Berater-Homepage von Wolfgang Schebesta
Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-0WKV-P1S55-02 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-0WKV-P1S55-02

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-0WKV-P1S55-02


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Nachhaltigkeit in der HUK-COBURG

Governance, kommunikation & ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE

Vorstands-Commitment

Wir integrieren ökologische, soziale und Governance-Aspekte in unsere Geschäftstätigkeit. Im Vordergrund stehen dabei langfristige Kund:innenbeziehungen und -wünsche. Wir handeln dabei stets nach dem nachhaltigen Selbstverständnis eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Mit unserer Tochter „Versicherer im Raum der Kirchen“ (VRK) haben wir einen Anbieter im Konzern, der Nachhaltigkeit zudem als Ausdruck christlicher Werteorientierung versteht und lebt – insbesondere im sozialen Bereich. Der VRK setzt im Einklang mit dieser Strategie eigene Impulse und Ziele. Als Vorstand verantworten wir das konzernübergreifende Thema „Nachhaltigkeit“, steuern dieses und verankern es in unserer Unternehmensstrategie als wesentliches Thema. Unsere Geschäftstätigkeit wollen wir so weiter in Einklang mit gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen bringen.
 

Wesentlichkeitsanalyse

Wir achten auf Maßnahmen die für die HUK-COBURG wesentlich bzw. relevant sind. Hierzu dient in erster Linie der kontinuierliche Dialog und Austausch mit unseren Stakeholdern (Wesentlichkeitsanalyse). Wir achten zudem auf Signale aus der Öffentlichkeit und Kund:innenberatung.

Nachhaltigkeitsbezogene Kommunikation

Hier sind folgende Informationen zu unseren Nachhaltigkeitsaktivitäten zu finden: 

  • Seit 2017 berichten wir in unserem nichtfinanziellen Bericht (nfB) über Kennzahlen, Vorhaben und Projekte zu unserem nachhaltigen Engagement.

    Publikationen
  • Im März 2021 trat die Offenlegungsverordnung (Transparenzverordnung EU 2019/2088) in Kraft. Die Informationen dazu stellen wir hier zur Verfügung. Nach der Offenlegungsverordnung sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater verpflichtet offenzulegen, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken und nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessenberücksichtigen, und entsprechende Informationen zu veröffentlichen. 

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Archiv der Informationen zur Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten
Informationen der HUK-COBURG-Lebens­versicherung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten gemäß Artikel 3 und Artikel 5 (Stand 30.06.2023) Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren HUK-COBURG-Lebens­versicherung AG (Stand 30.06.2023) Informationen der HUK-COBURG zur Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (gültig ab 03.03.2023) Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen des HUK Welt Fonds Nachhaltigkeit (Stand 01.01.2023) Informationen der HUK-COBURG Asset Management GmbH zur Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (gültig ab 01.01.2023) Informationen der HUK-COBURG zur Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (gültig ab 01.01.2023) Informationen zum HUK Welt Fonds Nachhaltigkeit im Rahmen der HUK Premium Rente über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungsverpflichtungen (Stand 10.10.2022) Informationen der HUK-COBURG zur Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (geändert am 30.06.2022) Informationen der HUK-COBURG Asset Management GmbH zur Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (geändert am 22.08.2022) Informationen der HUK-COBURG Asset Management GmbH zur Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (Stand 30.06.2022) Informationen der HUK-COBURG Asset Management GmbH zur Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (Stand 01.01.2022) Informationen der HUK-COBURG zur Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (Stand 13.08.2021) Informationen der HUK-COBURG Asset Management GmbH zur Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (Stand 10.03.2021) Informationen der HUK-COBURG zur Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten (Stand 10.03.2021)

Grundsatzerklärung gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Es entspricht unserem Selbstverständnis und unserer Überzeugung, dass die Achtung der Menschenrechte essenziell für nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln ist. Deshalb veröffentlichen wir diese Grundsatzerklärung. 

Weitergabe von Daten

Unter Einhaltung des Datenschutzrechts geben wir jährlich unsere Schadendaten, auch die Daten aus extremen Wetterereignissen wie Sturm-, Hagel- und Überschwemmungsschäden, aggregiert an den GDV weiter. Dort werden die Daten aller Versicherer gesammelt und im jährlichen Naturgefahrenreport veröffentlicht. Dies ermöglicht in Zusammenarbeit von Versicherungswirtschaft und Behörden wie dem Deutschen Wetterdienst Datenanalysen zum Zweck von Verbesserungen bei der Anpassung an den Klimawandel.

Darüber hinaus sind wir bereit, Schadendaten zu Elementarschadenereignissen kostenlos an Behörden (z. B. Klima-Forschungseinrichtungen) weiterzugeben, um auf deren Basis die Anpassung an den Klimawandel oder bei anderen Klimazielen der EU zu unterstützen. Voraussetzungen für die Datenweitergabe sind insbesondere eine individuelle Vereinbarung, Zweckbindung und die Rechtskonformität, vor allem die Einhaltung des Datenschutzrechts (z. B. Pseudonymisierung der Daten).

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