96448 Coburg

Unsere Krankenhauszusatzversicherung: Erstklassige Behandlung garantiert
Ein Aufenthalt im Krankenhaus ist in der Regel nicht besonders angenehm. Kommt dann auch noch ein schnarchender Bettnachbar hinzu, möchte man am liebsten direkt wieder nach Hause. Wir schaffen Abhilfe: Mit unserer günstigen stationären Zusatzversicherung steht Ihrer Genesung nichts mehr im Wege.
Ihre Vorteile im Überblick
- Besonderer Komfort – Unterbringung im Ein- oder Zweitbettzimmer.
- Optimale Behandlung – Freie Krankenhauswahl und eine Behandlung durch den Chefarzt.
- Unsere Fairness ist ausgezeichnet – Focus Money verleiht uns zum wiederholten Mal das Prädikat „Fairster privater Krankenversicherer“ (Heft 5/2020).
Beitragsbeispiele zur Krankenhauszusatzversicherung
Unsere Krankenhauszusatzversicherung lässt Ihnen die Wahl
Ohne unsere stationäre Zusatzversicherung haben Sie mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung im Krankenhaus lediglich Anspruch auf Unterbringung im Mehrbettzimmer und Behandlung durch den Stationsarzt. Mit unserer stationären Zusatzversicherung haben Sie die freie Wahl:
- Behandlung als Privatpatient – Sie lassen sich im Krankenhaus als Privatpatient behandeln und genießen besonderen Komfort, wie beispielsweise freie Krankenhauswahl, Behandlung durch den Chefarzt oder Unterbringung im Ein- oder Zweitbettzimmer.
- Im Einzelfall Standardleistungen – Ihnen genügen im Einzelfall die Standardleistungen? Dann belohnen wir Sie mit bis zu 70 € pro Tag! Auch für die Mitaufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus (Rooming-In), wenn diese notwendig wird, wird ein Krankenhaustagegeld von 15 € pro Tag gezahlt.
„Meine Gesundheit“ – Alles aus einer Hand, alles in einer Hand
Sie benötigen Informationen zu Gesundheitsfragen oder Checklisten und Notrufnummern für Ihre Auslandsreise? Sie wollen einfach und bequem Belege und Rechnungen zu Ihrer Krankenhauszusatzversicherung einreichen? Die App „Meine Gesundheit“ ist Ihr nützlicher Begleiter und hilft Ihnen mit praktischen Funktionen und aktuellen Informationen weiter. Wann und wo sie wollen. Klicken Sie hier und informieren Sie sich über die Gesundheits-App.

Wenn schon ins Krankenhaus, dann als Privatpatient: Sichern Sie sich die günstige Krankenhauszusatzversicherung der HUK-COBURG. Gleich online berechnen!
Häufige Fragen zur Krankenhauszusatzversicherung
Krankenhaus – was übernimmt die Krankenkasse?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für die zweckmäßige und notwendige Behandlung in einem Krankenhaus. Das bedeutet, sie übernimmt die Kosten für den Aufenthalt im Mehrbettzimmer in Verbindung mit der Behandlung durch den jeweils diensthabenden Arzt. Wenn Sie Leistungen in Anspruch nehmen möchte, die über die Grundversorgung hinausgehen, zahlen Sie die Kosten dafür aus der eigenen Tasche. Eine Krankenzusatzversicherung, die Leistungen bei stationären Aufenthalten erbringt, zahlt diese zusätzlichen Kosten je nach Tarif anteilig oder in voller Höhe.
Wann ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?
Eine Krankenhauszusatzversicherung ist sinnvoll, wenn Sie zur Behandlung in ein frei wählbares Krankenhaus gehen möchten. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur die Kosten für das in der Einweisung genannte Krankenhaus oder alternativ die nächstgelegene Klinik mit einer entsprechenden Fachabteilung. Wichtig ist hierbei, dass die gewählte Klinik über eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung verfügt und im Rahmen der jeweils gültigen Gebührenordnungen abrechnet. Unsere Zusatzversicherung erstattet die Kosten dann bis zum Höchstsatz.
Zudem ist die Zusatzversicherung sinnvoll, wenn Sie nur vom Chefarzt behandelt werden möchten oder in einem Ein- oder Zweibettzimmer liegen wollen. Auch wenn Sie Ihr Kind ins Krankenhaus begleiten möchten, zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur bis zu einem bestimmten Alter die Kosten für das sogenannte Rooming-in. Die HUK-COBURG Krankenhauszusatzversicherung unterstützt Sie auf Wunsch auch bei der Suche nach passenden Spezialisten für die optimale Behandlung Ihrer Erkrankung.
Ab wann zahlt die Krankenhauszusatzversicherung? Gibt es Wartezeiten?
In der Krankenhauszusatzversicherung gelten grundsätzlich Wartezeiten, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Die allgemeinen Wartezeiten betragen drei Monate und entfallen bei Unfall. Besondere Wartezeiten von acht Monaten gelten für Entbindungen und Psychotherapie.
Unser Service für Sie


Fragen zur Krankenhauszusatzversicherung
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