Berater-Homepage von Günter Triendl

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-KHL4-6JX03-78 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-KHL4-6JX03-78

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-KHL4-6JX03-78


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-KHL4-6JX03-78 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-KHL4-6JX03-78

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-KHL4-6JX03-78


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Ihr Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz – dreifach gut

Privatrechtsschutz

Für Schutz im privaten Umfeld, z. B.:

  • bei Einkäufen
  • bei mangelhaften Reparaturen
  • bei Geschäften im Internet

Berufsrechtsschutz

Für Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten, z. B.:

  • bei Kündigungsschutzklagen
  • bei Abmahnungen
  • bei Versetzung u. a.

Nicht versichert ist z. B. die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit.

Verkehrsrechtsschutz

Die Leistungen entsprechen unserem Großen Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie
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Die Leistungen des Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzes auf einen Blick

Schadenersatz-Rechtsschutz  
Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz  
Arbeitsrechtsschutz**  
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht**  
Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz  
Verkehrs-Steuer-Rechtsschutz  
Sozial-Rechtsschutz**    
Sozial-Rechtsschutz im Verkehrsbereich  
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz  
Straf-Rechtsschutz  
Verkehrs-Straf-Rechtsschutz  
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz  
Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz  
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht  
Opfer-Rechtsschutz  
Anwaltliche Sofortberatung  
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Verwaltungs-Rechtsschutz 
Opfer-Rechtsschutz
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren 
Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers 
Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet 
Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen 

Versicherungsschutz im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage

Dach mit Photovoltaik

Sie haben Versicherungsschutz bis 10.000 € Versicherungssumme, um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation oder dem Betrieb einer genehmigungs- bzw. verfahrensfreien Photovoltaikanlage wahrzunehmen.

Voraussetzung ist, dass sich die Anlage auf der Dachfläche eines Objekts befindet, dessen Eigentümer Sie oder eine mitversicherte Person sind.

Wer ist im Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz versichert?

Versichert sind:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehe-/Lebenspartner
  • minderjährige Kinder
  • unverheiratete volljährige Kinder unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Enkelkinder unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Eltern und Großeltern unter bestimmten Voraussetzungen.

Außerdem ist jeder berechtigte Fahrer und Insasse der versicherten Motorfahrzeuge zu Lande über den Verkehrsrechtsschutz geschützt.

Ist ein Versicherter durch eine Straftat im Sinne des Opfer-Rechtsschutzes getötet worden, besteht Rechtsschutz auch für dessen Ehe-/Lebenspartner oder eine andere Person aus dem Kreis seiner Kinder, Eltern oder Geschwister.

Mehr Details zu den versicherten Personen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.
 

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zum Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
Was Sie sonst noch über unseren Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz wissen sollten
  • Sie sind auch als Fußgänger, Radfahrer oder Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel versichert.
  • Die Versicherungssumme beträgt 5 Millionen €, wenn keine Höchstbeträge vereinbart sind, z. B. für:
    • die Vergütung Ihres Anwalts (auch außergerichtlich).
    • die gegnerischen Kosten, soweit Sie diese zu tragen haben.
  • Bei mehrjähriger Schadenfreiheit sinkt Ihre Selbstbeteiligung nach und nach bis auf 0 €. Bei mehreren Rechtsschutzfällen kann sie bis auf maximal 550 € steigen.
  • Der Versicherungsschutz ist auch als Single-Rechtsschutz abschließbar. Voraussetzung: Sie sind unverheiratet und haben keinen eingetragenen oder nicht ehelichen Lebenspartner.
Rechtsschutz60 – Ihr Senioren-Rechtsschutz

Ihr Rechtsschutz für Senioren ist ein idealer Versicherungsschutz für alle Personen ab 60 Jahren, die den Ruhestand erreicht haben. Er bietet Ihnen die gleichen Leistungen wie der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, allerdings mit einem eingeschränkten Arbeitsrechtsschutz**:

  • Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus einer betrieblichen Altersversorgung sowie hinsichtlich der Ruhestandsbezüge und beihilferechtlichen Ansprüchen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. 
  • Es besteht kein Versicherungsschutz für den Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers.
  • Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus bestehenden Arbeits-/Dienstverhältnissen – auch bei mitversicherten Personen – ist nicht versichert.
Ihre Wege der Konfliktlösung

Besser ein gelöster Konflikt als ein langer Rechtsstreit. Deshalb helfen wir Ihnen von Anfang an.

