Berater-Homepage von Günter Triendl

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-KHL4-6JX03-78 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-KHL4-6JX03-78

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-KHL4-6JX03-78


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-KHL4-6JX03-78 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-KHL4-6JX03-78

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-KHL4-6JX03-78


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Pärchen beim Zähneputzen

Krankenzusatz­versicherungen

Pärchen beim Zähneputzen

Krankenzusatz­versicherungen

Werten Sie Ihre Gesetzliche auf: Mit einer privaten Kranken­zusatz­versicherung

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse müssen Sie nicht auf den umfangreichen Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung verzichten. Mit einer Krankenzusatzversicherung sichern Sie sich eine bessere Behandlung im Krankenhaus, umfangreiche Zusatzleistungen oder eine hohe Erstattung bei Zahnersatz.

Krankenzusatzversicherung gibt es für alle Behandlungsbereiche. Mit einer Zusatzversicherung für stationäre Aufenthalte sichern Sie sich zum Beispiel ein Einzelzimmer im Krankenhaus, die Behandlung durch den jeweiligen Chefarzt und optional auch ein Krankenhaustagegeld zur freien Verwendung.

Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für notwendigen Zahnersatz weit über die Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkasse hinaus. Bis zu 100% der tatsächlichen Kosten werden übernommen. Zusätzlich übernimmt die Zahnzusatzversicherung zum Beispiel die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung.

Eine Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich übernimmt Kosten für viele Behandlungen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgesichert sind. Sie sichern sich damit Kostenerstattungen für Naturheilverfahren, Osteopathie oder zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen.

Die einzelnen Leistungsbereiche der Krankenzusatzversicherung lassen sich miteinander kombinieren. Sie wählen so nur den Versicherungsschutz aus, den Sie ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung benötigen. Sie entscheiden, ob Sie ein Komplettpaket wählen oder nur einzelne Leistungen wie eine Zahnzusatzversicherung benötigen.

Unsere Kranken­zusatz­versicherungen im Überblick

Informieren Sie sich über die Leistungen unserer Krankenzusatzversicherungen:

Ambulante Zusatz­versicherung
  • Erstattung für Brillen und Kontaktlinsen
  • Kostenübernahme von Heilpraktiker-Leistungen und Naturheilverfahren
  • Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen
Ambulante Zusatz­versicherung
Zahnzusatz­versicherung
  • Kostenerstattung für Inlays, Kronen, Brücken, Implantate und Kieferorthopädie
  • Keine Wartezeit
  • Individuell und bedarfsgerecht – 3 Tarife zur Auswahl
Zahnzusatz­versicherung
Krankenhauszusatz­versicherung
  • Freie Krankenhaus-Wahl und eine Behandlung durch den Chefarzt
  • Unterbringung im Ein- oder Zweitbettzimmer
Krankenhauszusatz­versicherung
Krankenhaustagegeld
  • Zeitlich unbegrenzte Auszahlung
  • Freie Verwendung der Auszahlungen – ohne Kostennachweis
  • Einkommensteuerfreie Auszahlungen
Krankenhaustagegeld
Gesundheitsschutz kompakt
  • Keine Wartezeiten
  • Garantierte Annahme ohne Gesundheitsprüfung
  • Kombination aus ambulanten, stationären und Zahn-Leistungen
Gesundheitsschutz kompakt
Krankentagegeld­versicherung
  • Sichert Ihr Nettoeinkommen bei Arbeitsunfähigkeit
  • Krankengeld von bis zu 300 € pro Tag
  • Zugeschnitten auf Ihre berufliche und persönliche Situation
Krankentagegeld­versicherung
Pflege­versicherung
  • Finanzielle Sicherheit im Pflegefall individuell nach Ihrem Bedarf
  • Leistungen schon ab Pflegegrad 1.
Pflege­versicherung

Besondere Konditionen



Als Kunde der BARMER genießen Sie diesen Zusatzschutz zu günstigeren Konditionen.

Häufige Fragen zur Kranken­zusatz­versicherung

Was leisten die privaten Zusatz­versicherungen der HUK-COBURG?

Die privaten Zusatzversicherungen der HUK-COBURG leisten überall dort, wo die gesetzliche Krankenversicherung nur einen Teil der Kosten für Behandlungen übernimmt oder sogar gar nichts mehr zahlt. 

Die GKV zahlt für Zahnersatz und bestimmte Zahnbehandlungen nur noch Festzuschüsse, die aber die tatsächlichen Kosten nicht abdecken. Im besten Fall übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen der Regelversorgung 65 % der anfallenden Kosten. Wenn Sie sich für hochwertigen Zahnersatz oder spezielle Zahnbehandlungen entscheiden, unterstützt Sie die private Zahnzusatzversicherung und übernimmt einen Teil oder die gesamten Kosten für Ihre Behandlung.

