Berater-Homepage von Michael Künemund

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-0C04-S40WA-89 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-0C04-S40WA-89

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-0C04-S40WA-89


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-0C04-S40WA-89 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-0C04-S40WA-89

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-0C04-S40WA-89


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Pärchen mit Kind im Garten

Bau­sparen

Mit unserem Partner Wüstenrot Bausparkasse

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Bau­sparen – Ein sicherer Wert in unserer Zeit

Wohnen ist mehr als Bauen und deswegen ist Bausparen ein moderner Klassiker. Es ist eine sichere und attraktive Art der Kapitalbildung und sichert Ihnen die heute günstigen Darlehenszinsen für Ihre zukünftigen Vorhaben rund um Ihre eigene Immobilie.

Mit den Wohnspar-Angeboten unseres Partners, der Wüstenrot Bausparkasse AG, können Sie Ihre Wohnwünsche endlich verwirklichen.

Wenn Bauzinsen steigen, ist Bausparen die Lösung.

Die letzten Jahre ging es mit den Bauzinsen stetig bergab. Doch mittlerweile sind die Zinsen wieder kräftig gestiegen und zwar seit Anfang 2022 sogar um das Vierfache.

Weitere Argumente, um die Zinsen mitzunehmen? Die unbeständigen Kapitalmärkte, die anhaltende Inflation, hohe Energiekosten sowie hohe Bau- und Immobilienkosten.

Mit einem Bausparvertrag sichern Sie sich die günstigen Darlehenszinsen dauerhaft. Jetzt zugreifen!

Focus Money Testat – Höchstes Weiterempfehlung Bausparkasse Wüstenrot – Ausgabe 26/2023

Ihre Vorteile mit Wüstenrot Wohnsparen im Überblick

  • Faire Konditionen und hohe Flexibilität – Für zukünftige Bauherren, Käufer, Anschlussfinanzierer und Modernisierer.
  • Jugendbonus möglich – Für junge Leute unter 25 Jahre gibt es bis zu 200 €*.
  • Generationen-Bausparen – Für Kunden ab 50 Jahre*, kostenlose Übertragung auf Kinder und Enkel.
  • Staatliche Förderung möglich – Arbeitnehmersparzulage jetzt noch attraktiver.
*

Die Voraussetzungen ergeben sich aus den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge der Wüstenrot Bausparkasse

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Zinssicherung mit unserem Partner Wüstenrot

Wohnsparen Kompakt – Für Einsteiger

Für den Einstieg ins Bausparen: Wohnsparen Kompakt von unserem Kooperationspartner Wüstenrot Bausparkasse

Wohnsparen Kompakt ist die ideale Lösung für alle, die eine sichere Vorsorge anstreben. Sie sparen regelmäßig und bauen sich ein Startkapital für Ihre späteren Wohnwünsche auf. Wir stehen Ihnen dabei beratend zur Seite.
 

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Gute Konditionen – Feste Guthabenzinsen in der Sparphase und ein attraktiver Bauspardarlehenszins.
  • Staatliche Unterstützung möglich – Lassen Sie sich über ein Bausparkonto Ihre Wohnung oder Ihr Haus einfach vom Staat mitbezahlen.
  • Geringe monatliche Sparrate – Auch mit kleinen Beträgen Startkapital bilden.
  • Jugendbonus möglich – Für junge Leute unter 25 Jahre gibt es bis zu 200 €* Bonus.  
     
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Die Voraussetzungen ergeben sich aus den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge der Wüstenrot Bausparkasse

Wohnsparen Komfort – Für zukünftige Modernisierer

Das Zuhause nach eigenen Wünschen gestalten: Wohnsparen Komfort für Modernisierungsvorhaben von unserem Kooperationspartner Wüstenrot Bausparkasse

Für die meisten ist das eigene Zuhause die wirtschaftlich bedeutendste Investition in Ihrem Leben. Als Eigentümer möchten Sie den Wert Ihres Zuhauses im Laufe der Jahre erhalten, vielleicht sogar steigern. Unser Partner bietet Ihnen mit einem speziellen Bausparvertrag für künftige Modernisierungen optimale Unterstützung. Sichern Sie sich dafür jetzt die günstigen Darlehenszinsen von heute – wir beraten Sie gerne.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Faire Konditionen – Bausparen mit festen Monatsbeiträgen und Darlehenszinsen über die gesamte Laufzeit.
  • Individuell – Verschiedene Modelle für Ihre persönlichen Modernisierungsansprüche.
  • Einfach – Bis zu 50.000 € Darlehensgewährung sind ohne Grundbucheintragung möglich.
  • Staatliche Förderung möglich – Mit der Zulage vom Staat setzen Sie Ihr Vorhaben noch schneller um. 
Wohnsparen Premium – Für festentschlossene Bauherren, Käufer und Anschlussfinanzierer