Von telefonischer Rechtsberatung profitieren

Manchmal hilft schon eine kurze Auskunft. Wir verbinden Sie mit einem Anwalt, der Sie direkt am Telefon berät.

Bei einer Erstberatung fällt keine Selbstbeteiligung an.

Konflikte auf Augenhöhe lösen Wir vermitteln einen neutralen Schlichter, z. B. einen Mediator, mit dem Ziel, eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden.
Erfahrenen Rechtsbeistand sichern

Manchmal ist es unumgänglich, einen Anwalt einzuschalten. Wir empfehlen Ihnen auf Ihren Wunsch einen kompetenten Anwalt.

Natürlich können Sie Ihren Anwalt auch selbst auswählen.

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Ergänzen Sie Ihren Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz sinnvoll

Rechtsschutz PLUS

Mit Rechtsschutz PLUS können Sie Ihren Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz oder den Rechtsschutz60 um weitere Leistungen ergänzen und haben in diesem Bereich eine unbegrenzte Versicherungssumme, wenn im Einzelfall keine Höchstbeträge vereinbart sind.

Erweiterter Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Kapitalanlagestreitigkeiten sind bis 15.000 € je Rechtsschutzfall mitversichert für die in den Bedingungen aufgeführten Kapitalanlagen.
Erweiterter Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen und das Einspeisen von Strom (erneuerbare Energien) Sie haben auch dann Versicherungsschutz, wenn die entstehenden Kosten 10.000 € übersteigen.
Rechtsschutz für außergerichtliche Konfliktbeilegung in Bausachen Sie haben je Bausache Versicherungsschutz für eine von uns vermittelte außergerichtliche Konfliktbeilegung für eine unter den Bausachenausschluss fallende Angelegenheit. Beispiel: Mediation.
Rechtsschutz für außergerichtliche Konfliktbeilegung im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Sie haben Versicherungsschutz für eine von uns vermittelte außergerichtliche Konfliktbeilegung je Rechtsschutzfall. Beispiel: Mediation.
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Versichert ist eine über die Beratung hinausgehende außergerichtliche Tätigkeit Ihres Anwalts bis 1.000 €.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung und Testament Versichert ist die Tätigkeit eines Rechtsanwalts, um eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung oder ein Testament zu erstellen oder zu ändern (jeweils bis 500 € pro Versicherungsjahr. Keine Selbstbeteiligung).
Erweiterter Straf-Rechtsschutz Sie sind versichert für die Verteidigung gegen den Vorwurf eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens (z. B. Beleidigung, Diebstahl oder Betrug), solange Sie nicht wegen einer Vorsatztat rechtskräftig verurteilt werden.
Aktiver Straf-Rechtsschutz bei privater Internetnutzung

Wir erstatten Kosten bis zu 1.000 € je Versicherungsjahr für eine mit Hilfe eines Anwalts erstattete Strafanzeige.

Der Aktive Straf-Rechtsschutz greift nur dann, wenn im Zusammenhang mit der privaten Nutzung des Internets die Online-Reputation geschädigt oder die Identität missbraucht wurde.

Beratungs-Rechtsschutz in privaten Verbraucherinsolvenzverfahren

Wir übernehmen die Kosten für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung durch einen in Deutschland zugelassenen Anwalt. Wir erstatten die Kosten bis 1.000 € je Rechtsschutzfall. Die Selbstbeteiligung fällt an, wenn es nicht bei einer Erstberatung bleibt.

Rechtsschutz für Studienplatzklagen Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten über den Zugang zum Hochschulstudium. Wir tragen Kosten für das verwaltungsgerichtliche Verfahren und für ein dazugehörendes Eilverfahren. Jede versicherte Person kann diese Leistung einmal für sich während der gesamten Vertragsdauer in Anspruch nehmen. Wartezeit 3 Jahre.
Mitversicherung weiterer Personen 
Geschwister Ihre Geschwister sind mitversichert, wenn diese mit Ihnen im selben Haushalt leben und dort gemeldet sind.
Weitere Verwandte

Ihre Verwandten sind unter folgenden Voraussetzungen mitversichert:

