Berater-Homepage von Ralf Tempel

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-P9QT-JC4KH-28 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-P9QT-JC4KH-28

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-P9QT-JC4KH-28


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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80 % aller Unfälle passieren in der Freizeit: Beim Sport, der Hausarbeit oder unterwegs in der Stadt.

Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Sie allerdings nur im Berufsleben geschützt. Hausfrauen und Rentner sind gar nicht abgesichert. Für Kinder gilt ebenfalls oft kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung – nur in der Schule, dem Kindergarten oder dem Weg dorthin und zurück.

Mit Ihrer privaten Unfallversicherung und Kinder-Unfallversicherung schließen Sie diese Lücke – zu einem besonders günstigen Preis.

Finanztest: Private Unfallversicherung Note SEHR GUT (1,0) Stiftung Warentest – Ausgabe 07/2021

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Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind Sie allerdings nur im Berufsleben geschützt. Hausfrauen und Rentner sind gar nicht abgesichert. Für Kinder gilt ebenfalls oft kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung – nur in der Schule, dem Kindergarten oder dem Weg dorthin und zurück.

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Ihre Vorteile im Überblick

  • Gute Konditionen – Invaliditätsleistung bereits ab 1 % Invalidität.
  • Lebenslange Unfallrente – Ab einem dauerhaften Invaliditätsgrad von mindestens 50 %.
  • Dynamische Anpassung – Erhöhung der Versicherungssummen für Invalidität, Tod und Rente jährlich um den vereinbarten Prozentsatz.
  • Gute Vorsorge – Beratung und Unterstützung bei einem notwendigen behindertengerechten Umbau von Kfz und Wohnung.
  • Besonderheiten der Kinderunfallversicherung – Im Todesfall des Versicherungsnehmers (bei Versicherungsbeginn unter 60 Jahre) wird die Kinderunfallversicherung beitragsfrei bis Vollendung des 18. Lebensjahres fortgeführt.
  • Ausgezeichnet – Stiftung Warentest zeichnet unsere Unfallversicherung mit der Note „Sehr gut” (1,0) aus (Ausgabe 07/2021). 
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Wer braucht eine Unfall­versicherung?

Vor und nach dem Erwerbsleben kann praktisch jeder eine Unfallversicherung gut brauchen. Und das gilt übrigens für Ihr gesamtes Leben, wenn Sie nie einen Beruf ausüben.

Während der Berufstätigkeit ist eine private Unfallversicherung dann für folgende Gruppen besonders wichtig:

  • Selbstständige
  • Personen mit einem sehr hohen Unfallrisiko
  • Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

Wenn Sie angestellt sind, besteht während der Arbeit und auf dem Arbeitsweg Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, die Ihr Arbeitgeber für Sie abschließt.

In über 90 Prozent der Fälle werden Menschen allerdings durch eine Krankheit berufsunfähig. Damit tritt neben dem Unfallschutz der umfassende Schutz vor Berufsunfähigkeit in den Vordergrund.

Diesen leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Versicherung springt auch ein, wenn Sie durch eine Krankheit berufsunfähig werden.

Sie können beide Versicherungen so miteinander kombinieren, dass sie sich perfekt ergänzen.

Unser Tipp:
Informieren Sie sich, welchen Umfang der von Ihrem Arbeitgeber abgeschlossene Unfallschutz hat. Manche dieser Unfallversicherungen gelten 24 Stunden am Tag. Ist dies bei Ihnen nicht der Fall, sollten Sie über eine private Unfallversicherung nachdenken, diese deckt dann zusätzlich den privaten Bereich ab.

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Wie sinnvoll ist die private Unfall­versicherung?

Sport treiben, im Garten werkeln, eine Urlaubsreise: In der Freizeit tun Sie Dinge, die Ihnen Spaß machen.

Leider passieren hier die meisten Unfälle. Auch Kinder sind immer in Bewegung und verschwenden dabei meistens keine Gedanken an mögliche Risiken.

Mit dem umfangreichen Schutz Ihrer Unfallversicherung Classic und Kinderunfallversicherung können Sie Ihre Freizeit unbeschwert genießen. 

