Berater-Homepage von Olaf Schiege

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-DB9B-1MJMG-23 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-DB9B-1MJMG-23

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-DB9B-1MJMG-23


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-DB9B-1MJMG-23 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-DB9B-1MJMG-23

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-DB9B-1MJMG-23


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Warndreieck auf Straße

Unfallhilfe für Geschädigte

Warndreieck auf Straße

Unfallhilfe für Geschädigte

Eine bei uns versicherte Person hat einen Schaden bei Ihnen verursacht?

Als geschädigte bzw. am Unfall beteiligte Person haben Sie die Möglichkeit den Schaden zu melden, den ein HUK-Kunde bei Ihnen verursacht hat.

  • Teilen Sie uns in ein paar Minuten alle Details zu Ihrem Schaden online mit.
  • Im Anschluss besprechen wir gemeinsam mit Ihnen das individuelle Vorgehen. 
  • Halten Sie folgende Infos bereit: Den Fahrzeugschein, sofern Ihr Fahrzeug beschädigt ist und eine Bankverbindung.
     
Schaden melden

Schaden telefonisch melden: 09561 96 108 *

Weitere Kontaktmöglichkeiten

Was passiert bei einer Online-Meldung?

Icon: Schadenmeldung

Wir haben alle relevanten Fragen in der Meldung für Sie vorbereitet.
Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.

Icon: Schild

Schadenklärung
Wir werden alles Weitere, auch mit unserem Versicherten, absprechen und Ihren Schaden prüfen.

Icon: Sprechblase

Rückmeldung
Warten Sie bitte unsere Rückmeldung ab. Wir besprechen mit Ihnen weitere Schritte bzgl. der Schadenbehebung.

Icon: Schadenmeldung

Wir haben alle relevanten Fragen in der Meldung für Sie vorbereitet.
Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.
 

Icon: Schild

Schadenklärung
Wir werden alles Weitere, auch mit unserem Versicherten, absprechen und Ihren Schaden prüfen.
 

Icon: Sprechblase

Rückmeldung
Warten Sie bitte unsere Rückmeldung ab. Wir besprechen mit Ihnen weitere Schritte bzgl. der Schadenbehebung.

Sie haben noch Fragen?

Was mache ich, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist?

Wenn das Fahrzeug bei Ihnen zuhause, bei einem Abschleppunternehmen oder einer Werkstatt steht, rufen Sie uns bitte an und klären die weitere Vorgehensweise. Haben Sie den Schadenfall online gemeldet, warten Sie bitte unsere Rückmeldung dahingehend ab.

Steht das Fahrzeug noch an der Unfallstelle, beachten Sie bitte die Hinweise unter “Wie komme ich nach dem Unfall nach Hause?”

Wie komme ich nach dem Unfall nach Hause?

Ist Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit, fährt Sie der Abschlepper gemeinsam mit dem Fahrzeug zur nächstgelegenen Werkstatt.

Von dort aus können Sie öffentliche Verkehrsmittel oder, falls nicht vorhanden, ein Taxi nach Hause nehmen.

Die Belege können Sie uns per E-Mail an info@huk-coburg.de senden. Wählen Sie als Betreff bitte die Schaden-Nummer, die Sie nach der Schadenmeldung in ihrer Bestätigungs-E-Mail erhalten haben.

Welche Möglichkeiten bzgl. der Abrechnung des Fahrzeugschadens habe ich?

Grundsätzlich gibt es folgende Abrechnungsmöglichkeiten:

  • Reparatur des Fahrzeuges
  • Fiktive Abrechnung anhand eines Kostenvoranschlages
  • Abrechnung auf Totalschadenbasis

Welche davon für Ihr Fahrzeug in Frage kommt, besprechen wir gerne gemeinsam mit Ihnen.

Was bietet mir die HUK-COBURG für einen Schadenservice?

Nehmen Sie unser Angebot Schadenservice PLUS an, erhalten Sie zusätzliche Serviceleistungen, wie z.B.

  • ein kostenloses Ersatzfahrzeug,
  • eine sechsjährige Garantie,
  • und einen Hol- und Bringservice.