  • Ein Pflegegrad nach der Sozialen Pflegeversicherung wurde anerkannt.
  • Sie leben mit im selben Haushalt & sind dort gemeldet.
Pflegebedürftige Verwandte

Diese sind unter folgenden Voraussetzungen mitversichert:

  • Pflegegrad nach der Sozialen Pflegeversicherung wurde anerkannt.
  • Sie leben in einem Pflegeheim.
  • Zuvor lebten sie im selben Haushalt. Im unmittelbaren Anschluss daran folgte die Unterbringung im Pflegeheim.
  • Es besteht kein Versicherungsschutz über eine andere Rechtsschutzversicherung.
Pflegebedürftige nichteheliche Lebenspartner

Dieser ist unter folgenden Voraussetzungen mitversichert:

  • Pflegegrad nach der Sozialen Pflegeversicherung wurde anerkannt.
  • Sie leben in einem Pflegeheim.
  • Zuvor lebte er in häuslicher Gemeinschaft und war dort gemeldet.
  • Im unmittelbaren Anschluss daran folgte die Unterbringung im Pflegeheim.
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Rechtsschutz für Mieter, Eigentümer und Vermieter**

Streitlustige Nachbarn, ständiger Lärm aus der Nachbarschaft oder ein Streit um die Mietzahlung – sichern Sie sich mit diesen günstigen Erweiterungen ab:
 

Rechtsschutz für alle selbst genutzten Wohneinheiten in Deutschland**

Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen als Eigentümer, Mieter oder dinglich Nutzungsberechtigten, z. B. wegen Eigenbedarfs­kündigung des Vermieters oder bei fehlerhaften Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung. Streitigkeiten unter Mitmietern oder Miteigentümern desselben Objektes sind ausgeschlossen.

Versichert sind: Eigentümer, Mieter oder dinglich Nutzungsberechtigte.

 

Rechtsschutz für Mieter, Pächter, Eigentümer, und Vermieter von Einheiten, die nicht selbst zu Wohnzwecken genutzt werden.**

Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen als Eigentümer, Mieter, Pächter, Vermieter, Verpächter oder dinglich Nutzungsberechtigten, z. B. Nichtzahlen der Miete oder Pacht. Streitigkeiten unter Mitmietern oder Miteigentümern desselben Objektes sind ausgeschlossen.

Versichert sind: Eigentümer, Mieter, Pächter, Vermieter, Verpächter oder dinglich Nutzungsberechtigte.

Achtung: Diesen Rechtsschutz bieten wir online nicht an. Ein Angebot erhalten Sie bei einem Ansprechpartner vor Ort oder telefonisch über unsere Kundenbetreuung 09561 96 101.

Was bedeutet Wartezeit in der Rechts­schutz­versicherung?

Wartezeit heißt: Sie sind nicht versichert für Rechtsschutzfälle, wenn die Ursache des Streits in den ersten drei Monaten Ihres Rechtsschutz-Vertrags liegt.

Ein Beispiel: Ihr Rechtsschutz-Vertrag beginnt am 1. Januar und am 10. Februar erhalten Sie die Kündigung Ihres Arbeitsvertrags durch Ihren Arbeitgeber. Dagegen möchten Sie sich wehren. Sie haben noch keinen Versicherungsschutz, da der Rechtsschutzfall mit der Kündigung in den ersten drei Monaten eingetreten ist.

Aber: Wartezeiten, die Sie in einem Vorvertrag erfüllt haben, entfallen, wenn Sie einen unmittelbaren Anschlussvertrag bei uns abschließen. Dies gilt auch bei einer Vertragsübernahme, Erweiterung oder Änderung eines bestehenden Vertrags bei uns. Ist der neue Vertrag umfangreicher als der Vorvertrag, gelten für die neu hinzukommenden Risiken – wenn vorgesehen – die entsprechenden Wartezeiten. 

Und: Die Wartezeit erfüllt der Vertrag und nicht Sie als Versicherungsnehmer oder mitversicherte Person. Das bedeutet: Kommt ein Lebenspartner/Ehepartner/Kind in einen bestehenden Vertrag dazu, muss der Lebenspartner/Ehepartner/Kind die Wartezeit nicht noch einmal erfüllen.

Beispiele:

  • Sie stellen ein bereits versichertes Risiko auf neue ARB (Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung) um.
  • Sie haben die betreffenden Leistungen im Vertrag eines Elternteils oder bei einem anderen Rechtsschutzversicherer vorher versichert.

