Ein Mann mittleren Alters blickt lächelnd in die Kamera. Er hält eine Brille in der Hand.
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Siegel Focus Money: Fairster Privater Krankenversicherer, Ausgabe 04/2025

Ambulante Zusatz­versicherung

  • Erstattung für Brillen und Kontaktlinsen
  • Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen
  • Kostenübernahme von Heilpraktiker-Leistungen und Naturheilverfahren
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Siegel Focus Money: Fairster Privater Krankenversicherer, Ausgabe 04/2025

Das beste Rezept für Sie: Unsere ambulante Zusatz­versicherung

Vorsorge ist Ihnen wichtig? Sie tragen eine Brille oder Kontaktlinsen? Oder legen Wert auf eine Behandlung beim Heilpraktiker und Naturheilverfahren?

Mit der ambulanten Zusatzversicherung sichern Sie eine Vielzahl von Leistungen ab, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht leisten kann – und das zu günstigen Konditionen.

Inhaltsverzeichnis

Warum ist eine ambulante Zusatz­versicherung sinnvoll?

Wer auf eine Sehhilfe angewiesen ist, weiß, dass die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen ganz schön ins Geld gehen können, denn die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur bis zum 18. Lebensjahr oder für Menschen mit einer schweren Sehbehinderung (mindestens 6,0 Dioptrien). Alle anderen sind Selbstzahler.

Ähnlich ergeht es Menschen, die Naturheilverfahren wie Osteopathie oder Akupunktur in Anspruch nehmen, hier greift die GKV nicht. Mit unserer ambulanten Zusatzversicherung ist damit Schluss.

Kosten für Schutzimpfungen für Auslandsreisen zählen ebenfalls zu den Leistungen, die die GKV nicht übernimmt. So kann eine Urlaubsreise schnell einmal deutlich teurer werden als geplant. Doch das muss nicht sein.

Unsere ambulante Zusatzversicherung unterstützt Sie in all diesen und noch mehr Fällen, in denen die GKV nicht einspringt – sodass Sie Geld sparen können!

Was ist eine ambulante Zusatz­versicherung?

Eine ambulante Zusatzversicherung ist eine private Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Sie übernimmt – je nach Tarif – bestimmte Kosten im ambulanten Bereich, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur teilweise erstattet werden. Dazu zählen neben den bereits genannten Beispielen auch alternative Heilmethoden (wie Akupunktur, Osteopathie und Homöopathie), Zuschüsse zu Sehhilfen und Präventionsmaßnahmen.

Für wen eignet sich eine ambulante Zusatz­versicherung?

Frau Müller ist 38 Jahre alt, gesetzlich versichert, trägt eine Brille und möchte sich im Frühjahr die Augen lasern lassen. Darüber hinaus benötigt sie noch neue orthopädische Einlagen und plant im Sommer eine Fernreise nach Thailand.

Das kann ganz schön teuer werden, doch dank unserer ambulanten Zusatzversicherung spart sie mehrere hundert Euro. Gleichzeitig erhält sie mehr Leistung und auch Sicherheit bei ihrer Auslandsreise.

Unsere ambulante Zusatzversicherung eignet sich jedoch nicht nur für Frau Müller, sondern für jeden, der sich mehr Leistungen wünscht, als die gesetzliche Krankenversicherung bietet.

Klingt interessant? In unserem Beitragsrechner erfahren Sie in nur einem Schritt, was Sie die ambulante Zusatzversicherung kosten würde:

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Welche Leistungen bietet unsere ambulante Zusatz­versicherung?

Wir bieten Ihnen zwei Modelle an, zwischen denen Sie wählen können: Unser Tarif AZplus ist das PLUS zur GKV. Möchten Sie Premium-Leistungen genießen, schließen Sie unseren Tarif AZpremium ab. Die Unterschiede zwischen den beiden Tarifen sehen Sie hier:

Ambulant Premium Ambulant Plus

Heilpraktiker und Naturheilverfahren

  • 80% Kostenübernahme
  • Bis zu insgesamt 800 € pro Kalenderjahr

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (OTC-Präparate)

und

Arzneimittel verordnet vom Heilpraktiker und für Naturheilverfahren

  • 80% Kostenübernahme
  • Bis zu insgesamt 160 € pro Kalenderjahr

 

 

 

 

 

 

Brillen und Kontaktlinsen

  • Bis zu 100 € pro Kalenderjahr
  • Mit Ansparmöglichkeit bis 1.000 €

oder

Operative Korrektur der Sehschärfe (Lasik)

