Junges Paar sitzt hintereinander auf einer Terrasse vor Grünpflanzen.
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E-Scooter: Das richtige Fahrzeug für die kurze Strecke

  • E-Scooter brauchen eine Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Bürgersteig oder Straße, wo darf man fahren?

E-Scooter sind die perfekte Lösung, um kurze Wege zurückzulegen. Seit 2019 sind sie hierzulande für den Straßenverkehr zugelassen und haben sich einen festen Platz in der Alltagsmobilität erobert.

Grundsätzlich ist das Fahren erst ab 14 Jahren erlaubt, das Leihen eines E-Scooters sogar erst ab 18 Jahren. Ein Führerschein wird nicht benötigt. Eine gültige Versicherungsplakette hingegen schon, denn E-Scooter gelten laut Gesetz als versicherungspflichtige „Elektrokleinstfahrzeuge“.

Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht

Versicherbar sind aber nur E-Scooter mit gültiger Betriebserlaubnis. Das sind in der Regel Modelle mit zwei unabhängigen Bremsen, Lenker und einer Beleuchtungsanlage mit Reflektoren sowie einer Klingel. Sie fahren zwischen 6 und 20 Stundenkilometer und haben ein Typenschild mit Identifikationsnummer.

Die Versicherungsplakette gibt es direkt beim Versicherer. Beim Erwerb sollte man die Fahrzeug-Identifikationsnummer, kurz FIN, zur Hand haben. Und vor der ersten Fahrt muss die selbstklebende Plakette noch gut sichtbar befestigt werden, idealerweise auf dem Schutzblech. Im Versicherungsjahr 2026/2027 ist die Farbe der Plakette schwarz. Die Farbreihenfolge wechselt jährlich zwischen schwarz, blau und grün. Der Versicherungsschutz gilt immer bis zum letzten Tag des Februars, somit bis zum 28. Februar 2027.

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung werden Schäden an Dritten übernommen, darunter Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherungspflicht zu ignorieren, ist keine gute Idee: Fahren ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann mit einer Geldstrafe und sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Ereignet sich ein Unfall mit einem unversicherten Fahrzeug, haftet der Scooter-Fahrer zudem mit seinem Privatvermögen. Das kann nicht nur sehr teuer werden, sondern gerade bei Personenschäden zu lebenslangen Rentenzahlungen führen.

Optional kann eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden, die zusätzlich Schäden am eigenen E-Scooter abdeckt. Das kann sich insbesondere bei teuren Modellen lohnen, denn hier werden beispielsweise Schäden durch Diebstahl, Brand, Explosion oder Naturgewalten übernommen.

Bürgersteig oder Straße – welche Regeln gelten für das Fahren?

Die kleinen Flitzer haben auf dem Bürgersteig nichts verloren, Gehwege und Fußgängerzonen sind absolut tabu. E-Scooter-Fahrer müssen den Radweg oder Fahrradstreifen benutzen. Wenn sie fehlen, muss man auf die Straße ausweichen.

Auf E-Scootern darf immer nur eine Person fahren. Und ist man in einer Gruppe unterwegs gilt: Hintereinander fahren. Auch sonst gelten die Regelungen der Straßen-Verkehrsordnung, wie beispielsweise Rechtsfahrgebot und Ampelregelungen.

Eine Helmpflicht gibt es nicht, dennoch sollte man auf dem E-Scooter immer einen Helm tragen und umsichtig fahren. Außerdem gelten die regulären Promillegrenzen. Wer Alkohol getrunken hat, sollte den Roller besser stehen lassen.

E-Scooter-Versicherung & Versicherungskennzeichen kurz erklärt

Erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um mit einem E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen zu können.

Die wichtigsten Aspekte haben wir für Sie in unseren beiden Videos zusammengefasst. Weitere Infos zum Thema E-Scooter gibt es auf unserem YouTube-Kanal.

E-Scooter-Versicherung

Damit Sie Ihren Fahrspaß sorgenfrei genießen können, ist eine E-Scooter-Versicherung unerlässlich.

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