Ihr Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz – z. B. schon ab 161,10 €* im Jahr

Wir bieten Ihnen und Ihrer Familie in vielen Situationen passenden Versicherungsschutz. Ob Ärger beim Internetkauf, Streit nach einem Verkehrsunfall oder bei Differenzen mit dem Arbeitgeber – wir sind immer für Sie da. Und das zu einem erstaunlich günstigen Preis.
Ihre Vorteile im Überblick
- 24-Stunden-Notrufservice – Bei Notfällen außerhalb unserer Geschäftszeiten oder an Sonn- und Feiertagen sorgen wir bei Bedarf für eine sofortige Verbindung mit einem Rechtsanwalt.
- Anwaltsempfehlung – Wir empfehlen Ihnen auf Wunsch kompetente und erfahrene Anwälte.
- Gut versichert in allen Lebensphasen – Als Single, Paar- mit oder ohne Kinder immer gut abgesichert.
- Finanztest 4/2022 – Von der HUK-COBURG stammt die günstigste gute Rechtsschutz-Police: Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz PLUS (Note 2,2, Jahresbeitrag 267 bis 308 €).
- Ausgezeichneter Service – Focus Money verleiht uns zum wiederholten Mal das Prädikat „Fairster Rechtsschutzversicherer“ (Ausgabe 34/2022).
Wir checken Ihre Versicherungen und 45 € sind Ihnen sicher!

- Vorbeikommen
- Versicherungen checken lassen
- 45€ sichern
Wir meinen, dass Sie bei einem Wechsel von mindestens 3 Versicherungen, zur HUK-COBURG mindestens 45€ im Jahr sparen! Sollten wir nicht günstiger sein, erhalten Sie einen 45-€-Amazon.de-Gutschein – als Dankeschön, dass Sie verglichen haben.

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Ihr Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz – dreifach gut
Privatrechtsschutz
Für Schutz im privaten Umfeld, z. B.:
- bei Einkäufen
- bei mangelhaften Reparaturen
- bei Geschäften im Internet
Berufsrechtsschutz
Für Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten, z. B.:
- bei Kündigungsschutzklagen
- bei Abmahnungen
- bei Versetzung u. a.
Nicht versichert ist z. B. die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit.
Verkehrsrechtsschutz
Die Leistungen des Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzes auf einen Blick
Schadenersatz-Rechtsschutz | |
Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz | |
Arbeitsrechtsschutz** | |
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht** | |
Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht | |
Steuer-Rechtsschutz | |
Verkehrs-Steuer-Rechtsschutz | |
Sozial-Rechtsschutz** | |
Sozial-Rechtsschutz im Verkehrsbereich | |
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz | |
Straf-Rechtsschutz | |
Verkehrs-Straf-Rechtsschutz | |
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz | |
Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz | |
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht | |
Opfer-Rechtsschutz | |
Anwaltliche Sofortberatung | |
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen | |
Opfer-Rechtsschutz |
Versicherungsschutz im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage

Sie haben Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation oder dem Betrieb einer genehmigungs- bzw. verfahrensfreien Photovoltaikanlage wahrzunehmen.
Voraussetzung ist, dass sich die Anlage auf der Dachfläche eines Objekts befindet, dessen Eigentümer Sie oder eine mitversicherte Person sind.
Wer ist im Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz versichert?
Versichert sind:
- Versicherungsnehmer
- Ehe-/Lebenspartner
- minderjährige Kinder
- unverheiratete, auch nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebende volljährige Kinder. Die Mitversicherung endet spätestens, wenn das Kind erstmalig eine berufliche Tätigkeit ausübt, die auf Dauer angelegt ist und für die es ein leistungsbezogenes Entgelt erhält. Das gilt auch, wenn es eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt.
- Eltern, wenn diese im selben Haushalt wohnen, dort gemeldet sind und sich im Ruhestand befinden.
