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Winterreifenpflicht in Europa: Wo sie im März noch gilt

Was Sie jetzt wissen müssen: 

  • In vielen europäischen Ländern gilt auch im März noch eine Winterreifenpflicht.
  • Länder wie Italien und Österreich haben strenge Vorschriften – in der Schweiz und Dänemark drohen hohe Bußgelder.
  • Bei Falschbereifung drohen Bußgelder und Einschränkungen beim Versicherungsschutz.

Warum die Winterreifenpflicht in Europa im März noch relevant ist

Auch wenn der Frühling naht und es für manche schon bald mit dem Auto in den Urlaub geht, sind Winterreifen in vielen europäischen Ländern weiterhin Pflicht. Besonders in Regionen mit alpinen Straßen oder wechselhaftem Wetter gelten strenge Vorschriften, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

Länder mit Winterreifenpflicht im März

  • Dänemark: In Dänemark müssen Pkw bei winterlichen Bedingungen Winter- oder Ganzjahresreifen mit Schneeflockensymbol haben. Spikereifen sind bis 15. April erlaubt und müssen bei Verwendung auf allen Rädern montiert sein.
  • Deutschland: In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht bei Glatteis, Schnee, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Erlaubt sind Winter- oder Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol.
  • Estland: In Estland gilt die Winterreifenpflicht nur bis zum 1. März für alle Fahrzeuge. Bei Bedarf kann die Pflicht allerdings bis April verlängert werden. Ganzjahresreifen dürfen das ganze Jahr über gefahren werden.
  • Finnland: In Finnland besteht bis zum 31. März bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifenpflicht.
  • Frankreich: In Frankreich gilt in vielen Bergregionen bis zum 31. März eine Winterreifenpflicht. Entsprechende Schilder können auf anderen Straßen ebenfalls eine Winterreifenpflicht anordnen.
  • Italien: In Italien gilt die Winterreifenpflicht in bestimmten Regionen und auf Strecken wie der Brennerautobahn bis zum 15. April. Informieren Sie sich vor Ihrer Italienreise über lokale Winterreifenregelungen und achten Sie vor Ort auf Beschilderungen.
  • Kroatien: In Kroatien gilt bis zum 15. April auf vielen Straßen Winterreifenpflicht, teils witterungsabhängig per Verkehrszeichen. Mindestens zwei Winterreifen (M+S) mit 4 mm Profil müssen auf der Antriebsachse montiert sein, wobei aus Sicherheitsgründen immer 4 Winterreifen empfohlen werden.
  • Lettland: In Lettland besteht eine Winterreifenpflicht für Pkw ebenfalls bis 1. März.
  • Litauen: In Litauen sind Winter- oder Ganzjahresreifen bis 1. April Vorschrift.
  • Luxemburg: In Luxemburg sind bei winterlichen Straßenverhältnissen Winter- oder Ganzjahresreifen für Pkw Pflicht.
  • Rumänien: In Rumänien sind Winterreifen Pflicht, wenn es die Straßenverhältnisse erfordern.
  • Schweden: In Schweden sind Winter- oder Allwetterreifen bis zum 31. März vorgeschrieben, wenn winterliche Bedingungen herrschen.
  • Schweiz: In der Schweiz gibt es keine allgemeine Winterreifenpflicht. Dennoch können Bußgelder verhängt werden, wenn ein Fahrzeug mit Sommerreifen den Verkehr behindert. Eine Mithaftung droht außerdem, wenn bei winterlichen Verhältnissen und der falschen Bereifung ein Unfall passiert. Beschilderungen können zudem auf eine Schneeketten-Pflicht hinweisen.
  • Serbien: In Serbien sind Winterreifen bei winterlichen Verhältnissen bis zum 1. April Pflicht.
  • Slowakei: In der Slowakei benötigen Pkw bei winterlichen Bedingungen bis zum 31. März Winter- oder Ganzjahresreifen (M+S).
  • Slowenien: In Slowenien gilt die Winterreifenpflicht für Pkw bis 15. März und bei winterlichen Straßenverhältnissen. Alternativ sind Ganzjahresreifen (M+S) oder Schneeketten auf Sommerreifen erlaubt.
  • Tschechien: In Tschechien gilt bis zum 31. März bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifenpflicht. Alternativ sind Ganzjahresreifen erlaubt.
  • Österreich: In Österreich besteht eine situative Winterreifenpflicht bis zum 15. April. Das Mindestprofil von 4 mm ist entscheidend.

Lesen Sie hier mehr zur Reifenkennzeichnung.

Strafen und Versicherungsschutz bei Falschbereifung

Wer mit falschen Reifen einen Unfall verursacht, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Einschränkungen beim Versicherungsschutz. Kommt es zu einem Unfall, wird geprüft, ob die Falschbereifung ursächlich war. In diesem Fall kann die Versicherung die Leistung kürzen.

Prüfen Sie vor Reisen im März die Winterreifenpflicht in Ihrem Zielland und der Zielregion. Achten Sie auf ausreichendes Profil und informieren Sie sich über sonstige Vorschriften. So vermeiden Sie Bußgelder und erhöhen Ihre Sicherheit. Erfahren Sie hier, welche Strafen für Sommerreifen im Winter in Deutschland drohen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand Januar 2026.

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