Ein junges Paar steht sich gegenüber, hinter ihnen stehen ihre E-Bikes.
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Nachhaltigkeit in der HUK-COBURG

Governance, Kommunikation & Achtung der Menschenrechte

Nachhaltigkeitsbezogene Kommunikation

Hier sind folgende Informationen zu unseren Nachhaltigkeitsaktivitäten zu finden:

  • Seit 2017 berichten wir in unserem nichtfinanziellen Bericht (nfB) über Kennzahlen, Vorhaben und Projekte zu unserem nachhaltigen Engagement.
    Publikationen
  • Im März 2021 trat die Offenlegungsverordnung (Transparenzverordnung EU 2019/2088) in Kraft. Die Informationen dazu stellen wir hier zur Verfügung. Nach der Offenlegungsverordnung sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet offenzulegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken und nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessenberücksichtigen, und entsprechende Informationen zu veröffentlichen.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Informationen der HUK-COBURG Lebens­versicherung zur Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten als Finanzmarktteilnehmer

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozess

Nachhaltigkeitsrisiken verstehen wir im Einklang mit der SFDR als Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben kann. Nachhaltigkeitsrisiken werden im Rahmen unseres Investmentprozesses als Teil der allgemeinen Risikoarten -insbesondere Markt-, Kredit-, operationellen und Reputationsrisiken- berücksichtigt und auch im Rahmen der laufenden Risikoüberwachung und -steuerung regelmäßig überprüft. Ziel ist es, potenziell negative Auswirkungen auf den Wert der Kapitalanlagen frühzeitig zu erkennen und zu begrenzen. Für die Anlageklassen Aktien, Unternehmensanleihen und Staatsanleihen erfolgt die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen des Auswahl- und Überwachungsprozesses für Investitionen durch die Anwendung interner Ausschlusskriterien. Dabei werden Investitionen in Unternehmen oder Emittenten mit erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken (in Bezug auf Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung) ausgeschlossen. Die konkrete Ausgestaltung der Ausschlusskriterien wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Identifikation und Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt integriert im Rahmen unseres etablierten Risikomanagementsystem. Wir greifen hierzu – soweit verfügbar – auf externe ESG-Ratings und -Datenanbieter sowie öffentliche Informationen zurück.

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Angaben gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Die HUK-COBURG-Lebensversicherung AG (HCL, 529900CJIZGMQC75EY75) berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe a) in Übereinstimmung mit Artikel 4 Abs. 1 Buchstabe b) und Abs. 3 nicht mehr.

Die Gründe der Nicht-Berücksichtigung beruhen auf der schlechten Datenqualität, die zu einer Unsicherheit in der Beurteilung bzw. Analyse führt. Die Entwicklung der Datenlage wird jedoch weiterhin beobachtet.

Sofern künftig eine ausreichende Qualität der Daten vorliegt, ist eine Neubewertung hinsichtlich der Berücksichtigung beabsichtigt. Aufgrund der aktuellen regulatorischen Entwicklungen und potentiellen Veränderungen ist hierzu jedoch keine valide Einschätzung möglich.

Obwohl keine nachteiligen Auswirkungen im Kapitalanlageprozess berücksichtigt werden, werden Ausschlussgründe hinsichtlich einzelner Nachhaltigkeitsfaktoren festgelegt, die zu einem Ausschluss bestimmter Investitionen führen können.

Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Angaben gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik (Angaben nach Artikel 5 der Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung 2019/2088))

Die Vergütungspolitik HUK-COBURG Unternehmensgruppe berücksichtigt derzeit bei der Ausgestaltung der Vergütungs- und Anreizsysteme weder positive noch negative Anreize zum Eingehen bzw. Vermeiden von Nachhaltigkeitsrisiken. Die HUK-COBURG Unternehmensgruppe erkennt jedoch die Bedeutung von Nachhaltigkeit für die Gesellschaft und die Wirtschaft an und wird weiterhin die Entwicklungen in diesem Bereich beobachten. Die Vergütungspolitik wird regelmäßig überprüft, und wir behalten uns vor, Nachhaltigkeitskriterien in die Vergütungsstruktur zu integrieren, sollte dies in Zukunft als notwendig oder angemessen erachtet werden.

Erläuterungen zu den vorgenommenen Änderungen

Angaben gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Änderungshistorie über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten als Finanzmarktteilnehmer

Informationen der HUK-COBURG zur Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten als Finanzberater

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Beratungsprozess

Angaben gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Beratungstätigkeit des Vertriebs

Im Bereich der Lebensversicherung, zu dem auch Versicherungsanlageprodukte zählen, vertreibt die HUK-COBURG ausschließlich Produkte der HUK-COBURG Lebensversicherung AG.

Produktinformationen und Informationen rund um das Thema Nachhaltigkeit zu Versicherungsanlageprodukten werden den Mitarbeitern und Ausschließlichkeitsvermittlern in Form von Prospekten, Angebotsdruckstücken, Informationsportal-Inhalten und Web-Based-Trainings von der HUK-COBURG Lebensversicherung AG zur Verfügung gestellt. Zur Bedarfsermittlung der Kunden wird das von der HUK-COBURG Lebensversicherung AG zur Verfügung gestellte Vorsorgeberatungs-Tool genutzt. Hierbei wird unter anderem die Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung inklusive der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß den Delegierten Verordnungen zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2016/97 (Delegierte Verordnungen (EU) 2017/2358, 2017/2359 und 2021/1257) sowie § 7c Versicherungsvertragsgesetz durchgeführt. Als Ergebnis dieser Prüfung wird das für den Kunden passende Versicherungsanlageprodukt sowie die passende Fondsanlage innerhalb des Versicherungsanlageprodukts ermittelt.

