Berater-Homepage von Rainer Holtermann

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-DUMU-2CAU5-55 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-DUMU-2CAU5-55

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-DUMU-2CAU5-55


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Berater-Homepage von Rainer Holtermann
Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-DUMU-2CAU5-55 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-DUMU-2CAU5-55

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-DUMU-2CAU5-55


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Frau am Fenster

Virusinfektion

Wichtige Informationen für HUK-COBURG Kunden

Frau am Fenster

Virusinfektion

Wichtige Informationen für HUK-COBURG Kunden

Inhaltsverzeichnis

So können Sie Virusinfektionen vorbeugen

Im Alltag begegnen wir vielen Erregern wie Viren und Bakterien. Einfache Hygienemaßnahmen tragen dazu bei, sich und andere vor ansteckenden Infektionskrankheiten zu schützen.

Icon: Hände waschen

Regelmäßig und richtig Hände waschen

Icon: Hand im Gesicht

Halten Sie Ihre Hände aus dem Gesicht fern

Icon: Niesen

Richtig husten und niesen

Icon: Abstand im Krankheitsfall

Im Krankheitsfall Abstand halten

Icon: Putzmittel

Auf ein sauberes Zuhause achten

Icon: Offenes Fenster

Regelmäßig Lüften

Icon: Hände waschen
Regelmäßig und richtig Hände waschen

Waschen Sie Ihre Hände nicht nur dann, wenn sie sichtbar schmutzig sind. Krankheitserreger sind mit bloßem Auge nicht zu erkennen, daher sollten Sie sich im Alltag regelmäßig und gründlich die Hände waschen:

  • Wenn Sie nach Hause kommen
  • Vor und während der Zubereitung von Speisen
  • Vor den Mahlzeiten
  • Nach dem Besuch der Toilette
  • Nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen
  • Vor und nach dem Kontakt mit Erkrankten
  • Nach dem Kontakt mit Tieren

So waschen Sie Ihre Hände richtig:

  • Hände unter fließendes Wasser halten,
  • anschließend sowohl Handinnenflächen als auch Handrücken bis zum Handgelenk, Fingerspitzen, Fingerzwischenräume und Daumen von allen Seiten mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife einreiben,
  • unter fließendem Wasser abwaschen
  • und mit einem sauberen Tuch abtrocknen.

Tipp: Zu Hause sollte jeder sein eigenes Handtuch haben.

Was ist hygienischer: Flüssigseife aus dem Spender oder Seife am Stück?

Die Wirkweise beider Seifenarten ist identisch. Sie verkapselt die Viren und löst deren Hülle auf. Die Reste werden mit normalem Wasser weggewaschen. Auf der Seife selbst bleiben keine Viren haften. Wenn Sie ein Stück Seife verwenden, sollten Sie darauf achten, dass sich unter der Seife kein Abtropfwasser sammeln kann. In diesem Wasser können sich Keime sammeln und vermehren.

Icon: Hand im Gesicht
Halten Sie Ihre Hände aus dem Gesicht fern

Fassen Sie mit ungewaschenen Händen nicht an Mund, Auge oder Nase.

Icon: Niesen
Richtig husten und niesen
  • Halten Sie beim Husten oder Niesen Abstand zu anderen – am besten 2 Meter und drehen Sie sich weg.
  • Niesen oder husten Sie in Ihre Armbeuge, nicht in Ihre Hand.
  • Nach dem Niesen und Husten immer Hände waschen – auch nach der Benutzung eines Taschentuchs.
Icon: Abstand im Krankheitsfall
Im Krankheitsfall Abstand halten
  • Kurieren Sie sich zu Hause aus.
  • Verzichten Sie auf enge Körperkontakte, solange Sie ansteckend sind.
  • Halten Sie sich in einem separaten Raum auf und benutzen Sie wenn möglich eine getrennte Toilette.
  • Benutzen Sie Essgeschirr oder Handtücher nicht mit anderen.
Icon: Putzmittel
Auf ein sauberes Zuhause achten
  • Reinigen Sie besonders Küche und Bad regelmäßig.
  • Lassen Sie Putzlappen nach Gebrauch gut trocknen und wechseln sie diese häufig aus.
Icon: Offenes Fenster
Regelmäßig Lüften

Öffnen Sie in geschlossenen Räumen mehrmals täglich für einige Minuten die Fenster, um ordentlich zu lüften.

Covid-19: Ihre Fragen – unsere Antworten

Wir erhalten aktuell viele Fragen in Bezug auf Corona und Ihre Versicherung. Die häufigsten Fragen haben wir nachfolgend gesammelt und für Sie beantwortet. Außerdem finden Sie allgemeine Hinweise zum Schutz Ihrer Gesundheit und wichtige Verhaltensregeln. Bleiben Sie gesund!