Günstig und sicher ins Eigenheim: Wohnsparen Premium von unserem Kooperationspartner Wüstenrot Bausparkasse

Für fest entschlossene Bauherren, Käufer oder Anschlussfinanzierer von Wohneigentum bietet unser Partner Wüstenrot mit Wohnsparen Premium die ideale Lösung. Denn damit sparen Sie Eigenkapital an und profitieren gleichzeitig von einer Zinsversicherung mit großer Flexibilität. Sichern Sie sich in der aktuellen Niedrigzinsphase schon heute die niedrigen Zinsen für Ihre Finanzierung von morgen. Wir beraten Sie gerne.
 

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Hohe Flexibilität – Sie haben die Wahl zwischen mehreren Varianten mit unterschiedlichen Darlehenszinsen und -höhen.
  • Faire Konditionen – Sie erhalten eine Zinsversicherung mit attraktiven Konditionen.
  • Staatliche Förderung – Lassen Sie sich Ihre Wohnung oder Ihr Haus einfach vom Staat mitbezahlen. 
 
Wohnsparen Trend – Für alle, die flexibel bleiben möchten

Sie sind noch unentschlossen und wollen bausparen: Dann ist Wohnsparen Trend von unserem Kooperationspartner Wüstenrot Bausparkasse genau richtig

Sie wollen erstmal clever Rücklagen bilden und im Idealfall noch staatliche Förderung ausschöpfen. Ihr Fokus liegt auf der Chance auf höhere Guthabenzinsen bei steigender Umlaufrendite.
 

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Variable Guthabenzinsen – Chance auf steigende Guthabenverzinsung bei steigendem Zinsniveau.
  • Staatliche Förderung möglich – Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie.
  • Jugendbonus möglich – Für junge Leute unter 25 Jahre gibt es bis zu 200 €* Bonus.
  • Generationenbausparen – Ab 50 Jahren kostenlose Übertragung des Bausparkontos inkl. Darlehensanspruch an Kinder und Enkel.
     
*

Die Voraussetzungen ergeben sich aus den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge der Wüstenrot Bausparkasse

Sichern Sie sich mit Wüstenrot Wohnsparen bis zu 300 € Klimabonus

Wer seine eigenen vier Wände energetisch sanieren möchte, kann sich jetzt einen lukrativen Klimabonus sichern. Einfach einen Bausparvertrag bei Wüstenrot abschließen, stetig einzahlen, mit dem zinsgünstigen Darlehen energetisch sanieren und bei Rückzahlung den Klimabonus von Wüstenrot bekommen.*

Mit einem Bausparvertrag von Wüstenrot haben Sie viele Vorteile:

  • Den Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen sichern.
  • Die Basis für Ihre Wohnwünsche schaffen.
  • Von staatlichen Förderungen profitieren.
  • Bis zu 300 € Klimabonus erhalten (bei Verwendung für eine energetische Sanierung).

Sämtliche Bedingungen für die Zahlung des Klimabonus finden Sie hier.

*

Gilt für Wüstenrot Wohnsparen D 2020 Komfort und Premium. Der Klimabonus besteht in einer Erstattung von Abschlussgebühr und Variantenpreis bis zu 1 % des aufgenommenen Bauspardarlehensbetrages, maximal 300 € pro Bausparvertrag. Der Bausparer kann den Klimabonus vor der ersten Auszahlung aus dem Bauspardarlehen beantragen, wenn er mindestens 18 Jahre alt ist, die Vertragslaufzeit seit Abschluss mindestens 5 Jahre beträgt und mit dem Darlehen eine zum Zeitpunkt der Bereitstellung begünstigte Maßnahme finanziert wird. Nicht mit dem Wüstenrot Jugendbonus kombinierbar. Die Auszahlung des Klimabonus erfolgt nach Zahlung der letzten Tilgungsrate auf das hinterlegte Kundenkonto. Der Klimabonus ist an weitere Voraussetzungen gebunden. Sämtliche Bedingungen für die Zahlung des Klimabonus finden Sie hier.

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Erhöhung der Einkommengrenze für die Arbeitnehmerzulage

Ab 2024 liegt die Einkommengrenze bei einem zu versteuerden Jahreseinkommen für Singles bei 40.000 € und für Verheiratete bei 80.000 € .