Was ist für Versicherungen ein Unfall?

Von einem Unfall spricht man, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Was dieses Versicherungsdeutsch bedeutet, kann man vielleicht am besten an einem Beispiel erklären:

Angenommen, Sie treten beim Kicken auf dem Rasen in ein Loch und knicken dabei um. Infolge dessen erleiden Sie einen Bänderriss und Ihr Sprunggelenk ist anschließend dauerhaft geschädigt. Dies wäre ein Versicherungsfall.

Wenn Sie aufgrund einer Dauerbelastung beim Fußball einen Meniskusschaden davontragen ist es keiner: „Plötzlich“ und „von außen auf den Körper einwirkend“ treffen hier nicht mehr zu.

Einige weitere Ereignisse sind einem Unfall gleichgestellt, z. B.:

  • Bestimmte Gesundheitsschäden infolge erhöhter Kraftanstrengung oder
  • Tauchtypische Gesundheitsschäden

Nähere Informationen können Sie unseren Versicherungsbedingungen für die private Unfallversicherung entnehmen.

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Ihre Unfall­versicherung Classic

Ein Unfall passiert schnell und unerwartet. Gerade wer aktiv am Leben teilnimmt oder sich sportlich betätigt, ist diesem Risiko ausgesetzt. 

Nach einem Unfall können hohe Kosten entstehen. Zum Beispiel für Pflege, Haushaltshilfen oder den behindertengerechten Umbau der Wohnung oder des Autos. 

In Ihrer privaten Unfallversicherung bieten wir Ihnen ein durchdachtes und umfangreiches Leistungspaket zu besonders günstigen Konditionen. Darauf können Sie sich rund um die Uhr verlassen – weltweit.

Was ist die Invaliditätsleistung?

Invalidität liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt ist. Sie erhalten eine Kapitalzahlung, deren Höhe von der Versicherungssumme und dem Grad der unfallbedingten Invalidität abhängt.

Wir leisten bereits ab 1 % Invalidität. Gerade nach Unfällen mit schwerwiegenden Folgen kommt es zu hohen finanziellen Belastungen. Deshalb empfehlen wir Ihnen die Invaliditätsleistung mit Progression.

Leistungsplus durch Progression

Nach schweren Unfällen sind die finanziellen Belastungen oft sehr hoch. Ihre private Unfallversicherung mit Progression bietet Ihnen hohe Invaliditätsleistungen zu günstigen Beiträgen. Hier ein Beispiel, ausgehend von einer Invaliditätssumme in Höhe von 50.000 €.

    

Invaliditätsgrad Leistung ohne Progression Leistung mit Progression 225 % Leistung mit Progression 500 % Leistung mit Progression 1000 %
25 % 12.500 € 12.500 € 12.500 € 12.500 €
50 % 25.000 € 37.500 € 50.000 € 62.500 €
75 % 37.500 € 75.000 € 125.000 € 187.500 €
100 % 50.000 € 112.500 € 250.000 € 500.000 €


Sind Sie nach einem Unfall beispielsweise zu 100 % invalide und haben eine Versicherungssumme von 50.000 € vereinbart, zahlen wir Ihnen 50.000 € aus.

Bei einer Progression von 225 % zahlen wir Ihnen 112.500 € aus und haben Sie eine Progression von 1.000 % vereinbart, zahlen wir Ihnen 500.000 € aus.

Todesfallleistung

Zusätzlich zur Invaliditätsleistung können Sie eine Todesfallleistung einschließen. Sie wird fällig, wenn der Tod als Folge des Unfalls innerhalb von 12 Monaten nach dem Unfallereignis eintritt.

Mädchen beim Fußball spielen

Leistungsbeispiel

Lisa spielt mit Begeisterung Fußball. Bei einem harten Zweikampf reißt sie sich das Kreuzband und erleidet einen Rippenbruch. Im Krankenhaus stellt sich heraus, dass noch ein kleiner Riss an der Stirn genäht werden muss. Die Rippe heilt folgenlos aus. Am Knie verbleibt eine Dauerschädigung von 7 %, an der Stirn eine störende Narbe. Die möchte Lisa durch eine Laser-Behandlung entfernen lassen.

