Bauherrenhaftpflicht
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Hohe DeckungssummePersonen-, Sach- und Vermögensschäden sind bis zu 15 Millionen € je Versicherungsfall abgesichert.
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Schutz während der BauzeitSie sichern sich gegen finanzielle Folgen ab, wenn Dritte auf Ihrer Baustelle zu Schaden kommen.
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Günstiger EinmalbeitragDer Versicherungsschutz gilt für die gesamte Bauzeit von bis zu drei Jahren.
Das Wichtigste in Kürze
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Rundum-Schutz für Bauherren
- Wir sichern Sie gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab.
- Der Versicherungsschutz gilt für die gesamte Bauzeit von bis zu 3 Jahren.
- Die Versicherung schützt bei Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht.
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Erweiterbarer Versicherungsschutz
Übernehmen Sie einen Teil der Bauarbeiten selbst, versichern wir optional die finanziellen Folgen, die sich aus Ihrer Eigenleistung ergeben.
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Warum HUK-COBURG?
- Wir leisten bei Schäden wie Senkung am Nachbargrundstück oder Allmählichkeitsschäden beim Nachbargebäude.
- Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung und Regulierung von berechtigten und die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.
Ihre Bauherrenhaftpflichtversicherung – schon ab 75 € * für die gesamte Bauzeit
Beim Bau eines neuen Hauses gibt es für Sie als Bauherren einige Punkte zu beachten. Neben Statik, Raumaufteilung und Baumaterial, müssen Sie auch im Blick haben, dass auf Ihrer Baustelle kein Dritter zu Schaden kommt.
Gegen die finanziellen Folgen eines solchen Risikos können Sie sich mit Ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung optimal absichern.
Warum eine Bauherrenhaftpflicht sinnvoll ist
Der Bauherr hat in der Regel eine Bauunternehmung mit der Ausführung und einen Architekten mit der Bauaufsicht beauftragt. Damit ist er allerdings nicht aus der Haftung. Ihm obliegt u. a. die Sicherung der Baustelle.
Unsere Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer, wenn er als Bauherr einem Dritten Schaden zufügt und dafür nach den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen verantwortlich gemacht wird.
Wann sollte man eine Bauherrenhaftpflicht abschließen?
Die Bauherrenhaftpflicht sollte während der gesamten Bauzeit gelten. Sie ist vom Bauherren ab Baubeginn abzuschließen. Für unbebaute Grundstücke hingegen sollte eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen werden. Denn auch für ein brachliegendes Baugrundstück muss der Eigentümer bereits haften.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht muss mindestens den Zeitraum abdecken, bis der Bau beginnt und eine Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen werden kann, die dann für die gesamte Bauphase gilt.
Die Bauherrenhaftpflicht kann während der gesamten Bauzeit gelten. Sie ist vom Bauherren ab Baubeginn abzuschließen. Für unbebaute Grundstücke braucht man eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Also z. B. ab dem Erwerb des Grundstücks, da Sie auch für das brachliegende Grundstück bereits haften.
Ein Bauvorhaben nimmt in der Regel 6-12 Monate in Anspruch. Einzurechnen sind Schlechtwetterphasen oder Zwangspausen, die dadurch entstehen, dass Gewerke aufeinander warten müssen, weil Fristen nicht eingehalten wurden.
Daher sollte man für die Dauer der Bauphase eine Bauherrenhaftpflicht abschließen. Sie ist im Vergleich zu anderen Haftpflichtversicherungen zeitlich beschränkt. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, besteht bis zur Fertigstellung des Bauwerks und gilt maximal 3 Jahre ab Versicherungsbeginn.
Schadenbeispiele und typische Risiken
Mit unserer Bauherrenhaftpflichtversicherung unterstützen wir Sie im Schadenfall und prüfen die gestellten Schadensersatzforderungen.
Auf einer Baustelle herrscht viel Trubel und viele Menschen sind in den Bau eines Hauses involviert – das können Handwerker oder Handwerkerinnen, Freunde oder Freundinnen, die als private Bauhelfer mit anpacken, oder der Architekt bzw. die Architektin sein.
Für alle tragen Sie als Bauherr eine Verantwortung, können aber unmöglich überall gleichzeitig nach dem Rechten sehen. Verlassen Sie sich deshalb auf die Bauherrenhaftpflicht der HUK-COBURG.
Sie zeigen Ihren Freunden stolz den Fortschritt beim Bau Ihres Hauses und ein loses Bauteil stürzt herunter und verletzt Ihren Bekannten am Kopf.
Wenn Sie wie viele junge Familien in einem Neubaugebiet Ihr Haus bauen, lässt es sich nicht vermeiden, dass sich spielende Kinder oder unbeaufsichtigte Jugendliche auf Ihre Baustelle verirren. Schnell ist es passiert: Das Nachbarskind stürzt in eine nicht ausreichend abgesicherte Baugrube und verletzt sich.
