Berater-Homepage von Philipp Taylor

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-VGKA-8U1EI-27 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-VGKA-8U1EI-27

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-VGKA-8U1EI-27


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-VGKA-8U1EI-27 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-VGKA-8U1EI-27

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Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Elektro-Kleinstfahrzeuge

E-Scooter-Versicherung

Versicherungskennzeichen ab 22 € * im Jahr

  • Günstiger Beitrag
  • Teilkasko möglich
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Ihre Versicherungsplakette erhalten Sie dann ca. 1 Woche nach Zahlungseingang per Post.
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Kleben Sie nun die Versicherungsplakette auf Ihren E-Scooter oder Ihr Segway auf, nehmen Sie Ihren Versicherungsschein wie gewohnt in Papierform oder neu im digitalen Format auf dem Smartphone mit und schon können Sie losfahren.
Ab dieser Saison können Sie Ihre digitale Versicherungsbescheinigung einfach unter „Meine HUK” herunterladen.

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Was wir versichern

E-Scooter

Icon: E-Scooter

E-Scooter sind mit einer Betriebserlaubnis versehene Kraftfahrzeuge, die bis 20 km/h schnell fahren und für den Straßenverkehr zugelassen sind. Führerschein ist nicht notwendig, aber der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein. Um den E-Scooter zu versichern, braucht man die Datenbestätigung (ähnlich einem Fahrzeugschein).

Selbstbalance-Roller

Icon: Selbstbalance-Roller

Segways sind selbstbalancierende Roller mit Lenkstange, die bis zu 20 km/h schnell fahren können. Führerschein ist nicht notwendig, aber der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein. Selbstbalance-Roller können Sie ebenfalls über die Elektrokleinstfahrzeuge-Versicherung bei uns versichern – notwendig für die Versicherung sind die CoC-Papiere (Konformitätsbescheinigung).

Was wir nicht versichern

Nicht alle elektrisch angetriebenen Kleinstfahrzeuge zählen unter die Kategorie E-Scooter. Für Hoverboard, Monowheel und E-Skateboard kann die Elektrokleinstfahrzeuge-Versicherung nicht abgeschlossen werden. Demnach dürfen diese Fahrzeuge auch weiterhin nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden.
 

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E-Skateboard

Icon: E-Skateboard

Das elektrisch betriebene Skateboard kann eine Geschwindigkeit von bis zu 40 km/h erreichen. Es wird durch Fernbedienung und Gewichtsverlagerung gesteuert. Diese sind nicht versicherbar.

Monowheel

Icon: Monowheel

Das Fahren mit dem selbstbalancierenden Einrad erfordert Übung und eine gute Balancefähigkeit. Man kann eine Geschwindigkeit von bis zu 30 km/h erreichen. Es ist mit und ohne Haltestange sowie mit und ohne Sitz erhältlich. Diese sind nicht versicherbar.

Hoverboard

Icon: Hoverboard

Das selbstbalancierende E-Board wird durch Gewichtsverlagerung gesteuert und kann bis zu 20 km/h fahren. Diese sind nicht versicherbar.

Was kostet eine E-Scooter-Versicherung?

Die verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei uns für das Verkehrsjahr 2024/2025 schon ab 22 €* für E-Scooter und für Selbstbalance-Roller.

Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Alter der Fahrer (unter oder ab 23 Jahre), dem Versicherung-Umfang und dem Monat des Versicherungsbeginns.

Der Gültigkeitszeitraum entspricht dem Versicherungsjahr, das immer am 01. März beginnt und am 28. oder 29. Februar des Folgejahres endet.

Berechnen Sie den Beitrag für Ihre Elektrokleinstfahrzeuge-Versicherung gleich online.

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Wie kann ich meinen E-Scooter versichern?

Beispiel E-Scooter Plakette

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Der Nachweis erfolgt über eine selbstklebende Versicherungsplakette, die Sie mit Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten.

Die Plakette muss an der Rückseite des E-Scooters bzw. Selbstbalance-Roller (Segways) angebracht werden.

Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie zusätzlich eine Teilkasko abschließen.

Die grundsätzliche Regelung und Zulassung für E-Scooter gilt seit dem 15. Juni 2019. In dieser Verordnung sind auch die Selbstbalance-Roller (Segways) enthalten.

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden gegenüber Dritten in Höhe von 100 Millionen € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenfall bzw. bei Personenschäden bis zu 15 Millionen € je geschädigter Person ab.
  • Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden an Ihrem E-Scooter bzw. Selbstbalance-Roller, z. B. durch Diebstahl, Raub oder Brand bei einem Selbstbehalt von 150 €. 

Sie möchten die Plakette gleich erhalten, aufkleben und losfahren?

Dann besuchen Sie mich:

Kundendienstbüro

Philipp Taylor

Kaufmann für Vers. und Finanzen

Stadtlohner Str. 82
48683 Ahaus OT Wüllen

Tel. 02561 8606970
Fax 0800 2875324399

  

Öffnungszeiten:

Montag 10:00 - 17:00 Uhr  
Dienstag 10:00 - 15:00 Uhr  
Mittwoch 10:00 - 15:00 Uhr  
Donnerstag 10:00 - 17:00 Uhr  
und nach Vereinbarung
 

Alles zur Kfz-Versicherung für E-Scooter bzw. E-Roller im Video

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen.
 

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
Jetzt bestellen

Was ist ein E-Scooter?

E-Scooter werden auch Elektroroller oder Elektro-Tretroller genannt und können bis zu 20 km/h fahren. Sie sind zusammenfaltbar und ideal für die Überwindung kurzer Strecken oder der sogenannten letzten Meile – ob von der S- oder U-Bahn ins Büro oder zur Uni und umgekehrt.