Lisa hat die Unfallversicherung Classic, Invaliditätsleistung 50.000 € und zusätzlich Unfall PLUS und kann folgende Leistungen erwarten:

 

Invaliditätsleistung (7 % von 50.000 €)  3.500 €
+ Sofortzahlung bei Knochenbrüchen:  150 €
+ Kosmetische Operation Laserbehandlung: 750 €
Leistung insgesamt 4.400 €
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Mehrleistungen ohne Zusatzbeitrag

Folgende Extra-Leistungen sind ohne Zusatzbeitrag in Ihrer Unfallversicherung Classic enthalten:
 
  • Infektionen, z. B. Borreliose und Zeckenenzephalitis nach einem Zeckenbiss oder Malaria nach einem Insektenstich
  • Allergische Reaktionen auf Verletzungen der Haut oder Schleimhaut, z. B. auf Insektenstiche und -bisse
  • Vergiftungen, z. B. durch Gase oder Nahrungsmittel (außer Alkoholvergiftungen ab 14 Jahren)
  • Beihilfe bei Reha-Maßnahmen – 2.500 €
  • Sofortleistung für bestimmte schwere Verletzungen, wie z. B. dem Verlust einer Hand – 10.000 €
  • Kosmetische Operationen aufgrund eines Unfalles – bis 20.000 €
  • Unfälle durch Schlaganfall, Herzinfarkt, Herz- oder Kreislaufstörungen oder Zuckerschock infolge Diabetes 
  • Gesundheitsschäden durch Tauchen oder durch natürliche Übermüdung.
  • Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen durch ärztlich verordnete Medikamente oder Trunkenheit (begrenzt bei Lenkern von Kfz auf 1,1 ‰ und bei Radfahrern auf 1,6 ‰).
  • Serviceleistungen, wie z. B. für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze bis 20.000 € 
  • Die Unfallversicherung springt ein, wenn Jugendliche unter 18 Jahren ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug fahren und in einen Unfall verwickelt werden (Voraussetzung ist, dass keine Straftat begangen wurde).
  • Versicherungsschutz besteht auch für Fluggäste und Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen.
  • Bestimmte neue Familienmitglieder (z. B. Nachwuchs) sind über die Vorsorgeversicherung 1 Jahr lang beitragsfrei mitversichert.

Leistungsbeispiele
 

Frau kümmert sich um ihre Rosen

Allergische Reaktionen

Sie ziehen sich beim Rosen schneiden eine oberflächliche Schürfwunde zu. Es kommt zu einer allergischen Reaktion, die einen stationären Krankenhausaufenthalt von 3 Tagen erforderlich macht.

Familie beim Picknick

Unfälle durch Herz- oder Kreislaufstörung

Sie erleiden aufgrund extremer Temperaturen einen Hitzeschlag und brechen zusammen. Dabei brechen Sie sich das Handgelenk.

Kind schlägt am Strand ein Rad

Serviceleistungen

Ihr minderjähriges versichertes Kind stürzt im Urlaub am Mittelmeer beim Spielen am Strand und bricht sich das Sprunggelenk. Da es sich um eine komplizierte Fraktur handelt, soll die operative Versorgung in Deutschland erfolgen. Sie als Eltern begleiten Ihr Kind in die Heimat.

Die genannten, versicherten Beispiele basieren auf den aktuellen allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfall- und Kinderunfallversicherung

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Besonderheiten der Kinder­unfall­versicherung

Ein privater Unfallschutz für Kinder ist besonders wichtig, weil sie durch die gesetzliche Unfallversicherung weniger geschützt sind als Erwachsene.