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Erhöhung der Einkommengrenze für die Arbeitnehmerzulage

Ab 2024 liegt die Einkommengrenze bei einem zu versteuerden Jahreseinkommen für Singles bei 40.000 € und für Verheiratete bei 80.000 € .

Attraktive staatliche Förderungen

Nutzen Sie die Förderung vom Staat und lassen Sie sich Ihre Wohnung oder Ihr Haus einfach mitbezahlen. Somit haben Sie die perfekte Ergänzung zu Guthabenzins und günstigem Bauspardarlehen.

10 % Wohnungsbauprämie
auf zusätzliche eigene Sparbeiträge

Bereits ab dem 16. Lebensjahr erhältlich. Gefördert werden Einzahlungen bis zu einer Höhe von:

Ledig:
58,33 € monatlich bzw. 700 € jährlich

Verheiratet:
116,66 € monatlich bzw. 1400 € jährlich

Staatlicher Zuschuss:
jährlich 10 % auf maximal 700 € = 70 € pro Person

9 % Arbeitnehmersparzulage
auf Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Arbeitnehmer können Ihre VL auf einem Bausparkonto anlegen. Ihr Arbeitgeber beteiligt sich oft maßgeblich daran.

1 Arbeitnehmer:
maximal 40 € monatlich bzw. 480 € jährlich

2 Arbeitnehmer:
maximal 80 € monatlich bzw. 960 € jährlich

Staatlicher Zuschuss:
jährlich 9 % auf maximal 470 € = 42,30 € pro Arbeitnehmer

Für die staatliche Bausparförderung gelten folgende Einkommensgrenzen:

  Singles Verheiratete
Wohnungsbauprämie bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis: 35.000 € 70.000 €

Arbeitnehmersparzulage bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zum 31.12.2023:

 

ab 2024:

 

17.900 €



40.000 €

35.800 €


 

80.000 €

Sie bekommen noch keine Vermögenswirksamen Leistungen (VL) von Ihrem Arbeitgeber? Grundsätzlich können Auszubildende, Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten VL erhalten. Ob und wie viel Ihr Arbeitgeber zahlt, ist im jeweiligen Branchen-Tarifvertrag geregelt. Die maximale Höhe der VL beträgt 40 €. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an.

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Mit dieser Wohn-Riester Unterstützung vom Staat können Sie rechnen:

  • 175 € Grundzulage* jährlich für Alleinstehende, Verheiratete erhalten das Doppelte
  • 300 € Kinderzulage jährlich für jedes kindergeldberechtigte Kind ab 01.01.2008, für bis 2008 geborene Kinder 185 €
  • 200 € einmaliger Bonus für Berufseinsteiger unter 25 Jahre
*

Der Staat fördert Beiträge, die zusammen mit den Riester-Zulagen bis zu 4 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommen ausmachen können, höchstens 2.100 € pro Jahr. Wer weniger als 4 % einzahlt, erhält die Zulage nur anteilig.

Wohn-Riester Bau­sparen mit unserem Partner Wüstenrot

Ganz gleich, ob Sie schon im eigenen Zuhause leben oder ein Darlehen tilgen, einen altersgerechten Umbau planen oder noch für Ihr Wohneigentum sparen: Mit einem Wohn-Riester Bausparvertrag können Sie sich hohe staatliche Zulagen sichern und ggf. zusätzlich noch Steuern sparen. So gelangen Sie noch schneller in die Gewinnzone.

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Mit dem Kombi-Bonus in Ihrer Auto­versicherung sparen

Profitieren Sie schon vom Kombi-Bonus? Mit mindestens 2 kombifähigen Verträgen sinkt der Beitrag in Ihrer Pkw-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung um 5 %.

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Dauerhaft niedrige Zinsen

Häufige Fragen zum Bau­sparen

Wie funktioniert der Bausparvertrag?

