Mit dem Auto ins Ausland: Wo Ihre Kfz-Haftpflicht greift
Was Sie jetzt wissen müssen:
- Mit Ihrer deutschen Kfz-Haftpflicht genießen Sie Versicherungsschutz in Europa.
- Zusätzlich können Sie sich in den außereuropäischen Gebieten, die zur EU gehören, auf Ihre Versicherung verlassen.
- Und auch in den Ländern, die auf der Grünen Karte (Internationale Versicherungskarte) gültig geschrieben sind, haben Sie Versicherungsschutz. Das kann allerdings von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein.
Gilt meine Autoversicherung auch im Ausland?
Die gute Nachricht: Ihre deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung greift nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa. Deshalb sind Sie für die meisten Reisen mit dem Auto ins Ausland bereits mit der notwendigen Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Wollen Sie in ein Land reisen, in dem Ihre Kfz-Haftpflicht nicht gilt, müssen Sie eine Grenzversicherung abschließen.
Dennoch lohnt sich ein kurzer Blick in Ihren Vertrag: Dort finden Sie den genauen Geltungsbereich Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung, also in welchen Ländern Ihre Kfz-Haftpflicht gültig ist.
Versicherungsschutz im Ausland: Kennzeichenabkommen und Grüne Karte
In der EU und vielen weiteren europäischen Ländern gilt seit Jahren das sogenannte Kennzeichenabkommen: Ihr Fahrzeugkennzeichen dient dort als ausreichender Versicherungsnachweis – eine separate Grüne Karte müssen Sie in diesen Ländern nicht vorweisen.
Darüber hinaus gibt es Länder, in denen Ihre deutsche Kfz-Haftpflichtversicherung über das Grüne-Karte-Abkommen gilt. Welche Länder das im Einzelfall sind, kann jedoch von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein – ein Blick in Ihre Police vor Reiseantritt lohnt sich daher immer.
Das Mitführen der Grünen Karte ist heute nur noch in wenigen Ländern gesetzlich vorgeschrieben, darunter Albanien und die Türkei. Für Reisen nach Italien oder Großbritannien ist das Mitführen zwar nicht zwingend, aber dennoch empfehlenswert – etwa als schneller Nachweis im Schadenfall.
Übrigens: Auch wenn sie im alltäglichen Sprachgebrauch noch immer so bezeichnet wird, ist die „Grüne Karte” inzwischen weiß und wird auch nicht mehr als Karte ausgestellt. Offiziell heißt sie nun „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr", kurz IVK, und kann oft bequem zu Hause ausgedruckt werden.
In den Unterlagen nachschauen, ob Ihr Auto im Ausland versichert ist
Ob Sie in einem Land mit Grüne-Karte-Abkommen auch tatsächlich Versicherungsschutz genießen, hängt von Ihrem Versicherer ab. Jeder Anbieter kann selbst festlegen, in welchen Staaten die Haftpflichtdeckung gilt. Deshalb ist es wichtig, vor Reiseantritt in ein Land außerhalb Europas zu prüfen , ob Ihr Zielland mit aufgeführt ist. Nur wenn das Land auf der Grünen Karte genannt wird, besteht Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht.
Achtung: Die Grüne Karte ist kein Rundumschutz im Ausland
Die Grüne Karte bescheinigt ausschließlich die Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung – also Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen. Die Schäden am eigenen Auto sind nicht enthalten. Wer auch sein eigenes Fahrzeug absichern möchte, sollte zusätzlich über eine Kasko-Versicherung nachdenken.
Checkliste vor dem Reisestart: Was ist abgedeckt?
Je nach Anbieter kann es Unterschiede bei den Leistungen geben. Ein kurzer Anruf bei Ihrer Versicherung oder ein Blick in die Police bringen schnell Klarheit und sorgen für einen entspannten Start in den Urlaub.
Diese Fragen sollten Sie stellen:
- Gilt die Police auch in meinem Reiseland?
- Muss ich eine Grüne Karte oder andere Nachweise mitführen?
- Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
- Welche Notfallnummern zur Schadensmeldung gelten aus dem Ausland?