Mit einer privaten Unfallversicherung für das Kind gelten folgende zusätzliche Leistungen:

  • Sie begleiten Ihr Kind unter 14 Jahren nach einem Unfall ins Krankenhaus (Rooming-In) und wir verdoppeln ein vereinbartes Krankenhaustagegeld.
  • Mit dem Unfall-Schutzbrief für Kinder wird automatisch auch der Versicherungsschutz bei bestimmten schweren Krankheiten vereinbart.
  • Stirbt der Versicherungsnehmer, führen wir die Kinderunfallversicherung beitragsfrei fort. Das gilt bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Kind 18 Jahre alt wird. Der Versicherungsnehmer muss bei Versicherungsbeginn unter 60 Jahren gewesen sein.

Unfall­versicherung und Kinder­unfall­versicherung optimal ergänzt

Ihre Unfallversicherungen lassen sich durch verschiedene Zusatzbausteine individuell erweitern und ergänzen.

Icon: Unfall PLUS
Unfall PLUS

In Verbindung mit der Kapitalleistung bei Invalidität können Sie den Zusatzbaustein Unfall PLUS abschließen.

  • Sofortzahlung bei Knochen- und Oberschenkelhalsbrüchen – bis zu 1.500 €.
  • Erhöhung der Kostenübernahme
    • Bei kosmetischen Operationen von 20.000 € auf 50.000 €
    • Für Serviceleistungen von 20.000 € auf 50.000 €
    • Für Reha-Beihilfe von 2.500 € auf 5.000 €
  • Beratung und Organisation, wenn ein behindertengerechter Umbau von Kfz und Wohnung erforderlich ist – inkl. Kostenübernahme bis 20.000 €.
  • Auf Wunsch: verbesserte Gliedertaxe für noch mehr Invaliditätsleistung.
Icon: Unfallschutzbrief
Unfall-Schutzbrief

Nach einem Unfall will man nur eines: Schnell wieder gesund werden. Damit Sie sich voll und ganz darauf konzentrieren können, helfen wir Ihnen, mit dem Unfall-Schutzbrief den neuen Alltag zu meistern. Eine günstige Ergänzung zu Ihrer privaten Unfallversicherung. 
 

Hilfsleistungen nach einem Unfall: 

  • Menüservice
  • Einkäufe und Besorgungen
  • Begleitung zu Terminen
  • Wohnungsreinigung
  • Wäscheservice
  • Tag- und Nachtwache
  • Vermittlung von Pflegehilfsmitteln

Beratungsleistungen nach einem Unfall: 

  • Medizinische Beratung
  • Reha- und Pflege-Beratung
  • Beratung über Hilfsmittelversorgung
     

Pflegeleistungen des Erwachsenen-Schutzbriefes: 

  • Grundpflege
  • Informationen zur gesetzlichen Pflegeversicherung 
  • Pflegeschulungen bei ausschließlicher Pflege durch Angehörige
     

Übrigens: Im Erwachsenen-Schutzbrief erbringen wir die Hilfs- und Pflegeleistungen auch für pflegebedürftige Ehe- oder Lebenspartner, Verwandte 1. Grades und Schwiegereltern des Versicherten, soweit diese von ihm gepflegt wurden und häusliche Gemeinschaft besteht. 


Zusätzliche Versicherung für Kinder: 

Der Unfall-Schutzbrief für Kinder umfasst nicht nur Leistungen bei Unfall, sondern leistet auch bei bestimmten schweren Krankheiten. Erkrankt das Kind beispielsweise erstmalig an Krebs oder verliert das Sehvermögen, leisten wir eine Einmalzahlung von 10.000 €.
 

Weitere Leistungen und Details zum Erwachsenen- und Kinder-Unfallschutzbrief finden Sie in den Allgemeinen Versicherungs­bedingungen für die Unfallversicherung und Kinder­unfall­versicherung.

Icon: Rentenleistung
Unfallrente

Für den Fall eines unfallbedingten Invaliditätsgrades von mindestens 50 % vereinbaren wir mit Ihnen auf Wunsch alternativ oder zusätzlich zur Invaliditätsleistung eine monatliche Rente. 

Icon: Krankenhaustagegeld mit KHT PLUS
Krankenhaustagegeld mit KHT PLUS

Das Krankenhaustagegeld (KHT) mit KHT PLUS ist eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer privaten Unfallversicherung. So sind Sie im Falle eines Krankenhausaufenthalts finanziell gut abgesichert.

