Kleines Mädchen fasst seiner Mutter an den schwangeren Bauch und lacht.
Kleines Mädchen fasst seiner Mutter an den schwangeren Bauch und lacht.

Eltern werden & sein

Die Geburt des (ersten) Kindes bringt eine Menge Veränderungen und neue Anforderungen mit sich. Vor allem beim ersten Kind müssen sich Vater und Mutter in ihre neuen Rollen erst noch einfinden. Der Alltag muss neu strukturiert werden, und gerade in der Anfangszeit müssen zusätzlich eine Reihe an Formalität erfüllt werden oder rechtliche Fragen geklärt werden: Geburtsurkunde, Kindergeld, Elterngeld und vieles mehr.

Mit unserer Eltern-Checkliste für Ämter und Behörden (s. unten auf dieser Seite) erhalten Sie einen Überblick und sehen welche Unterlagen und Dokumente Sie benötigen.

Wussten Sie schon, dass Sie sich bereits während der Schwangerschaft jederzeit kostenlos in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle informieren und beraten lassen können? Hier hilft vor allem die BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) bei der Suche nach einer Beratungsstelle.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie zusätzliche Informationen zum Thema Schwangerschaft, Mutterschutz und zum Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes.

Infos zu Veranstaltungen aus dem Bereich Beruf & Familie und der betrieblichen Gesundheitsförderung (HUKactive)

Haben Sie Interesse an Sport- und Vortragsangeboten unserer betrieblichen Gesundheitsförderung oder an Angeboten, die wir in den Räumen unserer Kita HUK-Wuselwald anbieten (z.B. Erste-Hilfe-Kurs am Kind, Vorträge für Eltern mit Kindern im Kleinkindalter etc.)? Dann teilen Sie uns gerne Ihre private Mailadresse an GBK-Beruf-Familie@huk-coburg.de mit – wir informieren Sie dann regelmäßig zu aktuellen Veranstaltungen im Haus!

Eltern-Checkliste: Ämter & Behörden

Die folgende Checkliste wurde von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Verfügung gestellt. Sie enthält alles Wichtige auf einen Blick, was Eltern nach der Geburt zu erledigen haben. Die Checkliste finden Sie auch im Internet unter www.familienplanung.de - einer Seite der BZgA.

