten zur Krankenversichertennummer
Die Digitalisierung des Gesundheitssystems schreitet voran. Um eine eindeutige und sichere Identifikation Ihrer Person für kommende Anwendungen wie dem elektronischen Rezept sicherzustellen, wird eine Krankenversichertennummer (KVNR) benötigt. Diese basiert auf Ihrer Rentenversicherungsnummer und ist ein Leben lang gültig.
Ihre KVNR können Sie jederzeit unter 09561 96 98202 telefonisch beantragen. Gesetzlich versicherte Personen, die eine Zusatzversicherung bei der HUK-COBURG-Krankenversicherung führen, erhalten die KVNR von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Fragen und Antworten zur Krankenversichertennummer finden Sie hier.
Die Krankenversichertennummer ist eine bundeseinheitliche Identifikationsnummer für alle krankenversicherten Personen in Deutschland.
Sie dient als Merkmal zur eindeutigen Identifikation von Versicherten.
Die KVNR ist vergleichbar mit der Rentenversicherungsnummer und wird in der Regel ein Leben lang beibehalten.
Die KVNR bietet den Einstieg in die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Sie ermöglicht eine Teilnahme an der Telematikinfrastruktur.
Diese bietet den sicheren und schnellen Austausch von medizinischen Dokumenten zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen, wie Ärzten, Apothekern, Krankenhäusern und Krankenversicherungen.
Hierbei wird die KVNR als eindeutiges Merkmal verwendet, um die jeweiligen Versicherten zu identifizieren.
Durch die Teilnahme an der Telematikinfrastruktur und der Verwendung der KVNR wird eine schnellere und effizientere Versorgung im Gesundheitswesen ermöglicht.
So können beispielsweise Arztbesuche oder die Ausstellung von Rezepten digital abgewickelt werden, was Zeit und Aufwand spart.
Ihre KVNR können Sie jederzeit unter 09561 96 98202 telefonisch beantragen. Ausgegeben wird sie zentral von der ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung). Sie ist dafür zuständig, die einheitliche Vergabe und Verwaltung der KVNR zu gewährleisten.
Die Krankenversichertennummer ist lebenslang gültig. Das bedeutet, dass sie auch bei einem Wechsel der Krankenversicherung mitgenommen wird. Sie behalten also Ihre KVNR unverändert. Dies gewährleistet Kontinuität und einheitliche Identifikation, unabhängig von eventuellen Veränderungen in Ihrer Versicherungssituation.
Die Krankenversichertennummer dient nicht zur Anmeldung im Kundenportal „Meine HUK“.
Verwenden Sie dafür bitte Ihre vergebenen Benutzerdaten wie E-Mail-Adresse und das individuelle Passwort.
Ferner ersetzt die Krankenversichertennummer nicht Ihre Versicherungsscheinnummer.
Nachdem Sie Ihre KVNR telefonisch bei uns beantragt haben, teilen wir Ihnen diese schriftlich mit. Bei Neukunden ohne vorhandener KVNR wird die Nummer gleich beantragt.
Wenn Sie bereits eine KVNR haben, finden Sie diese im Kundenportal „Meine HUK” unter „Vertragsansicht”.
Die Krankenversichertennummer ist lebenslang gültig und wird auch bei einem Wechsel der Krankenversicherung beibehalten.
Dabei ist es egal, ob ein Wechsel von gesetzlicher zu privater Krankenversicherung oder umgekehrt erfolgt.
Die Anwendungen der Telematikinfrastruktur bringen eine Reihe von Vorteilen für die Versicherten mit sich.
Durch die Digitalisierung des Gesundheitssystems und die Vernetzung von Ärzten, Krankenhäusern, Leistungsträgern und Patienten ergeben sich zahlreiche Verbesserungen.
Einer der Hauptvorteile ist die Möglichkeit, schnellere und kürzere Wege im Gesundheitssystem zu haben. Durch den elektronischen Austausch von medizinischen Daten und Befunden können Informationen schneller und effizienter von einem Arzt zum anderen übermittelt werden.
Dies reduziert die Notwendigkeit wiederholter Untersuchungen und ermöglicht eine schnellere Diagnose und Behandlung. Dadurch sparen die Versicherten Zeit und Aufwand.
Weiterführende Informationen zur Telematikinfrastruktur und elektronischen Patientenakte finden Sie hier:
Die einmal pro Person vergebene Rentenversicherungsnummer ist die Basis für die Erstellung der Krankenversichertennummer (KVNR).
Die Eindeutigkeit und lebenslange Gültigkeit der KVNR wird über die Zuordnung zur Rentenversicherungsnummer sichergestellt.
Wenn Sie die Beantragung ihrer KVNR ablehnen, können Sie in Zukunft keine digitalen Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte nutzen.
Sollten Sie Implantate erhalten, die meldepflichtig sind, ist es notwendig vorab eine KVNR zu beantragen. Dadurch kann sich die Einsetzung des Implantats verzögern.
Dem Datenschutz wird auch bei den Abläufen rund um die Krankenversichertennummer ein hoher Stellenwert eingeräumt. Ohne Ihre Einwilligung findet keine Weitergabe von Daten statt.
Der Datenaustausch zwischen der Privaten Krankenversicherung, der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Deutschen Rentenversicherung und der Vertrauensstelle erfolgt ausschließlich verschlüsselt.
Ihre KVNR ermöglicht zudem keine Rückschlüsse auf Ihre Rentenversicherungsnummer: Die Vertrauensstelle pseudonymisiert die Rentenversicherungsnummer und nutzt ein sicheres technisches Verfahren, um die KVNR zu erstellen.
Beginnend ab dem 23.10.2025 können unsere Vollversicherten das E-Rezept nutzen. Mehr Informationen finden Sie hier: HUK E-Rezept: Alle Infos inkl. App für Android & iOS