Außerdem ist jeder berechtigte Fahrer und Insasse der versicherten Fahrzeuge über den Verkehrsrechtsschutz geschützt.
Ist ein Versicherter durch eine Straftat im Sinne des Opfer-Rechtsschutzes getötet worden, besteht Rechtsschutz auch für dessen Ehe-/Lebenspartner oder eine andere Person aus dem Kreis seiner Kinder, Eltern oder Geschwister.
Was Sie sonst noch über unseren Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz wissen sollten
- Sie sind auch als Fußgänger, Radfahrer oder Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel versichert.
- Die Versicherungssumme beträgt 5 Millionen € z. B. für:
- die Vergütung Ihres Anwalts (auch außergerichtlich).
- die gegnerischen Kosten, soweit Sie diese zu tragen haben.
- Bei mehrjähriger Schadenfreiheit sinkt Ihre Selbstbeteiligung nach und nach bis auf 0 €. Bei mehreren Rechtsschutzfällen kann sie bis auf maximal 550 € steigen.
- Der Versicherungsschutz ist auch als Single-Rechtsschutz abschließbar. Voraussetzung: Sie sind unverheiratet, haben keinen eingetragenen oder nicht ehelichen Lebenspartner und keine mitversicherten Kinder.
Rechtsschutz60 – Ihr Senioren-Rechtsschutz
Ihr Rechtsschutz für Senioren ist ein idealer Versicherungsschutz für alle Personen ab 60 Jahren, die den Ruhestand erreicht haben. Er bietet Ihnen die gleichen Leistungen wie der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, allerdings mit einem eingeschränkten Arbeitsrechtsschutz**:
- Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus einer betrieblichen Altersversorgung sowie hinsichtlich der Ruhestandsbezüge und beihilferechtlichen Ansprüchen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
- Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus bestehenden Arbeits-/Dienstverhältnissen – auch bei mitversicherten Personen – ist nicht versichert.
Ihre Wege der Konfliktlösung
Besser ein gelöster Konflikt als ein langer Rechtsstreit. Deshalb helfen wir Ihnen von Anfang an.
Von telefonischer Rechtsberatung profitieren | Manchmal hilft schon eine kurze Auskunft. Wir verbinden Sie mit einem Anwalt, der Sie direkt am Telefon berät. Bei einer Erstberatung fällt keine Selbstbeteiligung an. |
Konflikte auf Augenhöhe lösen | Wir vermitteln einen neutralen Schlichter, z. B. einen Mediator, mit dem Ziel, eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden. |
Erfahrenen Rechtsbeistand sichern |
Manchmal ist es unumgänglich, einen Anwalt einzuschalten. Wir empfehlen Ihnen auf Ihren Wunsch einen kompetenten Anwalt. Natürlich können Sie Ihren Anwalt auch selbst auswählen. |
Ergänzen Sie Ihren Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz sinnvoll
Rechtsschutz PLUS
Mit Rechtsschutz PLUS können Sie Ihren Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz oder den Rechtsschutz60 um weitere Leistungen ergänzen und haben in diesem Bereich eine unbegrenzte Versicherungssumme, wenn im Einzelfall keine Höchstbeträge vereinbart sind.
Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet | Kostenübernahmen einer Erstberatung eines in Deutschland zugelassen Anwalts, wenn Ihnen ein Urheberrechtsverstoß im Internet vorgeworfen wird. Wenn Ihr Anwalt auch außergerichtlich tätig wird, zahlen wir auch bis zu 5.000 € gesetzliche Gebühren pro Versicherungsjahr. |
Erweiterter Versicherungsschutz im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage | Sie haben auch dann Versicherungsschutz, wenn die entstehenden Kosten 10.000 € übersteigen. |
Mediation in Bausachen | Sie haben je Bausache Versicherungsschutz für eine von uns vermittelte außergerichtliche Konfliktbeilegung für eine unter den Bausachenausschluss fallende Angelegenheit. |
Mediation in Familienangelegenheiten | Sie haben Versicherungsschutz für eine von uns vermittelte außergerichtliche Konfliktbeilegung je Rechtsschutzfall. |
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht | Versichert ist eine über die Beratung hinausgehende außergerichtliche Tätigkeit Ihres Anwalts bis 1.000 €. |
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Testament | Versichert ist ein Beratungsgespräch, um eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder ein Testament zu erstellen oder zu ändern (jeweils bis 250 € pro Versicherungsjahr für Sie und Ihren Partner. Keine Selbstbeteiligung). |
Rechtsschutz für Kapitalanlagestreitigkeiten | Kapitalanlagestreitigkeiten sind bis 10.000 € je Rechtsschutzfall mitversichert. |
Erweiterter Straf-Rechtsschutz | Sie sind versichert für die Verteidigung gegen den Vorwurf eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens (z. B. Beleidigung, Diebstahl oder Betrug), solange Sie nicht wegen einer Vorsatztat rechtskräftig verurteilt werden. |
Aktiver Straf-Rechtsschutz bei privater Internetnutzung | Wir erstatten Kosten bis zu 1.000 € je Versicherungsjahr für eine mit Hilfe eines Anwalts erstattete Strafanzeige. Der Aktive Straf-Rechtsschutz greift nur dann, wenn im Zusammenhang mit der privaten Nutzung des Internets die Online-Reputation geschädigt oder die Identität missbraucht wurde. |
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren | Wir übernehmen die Kosten für eine Beratung im Zusammenhang mit der Bestellung eines gesetzlichen Betreuers (Betreuungsanordnung gegen Sie oder eine mitversicherte Person). |
Beratungs-Rechtsschutz in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren | Kostenübernahmen einer Erstberatung eines in Deutschland zugelassenen Anwalts. Wird der Anwalt darüber hinaus tätig, zahlen wir nur die Kosten für die Erstberatung. Eine Selbstbeteiligung entfällt. |
Erweiterter Verwaltungs-Rechtsschutz | Sie sind versichert für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen auch außerhalb des Verkehrsbereichs vor deutschen Verwaltungsbehörden und -gerichten, z. B. wenn es um Streitigkeiten bei der Vergabe von Kindergartenplätzen oder einen Maulkorb für Ihren Hund geht. |
Mitversicherung von Großeltern, Enkeln |
Mit Ihnen im Haushalt lebende und dort gemeldete Großeltern (auch des Ehe-/Lebenspartners) sind mitversichert, wenn sich diese im Ruhestand befinden. Ferner Ihre unverheirateten, auch nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebenden Enkel, die mit Ihnen im Haushalt leben und dort gemeldet sind. Die Mitversicherung gilt jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Dies schließt auch selbstständige Tätigkeiten mit ein. |
Mit dem Rechtsschutz PLUS gilt der weltweite Versicherungsschutz nicht nur ein Jahr, sondern 3 Jahre. Dabei übernehmen wir Kosten bis zu 1.000.000 €.
Rechtsschutz für Mieter, Eigentümer und Vermieter**
Streitlustige Nachbarn, ständiger Lärm aus der Nachbarschaft oder ein Streit um die Mietzahlung – sichern Sie sich mit diesen günstigen Erweiterungen ab:
Rechtsschutz für alle selbst genutzten Wohneinheiten in Deutschland**
Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen als Eigentümer, Mieter oder dinglich Nutzungsberechtigten, z. B. wegen Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder bei fehlerhaften Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung. Streitigkeiten unter Mitmietern oder Miteigentümern desselben Objektes sind ausgeschlossen.
Versichert sind: Eigentümer, Mieter oder dinglich Nutzungsberechtigte.
