Berater-Homepage von Helgrid Grünhardt
Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-CUAH-729U3-43 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-CUAH-729U3-43

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-CUAH-729U3-43


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Compliance und Datenschutz

Compliance für einen nachhaltigen und langfristigen Erfolg

Auch wenn der englische Begriff „Compliance“, was so viel heißt wie „Einhaltung von Regeln“, erst vor kurzem breiten Eingang in die deutsche Unternehmenswelt gefunden hat: Für die HUK-COBURG galt dies schon immer und deshalb ist das Thema für uns nicht neu. Das gute Image, das wir im Markt genießen, beweist dies. Nunmehr gibt es aber bei der HUK-COBURG einen eigenen Bereich, der darüber wacht: Es geht um Einhaltung rechtlicher Anforderungen, Befolgung interner Regeln und Verhaltensweisen aber auch um Überwachung von Vorgaben für externe Vertriebs- und Geschäftspartner. Als besondere Schwerpunkte hat der Vorstand die Regeleinhaltung in den Bereichen Kartellrecht, Anti-Korruption und Vertrieb festgelegt.

Ethisch korrektes Verhalten prägt Unternehmenskultur

Compliance dient als Orientierung für ethisch korrektes Verhalten und prägt damit maßgeblich die Unternehmenskultur. Und damit betrifft Compliance alle Organe des Unternehmens, jeden Mitarbeiter, jeden Vermittler und jeden Geschäftspartner der HUK-COBURG. Es geht aber nicht nur um den Einzelnen, es geht um die HUK-COBURG als Ganzes: Ein vorbildliches Image in der Versicherungswirtschaft ist ein Erfolgsfaktor für uns. Um dieses Unternehmensziel zu erreichen, um den nachhaltigen und langfristigen Erfolg sicherzustellen, müssen alle Beteiligten ein regelkonformes, wertebasiertes und integres Verhalten leben.

Compliance ist Chefsache

Die Gesamtverantwortung für Compliance trägt der Vorstand der HUK-COBURG. Zusammen mit dem etablierten Compliance-Bereich, in Form des Compliance-Officers und dessen Mitarbeitern, stellt er die Umsetzung aller Compliance relevanten Anforderungen sicher. Nicht zuletzt hat er gemeinsam mit dem Compliance-Officer und den Führungskräften die Vorbildrolle im Unternehmen inne. Geschäftliche Entscheidungen und Handlungen stehen stets im Einklang mit den betroffenen rechtlichen Bestimmungen und den Werten und Regeln der HUK-COBURG. Der Vorstand der HUK-COBURG bekennt sich vorbehaltlos und uneingeschränkt dazu, Missstände im Unternehmen zu verhindern. Fehlverhalten wird weder akzeptiert noch toleriert, sondern aufgeklärt und angemessen geahndet.

Hinweisgebersystem

Uns ist es wichtig, von (potentiellen) Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder interne Compliance-Grundsätze frühzeitig zu erfahren. Nur so sind wir in der Lage, entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten zu können und potentielle Schäden für Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und das Unternehmen abzuwenden. Über das Hinweisgebersystem der HUK-COBURG können sowohl Mitarbeiter als auch Außenstehende Hinweise auf Verstöße direkt an uns melden, auch anonym. Hierunter fallen auch Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Achten Sie bei anonymen Meldungen bitte darauf, dass Ihre Information möglichst viele Details enthält und, sofern vorhanden, auch Unterlagen beigefügt werden, die Ihren Verdacht stützen. Denn nur wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze ergeben, kann Ihr Hinweis letztlich etwas bewirken.

Wichtig: Jeder Hinweisgeber ist gehalten, seine Informationen nach bestem Wissen und Gewissen vor Bekanntgabe zu prüfen. Wer vorsätzlich falsche Hinweise abgibt, muss mit straf- oder zivilrechtlichen Folgen rechnen.

Folgende Meldewege können genutzt werden:

Zentrale Compliance-Funktion

Postanschrift:

HUK-COBURG
Abteilung Recht und Compliance
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Telefon: 09561 9622300
Fax: 09561 9622396

Zum Kontaktformular

Vertrauensanwalt Herr Dr. Johannes Dilling

Herrn Rechtsanwalt
Dr. Johannes Dilling
Landgrafenstraße 49
50931 Köln

Telefon: +49 (0) 221 / 933 107 40

E-Mail: info@ra-dilling.de 
Webseite: https://www.ra-dilling.de 
Portal für Whistleblower: https://www.safewhistle.info

Externe Meldestelle des Bundes

Zur Sicherheit verpflichtet – Unsere Datenschutzbestimmungen

Weil Versicherung Vertrauen voraussetzt, legt die HUK-COBURG großen Wert auf Datensparsamkeit und Datenschutz. Das gilt für analoge Daten ebenso wie für digitale, für digitale aber besonders: Wann immer eine Datenübertragung während Ihres Besuches auf unserer Webseite notwendig wird, garantieren wir Ihnen einen Sicherheitsstandard, der sich an die gängigen und zertifizierten Verfahren anlehnt.

Wir richten uns nach dem so genannten Code of Conduct. Das sind „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gemeinsam mit Datenschutzbehörden und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen aufgestellt hat. Diese Regeln konkretisieren und ergänzen die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für Versicherungen. Die Branche geht damit freiwillig über die geltenden Datenschutzvorschriften hinaus und unterstreicht so, dass der Schutz der Kundendaten oberste Priorität hat. Die Versicherer nehmen mit dieser Selbstverpflichtung eine Vorreiterrolle beim Datenschutz ein.