  • KHT bei vollstationärer Behandlung – bis zu 3 Jahre nach dem Unfall
  • KHT PLUS für dieselbe Anzahl an Kalendertagen – maximal 18 Monate nach Entlassung
  • 3-faches KHT bei ambulanter Operation in Folge eines Unfalls 
  • Rooming-In: Verdopplung KHT, wenn Sie Ihr Kind unter 14 Jahren nach einem Unfall ins Krankenhaus begleiten

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Ich habe eine Berufs­unfähigkeits­versicherung – brauche ich eine Unfall­versicherung?

Ihre private Unfallversicherung ist eine ideale Ergänzung zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wenn Sie nach einem schweren Unfall kurzfristig einen hohen Geldbetrag benötigen – beispielsweise für Umbaumaßnahmen in Ihrer Wohnung – springt Ihre Unfallversicherung ein. 

Wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können, leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung für Ihre monatliche Rente.

Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall?

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet bei Unfällen, die während der Arbeitszeit bei einer beruflich bedingten Tätigkeit passieren. Fallen Sie bei Ihrer Tätigkeit als Dachdecker vom Gerüst, ist die Sachlage eindeutig.

Schwieriger wird es, wenn Sie im Büro oder sogar im Homeoffice einen Unfall erleiden, da nicht immer alle Tätigkeiten zum Arbeitsbereich gehören.

Der direkte Hin- und Rückweg zur Arbeitsstelle gilt mitversichert. Wenn Sie aber vom direkten Weg abweichen, weil Sie z. B. noch ein Kleidungsstück aus der Reinigung holen oder einen Snack für die Mittagspause kaufen möchten, entfällt der Versicherungsschutz.
 

Regelmäßig kommt es zu kuriosen Fällen, die vor Gericht landen.

So hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg 2012 entschieden, dass die Nahrungsaufnahme in der Kantine nicht versichert sei. Geklagt hatte eine Person, die in der Kantine auf Salatsoße ausgerutscht war und sich deswegen den Arm gebrochen hatte.

Laut Urteil sei ausschließlich der Weg zur Kantine und zurück im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.

Mit dem Betreten der Kantine endet der Versicherungsschutz. Dasselbe gilt für Unfälle, die auf der Toilette passieren. Dazu gibt es bereits verschiedene Urteile von Sozialgerichten und Landessozialgerichten, unter anderem vom Bayerischen Landessozialgericht.

Im Zweifelsfall kommt es also zu Problemen, wenn Sie Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen.

Eine private Unfallversicherung hingegen bietet deutlich mehr Schutz. Durch die 24-Stunden-Deckung gibt es keine unversicherten Zeiträume und keine unklaren Definitionen.

Die private Unfallversicherung leistet bei Arbeits- und Freizeitunfällen und unabhängig von der gesetzlichen Unfallversicherung. Deren Leistungen werden zudem nicht auf die Leistungen der privaten Unfallabsicherung angerechnet.

Sie erhalten je nach Vertragsgestaltung eine einmalige Leistung und gegebenenfalls eine lebenslange Unfallrente. Zudem unterstützen wir Sie finanziell, wenn eine Reha erforderlich sein sollte und kein anderer Träger die Kosten dafür übernimmt.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Unfallversicherung und Kinderunfallversicherung.
 

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Häufige Fragen zur privaten Unfall­versicherung

Wo und wann gilt die private Unfall­versicherung?

Sie gilt auf der ganzen Welt, rund um die Uhr in allen üblichen Lebensbereichen, z. B.:

  • Im Haus
  • Im Straßenverkehr
  • Bei der Arbeit
  • In der Freizeit
  • Bei Sport und Hobby
  • Im Urlaub

Versicherungsschutz besteht nicht nur für unverschuldete Unfälle. Sie sind auch bei Unfällen geschützt, die Sie durch eigene Fahrlässigkeit erleiden.

