Berater-Homepage von Andreas Bockwinkel

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-FWU4-6DTGR-87 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-FWU4-6DTGR-87

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-FWU4-6DTGR-87


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-FWU4-6DTGR-87 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-FWU4-6DTGR-87

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-FWU4-6DTGR-87


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Pärchen beim Zähneputzen

Ambulante Zusatz­versicherung

  • Erstattung für Brillen und Kontaktlinsen
  • Erstattung für Vorsorgeuntersuchungen
  • Kostenübernahme von Heilpraktiker-Leistungen und Naturheilverfahren

 

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Focus Money, Fairster Privater Krankenversicherer Ausgabe 04/2024
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Das beste Rezept für Sie: unsere ambulante Zusatzversicherung

Vorsorge ist Ihnen wichtig? Sie tragen eine Brille oder Kontaktlinsen? Oder legen Wert auf eine Behandlung beim Heilpraktiker und Naturheilverfahren?

Mit der ambulanten Zusatzversicherung sichern Sie eine Vielzahl von Leistungen ab, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht leisten kann – und das zu günstigen Konditionen.

Die Leistungen der Ambulant Premium und Ambulant Plus im Vergleich

  Ambulant Premium Ambulant Plus

Heilpraktiker und Naturheilverfahren

  • 80% Kostenübernahme
  • Bis zu insgesamt 800 € pro Kalenderjahr

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (OTC-Präparate)

und

Arzneimittel verordnet vom Heilpraktiker und für Naturheilverfahren

  • 80% Kostenübernahme
  • Bis zu insgesamt 160 € pro Kalenderjahr

 

 

 

 

 

 

Brillen und Kontaktlinsen

  • Bis zu 100 € pro Kalenderjahr
  • Mit Ansparmöglichkeit bis 1.000 €

oder

Operative Korrektur der Sehschärfe (Lasik)

  • Bis zu 200 € pro Kalenderjahr
  • Mit Ansparmöglichkeit bis 2.000 €

Auslandsreise-Krankenversicherung

  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Für bis zu 6 Wochen pro Aufenthalt
  • Inklusive medizinisch sinnvollem Krankenrücktransport 

Gesetzliche Zuzahlungen

  • Für Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel- sowie Fahrtkosten
  • Bis zu 500 € pro Kalenderjahr 

Schutzimpfungen

  • Bis zu 100 € pro Kalenderjahr 

Vorsorgeuntersuchungen

  • Bis zu 200 € pro Kalenderjahr
  • Mit Ansparmöglichkeit bis 1.000 €

Präventionsmaßnahmen

  • z. B. aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Raucherentwöhnung
  • Bis zu 100 € pro Kalenderjahr

Die Beiträge für die ambulante Zusatzversicherung im Überblick 

Rechenbeispiel Tarif Ambulant Premium
Rechenbeispiel Tarif Ambulant Plus

Unsere Tarife sind nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Das bedeutet, dass in dem Beitrag keine Sparanteile für das Alter enthalten sind (Alterungsrückstellungen). Da der Bedarf an Leistungen aus der Krankenversicherung aber im Laufe der Jahre steigt, erhöhen sich die Beiträge mit dem Erreichen bestimmter Lebensjahre. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend.

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Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu Ihrer ambulanten Zusatzversicherung.
 

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld­versicherung Ambulante Zusatz­versicherung Tarif AZpremium Ambulante Zusatz­versicherung Tarif AZplus

Holen Sie sich das beste Rezept gegen Zuzahlungen: unsere günstige ambulante Zusatzversicherung!

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„Meine Gesundheit“ – Alles aus einer Hand, alles in einer Hand

Meine Gesundheit App

Sie möchten einfach und bequem Belege und Rechnungen zu Ihrer ambulante Zusatzversicherung einreichen? Sie benötigen Informationen zu Gesundheitsfragen und Impfempfehlungen, Checklisten und Notrufnummern? Die App „Meine Gesundheit“ ist Ihr nützlicher Begleiter und hilft Ihnen mit praktischen Funktionen und aktuellen Informationen weiter – wann und wo Sie wollen. 

Alle Informationen zur App „Meine Gesundheit“
 

Laden Sie die HUK-App „Meine Gesundheit“ kostenlos herunter:

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Für Ihr iPhone

Häufige Fragen zur ambulanten Zusatz­versicherung

Welche Vorsorgeuntersuchungen bekomme ich erstattet?

Wir bezahlen Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen. Das bedeutet, dass die Untersuchungen dem Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entsprechen. Hierbei handelt es sich z. B. um die Früherkennung von Krebserkrankungen, um Check-ups oder U-Untersuchungen bei Kindern. Allerdings legt die GKV für die einzelnen Untersuchungen Mindest- oder Höchstaltersgrenzen fest. Auch der Turnus der Untersuchungen ist vorgegeben.

Die ambulante Zusatzversicherung ergänzt den gesetzlichen Versicherungsschutz und leistet für die gesetzlich eingeführten Vorsorgeuntersuchungen unabhängig vom Alter und ohne Begrenzung in der Anzahl.

Darüber hinaus zahlen wir auch für Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungen von schweren Erkrankungen, die häufig vorkommen, wie z. B. Diabetes oder Tuberkulose.

Insgesamt stehen Ihnen pro Kalenderjahr 200 € zur Verfügung.
 

Ab wann zahlt die ambulante Zusatz­versicherung?

Die allgemeine Wartezeit für die ambulante Zusatzversicherung beträgt 3 Monate. Sie entfällt bei Unfällen und für die Auslandsreisekrankenversicherung.

Wofür brauche ich eine ambulante Zusatz­versicherung?