Fragen zu FFP2-Masken

Werden die Kosten für FFP2-Masken ersetzt?

Nein. Die Anschaffung und Verwendung der FFP2-Masken fallen in den privaten Lebensbereich.

Fragen zur Kranken­versicherung

Werden die Kosten für Selbsttests übernommen?

Die Selbsttests dienen ausschließlich der privaten Lebensführung. Daher fallen die Kosten hierfür in den privaten Lebensbereich. Eine Leistung aus Ihrem Krankenversicherungsvertrag kann daher nicht zur Verfügung gestellt werden.

Werden die Kosten für einen Corona-Test übernommen?

Ja. Der Corona-Test bei Verdachtsfällen stellt eine diagnostische Maßnahme dar, die unabhängig vom Testergebnis als medizinisch notwendige Heilbehandlung zu qualifizieren ist. Daher werden sämtliche Testungen, die ein Arzt als indiziert ansieht, auch im tariflichen Rahmen erstattet.

Werden die Kosten für eine ambulante oder stationäre Behandlung bei bestätigter Infektion mit dem Coronavirus erstattet?

Ja. Bestätigt sich der Verdacht, sind auch die weiteren stationären und/oder ambulanten Behandlungsmaßnamen grundsätzlich vom Versicherungsschutz der Privaten Krankenversicherung (PKV) umfasst.

Wann erhalte ich eine Krankschreibung und Leistungen im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit?

Haben Sie sich mit dem Coronavirus angesteckt und werden entsprechend diagnostiziert, erhalten Sie von Ihrem Arzt eine Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit. Dank des sogenannten Infektionsschutzgesetzes wird Ihr Gehalt in der Folge mindestens für 6 Wochen von Ihrem Arbeitgeber weitergezahlt. Diesem werden die Lohnzahlungen von den zuständigen Behörden zurückerstattet. Ab der 7. Woche werden Lohnersatzleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) gezahlt.

Besteht ein Anspruch auf Krankenhaustagegeld, wenn ich wegen Corona stationär behandelt werde?

Ja. Wenn der Aufenthalt im Krankenhaus als stationär notwendige Heilbehandlung erfolgt, besteht auch ein Anspruch auf KHT.

Bieten Sie eine Online-Sprechstunde an?

Speziell für Kunden mit einer Krankenvoll- oder Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte bieten wir mit der App „Meine Gesundheit“ eine Online-Sprechstunde an. Hier können Sie beispielsweise Fragen zu Gesundheitsthemen oder Krankheitsbildern stellen.

Zur App „Meine Gesundheit“

Kann ich meine Rechnungen auch digital einreichen?

Sie können Belege und Rechnungen für die private Krankenvollversicherung mit der App „Meine Gesundheit“ einfach per Smartphone oder Tablet einreichen und sehen alle laufenden und offenen Vorgänge zu Ihren Verträgen. Alle Infos rund um die Voraussetzungen und die Download Links zur App haben wir für Sie zusammengestellt:

Zur App „Meine Gesundheit“

Was passiert, wenn ich geforderte Unterlagen für den Abschluss meiner Kranken­versicherung nicht sofort einreichen kann?

Wir haben bei Ihnen weitere ärztliche Unterlagen aufgrund von Vorerkrankungen angefordert. Sollten Sie diese aktuell von Ihren Ärzten nicht erhalten, informieren Sie uns – wir klären dann gemeinsam das weitere Vorgehen.

Was passiert, wenn ich die Beiträge zur Kranken­versicherung nicht mehr zahlen kann?

Das Mahnverfahren der Krankenversicherung ist bereits mit mehreren Mahnstufen und langen Fristen auf eine wirtschaftliche Notlage hin ausgelegt. Als Pflichtversicherung darf die Vollversicherung nicht beendet werden, sondern wird dann nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Mahnverfahren in den Notlagentarif überführt, der mit deutlich niedrigeren Beiträgen verbunden ist. Gerne suchen wir mit Ihnen als Kunde nach individuellen Lösungen. Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, sollte es zu „Engpässen“ kommen.

Fragen zur Auslands­reise­kranken­versicherung

Ist Corona im Rahmen der ARK mitversichert?

Kosten für die medizinische Behandlung einer Corona-Erkrankung sind im Leistungsumfang der Auslandsreisekrankenversicherung abgesichert.

Inwieweit greift die Versicherung, wenn ich im Ausland bin und von einer Quarantänemaßnahme betroffen bin?

