Berater-Homepage von Hans-Joachim Schlief

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-H7SP-N02X8-12 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-H7SP-N02X8-12

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-H7SP-N02X8-12


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-H7SP-N02X8-12 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-H7SP-N02X8-12

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-H7SP-N02X8-12


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Ein Pärchen sitz auf einem Roller

Moped­versicherung 2024

Versicherungskennzeichen schon ab 38 € *

  • Günstiger Beitrag
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Focus Money, TOP Kfz-Versicherer Ausgabe 36/2023
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Versicherungskennzeichen für Roller, Moped und Co

Ab dem 01. März 2024 braucht Ihr Roller, Moped oder Mofa ein neues Versicherungskennzeichen. Das gibt es für den Zeitraum bis 28. Februar 2025 bei uns schon ab 38 €*.

Informieren Sie sich bei Hans-Joachim Schlief in 24594 Hohenwestedt über Ihr günstiges Versicherungskennzeichen für das Versicherungsjahr 2024/2025.

Wo erhalte ich mein Versicherungskenn­zeichen?

Das Versicherungskennzeichen für Ihr Moped erhalten Sie direkt bei uns:

  1. Jetzt bequem online bestellen.
  2. Beitrag überweisen.
  3. Ca. 1 Woche nach Zahlungseingang erhalten Sie Ihr Kennzeichen per Post.
  4. Kennzeichen befestigen, Versicherungsschein wie gewohnt in Papierform oder neu im digitalen Format auf dem Smartphone mitnehmen und losfahren. Ab dieser Saison können Sie Ihre Versicherungsbescheinigung einfach unter „Meine HUK” herunterladen.

Oder besuchen Sie einfach Hans-Joachim Schlief in Hohenwestedt. Dort können Sie Ihr Versicherungskennzeichen bezahlen und gleich mitnehmen.

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Grün – schwarz – blau: Was bedeutet der Farbwechsel bei Moped- und Rollerkennzeichen?

Ab dem 01. März 2024 sind sie blau, im Vorjahr waren sie schwarz, im nächsten Jahr werden sie wieder grün: Die Farbe von Roller- und Mopedkennzeichen ändert sich jährlich in den drei Farben Grün, Schwarz, Blau, Grün, Schwarz, Blau, Grün und so weiter.

Wie lange gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt maximal ein Jahr.

Wieso jetzt aber der Farbwechsel? Weil der Versicherungsschutz grundsätzlich nur für ein Jahr gilt und nicht automatisch verlängert wird.

Der Gültigkeitszeitraum entspricht dem Versicherungsjahr, das immer am 01. März beginnt und am 28. oder 29. Februar des Folgejahres endet.

Weil jedem Jahr eine bestimmte Farbe zugeordnet ist, lässt sich schon von weitem erkennen, ob Ihr Moped oder Roller den vorgeschriebenen Versicherungsschutz hat.

Wenn Sie ohne gültiges Versicherungskennzeichen angetroffen werden, machen Sie sich strafbar. Nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz drohen Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen.

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Müssen Mopeds haftpflichtversichert sein?

Die Antwort hat mit dem Versicherungsstatus der Gefährte zu tun: Als Halter eines Kleinkraftrades brauchen Sie zwar keine Zulassung und sind auch nicht steuerpflichtig.

Um aber am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen. Mit diesem auch als „Moped-Kennzeichen“ bekannten Schild weisen Sie nach, dass Ihr Gefährt haftpflichtversichert ist.

Damit sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert, die Ihr Moped oder Roller bei Dritten verursacht.

Sind alle Kleinkrafträder versicherungspflichtig?

Die Versicherungspflicht bezieht sich nicht nur auf Mopeds und Roller, sondern auch auf andere Kleinkrafträder sowie Elektro-Kleinstfahrzeuge. Darunter fallen:

Kennzeichen für Mopedversicherung – ab 34 € pro Jahr
  • Mofas und Mopeds mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h sowie Mofas und Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, die vor dem 01. März 1992 erstmals am Verkehr teilgenommen haben – schon ab 38 €* pro Jahr.
  • Leichte Quads und Trikes (z. B. Ape) mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h – schon ab 38 €* pro Jahr.
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit geschlossene Karosserie und einem Hubraum von maximal 50 ccm – schon ab 179 €* pro Jahr.
  • Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h – schon ab 27 €* pro Jahr.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h – schon ab 62 €* pro Jahr. 

Eine detaillierte Abgrenzung der Krafträder finden Sie in unserem Ratgeber.

Jetzt bestellen

Elekrokleinstfahrzeuge:

  • Selbstbalance-Roller wie z. B. Segways – schon ab 22 €* pro Jahr. 
  • E-Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) – schon ab 22 €* pro Jahr.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Auch bei geringen Geschwindigkeiten auf dem Roller oder dem Moped – ein Unfall kann schnell passieren. Mit Ihrer Kfz-Haftpflicht für Roller, Mofas, Mopeds etc. sind Sie jedoch gegen finanzielle Folgen bestens abgesichert.

  • Hohe Versicherungssumme – 100 Millionen € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jedoch maximal bis 15 Millionen € je geschädigte Person bei Personenschäden, je Schadenfall.
  • Starker Partner – Wir prüfen die Haftpflichtfrage und wehren unberechtigte Ansprüche ab.
  • Persönliche Beratung – Mit Ihrer Mopedversicherung haben Sie immer erfahrene Fachleute an Ihrer Seite. 