Keine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt in der Beratung nicht. Nachhaltigkeitsrisiken beziehen sich auf Umwelt-, Sozial- oder Governance-Faktoren, die sich nachteilig auf den Wert von Finanzprodukten auswirken können. Wir verstehen die Wichtigkeit dieser Risiken und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt. Unsere Beratung basiert auf anderen Faktoren, wie beispielsweise den individuellen Bedürfnissen und Zielen unserer Kunden sowie den rechtlichen und finanziellen Aspekten der Versicherungsprodukte. Wir unterstützen unsere Kunden entsprechend ihren Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Suche nach nachhaltigen Versicherungslösungen. Die Mitarbeiter und Ausschließlichkeitsvermittler vermitteln nur Versicherungsanlageprodukte der HUK-COBURG Lebensversicherung AG. Ob und im welchem Umfang Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungen der HUK-COBURG Lebensversicherung AG berücksichtigt werden, können Kunden den vorvertraglichen Informationen der entsprechenden Versicherungsanlageprodukte der HUK-COBURG Lebensversicherung AG entnehmen. Die Mitarbeiter und Ausschließlichkeitsvermittler der HUK-COBURG Lebensversicherung AG kennen die dort beschriebenen Strategien und berücksichtigen diese im Rahmen der Versicherungsberatung. Die Vermittler verfolgen keine spezielle Nachhaltigkeitsstrategie in der Beratung. Die Beratung orientiert sich am Bedarf des Kunden.

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung

Angaben gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, LEI: 5299006UOB04XGVYLC23

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung

Eine Einstufung und Auswahl von Versicherungsanlageprodukten hinsichtlich der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf der Grundlage der in Anlage I Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 aufgeführten Indikatoren und etwaiger zusätzlicher Indikatoren erfolgt bei der Versicherungsberatung nicht. Wir verstehen die Wichtigkeit dieser Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt. Unsere Beratung basiert auf anderen Faktoren, wie beispielsweise den individuellen Bedürfnissen und Zielen unserer Kunden sowie den rechtlichen und finanziellen Aspekten der Versicherungsprodukte. Wir unterstützen unsere Kunden entsprechend ihren Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Suche nach nachhaltigen Versicherungslösungen.

Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Angaben gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik (Angaben nach Artikel 5 der Offenlegungsverordnung (EU-Verordnung 2019/2088))

Die Vergütungspolitik HUK-COBURG Unternehmensgruppe berücksichtigt derzeit bei der Ausgestaltung der Vergütungs- und Anreizsysteme weder positive noch negative Anreize zum Eingehen bzw. Vermeiden von Nachhaltigkeitsrisiken. Die HUK-COBURG Unternehmensgruppe erkennt jedoch die Bedeutung von Nachhaltigkeit für die Gesellschaft und die Wirtschaft an und wird weiterhin die Entwicklungen in diesem Bereich beobachten. Die Vergütungspolitik wird regelmäßig überprüft, und wir behalten uns vor, Nachhaltigkeitskriterien in die Vergütungsstruktur zu integrieren, sollte dies in Zukunft als notwendig oder angemessen erachtet werden.

Erläuterungen zu den vorgenommenen Änderungen

Angaben gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Änderungshistorie über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten als Finanzberater

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung der HUK-COBURG Asset Management GmbH

Archiv der Informationen zur Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Es entspricht unserem Selbstverständnis und unserer Überzeugung, dass die Achtung der Menschenrechte essenziell für nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln ist.

Weitergabe von Daten

Unter Einhaltung des Datenschutzrechts geben wir jährlich unsere Schadendaten, auch die Daten aus extremen Wetterereignissen wie Sturm-, Hagel- und Überschwemmungsschäden, aggregiert an den GDV weiter. Dort werden die Daten aller Versicherer gesammelt und im jährlichen Naturgefahrenreport veröffentlicht. Dies ermöglicht in Zusammenarbeit von Versicherungswirtschaft und Behörden wie dem Deutschen Wetterdienst Datenanalysen zum Zweck von Verbesserungen bei der Anpassung an den Klimawandel.

Darüber hinaus sind wir bereit, Schadendaten zu Elementarschadenereignissen kostenlos an Behörden (z. B. Klima-Forschungseinrichtungen) weiterzugeben, um auf deren Basis die Anpassung an den Klimawandel oder bei anderen Klimazielen der EU zu unterstützen. Voraussetzungen für die Datenweitergabe sind insbesondere eine individuelle Vereinbarung, Zweckbindung und die Rechtskonformität, vor allem die Einhaltung des Datenschutzrechts (z. B. Pseudonymisierung der Daten).

Weitere Infos zu Nachhaltigkeit in der HUK-COBURG

Mitarbeiter stehen in der Eingangshalle der HUK-COBURG.
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Übersicht zu Nachhaltigkeit
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