Welche Leistungen haben eine Wartezeit, welche keine?

3 Monate Wartezeit:

  • Arbeitsrechtsschutz
  • Eingeschränkter Arbeitsrechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Mieterrechtsschutz
  • Rechtsschutz für Eigentümer und Vermieter
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • (Erweiterter) Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen
  • Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers
  • Erweiterter Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrecht
  • Rechtsschutz für außergerichtliche Konfliktbeilegung im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Keine Wartezeit:
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Anwaltliche Sofortberatung
  • Steuer-Rechtsschutz
  • alle Leistungsarten im Verkehrsrechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

Hinweis: Es gelten 3 Jahre Wartezeit beim Rechtsschutz für Studienplatzklagen.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserem Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz.
 

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zum Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
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Nur wenige Klicks und Sie erhalten Hilfe

Wir unterstützen Sie dabei, Konflikte zu vermeiden bzw. Rechtsfragen bequem per Mail zu klären.

Den Zugang zu den Online-Services finden Sie auf der Startseite in Ihrem persönlichen Kundenportal. Je nach gewähltem Versicherungsumfang unterscheidet sich, welche Services Gegenstand Ihres Vertrags sind.

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Mustervorlagen und -verträge

Über unseren Dienstleister stellen wir Ihnen Mustervorlagen und Musterverträge aus dem privaten Bereich zum Download zur Verfügung.



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Möchten Sie einen Vertrag oder Vertragsentwurf im privaten oder nicht selbstständigen beruflichen Bereich rechtlich prüfen lassen? Hierzu leiten wir Sie an unseren Dienstleister weiter. Unabhängige Rechtsanwälte führen dann den Vertragscheck durch.

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Online-Rechtsberatung

Neben der anwaltlichen Beratung am Telefon haben Sie – je nach gewählter Rechtsschutzart – die Möglichkeit, online eine rechtliche Erstberatung wahrzunehmen. Ein unabhängiger Anwalt unseres Dienstleisters kümmert sich um Ihr Anliegen.

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Über unseren Dienstleister stellen wir Ihnen Mustervorlagen und Musterverträge aus dem privaten Bereich zum Download zur Verfügung.
 

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Möchten Sie einen Vertrag / Vertragsentwurf im privaten oder nicht selbstständigen beruflichen Bereich rechtlich prüfen lassen?

Hierzu leiten wir Sie an unseren Dienstleister weiter. Unabhängige Rechtsanwälte führen dann den Vertragscheck durch.
 

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Online-Rechtsberatung

Neben der anwaltlichen Beratung am Telefon haben Sie – je nach gewählter Rechtsschutzart – die Möglichkeit, online eine rechtliche Erstberatung wahrzunehmen. Ein unabhängiger Anwalt unseres Dienstleisters kümmert sich um Ihr Anliegen.

Der Vertrags-Check und die Online-Rechtsberatung sind im Großen Verkehrs-Rechtsschutz, im Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz und im Rechtsschutz60 enthalten.

Häufige Fragen zum Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz

Rechtsstreit gewonnen – wer zahlt meinen Anwalt?

Oft besteht die Annahme, wenn ich einen Rechtsstreit gewinne, habe ich keine Kosten zu tragen. Deshalb brauche ich auch keine Rechtsschutzversicherung.

Das ist leider nur die halbe Wahrheit. Denn es gibt einige Fälle, in denen Ihnen trotzdem Kosten entstehen.

Beispiele:

  • In erster Instanz eines Arbeitsgerichtsprozesses sind von jeder Partei die eigenen Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zu tragen.
  • Bei Abschluss eines Vergleichs werden – wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren – die Gerichtskosten geteilt und jeder zahlt seine eigenen Anwaltskosten selbst.
  • Ist der Gegner zahlungsunfähig, bleiben Sie, auch wenn Sie gewinnen, auf sämtlichen Kosten sitzen.
Mit einer Rechtsschutzversicherung müssen Sie sich hierüber jedoch keine Gedanken machen.
Wie hoch ist meine Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall?

Die Höhe der Selbstbeteiligung ist abhängig von der von Ihnen gewählten Einstiegs-Selbstbeteiligung im Rahmen des Schadenfreiheitssystems und Ihrer Schadenfreiheitsklasse zum Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls.