  • Bis zu 200 € pro Kalenderjahr
  • Mit Ansparmöglichkeit bis 2.000 €

Auslandsreise-Krankenversicherung

  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Für bis zu 6 Wochen pro Aufenthalt
  • Inklusive medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport

Gesetzliche Zuzahlungen

  • Für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel- sowie Fahrtkosten
  • Bis zu 500 € pro Kalenderjahr

Schutzimpfungen

  • Bis zu 100 € pro Kalenderjahr

Vorsorgeuntersuchungen

  • Bis zu 200 € pro Kalenderjahr
  • Mit Ansparmöglichkeit bis 1.000 €

Präventionsmaßnahmen

  • z. B. aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Raucherentwöhnung
  • Bis zu 100 € pro Kalenderjahr

Beispiel für eine Ansparmöglichkeit bei Brillen und Kontaktlinsen
Wir erstatten Ihnen bis zu 100 € im Kalenderjahr. Sie können diese jährliche Leistung von 100 € längstens 9 Jahre ansparen, sodass Sie nach 9 ununterbrochenen leistungsfreien Kalenderjahren einen Erstattungsanspruch auf 1.000 € für Brillen und Kontaktlinsen haben.

Wie viel kostet die private ambulante Zusatz­versicherung?

Die Beiträge für unsere ambulante Zusatzversicherung richten sich nach Ihrem Alter und den Leistungen, für die Sie sich entscheiden. Mit den folgenden Beitragsbeispielen können Sie sich einen Überblick über die Kosten verschaffen.

Beitragsbeispiele Ambulant Plus: Alter bis 25 12,22 €, Alter bis 39 17,94 €, Alter ab 40 22,14 €

Sie möchten auf die zusätzlichen Leistungen wie die Erstattung nicht verschreibungspflichtiger Medikamente, Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsmaßnahmen nicht verzichten? Dann ist AZpremium die richtige Wahl:

Beitragsbeispiel Ambulant Premium: Alter bis 25 20,38 €, Alter bis 39 27,94 €, Alter ab 40 31,99 €

Fordern Sie jetzt ganz einfach Ihr individuelles Angebot an:

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Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass in dem Beitrag keine Sparanteile für das Alter enthalten sind (Alterungsrückstellungen). Da der Bedarf an Leistungen aus der Krankenversicherung aber im Laufe der Jahre steigt, erhöhen sich die Beiträge mit dem Erreichen bestimmter Lebensjahre. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.

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Schon gewusst? Es gibt noch viele weitere HUK-COBURG Krankenzusatzversicherungen. Unsere privaten Zusatztarife setzen dort an, wo die gesetzliche Krankenkasse nur einen Teil der Behandlungskosten übernimmt oder gar nichts mehr zahlt. 

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  • Meine Verträge – Auf einen Blick alle Verträge Ihrer Krankenversicherung einsehen.
  • Gesundheitsportal – Aktuelles aus der Medizin, interessante Artikel sowie Gesundheitstipps von A-Z.

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Häufige Fragen zur ambulanten Zusatz­versicherung
Welche Vorsorgeuntersuchungen bekomme ich erstattet?

Wir bezahlen Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Das bedeutet, dass die Untersuchungen dem Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsprechen. Hierbei handelt es sich z. B. um die Früherkennung von Krebserkrankungen, um Check-ups oder U-Untersuchungen bei Kindern. Allerdings legt die GKV für die einzelnen Untersuchungen Mindest- oder Höchstaltersgrenzen fest. Auch der Turnus der Untersuchungen ist vorgegeben.

Die ambulante Zusatzversicherung ergänzt den gesetzlichen Versicherungsschutz und leistet für die gesetzlich eingeführten Vorsorgeuntersuchungen unabhängig vom Alter und ohne Begrenzung in der Anzahl.

Darüber hinaus zahlen wir auch für Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungen von schweren Erkrankungen, die häufig vorkommen, wie z. B. Diabetes oder Tuberkulose.

Insgesamt stehen Ihnen pro Kalenderjahr 200 € zur Verfügung.

Ab wann zahlt die ambulante Zusatz­versicherung?

Die allgemeine Wartezeit für die ambulante Zusatzversicherung beträgt 3 Monate. Sie entfällt bei Unfällen und für die Auslandsreisekrankenversicherung.

Wofür brauche ich eine ambulante Zusatz­versicherung?