Rechtsschutz für Mieter, Pächter, Eigentümer, und Vermieter von Einheiten, die nicht selbst zu Wohnzwecken genutzt werden.**
Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen als Eigentümer, Mieter, Pächter, Vermieter, Verpächter oder dinglich Nutzungsberechtigten, z. B. Nichtzahlen der Miete oder Pacht. Streitigkeiten unter Mitmietern oder Miteigentümern desselben Objektes sind ausgeschlossen.
Versichert sind: Eigentümer, Mieter, Pächter, Vermieter, Verpächter oder dinglich Nutzungsberechtigte.
Achtung: Diesen Rechtsschutz bieten wir online nicht an. Ein Angebot erhalten Sie bei einem Ansprechpartner vor Ort oder telefonisch über unsere Kundenbetreuung 0800 2 153 153.
Was bedeutet Wartezeit in der Rechtsschutzversicherung?
Wartezeit heißt: Sie sind nicht versichert für Rechtsschutzfälle, wenn die Ursache des Streits in den ersten drei Monaten Ihres Rechtsschutz-Vertrags liegt.
Ein Beispiel: Ihr Rechtsschutz-Vertrag beginnt am 1. Januar und am 10. Februar erhalten Sie die Kündigung Ihres Arbeitsvertrags durch Ihren Arbeitgeber. Dagegen möchten Sie sich wehren. Allerdings haben Sie noch keinen Versicherungsschutz, da der Rechtsschutzfall mit der Kündigung in den ersten drei Monaten eingetreten ist.
Aber: Wartezeiten, die Sie in einem Vorvertrag erfüllt haben, entfallen, wenn Sie einen unmittelbaren Anschlussvertrag bei uns abschließen. Dies gilt auch bei einer Vertragsübernahme, Erweiterung oder Änderung eines bestehenden Vertrags bei uns. Ist der neue Vertrag umfangreicher als der Vorvertrag, gelten für die neu hinzukommenden Risiken – wenn vorgesehen – die entsprechenden Wartezeiten.
Und: Die Wartezeit erfüllt der Vertrag und nicht Sie als Versicherungsnehmer oder mitversicherte Person. Das bedeutet: Kommt ein Lebenspartner/Ehepartner/Kind in einen bestehenden Vertrag dazu, muss der Lebenspartner/Ehepartner/Kind die Wartezeit nicht noch einmal erfüllen.
Beispiele:
- Der Versicherungsnehmer stellt ein bereits versichertes Risiko auf neue ARB (Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung) um.
- Der Versicherungsnehmer hat die betreffenden Leistungen im Vertrag eines Elternteils oder bei einem anderen Rechtsschutzversicherer vorher versichert.
- Der Vertrag wird vom Ehe-/Lebenspartner/Kind übernommen.
Welche Leistungen haben eine Wartezeit, welche keine?
Es gelten 3 Monate Wartezeit bei:
- Arbeitsrechtsschutz
- Eingeschränkter Arbeitsrechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Mieterrechtsschutz
- Rechtsschutz für Eigentümer und Vermieter
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Opfer-Rechtsschutz
- Anwaltliche Sofortberatung
- Steuer-Rechtsschutz
- allen Leistungsarten im Verkehrsrechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Rechtsschutz PLUS
3 Monate Wartezeit besteht für:
- Erweiterter Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Die Wartezeit besteht, wenn es sich um eine Trennungs-, Scheidungs- oder um eine Aufhebungsangelegenheit in Lebenspartnerschaftssachen handelt. Das Gleiche gilt für deren Folgeangelegenheiten.
- Mediation in Familienangelegenheiten
- Verwaltungs-Rechtsschutz
Download: Alle Leistungen auf einen Blick
In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserem Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz.
Nur wenige Klicks und Sie erhalten Hilfe
Wir unterstützen Sie dabei, Konflikte zu vermeiden bzw. Rechtsfragen bequem per Mail zu klären.