Elternzeit
  • Wo? Arbeitgeber
  • Wann? Mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit
  • Benötigte Unterlagen: Antrag muss schriftlich erfolgen und eine Angabe über die Dauer der Elternzeit beinhalten
Mutterschaftsgeld
  • Wo? Krankenkasse
  • Wann? Sieben Wochen vor dem Geburtstermin
  • Benötigte Unterlagen:
    • Bescheinigung (vom Frauenarzt) über die/den Schwangerschaft/Geburtstermin
    • Antrag bei der Krankenkasse
Kinderbetreuungsplatz
  • Wo?
    • Informationen auf den Websites der Städte, Landkreisen und Gemeinden oder bei den Freien Trägern (Wohlfahrtsverbände, kirchliche Träger)
    • In Coburg: Online-Voranmeldung über die Kita-Börse der Stadt Coburg
    • In der HUK: Informationen hier im Portal unter "Beruf & Kinder" auf der Seite "Beleg-Krippenplätze"" und "Betriebs-Kita HUK-Wuselwald"
  • Wann? Am besten schon vor der Geburt informieren und beraten lassen
Falls nicht verheiratet: Vaterschaft anerkennen lassen
  • Wo? Standesamt, Jugendamt, Amtsgericht oder Notar
  • Wann? Vor oder nach der Geburt möglich (Persönliche Zustimmung der Mutter nötig)
  • Benötigte Unterlagen:
    • Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden beider Eltern (Oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch)
    • Personalausweise
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Zustimmung der Mutter, wenn diese nicht anwesend ist sein sollte
Mitteilung der Geburt beim Arbeitgeber
  • Wo? Meldung an die Abteilung Personal (s. Formularpool bzw. SAP "Meine Familienmitglieder" - Hier kann auch die Geburtsbeihilfe beantragt werden.
  • Wann? Nach der Geburt
  • Benötigte Unterlagen:
    • Beantragung in SAP unter "Meine Familienmitglieder" - Hier kann auch die Geburtsbeihilfe beantragt werden oder über den Formularpool
Kranken­versicherung
  • Wo? Bei der Krankenkasse eines Elternteils
    Für den Fall, dass ein Elternteil privat und einer gesetzlich versichert ist, Rücksprache mit der gesetzlichen Krankenkasse halten.
  • Wann? Schnellstmöglich nach der Geburt
  • Benötigte Unterlagen:
    • Zunächst Krankenkasse telefonisch informieren, diese schickt dann ein Formular und benötigt die Geburtsurkunde als Nachweis
    • Für das Kind erhalten die Eltern nach ca. zwei Wochen eine eigene Versicherungskarte
    • Antrag auf Familienversicherung (erhält man von der Krankenkasse)
Geburtsurkunde (Wahl Name/ Familienname des Kindes)
  • Wo? Standesamt des Geburtsortes oder Krankenhaus - einige übernehmen die Anmeldung
  • Wann? Innerhalb einer Woche nach der Geburt
  • Benötigte Unterlagen:
    • Bargeld für die Kosten der Geburtsurkunden
    • Einen frankierten A4-Briefumschlag
    • Wenn die Eltern verheiratet sind:
      • Geburtsbescheinigung der Klinik
      • Kopie der Personalausweise der Eltern
      • Geburtsurkunden der Eltern und vorheriger Kinder
      • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienstammbuch
    • Wenn die Eltern nicht verheiratet sind:
      • Geburtsurkunden der Eltern
      • Falls geschieden: Eheurkunde und Scheidungsurteil
      • Vaterschaftsanerkennung, Zustimmung der Mutter, Sorgeerklärung
Einwohnermeldeamt
  • Wo? Einwohnermeldeamt des Wohnortes der Eltern. Viele Standesämter erledigen die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt automatisch mit der Ausstellung der Geburtsurkunde.
  • Wann? Frühestmöglich nach der Geburt
  • Benötigte Unterlagen:
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Personalausweis oder Pass
    • Ggf. Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
Elterngeld
  • Wo? Elterngeldstelle
    Auf den Seiten des Familienportals des Bundesministeriums für Familie (www.familienportal.de) kann man die Liste aller zuständigen Elterngeldstellen und einen Elterngeldrechner finden. Bei einigen Stellen kann der Antrag online - bereits vor der Geburt - ausgefüllt werden. Es müssen nach der Geburt lediglich die fehlenden Daten eingetragen werden.
  • Wann? Nach Erhalt der Geburtsurkunde
  • Benötigte Unterlagen:
    • Bescheinigung von der Krankenkasse
    • Antrag auf Elterngeld
    • Geburtsurkunde des Kindes (extra Ausfertigung für den Elterngeldantrag)
    • Bescheinigung des Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
    • Kopie von Vorder- und Rückseite des Personalausweises
    • Meldebescheinigung (nur beim Reisepass)
    • Vordruck „Erklärung zum Einkommen“
    • Steuer-ID beider Elternteile
    • Steuerbescheide beider Elternteile aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes – wenn vorhanden
    • Lohn- und Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate
Kindergeld
  • Wo? Familienkasse der Agentur für Arbeit
  • Wann? Nach Erhalt der Geburtsurkunde und Steuer-ID des Kindes. Bis zu vier Jahre lang kann der Kindergeldanspruch rückwirkend festgestellt werden. Eine rückwirkende Zahlung ist jedoch nur für die letzten sechs Monate vor Eintragseingang möglich.
  • Benötigte Unterlagen:
    • Antrag auf Kindergeld
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Steuer-ID der Eltern und des Kindes
Kinderfreibetrag
  • Wo? Finanzamt
  • Wann? Sobald die Geburtsurkunde vorliegt. Den Antrag für das laufende Kalenderjahr müssen Sie bis zum 30. November stellen.
  • Benötigte Unterlagen:
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Das Formuar "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" finden Sie unter www.formulare-bfinv.de