Sollten Sie vorsorglich oder krankheitsbedingt in Isolation gestellt werden, sind die durch die Quarantäne entstehenden (Mehr-) Kosten nicht über die Auslandsreisekrankenversicherung abgesichert.

Kosten für den Test zum vorsorglichen Ausschluss der Corona-Erkrankung oder weitere präventive Maßnahmen (z. B. Masken, Hygieneartikel,...) werden nicht übernommen. Natürlich übernehmen wir aber die Kosten für ärztlich angeordnete Tests.

(Mehr-) Kosten, welche aufgrund fehlender Heimreise-Möglichkeiten entstehen (z.B. Unterbringungskosten, Umbuchungskosten) sind keine Leistung der Auslandsreisekrankenversicherung.

Kann ich für aktuelle und zukünftige Reisen eine Auslands­reise­kranken­versicherung bei Ihnen abschließen?

Ja. Derzeit bestehen unverändert für große Teile der Welt Warnungen des Auswärtigen Amtes vor – insbesondere touristischen – Reisen ins Ausland.

Aufgrund der aktuellen Situation kann unter Umständen die medizinische Versorgung vor Ort nicht wie gewohnt gewährleistet werden. Auch kann es zu einer Unterversorgung kommen, sofern die Gesundheitssysteme im Reiseland überlastet sind.

Beachten Sie deshalb:

Bitte versorgen Sie sich vor Beginn der Reise mit ausreichend Medikamenten, die Sie dauerhaft einnehmen. Planen Sie eine eventuell spätere Heimreise mit ein, da die Beschaffung von Dauermedikamenten kein Leistungsinhalt Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung ist. Bei bestehenden Vorerkrankungen raten wir Ihnen, die Reisefähigkeit mit Ihrem Hausarzt abzuklären und sich diese auch schriftlich bestätigen zulassen.

Wir weisen darauf hin, dass wir medizinische Rücktransporte aktuell nicht reibungslos oder zeitnah durchführen können. Es gibt erhebliche Einschränkungen im Luftverkehr, zudem fehlt häufig das medizinische Personal, welches diese Transporte begleiten kann.

Berücksichtigen Sie bitte außerdem, dass die HUK-COBURG-Auslandsreisekrankenversicherung keine Rückholungen organisiert, falls auf Grund von Einschränkungen im Reiseverkehr keine Möglichkeit für Sie besteht, nach Deutschland zurück zu reisen. Wir organisieren nur medizinisch notwendige und sinnvolle Transporte aus dem Ausland. Bitte beachten Sie hierzu Ihre Tarifbedingungen.

Wo bekomme ich offizielle Informationen zum Thema Auslandsreisen?

Fragen zur Rechts­schutz­versicherung

Hilft mir meine Rechtsschutz bei rechtlichen Fragen in der Corona-Krise?

Ja, rufen Sie uns an. Wir vermitteln Ihnen rund um die Uhr unter der 09561 96 109*** z. B. eine für Sie kostenlose Telefonische Anwaltliche Sofortberatung.

Wie verhalte ich mich, wenn mein Arbeitgeber Kurzarbeit anordnet?

Kurzarbeit bedeutet, dass ein Teil oder auch alle Mitarbeiter in einem Unternehmen weniger oder auch gar nicht mehr arbeiten. Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen Kurzarbeit anordnen, um eine wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens zu verhindern bzw. dem Wegfall von Arbeitsplätzen entgegenzuwirken.

Weitere Informationen finden Sie hier. Sie haben weitere Fragen? Auch wir sind rund um die Uhr unter der 09561 96 109*** für Sie da. Gerne vermitteln wir Ihnen rechtliche Unterstützung durch Fachanwälte.

Wie storniere ich meine Reise, die ich jetzt nicht mehr antreten kann, rechtssicher?

Aufgrund der aktuellen weltweiten Entwicklung in der Corona-Pandemie wird sowohl von der Bundesregierung wie auch durch viele ausländische Regierungen von nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wie auch innerhalb Deutschlands gewarnt. In vielen Ländern muss mit Einreisebeschränkungen bzw. mit Quarantänemaßnahmen gerechnet werden.

Weitere Informationen finden Sie hier. Gerne können Sie rund um die Uhr die Hotline 09561 96 109*** für die Vermittlung einer für Sie kostenlosen Telefonischen Anwaltlichen Sofortberatung zur Beantwortung Ihrer Fragen nutzen.

Wie erhalte ich rechtliche Unterstützung trotz der Ausgangsbeschränkungen?

Zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus gelten in ganz Deutschland Kontaktbeschränkungen. Das öffentliche Leben soll stark heruntergefahren werden, durch „Social Distancing“ soll die Ausbreitung des Virus gebremst werden.

Detaillierte Informationen finden Sie hier. Melden Sie sich rund um die Uhr unter der 09561 96 109*** bei uns. Wir vermitteln Ihnen bundesweit eine schnelle, unkomplizierte Vertretung durch spezialisierte Anwälte.

Fragen zur Kfz-Versicherung

Aufgrund der aktuellen Situation kann ich meinen Versicherungsbeitrag nicht zahlen. Welche Möglichkeiten bietet mir die HUK-COBURG bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten an?

Wir möchten Ihnen helfen, Ihre Zahlungsschwierigkeiten bestmöglich zu überbrücken. Kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig, damit wir eine optimale Lösung finden können.

Bekomme ich mein Versicherungskennzeichen für mein Moped auch online?

Stellen Sie den Antrag einfach online, indem Sie hier klicken. Nach Antragstellung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Überweisen Sie den darin genannten Beitrag. Nach Zahlungseingang erhalten Sie Versicherungsschein und Versicherungskennzeichen per Post.

Ich habe ein nicht zugelassenes Fahrzeug gekauft und kann dieses nicht anmelden. Wie kann ich das Fahrzeug trotzdem absichern?

Bitte beachten Sie, dass alle gültigen Rechtsvorschriften weiterhin eingehalten werden müssen. Das heißt insbesondere, das Fahrzeug darf nicht im Straßenverkehr genutzt werden, wenn es nicht zugelassen ist. Vor Anmeldung des Fahrzeuges können wir Ihnen trotzdem Versicherungsschutz über die Kaskoversicherung anbieten. Interessiert? Dann sprechen Sie uns bei Antragstellung einfach auf dieses Thema an. Wir beraten Sie gern.

Unser Tipp für Sie: Einige Zulassungsbehörden bieten Wege der Online-Zulassung an. So können Sie Ihr Fahrzeug schnell und einfach zulassen.

Ist die HUK-COBURG bei einem Unfall oder einer Panne erreichbar?

Die HUK-COBURG Assistance GmbH ist die 24-Stunden-Notrufzentrale der HUK-COBURG. Sie ist auch jetzt rund um die Uhr erreichbar, und die Pannenhelfer und Abschleppdienste stehen wie gewohnt zur Verfügung: 09561 96 108.

Wie lange ist meine eVB-Nummer gültig?

Ihre elektronische Versicherungsbestätigung hat bei uns nach Erhalt eine Gültigkeit von 18 Monate. Falls Ihre Kfz-Zulassungsstelle derzeit keine Termine annimmt, können Sie Ihr Fahrzeug daher auch zu einem späteren Zeitpunkt noch mit Ihrer eVB-Nummer anmelden. Ihren Versicherungsbeitrag zahlen Sie natürlich erst ab dem Datum der Kfz-Zulassung.

Fragen zur Lebens­versicherung

Zahlt die Risiko­lebens­versicherung auch bei den Folgen des Corona-Virus?

Bei Risikolebensversicherungen gibt es bei uns keine spezielle Klausel zur Pandemie. Für die Zahlung der Versicherungsleistung gelten bei Corona dieselben Voraussetzungen wie in jedem anderen Leistungsfall. Dies trifft so auch auf die Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung sowie auf die Sterbegeldversicherung zu.

Ist meine Altersvorsorge bei fallenden Börsenkursen in Gefahr?

Nein. Bei der Altersvorsorge geht es um langfristige Sparziele. Hierbei legen unsere Anlageexperten einen großen Wert auf breite Streuung sowie verschiedene Anlageklassen. Sie passen ihre Anlageentscheidungen an die jeweilige Marktlage an. Sie erzielen so, wie bereits in der Vergangenheit bewiesen, sehr gute Erträge für Ihre Altersvorsorge.

Nutzen Sie bei Ihrer Altersvorsorge zum Teil oder hauptsächlich Fondsanlagen?
Dann profitieren Sie mit Ihrem regelmäßigen Beitrag vom Auf- und Ab der Kapitalmärkte.

Bei fallenden Börsenkursen erhalten Sie für Ihre Sparbeiträge mehr Fondsanteile. Sie kaufen günstig wie ein Profi. Die Geschichte zeigt, dass bisher jede Krise überwunden wurde. Die Euphorie danach hatte stets neue Höchststände zur Folge. Ihr Vermögen wächst durch den langfristigen Aufwärtstrend der Märkte.Wichtig ist auch in einer Krise die Ruhe zu bewahren und die wertvollen Anteile zu behalten.