Den Zugang zu den Online-Services finden Sie auf der Startseite in Ihrem persönlichen Kundenportal. Je nach gewähltem Versicherungsumfang unterscheidet sich, welche Services Gegenstand Ihres Vertrags sind.

Mustervorlagen und -verträge
Über unseren Dienstleister stellen wir Ihnen Mustervorlagen und Musterverträge aus dem privaten Bereich zum Download zur Verfügung.

Vorsorglicher Vertrags-Check
Möchten Sie einen Vertrag im privaten oder nicht selbstständigen beruflichen Bereich vor Abschluss rechtlich prüfen lassen? Hierzu leiten wir Sie an unseren Dienstleister weiter. Unabhängige Rechtsanwälte führen dann den Vertragscheck durch.

Online-Rechtsberatung
Neben der anwaltlichen Beratung am Telefon haben Sie – je nach gewählter Rechtsschutzart – die Möglichkeit, online eine rechtliche Erstberatung wahrzunehmen. Ein unabhängiger Anwalt unseres Dienstleisters kümmert sich um Ihr Anliegen.
Mustervorlagen und -verträge
Über unseren Dienstleister stellen wir Ihnen Mustervorlagen und Musterverträge aus dem privaten Bereich zum Download zur Verfügung.
Vorsorglicher Vertrags-Check
Möchten Sie einen Vertrag im privaten oder nicht selbstständigen beruflichen Bereich vor Abschluss rechtlich prüfen lassen?
Hierzu leiten wir Sie an unseren Dienstleister weiter. Unabhängige Rechtsanwälte führen dann den Vertragscheck durch.
Online-Rechtsberatung
Neben der anwaltlichen Beratung am Telefon haben Sie – je nach gewählter Rechtsschutzart – die Möglichkeit, online eine rechtliche Erstberatung wahrzunehmen. Ein unabhängiger Anwalt unseres Dienstleisters kümmert sich um Ihr Anliegen.
Der vorsorgliche Vertrags-Check und die Online-Rechtsberatung sind im Großen Verkehrs-Rechtsschutz, im Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz und im Rechtsschutz60 enthalten.
Häufige Fragen zum Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
Rechtsstreit gewonnen – wer zahlt meinen Anwalt?
Oft besteht die Annahme, wenn ich einen Rechtsstreit gewinne, habe ich keine Kosten zu tragen. Deshalb brauche ich auch keine Rechtsschutzversicherung.
Das ist leider nur die halbe Wahrheit. Denn es gibt einige Fälle, in denen Ihnen trotzdem Kosten entstehen.
Beispiele:
- In erster Instanz eines Arbeitsgerichtsprozesses sind von jeder Partei die eigenen Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zu tragen.
- Bei Abschluss eines Vergleichs werden – wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren – die Gerichtskosten geteilt und jeder zahlt seine eigenen Anwaltskosten selbst.
- Ist der Gegner zahlungsunfähig, bleiben Sie, auch wenn Sie gewinnen, auf sämtlichen Kosten sitzen.
Wie hoch ist meine Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall?
Die Höhe der Selbstbeteiligung ist abhängig von der von Ihnen gewählten Einstiegs-Selbstbeteiligung im Rahmen des Schadenfreiheitssystems und Ihrer Schadenfreiheitsklasse zum Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls.
Die Selbstbeteiligung verringert sich bei Schadenfreiheit stufenweise, bis sie nach mehreren Jahren auf 0 € sinkt.
Bei mehreren Rechtsschutzfällen kann sie auf bis zu 550 € ansteigen.
Ist mein Partner in der Rechtsschutz mitversichert?
Der Ehepartner/eingetragene Lebenspartner ist stets mitversichert.
Der nicht eheliche, nicht eingetragene Lebenspartner ist mitversichert, wenn
- beide unverheiratet sind,
- für beide keine andere eingetragene Lebenspartnerschaft besteht und
- eine häusliche Gemeinschaft, d. h. ein gemeinsamer behördlich gemeldeter Wohnsitz, vorliegt.
