Berater-Homepage von Rüdiger Thomas

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-W4LS-2UAZH-22 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-W4LS-2UAZH-22

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-W4LS-2UAZH-22


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-W4LS-2UAZH-22 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-W4LS-2UAZH-22

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-W4LS-2UAZH-22


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Ein glückliches Pärchen steht vor einem Auto

Fahrerschutz­versicherung

  • Schutz für den Fahrer
  • Verdienstausfall und Schmerzensgeld
  • Kostengünstig ab 19 € pro Jahr
Jetzt berechnen
Ein glückliches Pärchen steht vor einem Auto

Fahrerschutz­versicherung

  • Schutz für den Fahrer
  • Verdienstausfall und Schmerzensgeld
  • Kostengünstig ab 19 € pro Jahr
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Mit Ihrem Fahrerschutz haben Sie die perfekte Ergänzung zu Ihrer Autoversicherung.

Werden Sie in einen Unfall verwickelt und verletzt, sichern wir nicht nur Sie als Fahrer eines versicherten Pkws, Campingfahrzeugs oder Lieferwagen ab. Auch Freunde oder Familienangehörige sind in der Fahrerschutzversicherung mit eingeschlossen, wenn diese am Steuer sitzen und einen Unfall verursachen.

Was ist der Fahrerschutz? Und warum ist er wichtig?

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„Dadurch, dass die eigenen Schäden an meiner Person weder über die Haftpflichtversicherung noch über die Kasko abgesichert sind, ist der Fahrerschutz enorm wichtig. Da sind alle Fahrer abgesichert, die das Fahrzeug fahren.“

Tom Zapf
Abteilung Kraftfahrt Betrieb
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„Dadurch, dass die eigenen Schäden an meiner Person weder über die Haftpflichtversicherung noch über die Kasko abgesichert sind, ist der Fahrerschutz enorm wichtig. Da sind alle Fahrer abgesichert, die das Fahrzeug fahren.“

Tom Zapf
Abteilung Kraftfahrt Betrieb

Was leistet die Fahrerschutz­versicherung?

  • Wir entschädigen Sie für konkret eingetretene Schäden. Erstattet werden z. B.
    • Schmerzensgeld – Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 3 aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb von 6 Monaten nach dem Unfall wird je nach Schwere der Verletzungen ein Schmerzensgeld bezahlt.
    • Verdienstausfall – Dauerhaft oder für eine befristete Zeit, bis z. B. nach einer Heilbehandlung und Reha die berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann.
    • Vorleistung – Wenn noch nicht geklärt ist, ob dem Fahrer Ansprüche gegen Dritte zustehen, tritt der Fahrerschutz in Vorleistung.
    • Leistungen für sonstige Folgeschäden – Beispielsweise für einen Umbau zum behindertengerechten Haus und Auto oder Kosten für eine Haushaltshilfe.
    • Leistungen an Hinterbliebene – Im Todesfall kann das z. B. eine lebenslange Witwen- oder Waisenrente sein. 
  • Wir versichern Sie als Fahrer Ihres Pkws, Ihres Campingfahrzeugs oder Ihres Lieferwagens.
  • Wir decken bis zu 15 Millionen € je Schadenfall ab.
  • Werden von anderer Stelle entsprechende Leistungen erbracht (z. B. vom Unfallgegner, dem Sozialversicherungsträger oder der Krankenkasse), werden diese von uns angerechnet.

Der Fahrerschutz greift auch bei Unfällen ohne Gegner

Nicht immer ist bei einem Unfall ein anderer Verkehrsteilnehmer involviert: So kann Ihnen in einem Waldstück plötzlich ein Wildschwein oder ein Reh vor das Auto laufen, oder Sie werden bei schneeglatter Fahrbahn aus der Kurve getragen.

Weder das Rotwild noch das Wetter lassen sich in diesem Fall haftbar machen. Die Folgen für Sie als Fahrer können dennoch beträchtlich sein.

Der Fahrerschutz greift bei allen Personenschäden, die dem Fahrer beim Gebrauch des Fahrzeugs durch einen Unfall entstehen und schließt die Lücke, wenn kein anderer dafür aufkommt.

