Private Pflegezusatzversicherung
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60 € staatliche Förderung im JahrDer Staat unterstützt Ihre private Pflegevorsorge mit einem monatlichen Beitragszuschuss von 5 €.
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Abschluss ohne GesundheitsprüfungIhr Antrag wird garantiert ohne Gesundheitsfragen und Risikozuschläge angenommen.
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Dynamische Anpassung Ihrer AbsicherungIhr Pflegegeld erhöht sich alle drei Jahre um bis zu 10 % ganz ohne neue Wartezeit.
Ihre Pflegezusatzversicherung – günstig & ohne Gesundheitsprüfung
Jetzt 60 € staatliche Förderung nutzen!
Heute schon günstig absichern, um eine teure Versorgungslücke im Pflegefall zu schließen – mit der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung.
Sichern Sie sich nicht nur 60 € staatliche Förderung, sondern auch günstigen Beiträge.
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Warum eine Pflegezusatzversicherung wichtig ist
- Die gesetzliche Pflegeversicherung erstattet im Regelfall nicht die vollen Kosten, die für einen Pflegeplatz anfallen.
- Mit der Pflegezusatzversicherung verringern Sie die Versorgungslücke, die durch die zu geringen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung entsteht.
- Ohne Zusatzabsicherung kommen Sie im Pflegefall selbst für die zusätzlichen Kosten auf. Gegebenenfalls müssen Sie Ihr Vermögen verbrauchen. Je nach Vermögenssituation kommen sogar Ihre Angehörigen für Ihre Pflegekosten auf.
- Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ergänzt die gesetzliche Absicherung, schließt aber im Regelfall nicht die komplette Versorgungslücke.
- Eine weitere gute Ergänzung ist die Pflege-Monatsgeldversicherung.
Video: Braucht man eine Pflegezusatzversicherung?
Staatliche Förderung: So funktioniert der Pflege-Bahr
Die Besonderheit des Pflege-Bahr ist die staatliche Förderung: Sie erhalten monatlich eine Zulage von 5 €.
So funktioniert’s:
- Sie erhalten monatlich 5 € zum Beitrag dazu, wenn Sie monatlich mindestens 10 € in Ihre Pflegevorsorge investieren. Das sind 60 € im Jahr!
- Die Zulage erhalten alle Bürgerinnen und Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind und die Pflegezusatzversicherung abschließen.
- Der Abschluss ist für Sie ohne Gesundheitsprüfung – die Annahme ist somit garantiert. Voraussetzung ist, dass Sie noch keine Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung beziehen oder bezogen haben.
- Die Versicherungsleistung passt sich dynamisch an, damit Ihre Absicherung ihren Wert behält. Das Pflegemonatsgeld wird alle drei Jahre automatisch an die aktuelle Inflationsrate angepasst – um maximal 10 %.
| Beispiel: | |
|---|---|
| Pflegezusatzversicherung mit 600 € Monatsgeld | 22,21 € |
| – Staatliche Förderung | 5,00 € |
| = Ihr Monatsbeitrag | 17,21 € |
Unser Beitragsbeispiel bezieht sich dabei auf einen 40-Jährigen.
Besondere Konditionen
Besondere Konditionen
Leistungen nach Pflegegrad
Mit dem Pflegevorsorge-Paket „Staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung und Pflege-Assistance“ schaffen Sie die Basis für Ihre Pflegevorsorge.
Absicherungshöhen im staatlich geförderten Pflegezusatztarif
| Pflegegrad | Absicherung für ambulante und stationäre Pflegeleistung |
|---|---|
| 1 | 10 % = 60 € |
| 2 | 25 % = 150 € |
| 3 | 50 % = 300 € |
| 4 | 75 % = 450€ |
| 5 | 100 % = 600 € |
| Wartezeit | 5 Jahre |
In % des Monatsgelds des Pflegegrades 5, wenn z. B. 600 € vereinbart.
Nähere Informationen zu Pflegegrade & Pflegestufen lesen Sie in unserem Ratgeber.
Pflege-Assistance – ergänzen Sie Ihre Pflegezusatzversicherung
Unterstützung im Pflegefall
Download: Alle Leistungen auf einen Blick
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu ihrer Pflegeversicherung.
„Meine Gesundheit“ – Alles aus einer Hand, alles in einer Hand
Die App „Meine Gesundheit“ bündelt alle wichtigen Services rund um Ihre private Krankenversicherung.
- Rechnungen einreichen – Laden Sie Ihre Belege und Rechnungen für die private Krankenversicherung einfach per Smartphone oder Tablet hoch.
- Leistungsabrechnungen – Empfangen Sie Ihre Leistungsabrechnungen direkt und digital in der App
- Meine Verträge – Sehen Sie auf einen Blick alle Verträge Ihrer Krankenversicherung
- Gesundheitsportal – Aktuelles aus der Medizin, interessante Artikel sowie Gesundheitstipps von A-Z
- Auslandsreise – Schnelle Unterstützung und Hilfe im Ausland durch unseren 24h-Kontakt.
„Meine Gesundheit“ – Alles aus einer Hand, alles in einer Hand
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Häufige Fragen zur staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung
Bei Vertragsabschluss dürfen Sie noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung beziehen oder ehemals bezogen haben.
- Die Auszahlung der staatlichen Förderung wird über eine zentrale Stelle bei der „Deutschen Rentenversicherung Bund“ abgewickelt.
- Sie bevollmächtigen uns mit Vertragsschluss, die Zulage bei der zentralen Stelle zu beantragen.
- Wir übermitteln der zentralen Stelle alle dafür notwendigen Angaben. Sind alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllt, zahlt die zentrale Stelle die Zulage direkt an uns aus, die wir unverzüglich Ihrem Vertrag gutschreiben.
- Die Zulage kann nicht geteilt werden. Es ist also immer nur ein Vertrag für den gleichen Zeitraum förderfähig.
- Sie sind verpflichtet, uns unverzüglich jede Änderung der Verhältnisse (z. B. Wegfall der Pflegepflichtversicherung) mitzuteilen, die zu einem Wegfall des Zulagenanspruchs führt.
Nein, eine Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig.
Sie können die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung auch mit unserer Pflegemonatsgeldversicherung kombinieren.
Die Wartezeit bei der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung beträgt 5 Jahre. Diese entfällt aber, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall entsteht.