Die Selbstbeteiligung verringert sich bei Schadenfreiheit stufenweise, bis sie nach mehreren Jahren auf 0 € sinkt.

Bei mehreren Rechtsschutzfällen kann sie auf bis zu 550 € ansteigen.

Ist mein Partner in der Rechts­schutz­versicherung mitversichert?

Der Ehepartner/eingetragene Lebenspartner ist stets mitversichert.

Der nicht eheliche, nicht eingetragene Lebenspartner ist mitversichert, wenn

  • beide unverheiratet sind,
  • für beide keine andere eingetragene Lebenspartnerschaft besteht und
  • eine häusliche Gemeinschaft, d. h. ein gemeinsamer behördlich gemeldeter Wohnsitz, vorliegt.
Wann verbessert sich meine Schadenfreiheitsklasse der Rechts­schutz­versicherung?

Eine Hochstufung in die bessere Schadenfreiheitsklasse erfolgt mit Beginn des neuen Versicherungsjahres – nicht Kalenderjahr -, wenn das Versicherungsjahr schadenfrei und ununterbrochen bestanden hat.

Wann verschlechtert sich meine Schadenfreiheitsklasse?

Erteilen wir eine Zusage, die ein Kostenrisiko auslöst, gilt Ihr Vertrag nicht mehr als schadenfrei. Wir stufen Ihren Vertrag sofort in die vorgesehene schlechtere Schadenfreiheitsklasse ein, wenn wir

  • im außergerichtlichen Verfahren Zahlungen geleistet haben, oder
  • für gerichtliche Verfahren eine Deckungszusage erteilt haben und Maßnahmen eingeleitet sind, die ein Kostenrisiko auslösen (Beispiel: ein Rechtsanwalt ist beauftragt oder eine Klage ist eingereicht).
Aber nicht, wenn
  • der Rechtsschutzfall durch eine Erstberatung abgeschlossen ist.
  • der Rechtsschutzfall durch eine außergerichtliche Konfliktbeilegung, z. B. Mediation, abgeschlossen ist.
  • der Rechtsschutzfall durch einen Online-Service abgeschlossen ist.
Wie lange sind meine Kinder mitversichert?

Im Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz und Rechtsschutz60 sind Ihre minderjährigen Kinder mitversichert.

Ihre volljährigen Kinder, die unverheiratet sind und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sind bis zu dem Zeitpunkt mitversichert, in dem sie

  • erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und
  • hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Dies schließt auch eine selbstständige Tätigkeit mit ein.

Dementsprechend ist Ihr Kind in Ausbildung oder auch im Referendariat noch mitversichert, eine Altersbeschränkung besteht nicht.

Zu den mitversicherten Kindern zählen neben den leiblichen Kindern auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder. Entfallen die genannten Voraussetzungen, kontaktieren Sie uns!

Habe ich mit der HUK-COBURG Rechts­schutz­versicherung auch im Ausland Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht:

  • in Europa
  • in den Anliegerstaaten des Mittelmeers
  • auf den Azoren
  • auf Madeira
  • auf den Kanarischen Inseln

Bei Auslandsaufenthalten außerhalb Europas besteht ebenfalls bis 3 Jahre Versicherungsschutz.

Wir übernehmen Kosten bis 1 Million Euro.

Der Steuer-, Opfer-, Sozial- oder der Verwaltungs-Rechtsschutz gilt nur vor deutschen Gerichten.

Das gilt, solange Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.

*

Beitragsbeispiel: Angestellter im Öffentlichen Dienst, verheiratet. Partner ist nicht selbstständig. PLZ 95233 Helmbrechts. Einstiegs-Selbstbeteiligung 300 €. In den letzten drei Jahren keinen Rechtsanwalt in Anspruch genommen.

**

Wartezeit: Versicherungsschutz besteht, wenn der Rechtsschutzfall (1. tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften) frühestens 3 Monate nach Vertragsbeginn eingetreten ist. Beginnt der Versicherungsvertrag auf Grund Ihrer Angaben im Antrag in unmittelbarem Anschluss an einen vorausgegangenen Versicherungsvertrag, rechnen wir die beim Vorversicherer für das betroffene Risiko erfüllten Wartezeiten an.

Unser Service für Sie