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„Das gilt übrigens nicht nur für den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch für weitere Fahrer. Das heißt, wenn die Mutter oder Freunde mit meinem Auto fahren, sind sie mitversichert.“

Annika Sauer
Abteilung Kraftfahrt Betrieb
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„Das gilt übrigens nicht nur für den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch für weitere Fahrer. Das heißt, wenn die Mutter oder Freunde mit meinem Auto fahren, sind sie mitversichert.“

Annika Sauer
Abteilung Kraftfahrt Betrieb

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Sie sind bereits mit Ihrem Pkw bei uns versichert?

Ab nur 19 € pro Jahr erhalten Sie den Fahrerschutz als Ergänzung zu Ihrer Kfz-Versicherung. Schließen Sie ihn einfach über „Meine HUK“ mit ein.

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Sichern Sie sich den Fahrerschutz zusammen mit unserer günstigen Autoversicherung. Überzeugen Sie sich selbst.

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In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Kfz-Versicherung.
 

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Kfz-Versicherung

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Häufige Fragen zur Fahrerschutz­versicherung

Worin unterscheidet sich der Fahrerschutz von der Unfall­versicherung?

Auch die Unfallversicherung greift bei selbst oder teilverschuldeten Unfällen oder Unfällen ohne Unfallgegner. Wozu braucht der Fahrer dann den Fahrerschutz?

Bei einer Unfallversicherung wird üblicherweise eine feste Versicherungssumme vereinbart, z. B. 100.000 € für den Fall der Invalidität. Im Schadenfall wird nicht der konkret entstandene Schaden, sondern die Versicherungssumme der vereinbarten Leistung ersetzt. Was aber, wenn der Schaden höher ist als die vereinbarte Leistung und man lebenslang auf Hilfe angewiesen ist? Hier wäre die Leistung der Unfallversicherung viel zu wenig.

Beim Fahrerschutz hingegen richten sich Höhe und Umfang der Entschädigungsleistung nicht nach vereinbarten Versicherungssummen. Er deckt den durch den Unfall tatsächlich entstandenen Personenschaden ab, und zwar bis zu einer Summe von 15 Millionen € je Schadenfall.

Der Fahrerschutz ist kein Ersatz für die allgemeine Unfallversicherung, aber eine sinnvolle und preiswerte Ergänzung für selbstverschuldete Unfälle mit dem versicherten Pkw.

Für wen ist der Fahrerschutz sinnvoll?

Der Fahrerschutz bietet nicht nur Ihnen als Fahrer eine Absicherung. Auch weitere Fahrer Ihres versicherten Kfz sind mitversichert.

Der Fahrerschutz ist somit für jeden sinnvoll, der den versicherten Pkw in Gebrauch hat. Auch Insassen sind geschützt.

Warum braucht man den Fahrerschutz?

Der Fahrerschutz bietet Ihnen eine Entschädigungsleistung, wenn Sie bei einem Unfall die Schuld tragen oder kein Schuldiger haftbar gemacht werden kann.

Insbesondere dann, wenn hohe Kosten auf Sie zukommen, entlastet Sie der Fahrerschutz finanziell und Sie können sich ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.

Warum ist die Insassenunfall­versicherung nicht mehr sinnvoll?

Laut Verbraucherzentrale und Bund der Versicherten (BdV) ist die Insassenunfallversicherung nach einer grundlegenden Änderung im Straßenverkehrsgesetz zu einer überflüssigen Police im Versicherungsportfolio geworden. Denn alle mitreisenden Insassen sind heutzutage über die Kfz-Versicherung des Fahrzeugs ausreichend abgesichert.

Einzige Ausnahme ist hier der Fahrer bei selbstverschuldeten Unfällen. Trifft ihn die Schuld am Unfall, kann er keine Ansprüche gegen seine Kfz-Haftpflichtversicherung stellen.

Für ihn lohnt sich also eine zusätzliche Absicherung, welche über die Fahrerschutzversicherung günstig abgeschlossen werden kann.