Wissenswertes über die Vermeidung von Sportunfällen und die richtige Absicherung für den Fall der Fälle finden Sie in unseren Ratgebern Skifahren und Inlineskating: Wer haftet bei Unfällen.

Was ist die Gliedertaxe?

Die Gliedertaxe dient zum Beurteilen des Invaliditätsgrades in der privaten Unfallversicherung.

Sie gibt feste Invaliditätsgrade vor, die bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit bestimmter Körperteile, Organe und Sinnesorgane gelten.

Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Funktionsunfähigkeit werden entsprechende Teilsätze angenommen. Ein Invaliditätsgrad von 100 % bildet die Höchstgrenze.

Beispiel für die Gliedertaxe:

  Gliedertaxe
(Unfall Classic)
verbesserte Gliedertaxe 
(Unfall PLUS*)
Auge  50 %  60 % 
Arm  70 %  85 % 
Fuß  40 %  50 % 
Gehör auf einem Ohr 30 %  40 % 
*

Mit Unfall PLUS kann eine verbesserte Gliedertaxe vereinbart werden.

Was bedeutet Invalidität in der privaten Unfall­versicherung?

Invalidität liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft durch einen Unfall beeinträchtigt ist.

Die Leistung erbringen wir als einmalige Kapitalzahlung. Deren Höhe hängt zum einen von der vereinbarten Versicherungssumme (mit eventuell vereinbarter Progression) und zum anderen vom Grad der Invalidität ab.

Der Invaliditätsgrad wird, wenn möglich, nach der sogenannten Gliedertaxe ermittelt.

Gilt die Unfall­versicherung im Home Office?

Bei einem Arbeitsunfall sind Sie auch im Home Office durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

Mehr über das Arbeiten im heimischen Umfeld lesen Sie in unserem Ratgeber Home Office, aber sicher.

Gilt die Unfall­versicherung im Ehrenamt?

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet automatischen Versicherungsschutz bei der Ausübung eines Ehrenamts in den meisten Organisationen (in Vereinen, kirchlichen oder städtischen Einrichtungen).

Alles zum Versicherungsschutz in ehrenamtlicher Tätigkeit finden Sie in unserem Ratgeber Bin ich im Ehrenamt versichert?

Warum sollten Eltern eine Unfall­versicherung für Kinder abschließen?

Nur in der Schule und im Kindergarten sowie auf dem Weg dorthin und wieder zurück sind Kinder gesetzlich unfallversichert.

Bei allen anderen Unfällen springt die gesetzliche Unfallversicherung jedoch nicht ein. Daher ist eine private Unfallversicherung für Kinder sehr zu empfehlen.

Welche schweren Krankheiten sind in der Kinder­unfall­versicherung mitversichert?

Sofern im Rahmen der Kinderunfallversicherung der Unfall-Schutzbrief mit abgeschlossen wird, sind folgende schwere Krankheiten mitversichert (Einmalzahlung von 10.000 €):

  • Krebs
  • Diabetes mellitus Typ I
  • Verlust des Sehvermögens*
  • Verlust des Sprachvermögens*
  • Verlust des Hörvermögens*

 

*

Wenn dieser Verlust durch Hilfsmittel oder therapeutische Maßnahmen nicht mehr verbessert werden kann.

Bis zu welchem Alter sind Kinder in der Kinder­unfall­versicherung versichert?

Kinder können bis zu einem Alter von 18 Jahren zum Kindertarif versichert werden.

Mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das nach dem Kindertarif versicherte Kind 18 Jahre alt wird, stellen wir die Versicherung auf den Erwachsenentarif um.

Für die Weiterversicherung nach dem Erwachsenentarif haben Sie ein Wahlrecht: 

  • Der Beitrag wird erhöht, die Versicherungssummen bleiben unverändert.
  • Der Beitrag bleibt gleich, die Versicherungssumme wird herabgesetzt.

Wir informieren Sie rechtzeitig bezüglich der Umstellung. Wir erhöhen den Beitrag und behalten die Versicherungssummen bei.