Teilkasko-Versicherung

Ob beim Moped, Roller oder Mofa – Schäden können entstehen, auch wenn Sie nicht unterwegs sind.

Mit Ihrer Teilkasko sichern Sie sich z. B. gegen folgende Schäden an Ihrem Zweirad ab:

  • Entwendung, insbesondere Diebstahl
  • Brand und Explosion
  • Naturgewalten (z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Bruch der Verglasung

Auch in der Teilkasko-Versicherung der Mopedversicherung verzichten wir weitgehend auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Beispielsweise wenn Sie Ihr Zweirad trotz Sturmwarnung draußen abstellen und es beschädigt wird. 

Brauche ich für mein E-Bike eine Moped­versicherung?

Auch bestimmte E-Bikes und S-Pedelecs unterliegen der Versicherungspflicht, z. B. Elektrofahrräder mit Anfahrhilfe über 6 km/h (auch ohne Tretunterstützung) oder mit Tretunterstützung über 25 km/h.

Für diese Bikes erhalten Sie ebenfalls Ihr Versicherungskennzeichen bei uns. 

Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer E-Bike-Versicherung.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen.
 

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen

Günstig und gut geschützt mit Moped, Mofa, Roller oder E-Bike unterwegs: Schließen Sie jetzt eine Mopedversicherung und Rollerversicherung bei der HUK-COBURG ab und nehmen das Versicherungskennzeichen gleich mit!

Jetzt bestellen

Häufige Fragen zur Moped­versicherung

Wer darf mit dem Moped fahren? Wer ist versichert?

Jeder, der eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Was, wenn ich die Versicherung erst zum 01. Mai oder 01. Juni abschließen will, da das Wetter vorher noch nicht Moped-tauglich ist?

Dann gilt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, endet aber dennoch zum Ablauf des Versicherungsjahres Ende Februar des Folgejahres. Wer im März oder April kein Moped braucht, spart mit einem späteren Versicherungsbeginn also auch Beiträge.

Was bedeuten die Zahlen und Buchstaben auf dem Schild?

Ein Versicherungskennzeichen ist 10,6 Zentimeter breit und 13 Zentimeter hoch. In der ersten Zeile stehen 3 Ziffern, in der zweiten 3 Buchstaben. Anhand der Buchstabenkombination können Sie ablesen, bei welchem Anbieter das Fahrzeug versichert ist.

Welche Versicherung hinter einer Buchstabenkombination steckt, können Sie im Internet unter zentralruf.de einsehen oder über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 2502600 (kostenlos aus deutschen Telefonnetzen) erfragen.

Muss ich mich als Mopedfahrer jedes Jahr um ein neues Moped-Kennzeichen kümmern?

Ja, das lässt sich leider nicht vermeiden. Aber der Aufwand hält sich in Grenzen: Bei der HUK-COBURG können Sie das Mofa-, Moped- oder Rollerkennzeichen bei einem Berater oder einer Geschäftsstelle in Ihrer Nähe abholen. Und dann einfach anschrauben und losfahren.

Wie versichere ich mein Moped gegen Diebstahl?

Sie können eine Teilkaskoversicherung abschließen. Diese greift, wenn Ihr Fahrzeug gestohlen, oder beim versuchten Diebstahl beschädigt wird. Die Teilkasko ist insbesondere bei neuen Fahrzeugen empfehlenswert.

Möchten Sie Ihr Moped mit Versicherung und Kennzeichen verkaufen?

Wenn ja, dann benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:

  • Versicherungsscheinnummer
  • Verkaufsdatum
  • Anschrift des Käufers
  • Geburtsdatum des Käufers

Bitte nutzen Sie das Kontaktformular.

Verkaufen Sie Ihr Moped ohne Versicherungskennzeichen, dann schicken Sie bitte den Kaufvertrag sowie den Versicherungsschein und das Kennzeichen an folgende Adresse:

HUK-COBURG
96440 Coburg
 

Wie lang läuft die Moped­versicherung? Muss ich die Versicherung kündigen? Wann läuft die Versicherung ab?

Sie müssen die Versicherung nicht kündigen. Die Versicherung läuft immer nur bis zum Ende des Versicherungszeitraums im Februar des Folgejahres.

Wo befestige ich das Kennzeichen?

Auch dafür gibt es genaue Vorschriften: Das Kennzeichen muss an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest angebracht werden.

Es darf maximal um 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein und muss aus einem 45-Grad-Winkel von beiden Seiten des Fahrzeugs aus lesbar sein. Der untere Rand des Kennzeichens muss mindestens 20 Zentimeter Abstand von der Fahrbahn haben.

Wie kann ich meinen E-Scooter versichern?

Seit Juni 2019 können Sie bei uns eine Elektrokleinstfahrzeuge-Versicherung abschließen. E-Scooter zählen zu den Elektro-Kleinstfahrzeugen. Unter diese Kategorie fallen auch Segways, Hoverboards, Monowheels und E-Skateboards. Auch Ihr Segway (selbstbalancierender Roller mit Lenkstange) versichern wir ebenfalls über unsere Elektrokleinstfahrzeuge-Versicherung. Für weitere Elektro-Kleinstfahrzeuge (z. B. Monowheels oder Hoverboards) fehlt aktuell die gesetzliche Regelung, diese dürfen somit noch nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.

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Beitragsbeispiel: HUK-COBURG-Allgemeine Versicherung AG, Kfz-Haftpflichtversicherung, Fahrer ab 23 Jahre, Verkehrsjahr 2024/2025 bis 28.02.2025