Wann verbessert sich meine Schadenfreiheitsklasse der Rechtsschutzversicherung?
Eine Hochstufung in die bessere Schadenfreiheitsklasse erfolgt mit Beginn des neuen Versicherungsjahres – nicht Kalenderjahr -, wenn das Versicherungsjahr schadenfrei und ununterbrochen bestanden hat.
Wann verschlechtert sich meine Schadenfreiheitsklasse?
Erteilen wir eine Zusage, die ein Kostenrisiko auslöst, gilt Ihr Vertrag nicht mehr als schadenfrei. Wir stufen Ihren Vertrag sofort in die vorgesehene schlechtere Schadenfreiheitsklasse ein, wenn wir
- im außergerichtlichen Verfahren Zahlungen geleistet haben, oder
- für gerichtliche Verfahren eine Deckungszusage erteilt haben und Maßnahmen eingeleitet sind, die ein Kostenrisiko auslösen (Beispiel: ein Rechtsanwalt ist beauftragt oder eine Klage ist eingereicht).
- der Rechtsschutzfall durch eine Erstberatung abgeschlossen ist.
- der Rechtsschutzfall durch eine außergerichtliche Konfliktbeilegung, z. B. Mediation, abgeschlossen ist.
- der Rechtsschutzfall durch einen Online-Service abgeschlossen ist.
Wie lange sind meine Kinder mitversichert?
Im Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz und Rechtsschutz60 sind Ihre minderjährigen Kinder mitversichert.
Ihre volljährigen Kinder, die unverheiratet sind und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sind bis zu dem Zeitpunkt mitversichert, in dem sie
- erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und
- hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Dies schließt auch eine selbstständige Tätigkeit mit ein.
Dementsprechend ist Ihr Kind in Ausbildung oder auch im Referendariat noch mitversichert, eine Altersbeschränkung besteht nicht.
Zu den mitversicherten Kindern zählen neben den leiblichen Kindern auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder. Entfallen die genannten Voraussetzungen, kontaktieren Sie uns!
Habe ich mit der HUK-COBURG Rechtsschutzversicherung auch im Ausland Versicherungsschutz?
Versicherungsschutz besteht:
- in Europa
- in den Anliegerstaaten des Mittelmeers
- auf den Azoren
- auf Madeira
- auf den Kanarischen Inseln
Bei Auslandsaufenthalten außerhalb Europas besteht ebenfalls bis zu einem Jahr Versicherungsschutz, im Rechtsschutz PLUS sogar 3 Jahre.
Wir übernehmen Kosten bis 300.000 €, im Rechtsschutz PLUS bis 1 Million Euro.
Der Steuer-, Opfer-, Sozial- oder – sofern Sie den Rechtsschutz-PLUS versichert haben – der Verwaltungs-Rechtsschutz gilt nur vor deutschen Gerichten.
Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht können Sie sich nur von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt beraten lassen.
Das Gleiche gilt für den Erweiterten Beratungs-Rechtsschutz, im Rahmen des Rechtsschutz-PLUS.
* Beitragsbeispiel: Angestellter im Öffentlichen Dienst,verheiratet. Partner ist nicht selbstständig. PLZ 95233 Helmbrechts. Einstiegs-Selbstbeteiligung 300,-. In den letzten drei Jahren keinen Rechtsanwalt in Anspruch genommen.
** Wartezeit: Versicherungsschutz besteht, wenn der Rechtsschutzfall (1. tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften) frühestens 3 Monate nach Vertragsbeginn eingetreten ist. Beginnt der Versicherungsvertrag aufgrund Ihrer Angaben im Antrag in unmittelbarem Anschluss an einen vorausgegangenen Versicherungsvertrag, rechnen wir die beim Vorversicherer für das betroffene Risiko erfüllten Wartezeiten an.
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Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Berater Günter Bohnenkamp.