Nur, wenn wir den Beitrag beibehalten und die Versicherungssumme reduzieren sollen, müssen Sie uns entsprechend informieren.  

Bis zu welchem Alter kann ich eine private Unfall­versicherung abschließen?

Aufnahmefähig sind Personen bis zum 80. Lebensjahr.

Der Vertrag wird für ein Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder uns gekündigt wird.

Allerdings stellen wir mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem Sie 65 Jahre alt werden, die Versicherung auf den Tarif für Personen ab 65 Jahren um.

Die Beiträge werden dann jährlich an das Lebensalter angepasst.

Warum ist die Unfall­versicherung auch für mich als Rentner sinnvoll?

Sobald Sie in Rente gehen, ist auch die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr für Sie zuständig. Kommt es nun zu einem Unfall, stehen Ihnen lediglich zwei gesetzliche Bausteine zu:

  • Häusliche Krankenpflege, die einen Aufenthalt im Krankenhaus verkürzt, ihn sogar ganz vermeidet oder für den Erfolg der Behandlung notwendig ist, wird durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen.
  • Ist der Unfall so schwerwiegend, dass eine Einstufung in einen der Pflegegrade notwendig wird, erhalten Sie Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie unserem Ratgeber Leistungen der Pflegeversicherung.

Eine private Unfallversicherung kann die Lücke schließen, die durch die Folgen eines Unfalls zwischen den staatlichen Leistungen, Ihrer Altersrente und den tatsächlichen Kosten entstehen wird. So, dass Sie Ihren gewohnten Lebensstandard annähernd halten können.

Neben der finanziellen Unterstützung hilft Ihnen die private Unfallversicherung auch dabei, sich Hilfe für Ihren Alltag zu organiseren, sollten Ihnen Freunde oder Verwandte nicht unter die Arme greifen können.

Was ist der Unterschied zwischen Unfall­versicherung und Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Vor dem Eintritt ins Berufsleben, für Rentner und als Ergänzung für die gesetzliche Unfallversicherung ist eine private Unfallversicherung sinnvoll.

Die gesetzliche Versicherung zahlt nämlich nur bei Unfällen, die auf der Arbeit, in der Schule oder bei der Ausbildung oder auf den jeweiligen Hin- und Rückwegen geschehen. 

Hier springt die private Unfallversicherung ein. Sie springt ein, wenn eine Beeinträchtigung vorliegt, sprich Invalidität. Wir leisten schon ab einer Invalidität von 1 %.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gilt für das gesamte Berufsleben. Sie leistet dann, wenn Sie nicht mehr arbeiten können, aber eben auch dann, wenn die Ursache für die Berufsunfähigkeit kein Unfall, sondern eine Krankheit ist. 

Bis wann muss ich einen Unfall melden?

Auch, wenn es Ihnen in der Situation sicher schwerfällt, melden Sie uns den Unfall bitte unverzüglich.

Am schnellsten geht das telefonisch über unsere Servicehotline.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner vor Ort oder auch an die Servicehotline.

Wo kann man die Unfall­versicherung in der Steuererklärung eintragen?

Die private Unfallversicherung sichert Sie bei Unfällen auf der Arbeit und in der Freizeit ab.

Deshalb wird der Beitrag gesplittet, und für den beruflichen und den privaten Anteil getrennt von der Steuer abgesetzt.

  • Der berufliche Anteil wird bei den Werbungskosten und der private Teil bei den Sonderausgaben als sonstige Vorsorgeleistung angeben.
  • Die Beiträge werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen.
  • Zu beachten sind dabei die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen:Bei Beamten, Angestellten, Rentner und Pensionären liegt dieser bei 1.900 €, bei Selbstständigen bei 2.800 €.
*

Beitragsbeispiel:
Gefahrengruppe A (nicht im öffentlichen Dienst tätig); Invaliditätsleistung, Versicherungssumme 50.000 € mit 500 % Progression, somit 250.000 € bei voller Invalidität; Todesfallleistung, Versicherungssumme 10.000 €; Zusatzbaustein Unfall PLUS ohne verbesserte Gliedertaxe

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