Elternzeit
Die Geburt Ihres Kindes wird sicherlich einiges in Ihrem Leben auf den Kopf stellen. Um Ihnen diese Umstellung zu erleichtern, sehen die tariflichen Regelungen auf Wunsch zusätzlich zur gesetzlichen Elternzeit von drei Jahren weitere sechs Monate Auszeit vom Arbeitsalltag vor.
Für diejenigen, denen die HUK-COBURG und die Kolleg:innen schon früher fehlen, aber noch nicht wieder voll einsteigen möchten, lassen sich in Absprache mit den Führungsverantwortlichen geeignete Teilzeitregelungen finden. Vielleicht möchten Sie ja auch während der Elternzeit arbeiten.
Bei Fragen zur Elternzeit wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Personalbetreuer bzw. Ihre zuständige Personalbetreuerin in People & Culture.
Gesetzliche Elternzeit
Nach den Bestimmungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG), ehem. Bundeserziehungsgeldgesetzes (BErzGG), können Sie nach der Geburt Ihres Kindes Elternzeit beantragen. Ihre Elternzeit kann auf bis zu drei Abschnitte aufgeteilt werden
(§ 16 Abs. 1 S. 6 BEEG).
Die Elternzeit wird für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres gewährt. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann auf die Zeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres übertragen werden. Die Elternzeit kann, auch anteilig, von jedem Elternteil allein oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden.
Fristen
Die Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich angemeldet und beantragt werden. Die gesetzliche Elternzeit ist mit dem Formular „Antrag auf Elternzeit“ bis zum 3. Lebensjahr des Kindes 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit zu beantragen. Zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes beträgt die Beantragungsfrist 13 Wochen. Gleichzeitig ist verbindlich festzulegen, für welche Zeiten innerhalb von 2 Jahren Sie Elternzeit nehmen werden.
Beantragung
Die Elternzeit beantragen Sie mit dem Formular "Antrag auf Elternzeit" über die AL/GSL/SASL bei der Abteilung Personal. Nähere Informationen finden Sie in der Broschüre „Aktuelles zum Thema Elternzeit bei der HUK-COBURG“ für Mitarbeitende, Sie finden diese als Download am Ende dieser Seite.h.
Damit Sie die Versorgung Ihres Kindes im Rahmen unserer betrieblichen Altersversorgung (Versorgungsordnung) sicherstellen, füllen Sie den Änderungsantrag (PA088) aus und senden ihn an die Kolleg:innen der Entgeltabrechnung.
Im Anschluss an die voll in Anspruch genommene gesetzliche Elternzeit können Sie für weitere 6 Monate die tarifliche Elternzeit beantragen. Sie haben darauf Anspruch, wenn Sie vor Beginn der gesetzlichen Elternzeit dem Unternehmen mindestens 4 Jahre angehört haben.
Die tarifliche Elternzeit ist ebenfalls mit dem Formular "Antrag auf Elternzeit" über den AL/GSL/SASL bei Abteilung Personal zu beantragen und muss spätestens 4 Monate vor Ende der gesetzlichen Elternzeit geltend gemacht werden.
Die tarifliche Elternzeit endet spätestens 3 ½ Jahre – bei Übertragung eines Anteils der gesetzlichen Elternzeit spätestens 8 ½ Jahre – nach der Geburt des Kindes.
Sind Sie während der Elternzeit ohne Zustimmung der HUK-COBURG bei einem anderen Arbeitgeber tätig, verfällt der Anspruch auf tarifliche Elternzeit. Für die Zeit der tariflichen Elternzeit besteht in der Krankenversicherung kein Versicherungsschutz. Falls Sie die tarifliche Elternzeit in Anspruch nehmen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Krankenkasse bzw. Krankenversicherung auf.
Soweit keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen und die bisherige Betriebszugehörigkeit länger als 6 Monate ist, besteht ein Rechtsanspruch auf die Teilzeitarbeit während der Elternzeit.
Die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens 2 Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden verringert werden. Eltern, deren Kinder nach dem 31.08.2021 geboren werden, können ihre Arbeitszeit auf einen Umfang zwischen 15 und 32 Wochenstunden verringern. Der Rechtsanspruch gilt grundsätzlich für beide Elternteile.
Die Beantragungsfrist beträgt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit. Zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes beträgt die Beantragungsfrist 13 Wochen. Der Antrag muss schriftlich eingereicht werden und Beginn, den Umfang der verringerten Arbeitszeit sowie die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit enthalten.
Hier haben wir für Sie einige Informationen zusammengestellt, wenn Sie während Ihrer Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen möchten:
Grundgehalt / Tätigkeitszulage
Sie erhalten während Ihrer Teilzeitbeschäftigung die vereinbarten Gehaltsbezüge analog der geleisteten Stundenzahl gekürzt.
Vermögensbildung
Der Arbeitgeber-Anteil zu vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 40,-- € bei Vollzeitbeschäftigung reduziert sich analog Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit, z.B. bei 20 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit auf 21,05 €.
Kontoführungsgebühr (Zentrale Coburg)
Der Zuschuss zur Kontoführungsgebühr bleibt bei der Reduzierung der Arbeitszeit unberührt.
Essenszulage (Außenstelle)
Die Essenszulage in Höhe von 51,13 € bei Vollzeitbeschäftigung reduziert sich analog Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit, z.B. bei 19 Stunden auf 26,56 €.
Betriebliche Altersversorgung:
Versorgungsordnung (VO)Während der Elternzeit trägt die HUK-COBURG weiterhin den Grundbetrag von 1,8% Ihres monatlichen Grundgehalts vor der Elternzeit. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich mit bis zu 0,8% Ihres Teilzeitgehalts in der Zusatzstufe I zu beteiligen. In diesem Fall stockt die HUK-COBURG den gleichen Beitrag auf.
Lebensversicherungszuschuss (bei Zusage der RGO)
Üben Sie Ihre Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit bis zum Ende der Elternzeit aus, kann der Beitrag zu Ihrer Lebensversicherung weiter vom Gehalt einbehalten werden. Auch wenn Ihr Beitrag nicht vom Gehalt einbehalten wird, da Sie eine Überschussverrechnung vereinbart haben oder Ihren Beitrag selbst bezahlen, erhalten Sie Ihren Zuschuss analog Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit anteilig gezahlt.