Berater-Homepage von Steffen Hausdörfer

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-AC1J-BNQWR-80

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-AC1J-BNQWR-80


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Polizisten vor einer Hochschule

Die Bedeutung der Amts­haftpflicht­versicherung

Interview

Polizisten vor einer Hochschule

Die Bedeutung der Amts­haftpflicht­versicherung

Interview

Der HUK-COBURG-Experte Oliver Ludwig im Gespräch zur Bedeutung der Amtshaftpflicht

Warum benötigen Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst eine Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Beamte und Tarifbeschäftige sind im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern nicht über ihren Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn gegen ein Risiko im beruflichen Bereich abgesichert. Wenn ihnen also während ihrer Arbeitszeit durch Zeitdruck oder aus einem anderen Grund ein Fehler unterläuft, müssen sie selbst für entsprechenden Versicherungsschutz sorgen.

 

Warum würden Sie Beamten und Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst dazu raten, eine Versicherung abzuschließen?

Wir bieten die Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht immer in Verbindung mit der Privathaftpflichtversicherung an. Jeder weiß, wie schwerwiegend hier die Folgen sein können. Genau wie im privaten Bereich ist es wichtig, eine solche Versicherung auch für den beruflichen Bereich abzuschließen. Denn grundsätzlich trifft jeden das Risiko. Niemand kann sich vor solchen Fällen schützen. Außerdem sind die Beiträge sehr günstig. Wir sprechen hier von 9 bis 79 € im Jahr, mit denen man sich rundum absichert. Da sollte man nicht lange überlegen.

 

Und gegen ein solches Risiko können sie sich nur durch eine Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung absichern?

Genau richtig. Letztendlich ist es ja eine freiwillige Versicherung, die man abschließen kann, aber nicht muss. Für viele ist das Risiko jedoch zu abstrakt. Sie sehen die Notwendigkeit einer solchen Versicherung nicht.

 

Können Sie die Risiken denn konkret benennen? Was kann einem Beamten oder Tarifbeschäftigten passieren?

Das ist je nach Beruf sehr unterschiedlich. Nehmen Sie einen Lehrer: Während einer Klassenfahrt könnte sich ein Schüler verletzen. Bei sogenannten Einsatzjobs, also Polizist, Feuerwehrmann oder Sanitäter, kann schnell etwas passieren. Wobei ich hier dazu sagen muss, dass die HUK-COBURG leider nicht alle Berufsgruppen versichert.

 

Welche denn nicht?

Ausgenommen sind z.B. Architekten und Leute mit medizinischen Tätigkeiten wie Ärzte, Sanitäter und Hebammen. 

Die Risiken der einzelnen Berufe werden demnach unterschiedlich eingeschätzt und bewertet. Welche Rolle spielt das für den Versicherungsschutz?

Es ist richtig, dass sich die Beiträge nach dem Risiko der ausgeübten Tätigkeit richten. Die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist daher in drei Kategorien unterteilt.

 

Was heißt das genau?

Die günstigste Kategorie ist die Berufsgruppe eins. Zu dieser gehören Lehrer, Erzieher oder Personen, die in der Verwaltung einer Universität beschäftigt sind. Für sie kostet eine Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung lediglich 9 € im Jahr.

 

Und die zweite Berufsgruppe?

Dazu gehören Angehörige der Polizei, des Zolls oder der Bundeswehr, aber auch Personen mit reiner Verwaltungstätigkeit, z. B. Angestellte von Sozialversicherungsträgern, Richter, Staatsanwälte, kirchliche Bedienstete und Pfarrer. Sie bezahlen 19 € im Jahr. In der dritten Berufsgruppe sind alle Berufe mit einem deutlich höheren Risiko – z. B. Gerichtsvollzieher, Vollziehungsbeamte oder Personen, die im Umweltbereich, im Bau-, Vermessungs- und Wasserwirtschaftsamt arbeiten. Die müssen einen Jahresbeitrag von 79 € zahlen.

 

Welches Risiko haben aber Mitarbeiter auf einem Amt?

Wenn ein Mitarbeiter im Umweltamt etwas fehlerhaft genehmigt und diese Genehmigung für Umweltschäden oder nachweislich zu Gesundheitsschäden in der Bevölkerung führt, kann das mitunter dramatische Auswirkungen haben.

 

Ganz konkret: In welchen Fällen greift für die einzelnen Berufsgruppen sonst noch eine solche Versicherung?

Bei Lehrern sind die Klassenfahrt oder die Pausenaufsicht typische Beispiele. Wenn sich während einer solchen Situation ein Kind verletzt oder zu Schaden kommt, weil der Lehrer seinen Pflichten nicht hinreichend nachgekommen ist, dann könnte er in Haftung genommen werden. Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch auf einen sehr wichtigen Aspekt hinweisen. Wenn Schadenersatzansprüche gestellt werden, prüfen wir zu allererst, ob und inwieweit diese berechtigt sind. Neben dem Ersatz berechtigter Forderungen, werden unberechtigte Ansprüche abgelehnt.

 

Gibt es sonst noch Beispiele?

Finanzbeamten können bei der Steuerberechnung Fehler unterlaufen. An diese Berufsgruppe denkt man nicht direkt. Durch eine solche Fehlberechnung entsteht für den Bürger ein Schadenanspruch.

 

Wenn jemand keine Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat und einer der genannten Fälle eintritt – was droht ihm dann?

Es kann durchaus Schäden geben, die in den Millionenbereich gehen. Nehmen Sie z. B. den Fall des Polizisten, der eine Person während eines Schusswechsels verletzt. Es kann durchaus sein, dass jemand so schwer verletzt wird, dass er vielleicht lebenslang eingeschränkt ist. Die Folgen können sowohl psychisch als auch finanziell gravierend sein.

 

Und der Staat tritt in einem solchen Fall nicht für seine Beamten ein?

Es ist schon so, dass der Dienstherr oder der Arbeitgeber für die Angestellten oder für die Beamten Kosten für einen Rechtsstreit übernimmt. Nichtsdestotrotz kann der Dritte sich aber auch direkt an den Beamten wenden. Der Geschädigte wird sich nämlich in aller Regel an den wenden, der den Schaden verursacht hat.

 

Wird die staatliche Absicherung überschätzt?

Der Dienstherr wird je nach Umstand den Verursacher in Regress nehmen und sich das Geld zurückholen wollen. Aber auch diese Fälle sind über die Amtshaftpflichtversicherung mit abgedeckt.

 

Und die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der HUK-COBURG bietet einen Schutz gegen alle diese Szenarien?

Als traditioneller Versicherer für den öffentlichen Dienst blicken wir auf eine langjährige Expertise in diesem Bereich zurück. Der öffentliche Dienst liegt uns deshalb auch ganz besonders am Herzen. Wir bieten einen 100%-Schutz an, den die Kunden schon ab 9 € im Jahr bekommen. Bei so niedrigen Beiträgen sollte nicht gespart werden. 

Oliver Ludwig HUK-COBURG
Herr Oliver Ludwig

Oliver Ludwig arbeitet bei der HUK-COBURG als Produktkoordinator im Marketing für die Sparten Haftpflicht-, Unfall- und Sachversicherungen. Wenn es um die Absicherung für Beamte und die Tarifbeschäftigten aus dem öffentlichen Dienst geht, weiß er, auf welche Versicherung es wirklich ankommt. 

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