Brillen und andere Sehhilfen sind inzwischen sehr teuer. Eine moderne Gleitsichtbrille mit einem hochwertigen Gestell kostet im Schnitt 900 €. Zuschüsse von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie nur, wenn Sie eine starke Sehbehinderung haben. Die ambulante Zusatzversicherung übernimmt je nach Tarif einen Teil der Kosten für Sehhilfen und beteiligt sich auch an Laseroperationen an einem oder an beiden Augen. Zudem bezuschusst die ambulante Zusatzversicherung Leistungen durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren. Diese Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel gar nicht getragen. Sie halten mit einer ambulanten Krankenzusatzversicherung die Kosten für Sehhilfen und Naturheilverfahren im Rahmen.

Wie verändern sich die Beiträge im Alter?

Grundsätzlich erhöhen sich die Beiträge mit zunehmendem Alter, jedoch nur zu den in den Tarifbedingungen dargestellten Altersgruppen. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend. Es gibt drei Altersgruppen.

  • 0 bis 25 Jahre
  • 26 bis 39 Jahre
  • ab 40 Jahre

 

Welche Präventionsmaßnahmen bekomme ich erstattet?

Präventionsmaßnahmen sind kein Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs. Es gibt aber gesetzliche Krankenkassen, die im Rahmen Ihres Bonussystems Präventionskurse erstatten oder Zuschüsse geben. Das Kursangebot unterscheidet sich bei diesen Kassen.

Sie erhalten von uns pro Kalenderjahr 100 € für verschiedene Präventionsmaßnahmen, z. B. aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Raucherentwöhnung. Das können Kurse sein wie Herz-Kreislauf-Training, Ernährungsberatung, Entspannungskurse.

Die Kurse müssen von Anbietern mit geeigneter, fachlicher und pädagogischer Qualifikation durchgeführt werden.
 

Wie unterscheiden sich die Tarife Ambulant Premium und Ambulant Plus?

Mit dem Tarif Ambulant Plus haben Sie ein wichtiges PLUS an Leistungen zu Ihrem gesetzlichen Versicherungsschutz. Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz für Brillen, operative Korrekturen der Sehschärfe, Behandlungen durch Heilpraktiker und Naturheilverfahren, Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heil und Hilfsmittel sowie Fahrtkosten, Schutzimpfungen und Leistungen im Ausland.

Der Tarif Ambulant Premium bietet darüber hinaus zusätzlich noch Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsmaßnahmen. Außerdem bekommen Sie auch nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel erstattet, wie z. B. Schnupfenspray oder Aspirin.
 

Wie kann ich Rechnungen und Belege zur Erstattung einreichen?

Mit der Versicherungspolice erhalten Sie den sogenannten „Leistungsscheck“, der bereits Ihre Adressdaten und die Versicherungsscheinnummer Ihrer Krankenversicherung bei der HUK-COBURG beinhaltet. Hier tragen Sie die Informationen zu Ihren Rechnungen und Belegen ein und schon kann der Leistungsscheck in den Versand. Mit jeder Abrechnung erhalten Sie einen neuen Leistungsscheck von uns per Post. Sie können den Leistungsscheck aber auch in Ihrem persönlichen Bereich „Meine HUK“ online ausdrucken und anschließend für den Versand vorbereiten.

Und mit dem Premium-Service „Rechnung einreichen“ in der HUK-App „Meine Gesundheit“ ist das Ganze noch komfortabler. Reichen Sie Ihre Belege und Rechnungen ganz leicht und bequem per Smartphone oder Tablet ein – ohne Porto und den Umweg zur Post.

Übrigens: Nutzen Sie den Leistungsscheck oder die HUK-App „Meine Gesundheit“ – dann garantieren wir Ihnen eine schnelle Bearbeitung Ihrer Leistungsanträge innerhalb von zwei Wochen. Die zwei Wochen zählen ab Eingang bei der HUK-COBURG-Krankenversicherung AG – Feiertage innerhalb dieses Zeitraumes verlängern die Frist entsprechend. Sollten wir in Ausnahmefällen mehr Zeit benötigen, erhalten Sie 10 € als „Entschuldigung“.
 

Kann ich meinen Tarif wechseln?

In der ambulanten Zusatzversicherung ist eine Umstellung in einen Tarif mit geringeren Leistungen immer möglich. Möchten Sie jedoch in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln, ist eine Gesundheitsprüfung für die Mehrleistungen erforderlich. Sollten zwischenzeitlich risikorelevante Vorerkrankungen vorliegen, kann es sein, dass für die Mehrleistungen ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss erforderlich wird.

Ein Wechsel vom Ambulant Premium in den Ambulant Plus ist ohne Gesundheitsprüfung möglich, für die Umstellung von Ambulant Plus in den Ambulant Premium ist eine Gesundheitsprüfung für die Mehrleistung erforderlich. 

Wann zahlt die Krankenkasse die Brille?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt seit 2017 wieder einen Teil der Kosten für Sehhilfen bei Erwachsenen. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch hoch. Die betroffene Person muss eine starke Kurz- oder Weitsichtigkeit haben, mindestens sechs Dioptrien sind notwendig. Alternativ ist auch eine Hornhautverkrümmung ab vier Dioptrien ausreichend oder eine beidseitige Blindheit ab Stufe 1. Diese Voraussetzungen erfüllen in Deutschland nur 1,4 Millionen Menschen, während über 40 Millionen auf Sehhilfen angewiesen sind.

Brille – was zahlt die Krankenkasse?

Auch sehr fehlsichtige Personen bekommen die Kosten für eine Sehhilfe nicht komplett erstattet. Wer die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt, bekommt einen Festzuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse, der für ein Brillenglas mit vier bis sechs Dioptrien zwischen 10 € und 112 € liegt. Brillengestelle sind nie zuschussfähig.

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