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Richtgeschwindigkeit: Rasen oder reisen?

Wer schneller als 130 Kilometer pro Stunde fährt, riskiert bei Unfall Mitschuld

Blinker setzen, Gas geben und mit 200 Stundenkilometern überholen: auf vielen deutschen Autobahnen kein Problem. Wer fährt, will schließlich ankommen und das möglichst schnell. Also freie Fahrt für freie Bürger? Immerhin gibt es viele deutsche Autobahnen, auf denen kein Schild die Geschwindigkeit vorschreibt.

Doch einfach Gas zu geben, birgt durchaus Tücken. Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen gilt, wie die HUK-COBURG mitteilt, eine Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern – egal, ob dies durch das entsprechende Verkehrszeichen angezeigt wird oder nicht. Wer deutlich schneller fährt, begeht zwar weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit, doch passiert ein Unfall, droht dem Fahrer meist eine Mithaftung von bis zu 30 %.
Grund: Wegen der hohen Geschwindigkeit erhöht sich die vom Auto ausgehende Betriebsgefahr.
 

Wer muss was beweisen?
Der Autofahrer, den sich die Rechtsprechung wünscht, hält sich an die Richtgeschwindigkeit. Dies gilt besonders für Nachtfahrten. Fährt jemand schneller und es kommt zum Unfall, liegt die Beweislast beim Schnellfahrer: Er muss beweisen, dass die Karambolage auch passiert wäre, wenn er sich an die Richtgeschwindigkeit gehalten hätte. Kann er das nicht, trifft ihn nach gängiger Rechtsauffassung automatisch ein Teil der Schuld. Welche Umstände zum Unfall führten, spielt dabei keine Rolle.
Bei Autobahnunfällen – speziell beim Fahrspurwechsel von rechts nach links – ist die Richtgeschwindigkeit besonders häufig ein Thema.

Geschwindigkeitsanzeige auf der Autobahn

Der Autofahrer, den sich die Rechtsprechung wünscht, hält sich an die Richtgeschwindigkeit.
Foto: HUK-COBURG

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