Brillen und andere Sehhilfen sind inzwischen sehr teuer. Eine moderne Gleitsichtbrille mit einem hochwertigen Gestell kostet im Schnitt 900 €. Zuschüsse von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie nur, wenn Sie eine starke Sehbehinderung haben. Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt je nach Tarif einen Teil der Kosten für Sehhilfen und beteiligt sich auch an Laseroperationen an einem oder an beiden Augen.

Zudem bezuschusst die ambulante Zusatzversicherung Leistungen durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren. Diese Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel gar nicht getragen. Sie halten mit einer ambulanten Krankenzusatzversicherung die Kosten für Sehhilfen und Naturheilverfahren im Rahmen.

Wie verändern sich die Beiträge im Alter?

Grundsätzlich erhöhen sich die Beiträge mit zunehmendem Alter, jedoch nur zu den in den Tarifbedingungen dargestellten Altersgruppen. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.

Es gibt drei Altersgruppen:

  • 0 bis 25 Jahre
  • 26 bis 39 Jahre
  • ab 40 Jahre
Welche Präventionsmaßnahmen bekomme ich erstattet?

Präventionsmaßnahmen sind kein Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs. Es gibt aber gesetzliche Krankenkassen, die im Rahmen Ihres Bonussystems Präventionskurse erstatten oder Zuschüsse geben. Das Kursangebot unterscheidet sich bei diesen Kassen.

Sie erhalten von uns pro Kalenderjahr 100 € für verschiedene Präventionsmaßnahmen, z. B. aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Raucherentwöhnung. Das können Kurse sein wie Herz-Kreislauf-Training, Ernährungsberatung, Entspannungskurse.

Die Kurse müssen von Anbietern mit geeigneter, fachlicher und pädagogischer Qualifikation durchgeführt werden.

Wie funktioniert die Erstattung – muss ich in Vorkasse gehen?

Ja, Sie müssen zunächst in Vorkasse gehen.

Mit unserer App „Meine Gesundheit“ können Sie Belege und Rechnungen ganz einfach und bequem digital an uns senden. Darüber hinaus sehen Sie alle laufenden und offenen Vorgänge zu Ihren Verträgen und haben Notrufnummern, Impfempfehlungen und Checklisten stets griffbereit.

Sobald die Rechnungen eingereicht wurden, kann eine Erstattung erfolgen.

Wie kann ich Rechnungen und Belege zur Erstattung einreichen?

Mit der Versicherungspolice erhalten Sie den sogenannten „Leistungsscheck“, der bereits Ihre Adressdaten und die Versicherungsscheinnummer Ihrer Krankenversicherung bei der HUK-COBURG beinhaltet. Hier tragen Sie die Informationen zu Ihren Rechnungen und Belegen ein und schon kann der Leistungsscheck in den Versand. Mit jeder Abrechnung erhalten Sie einen neuen Leistungsscheck von uns per Post. Sie können den Leistungsscheck aber auch in Ihrem persönlichen Bereich „Meine HUK“ online ausdrucken und anschließend für den Versand vorbereiten.

Und mit dem Service „Rechnung einreichen“ in der App „Meine Gesundheit“ ist das Ganze noch komfortabler. Reichen Sie Ihre Belege und Rechnungen ganz leicht und bequem per Smartphone oder Tablet ein – ohne Porto und den Umweg zur Post.

Wann bekommt man eine Brille von der Krankenkasse bezahlt?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt seit 2017 wieder einen Teil der Kosten für Sehhilfen bei Erwachsenen. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch hoch. Die betroffene Person muss eine starke Kurz- oder Weitsichtigkeit haben, mindestens sechs Dioptrien sind notwendig. Alternativ ist auch eine Hornhautverkrümmung ab vier Dioptrien ausreichend oder eine beidseitige Blindheit ab Stufe 1. Diese Voraussetzungen erfüllen in Deutschland nur 1,4 Millionen Menschen, während über 40 Millionen auf Sehhilfen angewiesen sind.

Auch sehr fehlsichtige Personen bekommen die Kosten für eine Sehhilfe nicht komplett erstattet. Wer die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt, bekommt einen Festzuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse, der für ein Brillenglas mit vier bis sechs Dioptrien zwischen 10 € und 112 € liegt. Brillengestelle sind nie zuschussfähig.

Somit eignet sich die ambulante Zusatzversicherung grundsätzlich für alle Menschen mit Sehbeeinträchtigung. Da der GKV-Festzuschuss gering ausfällt, können selbst Menschen mit starker Sehbeeinträchtigung noch Geld sparen.

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