Die Kosten für Sehhilfen werden von der Krankenkasse nur unter bestimmten Umständen übernommen. Der Großteil aller Brillenträger in Deutschland erhält keine Kostenerstattung für Brillen von der gesetzlichen Krankenkasse. Auch die Kosten für Heilpraktiker und Naturheilverfahren werden nur von einigen Kassen teilweise übernommen. Eine ambulante Zusatzversicherung erstattet die Kosten für Brillen und Heilpraktikerleistungen in einem deutlich größeren Rahmen.

Behandlungen werden im Krankenhaus bei einer Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung immer durch den jeweils diensthabenden Arzt durchgeführt. Die Unterbringung erfolgt in einem Mehrbettzimmer. Wenn Sie lieber in einem Ein- oder Zweibettzimmer liegen möchten und der Chefarzt die Behandlung übernehmen soll, zahlen Sie die zusätzlichen Kosten selbst. Die Krankenhauszusatzversicherung übernimmt diese Kosten und Sie fühlen sich wie ein Privatpatient.

Wofür brauche ich eine private Zusatz­versicherung?

Krankenzusatzversicherungen werden abgeschlossen, um Kosten abzusichern, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet werden.

Die private Zusatzversicherung verringert die Lücke zwischen der Leistung der Krankenkasse und der tatsächlich vom Arzt ausgestellten Rechnung oder schließt diese ganz.

Somit kann Ihnen die richtige Zusatzversicherung im Zuge einer Behandlung Kosten in beträchtlicher Höhe sparen.

Welche Zusatz­versicherung braucht man?

Die Frage, wann es sinnvoll ist, eine zusätzliche Police abzuschließen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Beliebt sind jedenfalls immer Zahnzusatzversicherungen, weil hier von der gesetzlichen Krankenversicherung für bestimmte Behandlungen nur noch der Festzuschuss gezahlt wird.

Man muss immer prüfen, ob die enthaltenen Leistungen wirklich zu den eigenen Bedürfnissen passen. Braucht man nur einzelne Leistungen, sollte man auch prüfen, ob es nicht preiswerter ist, diese Leistungen dann separat zu bezahlen. 

Zum Beispiel kann man sich vor dem Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung fragen, ob man die Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus tatsächlich immer benötigt. 

Die Fragen, die man sich vor dem Abschluss einer Krankenzusatzversicherung stellen sollte, sind:

  • Ist die Versicherung notwendig?
  • Welche Leistungen werden geboten?
  • Werden sämtliche Leistungen benötigt?
  • Was kostet mich das Ganze?

Eine Zusatzversicherung hingegen wie die Krankentagegeldversicherung, ist definitiv kein Nice-to-have. Ein vereinbartes Krankentagegeld kann existenzsichernd sein, wenn man kein gesetzliches Krankengeld erhält.

Wie funktioniert eine Kranken­zusatz­versicherung?

Sie beantragen wie gewohnt die Leistungen bei der Krankenkasse, bevor Sie die Behandlung beginnen. Wir gehen einmal davon aus, dass Sie eine Zahnzusatzversicherung bei uns abgeschlossen haben und gehen es am Beispiel einer Zahnbehandlung durch:

  • Sie bekommen von Ihrem Zahnarzt oder Kieferorthopäden vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag.
  • Diesen Kostenvoranschlag reichen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Im sogenannten Heil- und Kostenplan sehen Sie dann, was von der GKV übernommen wird.
  • Den Kostenvoranschlag mit der Rückmeldung Ihrer Krankenkasse mit den Angaben zur Kostenübernahme reichen sie bei uns ein.
  • Wir geben Rückmeldung zur Kostenübernahme. Sie können mit der Behandlung beginnen.

Die Erstattung wird später in der vereinbarten Höhe überwiesen. Dies ist in den meisten Tarifen ein bestimmter Prozentsatz, je nach gewähltem Tarif kann aber auch die Übernahme des kompletten Eigenanteils vereinbart sein. Die Privatrechnung Ihres Arztes, Heilpraktikers oder auch des behandelnden Krankenhauses zahlen Sie selbst.

Wie kann ich Rechnungen einreichen?

Schicken Sie uns die Rechnung nach Erhalt per Post oder noch einfacher: Nutzen Sie dazu den Premium-Service „Rechnung einreichen“ in der App „Meine Gesundheit“.

Unser Service für Sie