Bausparen ist ein kombiniertes Spar- und Darlehensprodukt. Sie schließen einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme (siehe Bausparsumme) in einem Bauspartarif ab.
Der Bausparvertrag durchläuft zwei Phasen. In der Sparphase stellen alle Bausparer der Bausparkasse Gelder zur Verfügung, die verzinst werden. Haben Sie das im Vertrag vereinbarte Mindestguthaben (siehe Mindestguthaben) angespart und bestand Ihr Guthaben über eine ausreichende Zeitspanne (siehe Bewertungszahl), wird Ihr Vertrag zugeteilt. Nach der Zuteilung können Sie sich Ihr Guthaben auszahlen lassen. Zudem haben Sie nach einer positiven Beleihungs- und Bonitätsprüfung Anspruch auf ein Bauspardarlehen. Die Höhe des Bauspardarlehens ist abhängig von der Höhe Ihres vorhandenen Guthabens und der abgeschlossenen Bausparsumme. Wenn Sie das Bauspardarlehen annehmen, muss dieses für wohnwirtschaftliche Zwecke (z. B. Bau / Kauf oder Modernisierung einer Immobilie) verwendet werden. Die Höhe des Darlehenszinses ist fest vereinbart und nicht von Zinsschwankungen am Kapitalmarkt abhängig.

Ist Bau­sparen sinnvoll? Lohnt sich Bau­sparen (noch)?

Bausparen hat weiterhin folgende Vorteile:

  • Staatliche Förderungen in der Ansparphase (Vermögenswirksamen Leistungen, Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie, ggf. Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie, Wohn-Riester)
  • Gesicherte, niedrige Kreditzinsen

Als reines Sparmodell hat der Bausparvertrag aufgrund der niedrigen Guthabenzinsen sicherlich ausgedient. Besteht aber tatsächlich die Intention zu bauen, eine Immobilie zu erwerben oder eine Instandhaltungsrücklage zu bilden, ist Bausparen durchaus sinnvoll. Mehr Infos finden Sie in unseren Ratgeber Lohnt sich Bausparen noch?

Ist ein Bausparvertrag für Kinder sinnvoll?

Mit einem Bausparvertrag bei unserem Partner der Wüstenrot Bausparkasse AG sichern Sie Ihrem Kind oder Enkel den Anspruch auf ein zukünftiges Darlehen, das es dann später für die erste eigene Wohnung verwenden kann. Alternativ kann das angesparte Bausparguthaben auch frei verwendet werden und muss nicht wohnwirtschaftlich genutzt werden. Kindergeld, Geldgeschenke zum Geburtstag oder die ersten vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber. Mit diesen kleinen Beträgen kann im Laufe der Jahre ein stattliches Startkapital aufgebaut werden. Wüstenrot legt einen Jugendbonus von 200 € oben drauf.

Vorteile im Überblick:

  • 200 € Jugendbonus
  • Einzahlungen von Verwandten möglich
  • Freie Verwendung des Bausparguthabens
Fallen Gebühren beim Bausparvertrag an?

Bei unserem Kooperationspartner der Wüstenrot Bausparkasse AG zahlen Sie im Tarif Wohnsparen D 2023 eine einmalige Abschlussgebühr und im Wohn-Riester RD 2020 zusätzlich eine Kontogebühr von 20 € pro Jahr (Sparphase). 

Die Abschlussgebühr richtet sich nach der Höhe der Bausparsumme und beträgt 1,0 % der Bausparsumme, d. h. bei einem Vertrag mit einer Bausparsumme von 10.000 € zahlen Sie eine Abschlussgebühr von 100 €. 

Bei den Tarifvarianten Wohnsparen Komfort, Premium und Spezial fällt zudem ein Variantenpreis in Höhe von 0,6 % der Bausparsumme an. Bei Wohn-Riester Verträgen verteilt sich der Variantenpreis von 0,5 % und die Abschlussgebühr auf die ersten fünf Vertragsjahre. 

Für eine Kündigung des Vertrags fallen keine Kosten an, sofern Sie die Wartezeit von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres einhalten. Bei vorzeitiger Auszahlung wird ein Kündigungsdiskont (Abschlag) von 2 % des Guthabens einbehalten.

Was versteht man unter Bausparsumme?

Die Bausparsumme ist der Betrag, über den ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Sie setzt sich aus dem Bausparguthaben und dem Bauspardarlehen zusammen.
Die Mindestbausparsumme bei unserem Kooperationspartner der Wüstenrot Bausparkasse AG ist je nach Tarifvariante unterschiedlich und kann der Tarifübersicht entnommen werden.

Tipp: Die angemessene Bausparsumme hängt von Ihrem Sparziel (Verwendungszweck und geplanter Realisierungszeitpunkt) sowie von Ihren Einzahlungsmöglichkeiten ab.

Was ist der Regelsparbeitrag?