Welche Möglichkeiten bestehen, wenn ich aufgrund von Corona in Zahlungsschwierigkeiten komme?

Unsere Produkte sind seit Jahren sehr flexibel. Bei vorübergehenden Engpässen können Sie beispielsweise Beiträge pausieren bzw. stunden. Melden Sie sich einfach telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular bei uns. Wir beraten Sie gerne dazu, wie Sie Ihren Versicherungsschutz trotz Zahlungsschwierigkeiten aufrechterhalten können.

Betriebliche Altersversorgung (bAV): Welche Auswirkungen und Möglichkeiten gibt es bei Kurzarbeit?

Die Kurzarbeit an sich hat grundsätzlich zunächst keine Auswirkungen auf die bAV: Vor allem die Unverfallbarkeitsfristen laufen unverändert weiter. Natürlich können aber die finanziellen Einbußen letztlich zu Handlungsbedarf und Konsequenzen für die bAV führen.

Arbeitgeberfinanzierte bAV: Hat ein Arbeitgeber eine durch ihn finanzierte Zusage auf Leistungen der bAV erteilt, so muss er diese grundsätzlich erst einmal fortführen. Automatische Auswirkungen in Form einer Kürzung des Aufwands wären nur dann gegeben, wenn die bAV vom Arbeitsentgelt abhängig ist. Entscheidend sind die jeweiligen kollektiven bzw. individuellen Versorgungszusagen, bzw. die Versorgungsordnung.

Entgeltumwandlung (inklusive Arbeitgeber-Zuschuss): Eine Weiterführung der arbeitnehmerfinanzierten bAV in bisheriger Höhe oder reduziert ist auch während der Kurzarbeit möglich.

Für Beitragsreduzierungen oder Beitragspausen bieten wir verschiedene Möglichkeiten an. Melden Sie sich als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer einfach telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular bei uns. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten.

Rund um das Home Office

Komplett neue Situation zu Hause… Mittlerweile ist die Einrichtung des Arbeitsplatzes zumindest provisorisch erfolgt, der Internetzugang steht, Zugriff auf die Daten gesichert. Aber wie sieht es zu Hause mit dem Versicherungsschutz aus? Das klären wir in unserem Ratgeber.

Sollte ich mich auf Corona testen lassen?

Der Online-Fragebogen „CovApp“ der Charité Berlin kann bei der Beantwortung dieser Frage unterstützen. Mit der Beantwortung von Fragen zu Alter, Wohnsituation und Symptomen wird ermittelt, ob ein Test in Frage kommt oder nicht.

Zur „CovApp“ der Charité Berlin

Wie schütze ich meine Eltern/Großeltern?

Auch wenn es schwerfällt: Der effizienteste Schutz für ältere Mitbürger ist die Vermeidung von sozialen Kontakten. Gerade ältere Personen mit Vorerkrankungen können schwer an Covid-19 erkranken. Mangelnde Nähe und soziale Distanz sorgen auch für Probleme. Gerade bei aktiven älteren Menschen droht ein „Lagerkoller“, weil die üblichen Kontakte derzeit nicht mehr möglich sind. Eine Hilfe können Videochats und regelmäßige Telefonate sein. Auch Unterhaltungen mit genügend Sicherheitsabstand zum Beispiel vom Garten zum Fenster können eine Alternative sein.

Zusammenhalt – Nachbarn helfen Nachbarn

Covid-19 betrifft uns alle und ist zur weltweiten Pandemie geworden. Besonders ältere Mitbürger und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen sind durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 gefährdet. Bei ihnen ist das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf laut Robert-Koch-Institut erhöht. Auch wenn wir aktuell noch wenig über das Virus wissen, raten Experten dazu, vorsichtig zu sein, Hygienemaßnahmen einzuhalten und soziale Kontakte soweit es geht einzuschränken.

In der aktuellen Situation ist unsere Solidarität und unser Gemeinsinn besonders gefragt: Jeder kann helfen; egal ob Einkaufen, Gassi gehen, Post einwerfen oder Medikamente in der Apotheke abholen. Wer anderen seine Hilfe anbieten möchte, dem stellen wir unsere Vorlage zur Nachbarschaftshilfe zur Verfügung. Einfach ausfüllen, ausdrucken und helfen!

Vorlage zur Nachbarschaftshilfe

Tipps und Tricks die Ihren Alltag schöner machen

  1. Gesundheit, Vorsorge & Vermögen
  2. Prävention & Information
  3. Coronavirus