E-Scooter ähneln herkömmlichen Tretrollern. Im Unterschied zu einem normalen Tretroller hat ein E-Scooter einen Elektromotor und ist meist deutlich robuster und schwerer. Manche Modelle verfügen sogar über einen höhenverstellbaren Sitz mit Sattel.

Die Reichweite eines Elektro-Tretrollers hängt vom jeweiligen Modell ab. Entscheidend sind vor allem die Motor- und Akku-Leistung. Mit einer Akku-Ladung sind bis zu 40 Kilometer Reichweite möglich.

Sie haben noch keinen E-Scooter? Wir haben ein paar Tipps zum E-Scooter kaufen

E-Scooter werden in Deutschland schon länger verkauft. Viele dieser E-Scooter besitzen jedoch keine Straßenerlaubnis und dürfen trotz der neuen Verordnung nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden.

Die Zulassung eines E-Scooters erfolgt vom Hersteller beim Kraftfahrtbundesamt mit der Beantragung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE). Die ABE wiederum benötigen Käufer eines E-Scooters, um die notwendige Haftpflicht-Versicherung abschließen zu können.

Am Typenschild können E-Scooter-Fans erkennen, ob ein E-Scooter die Voraussetzungen, z. B. zwei unabhängige Bremsen, für den öffentlichen Straßenverkehr erfüllt. Es ist zwingend notwendig, dass der E-Scooter diese Voraussetzungen erfüllt, um versichert zu sein und damit im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden darf.

Dieses Typenschild weist die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug“ aus und befindet sich meist auf der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeugs.

Weiterhin finden Sie dort eine Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), welche Sie für die Versicherung benötigen. Fehlt ein solches Typenschild, sollten Sie lieber nach einem anderen Modell suchen, wenn Sie den E-Scooter im öffentlichen Verkehr nutzen möchten.

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Häufige Fragen zum Thema Elektro-Kleinstfahrzeuge

Kann ich den E-Scooter in eine bestehende Kfz-Haft­pflicht­versicherung integrieren?

Nein, der E-Scooter ist ein eigenständiges Kraftfahrzeug und braucht daher auch eine eigenständige Kfz-Haftpflichtversicherung.

Besteht eine Helmpflicht für Fahrer von E-Scootern?

Nein. Aus reinem Eigenschutz sollte aber jeder Fahrer eines E-Scooters einen Helm tragen.

Kann ich einen E-Scooter versichern, der über keine Allgemeine Betriebserlaubnis verfügt?

Es gibt Fahrzeuge, die nicht den Vorgaben der Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge entsprechen und haben keine Allgemeine Betriebserlaubnis.

Die Nutzung dieser Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr ist deshalb verboten.

Diese Fahrzeuge können nur dann versichert werden, wenn sie nachträglich eine Einzelbetriebserlaubnis erhalten. Erkundigen Sie sich beim Hersteller, ob es für Ihr Modell ein Nachrüstset gibt.

Welche E-Scooter müssen versichert werden?

Alle E-Scooter mit Straßenzulassung als „Elektrokleinstfahrzeug” brauchen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Zusätzlich kann eine Teilkasko abgeschlossen werden.

Für die Straßenzulassung muss ein E-Scooter folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h und maximal 20 km/h und
  • Eine Leistungsbegrenzung von 500 Watt (1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen).
  • Maximal 70 cm breit, 140 cm hoch und 200 cm lang.
  • Maximal ein Gewicht von 55 kg.
  • Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein – Bremsen, Steuer und eine Beleuchtungsanlage mit Reflektoren sowie eine Klingel müssen vorhanden sein.

E-Scooter ohne Straßenzulassung dürfen auf öffentlichen Wegen und Plätzen nicht benutzt werden und können nicht versichert werden.

Ich wurde von einem E-Scooter angefahren. Wie kann ich herausfinden, wo der Fahrer versichert ist?

Tauschen Sie im Schadenfall unbedingt die Daten mit Ihrem Unfallgegner aus. Unfallbeteiligte können ihre Anfrage an den Zentralruf der Autoversicherer richten.

Wie bin ich bei einem Unfall mit dem E-Kleinstfahrzeug abgesichert?

Wird ein Dritter beispielsweise im Rahmen eines Unfalls im öffentlichen Verkehr geschädigt, sind etwaige Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei Gebrauch von versicherungspflichtigen E-Scootern oder Selbstbalance-Roller (Segways) versichert.

Bei Gebrauch eines nicht versicherbaren Elektro-Kleinstfahrzeugs sind Sie nicht versichert. Das kann teuer werden und im schlimmsten Fall die Existenz gefährden.

Schäden an der eigenen Person sind i.d.R. im Rahmen der Krankenversicherung bzw. einer zusätzlich abschließbaren privaten Unfallversicherung im vereinbarten Umfang abgesichert.

Muss ein E-Scooter in Deutschland versichert werden?

Ja, laut den deutschen Verkehrsregeln dürfen Elektro-Scooter nur mit einer Straßenzulassung und einer Versicherung am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Warum ist die Kfz-Haft­pflicht­versicherung für E-Scooter Pflicht?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass jeder Halter eines Kraftfahrzeugs zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet ist. Diese schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Dritten schädigen.

Zeitgleich wird sichergestellt, dass der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt (Opferschutz).

Der Nachweis des Versicherungsschutzes erfolgt durch eine klebbare Versicherungsplakette, die speziell zur Anbringung an Elektrokleinstfahrzeugen entwickelt wurde. Diese Versicherungsplakette erhalten Sie nach Abschluss der Versicherung von uns.

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Beitragsbeispiel: HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG, Kfz-Haftpflichtversicherung, Fahrer ab 23 Jahre, Verkehrsjahr 2024/2025 bis 28.02.2025.