Die Regelsparbeiträge sind die empfohlenen Einzahlungen für Ihren Bausparvertrag und individuell abänderbar. Höhere Sparleistungen als die Regelsparbeiträge sind von der Zustimmung unseres Kooperationspartners abhängig. Der monatliche Regelsparbeitrag beträgt je 1.000 € Bausparsumme 5 € in  den Tarifvarianten Kompakt, Premium und Trend. In der Variante Komfort-Modernisierung beträgt er je 1.000 € Bausparsumme 6 € und in der Variante Komfort-Niedrige Rate liegt er bei 3 € je 1.000 € Bausparsumme.

Kann ich die Sparrate verändern?

Ja, grundsätzlich können Sie Ihre Sparrate ändern. Der Regelsparbeitrag dient als Richtlinie. Niedrigere Einzahlungen verlängern die Laufzeit des Vertrags. Höhere Sparraten sind von der Zustimmung der Wüstenrot Bausparkasse AG abhängig. Im Aktuellen Tarif Wohnsparen werden diese bis auf weiteres akzeptiert.

Was sagt die Bewertungszahl aus?

Die Bewertungszahl drückt den Sparverdienst Ihres Bausparvertrags aus d. h. wieviel Geld für welche Zeit auf Ihrem Bausparvertrag angelegt ist. Sie bestimmt Zeitpunkt und Reihenfolge der Zuteilung des Bausparvertrags und dient dabei der Gleichbehandlung aller Bausparer. Je höher die Bewertungszahl, desto vorrangiger wird der Bausparvertrag bei der Zuteilung behandelt.
Bei unserem Kooperationspartner der Wüstenrot Bausparkasse AG liegt die Mindestbewertungszahl bei 200.

Kann ich einen Bausparvertrag auf Angehörige oder andere Personen übertragen?

Ja, prinzipiell können Sie Ihren Bausparvertrag (außer in der Tarifvariante Wohnsparen Kompakt) übertragen. Dazu benötigen Sie die Zustimmung der Wüstenrot Bausparkasse AG. Einer Vertragsübertragung stimmt die Bausparkasse in der Regel zu, wenn der Übernehmer ein Angehöriger (§ 15a Abgabenordnung) des Bausparers ist. Außerdem fällt eine Gebühr an. Eine kostenlose Vertragsübertragung an Angehörige (nach § 15 Abgabenordnung) ist möglich, wenn der Bausparer bei Vertragsabschluss das 50. Lebensjahr vollendet hat (außer Tarifvariante Wohnsparen Kompakt). 

Was bedeutet Zuteilung und was passiert dann?

Unter einer Zuteilung versteht man die Bereitstellung und Auszahlung der Bausparsumme, d. h. Sie verfügen über das Guthaben und über das zinsgünstige Bauspardarlehen.
Sind die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von der Wüstenrot Bausparkasse AG eine Zuteilungsnachricht mit einem Auszahlungsauftrag für Ihr Bausparguthaben und Ihr Bauspardarlehen. Damit können Sie zum genannten Zuteilungstermin über Ihr Guthaben und – wenn gewünscht – über Ihr Bauspardarlehen verfügen.
Für die Auszahlung des Bauspardarlehens muss ein Darlehensantrag gestellt werden. Dabei unterstützen Sie gerne die Mitarbeiter der Wüstenrot Bausparkasse AG.

Wie werde ich über den aktuellen Stand meines Bausparvertrags informiert?

Sie erhalten jeweils zum Jahresanfang von unserem Kooperationspartner einen Jahreskontoauszug zu Ihrem Bausparvertrag. Zudem können Sie über das Kundenportal unter www.wüstenrot.de zu jederzeit Einblick in Ihren Bausparvertrag erhalten.

Was ist, wenn ich das Bauspardarlehen früher als geplant brauche?

Binden Sie so früh wie möglich die Wüstenrot Bausparkasse AG ein und informieren Sie dort über Ihre geplanten Vorhaben. Je nachdem wie schnell Sie das Darlehen benötigen, kann Ihr bestehender Bausparvertrag auf Ihre neuen Wünsche angepasst werden, oder Sie überbrücken die Zeit bis zur Auszahlung des Bauspardarlehens mit einem Zwischenkredit.

Sind Sondertilgungen beim Bauspardarlehen möglich?

Es können jederzeit Sonderzahlungen auf das Bauspardarlehen getätigt werden. Dabei fallen keine Gebühren oder Vorfälligkeitsentschädigungen an.

Kann ich das Bauspardarlehen vorzeitig zurückzahlen?

Eine vollständige vorzeitige Rückzahlung des Bauspardarlehens ist jederzeit möglich. Es fallen keine Gebühren oder Vorfälligkeitsentschädigungen an.