Ähnlich ist die Sachlage, wenn Sie das Eigentum anderer bei baulichen Aktivitäten beschädigen. Sie heben auf Ihrem Grundstück eine Grube aus und treffen mit der Baggerschaufel die Telefon- oder Wasserleitung – oder Sie beschädigen den Lieblingsbaum Ihres Nachbarn, der daraufhin gefällt werden muss.
Leistungsumfang und versicherte Schäden
Wer baut, braucht sie: Was in unserer Bauherrenhaftpflicht versichert ist
Die Baustelle ist nicht ausreichend abgesichert – jemand stürzt. Schon kann eine beträchtliche Summe an Schadenersatzansprüchen auf Sie als Bauherr zukommen. Mit unserer Bauherrenhaftpflichtversicherung sind Sie besonders günstig während der gesamten Bauzeit abgesichert.
Mit unserer leistungsstarken Bauherrenhaftpflicht bleibt Ihnen nichts weiter zu tun, als den baulichen Fortschritt zu überwachen und sich auf die Zeit im neuen Zuhause zu freuen.
In unserer Bauherrenhaftpflicht nicht mitversichert sind z. B.:
Leistungsbeispiele
Erdleitungsschäden
Bei Erdarbeiten auf Ihrem Baugrundstück wird die Telefonleitung des Nachbarn beschädigt.
Gewässerschäden
Ein Kanister mit Motorenöl für eine Baumaschine wird versehentlich umgestoßen. Durch das auslaufende Öl droht ein Gewässerschaden. Es sind Rettungsmaßnahmen erforderlich.
Die genannten, versicherten Beispiele basieren auf den aktuellen Versicherungsbedingungen für die Bauherrenhaftpflichtversicherung
Beitrag und Kostenstruktur
Kosten der Bauherrenhaftpflicht: Günstiger Einmalbeitrag für die gesamte Bauzeit
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung der HUK-COBURG zeichnet sich durch einen günstigen Einmalbetrag aus, der für die gesamte Bauzeit, jedoch höchstens 3 Jahre gilt.
| Zusammensetzung des Einmalbeitrags | |
|---|---|
| Je angefangene 1.000 € Bausumme | 0,30 € |
| Mindestbeitrag | 75,00 € |
| Zuschlag für die Ausführung von Bauarbeiten in eigener Regie | 25,00 € |
Für den Fall, dass Sie einen Teil der Bauarbeiten in privater Eigenleistung ausführen, können Sie den Versicherungsschutz erweitern. Schäden durch mit den Bauarbeiten beschäftigte Personen (z. B. Nachbarschaftshelfer) in Ausführung der Eigenleistung oder Nachbarschaftshilfe sind dann ebenfalls versichert.
Download: Alle Leistungen auf einen Blick
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Bauherrenhaftpflichtversicherung.
Häufige Fragen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung
Da z.B. Schäden am Gebäude, die durch Feuer verursacht wurden, nicht in der Bauherrenhaftpflicht inkludiert sind, sollte zusätzlich eine Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden.
Alternativ kann ab dem Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden, die eine Feuerrohbauversicherung beinhaltet.
Für folgende größere Bauvorhaben brauchen Sie möglicherweise eine Bauherrenhaftpflicht:
- Sanierung
- Hausbau
- Energetische Ertüchtigungen
Für kleinere Umbauten am eigenen Haus oder die Renovierung des Treppenhauses ist die Bauherrenhaftpflicht hingegen nicht zwangsläufig notwendig. Unsere private Haftpflichtversicherung deckt Bausummen bis 200.000 € ab.
Auch, wenn Sie als Vermieter eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen haben, besteht Versicherungsschutz für kleinere Baumaßnahmen am versicherten Objekt. Unsere Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht deckt Bausummen bis 150.000 € ab.
Die Kosten der Bauherrenhaftpflicht richten sich nach der Bausumme. Eigenleistungen werden bei der Ermittlung der Prämie zusätzlich berechnet, dadurch kann sich der Beitrag noch erhöhen.
Führen Sie selbst und/oder Freunde und Bekannte von Ihnen auf Ihrem Bau Arbeiten aus, und entsteht daraus ein Haftpflichtschaden, greift die Bauherrenhaftpflicht nur, wenn die Eigenleistungen vorher mit uns vereinbart worden sind.
Nach unseren Erfahrungen ist die Wahrscheinlichkeit für einen Schaden größer, wenn Arbeiten selbst durchgeführt werden. Wir erheben deshalb einen Zuschlag in Höhe von pauschal 25 €.
Sobald Ihr Haus fertiggestellt ist, erlischt auch der Versicherungsschutz der Bauherrenhaftpflicht. Ihr selbstgenutztes Einfamilienhaus ist dann in der Regel im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Beitragsbeispiel: Mindest-Einmalbeitrag für 3 Jahre Bauzeit