Bei diesem Rundum-Service unterbreiten wir Ihnen von der HUK-COBURG Vorschläge zu Partnerwerkstätten in Ihrer Nähe.
 

  Schadenservice PLUS
Ihr Vorteil Extra-Service im Schadenfall
Werkstattauswahl durch die HUK-COBURG  

Transport zur Werkstatt

Bringservice des reparierten Autos von der Werkstatt nach Hause
Ersatzfahrzeug
Erhalt der Herstellergarantie gemäß EU-Verordnung
Garantie auf die Reparatur durch die HUK-COBURG 6 Jahre
Zu welcher Werkstatt muss ich mein Fahrzeug bringen?

Dies ist immer vom jeweiligen Schadenbild abhängig.

Ist Ihr Fahrzeug fahrbereit und verkehrssicher, können Sie eine Werkstatt in der Nähe Ihres Wohnortes bzw. Arbeitsstätte wählen, sofern Sie das Fahrzeug von der Unfallstelle selbst dorthin bewegen können.

Wenn Ihr Fahrzeug jedoch nicht fahrtüchtig ist, muss es in die nächstgelegene geeignete Werkstatt bei der Unfallstelle. Eine Überführung nach Hause ist nur in wenigen Sonderfällen erstattungsfähig.

Rufen Sie uns am besten an und wir klären die weiteren Vorgehensweisen mit Ihnen.

Ich benötige einen Mietwagen – wer übernimmt die Kosten?

Gerne helfen wir Ihnen dabei einen günstigen Mietwagen zu finden. Rufen Sie uns an, damit wir Sie bei der Suche unterstützen können.

Hat die bei uns versicherte Person den Schaden allein verschuldet, übernehmen wir die Kosten für Ihren Mietwagen in Höhe des abgestimmten Tagespreises in voller Höhe für die Dauer des unverzüglichen Reparaturzeitraumes.

Gut zu wissen: Wenn Sie anderweitig einen Mietwagen organisieren wollen, vergleichen Sie die Preise, in dem Sie 2-3 Angebote verschiedener Mietwagenfirmen einholen. Viele Vermieter berechnen bei Kfz-Unfällen sogenannte Unfallersatztarife. Diese sind häufig wesentlich teurer als bei privater oder geschäftlicher Anmietung. Überhöhte Tarife sind aber nach der Rechtssprechung von den Versicherern nicht uneingeschränkt zu erstatten.

Wie ist das Vorgehen wenn ich den Unfall mitverschuldet habe?

In allen Schadenfällen prüfen wir das Verschulden der Beteiligten je nach Einzelfall.

Hierzu sind ein detaillierter Schadenhergang (ggf. mit Skizze) der Beteiligten und – sofern vorhanden – der europäische Unfallbericht, neutrale Zeugen oder auch amtliche Ermittlungen hilfreich.

Je besser sich unser Schadenteam ein Bild vom Schadenfall machen kann, desto schneller kann hierbei eine Entscheidung getroffen werden.

Trifft Sie auch eine Teilschuld, werden wir den Schadenfall entsprechend der Haftungsquote abrechnen. Haben beide Beteiligten zu gleichen Teilen Schuld am Unfall (50 % / 50 %), werden wir alle berechtigten Ansprüche (Reparaturkosten, Kostenpauschale etc.) zu 50 % begleichen.

Welche Unterlagen sind für die Abrechnung des Fahrzeugschadens hilfreich?

Damit wir den Fall schnellstmöglich für Sie abwickeln können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugschein
  • sofern Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast ist, eine Freigabeerklärung des Leasing- bzw. Finanzierungsgebers
  • Ihre Bankverbindung

Die Unterlagen können Sie uns einfach per E-Mail an info@huk-coburg.de senden. Wählen Sie als Betreff bitte Ihre Schaden-Nummer.

Weitere Kontaktmöglichkeiten

Erreichen Sie uns auch jederzeit telefonisch oder persönlich.
 

Schaden telefonisch melden 09561 96 108 *
Schaden persönlich melden Schadenaußenstellen

* Rund um die Uhr erreichbar