Die Steuererklärung richtig ausfüllen
Das Ausfüllen der Steuererklärung lässt sich durch ein spezielles Ablagesystem für Versicherungen erleichtern. Bei der Archivierung unterteilt man die Versicherungsbeiträge am besten in die folgenden drei Rubriken:
Versicherungen für die
- „Basisversorgung zur Altersvorsorge“ (z. B. Gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-Verträge),
- „Basis Krankenversicherung und Pflegeversicherung“ (z. B. Gesetzliche/Private Krankenversicherung) und
- „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ (z. B. Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung).
Die Aufwendungen für gesetzliche Pflichtversicherungen der Arbeitnehmer sind bereits auf der Jahressteuerbescheinigung des Arbeitgebers vermerkt. Sie übernimmt man deshalb lediglich in die Anlage „Vorsorgeaufwand“ (Gesamtbetrag). Dort werden die nach Rubriken geordneten Versicherungsbeiträge so den unterschiedlichen Zeilen zugeordnet:
- Zeile 4-10: Basisversorgung zur Altersvorsorge
- Zeile 12-45: Basis Kranken- und Pflegeversicherung
- Zeile 46-58: Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Freiwillige und zertifizierte Rentenversicherungen (Rürup) sind in Zeile 8 der Anlage Vorsorgeaufwendungen zu erfassen.
Außerdem zu beachten
Riester-Verträge sind in der Anlage „Altersvorsorge“ zu vermerken. Die Daten sind der „Bescheinigung nach § 92 EStG“ zu entnehmen. Diese erhält man von seinem Versicherer.
Achtung
Sie müssen auch Daten, die direkt von der Versicherung an die zuständigen Finanzämter übermittelt wurden, auf beiden Anlagen eintragen.
Generell sollte man außerdem immer prüfen, ob bestimmte Versicherungen als Werbungskosten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit (z. B. Berufshaftpflichtversicherung) in Abzug gebracht werden können.
Werbungskosten mindern Ihre Steuerlast. Es besteht eine Werbungskostenpauschale bis 1.000 €. Sofern Sie unter dieser Grenze bleiben, brauchen Sie keine zusätzlichen Werbungskosten angeben.