Verantwortung in guten Händen: Aufsichtsrat

Vorsitzender des Aufsichtsrats der HUK-COBURG, HUK-COBURG-Holding, HUK-COBURG-Allgemeine, HUK-COBURG-Lebensversicherung und HUK-COBURG-Krankenversicherung

Vorsitzender Aufsichtsrat
Prof. Dr. Heinrich R. Schradin

Geboren: 17. Januar 1962 in Heilbronn a. N.

Direktor des Instituts für Versicherungswissenschaft an der Universität zu Köln

Bild herunterladen

Die Mitglieder unseres Aufsichtsrates
 

Prof. Dr. Heinrich R. Schradin Professor im Institut für Versicherungswissenschaft an der Universität zu Köln, Köln, Aufsichtsratsvorsitzender
Dr. Claus-Michael Dill Vorstandsvorsitzender der AXA Konzern AG / Damp Holding AG i. R., Murnau am Staffelsee, stv. Vorsitzender
Silvia Bernreuther Betriebsratsvorsitzende, Rödental, Arbeitnehmervertreterin
Carsten Knauer Freigestellter Betriebsrat, Neustadt, Arbeitnehmervertreter
Annemarie König Vorsitzende Richterin am OLG Celle a. D., Wertach
Prof. Dr. Hans-Peter Mehring Professor im Institut für Versicherungswesen an der Technischen Hochschule Köln i. R., Düsseldorf
Barbara Saunier Geschäftsführerin Beiersdorf Shared Services GmbH i. R., Dahme
Dr. Edmund Schwake Stv. Vorstandsvorsitzender der Wüstenrot & Württembergische AG i. R., Weissach
Adrian Zinke Stv. Betriebsratsvorsitzender, Niederfüllbach, Arbeitnehmervertreter

Die Satzung der Muttergesellschaft HUK-COBURG a. G.

Die HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Coburg. Als solcher besitzt die Muttergesellschaft der HUK-COBURG eine Satzung, in der die Voraussetzungen einer Mitgliedschaft sowie die Rechte und Pflichten der Mitglieder geregelt sind. Was ist die Mitgliedervertreterversammlung? Wie wird sie gewählt und wann beruft man sie ein? Auch diese Fragen beantwortet die Satzung. Dabei deckt sie auch die Bereiche Aufsichtsrat, Vorstand und Satzungsänderungen ab und klärt dahingehende Fragen. In Bezug auf die Vermögenslage, den Jahresabschluss, die Überschussverwendung oder eine Beitragsrückerstattung des Vereins lohnt sich ebenfalls der Blick in den Text. Die Satzung der Muttergesellschaft des Konzerns können Sie hier herunterladen:

Das oberste Organ des VVaG: Die Mitgliedervertretung

Die Oberste Vertretung der HUK-COBURG ist die Versammlung der Mitgliedervertreterinnen und Mitgliedervertreter, die aus bis zu 18 für sechs Jahre gewählten Mitgliedervertreterinnen und Mitgliedervertreter besteht. Die Satzung bestimmt sowohl die Anzahl als auch die Amtszeit der Mitgliedervertreterinnen und Mitgliedervertreter. Auch deren Wahl ist in der Satzung geregelt; sie findet nach dem Kooptationsprinzip statt.

Die Versammlung der Obersten Vertretung entspricht dem Gegenseitigkeitsprinzip und dem damit verbundenen Gedanken der demokratischen Selbstverwaltung. Die Oberste Vertretung im VVaG leitet sich aus dem Prinzip der Volksvertretung in der Politik ab. Satzungsgemäß erhalten die Mitgliedervertreterinnen und Mitgliedervertreter keine Vergütung, sondern nur den Ersatz ihrer Reisekosten.

Die Mitgliedervertreterinnen und Mitgliedervertreter der HUK-COBURG
 

Heinz-Werner Kramer Diplomtheologe, Freiburg, Sprecher
Dr. Bernd Halstenberg Geschäftsführer der Gesellschaft zur Entwicklung und Sanierung von Altstandorten, Berlin, stv. Sprecher
Norbert Bachmann Regierungsrat, Rheurdt
Elke Cäsar Dipl.-Finanzwirtin, Wachtberg
Dr. Anne Debus Ministerialrätin, Erfurt
Dr. Ulf Garbotz Ministerialrat, Remagen
Christiane Gieß Leitende Regierungsdirektorin, Duisburg
Dr. Stefan Jordan Kriminaldirektor, Taunusstein
Prof. Dr. Dr. Peter Herbert Kann Universitätsprofessor der Philipps-Universität Marburg, Marburg
Michael Laub Hauptmann a. D.; Versicherungsfachmann, Ruschberg 
Nico Lützel Dipl. oec., Controller am Universitätsklinikum Tübingen, Tübingen
Christiane Meißner Dipl.-Verwaltungswirtin (FH), Kriminaloberkommissarin a. D., Wildeck Richelsdorf
Dr. Jörg Oltrogge Geschäftsführer Landesbetrieb Verkehr, Hamburg
Angelika Pendzich-von Winter Ministerialdirigentin, Kleinmachnow
Dr. Rupert Pritzl Regierungsdirektor, Eurasburg
Prof. Dr. Meike Tilebein Universitätsprofessorin an der Universität Stuttgart, Leinfelden-Echterdingen
Prof. Dr. Michaele Völler Professorin im Institut für Versicherungswesen an der TH Köln, Köln
Klaus Wittmann Dipl.-Verwaltungswirt (FH), Schernfeld