Top-Krankenversicherung für Beamtenanwärter & Referendare
- Z.B. für 45 € * monatlich
- Passgenaue Ergänzung Ihrer Beihilfe
- Attraktive Beitragsrückerstattung bereits ab dem ersten leistungsfreien Versicherungsjahr
Individuell und günstig: Unsere private Krankenversicherung für Beamtenanwärter
Mit Ihrer Einstellung in den öffentlichen Dienst als Beamtenanwärter oder Referendar sorgt im Krankheitsfall Ihr Dienstherr für Sie. Er gewährt Ihnen eine sogenannte Beihilfe, um einen Teil Ihrer Krankheitskosten abzudecken. Je nach Familienstand und Bundesland werden in der Regel zwischen 50% und 70% der Kosten übernommen.
Darüberhinausgehende Kosten müssen über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.
Für wenig Geld finden Sie bei uns die passende Absicherung
für nur 45 € im Monat
Beitragsbeispiel für einen 23-jährigen, ledigen Beamtenanwärter des Bundes ohne Kinder. (Versicherungsbeginn 01.10.2024, Datenstand: Juli 2024)
für nur 19 € im Monat
Beitragsbeispiel für eine 20-jährige Studentin mit Anspruch auf Bundesbeihilfe. (Versicherungsbeginn 01.10.2024, Datenstand: Juli 2024)
So hoch ist Ihre Beihilfe
Die tatsächliche Höhe der Beihilfe durch die Dienstherren richtet sich immer nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen. Für Beamte in den meisten Bundesländern und Bundesbeamte werden personenbezogene Sätze angewandt, die vom Familienstand abhängig sind.
Beamte im aktiven Dienst erhalten für sich selbst 50 %, für Ehegatten 70 % und für Kinder 80 % der Kosten im Rahmen der Beihilfe erstattet. Bei zwei und mehr Kindern steigt der Satz für die eigenen Kosten auf 70 %.
Beamte im Ruhestand und deren Witwen oder Witwer erhalten 70 %, Halbwaisen und Waisen bekommen 80 % der Kosten erstattet.
Wir schließen Ihre Lücken zur Beihilfe passgenau und individuell
Beihilfe-Grundtarif für Beamtenanwärter
Unser Hauptschutz sichert Ihren Eigenanteil an den Krankheitskosten ab. Dabei richtet sich die Erstattungshöhe nach dem jeweils versicherten Prozentsatz.
- Freie Arztwahl
- Sehhilfen bis 600 € in zwei Kalenderjahren
- Zahnbehandlung, Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie
- Zweibettzimmer
- Heilpraktiker
- Ambulante Psychotherapie
- Beitragsrückerstattung von bis zu 6 Monatsbeiträgen bei Leistungsfreiheit
+ Beihilfe-Ergänzungstarif
Deckt die Lücke in den Beihilfevorschriften der Bundesländer – für eine optimale Versorgung.
- Einbettzimmer bei stationärer Behandlung
- Auslandsrücktransport
- Verbleibende Material- und Laborkosten bei Zahnersatz
+ Wahlleistungstarif
Sichert Ihnen Wahlleistungen im Krankenhaus – wenn diese in den Beihilfevorschriften fehlen.
- Zweibettzimmer
- Chefarztbehandlung
- Ersatz-Krankenhaustagegeld
Auch im Preis-Leistungsvergleich mit anderen Versicherern der Sieger!
Beispiel: Monatsbeitrag Private Krankenversicherung mit vergleichbaren Leistungen für einen 23-jährigen Bundesbeamtenanwärter ohne Kinder, ohne Pflegepflichtversicherung, Versicherungsbeginn 01.10.2024.
Tarife zum Beitragsvergleich:
- DBV: Vision B50-UA, BW2 50-UA, BWE-UA, BN VisB-UA
- Debeka: Beasy50, WL50A
- HUK-COBURG: BAK50, BE2A
- Nürnberger: BAK50, BAS250, BAE
- Signal Iduna: R-Exklusiv-B-50, -B-W 50, -B-E 50
Datenstand: Juli 2024
Sie interessieren sich für eine Private Krankenversicherung?
Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung für Beamtenanwärter
Beamte müssen sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, sie unterliegen nicht der Versicherungspflicht.
Im Preis-LeistungsVergleich lohnt sich für Beamte in der Regel die private Krankenversicherung mehr als die gesetzliche Krankenversicherung, denn bis auf einige Ausnahmen, erhalten Sie einen Zuschuss vom Staat – die sogenannte Beihilfe.
Somit fallen die Kosten für die PKV geringer aus.
Die private Krankenversicherung bietet zudem für Beamte flexible Leistungen, die genau an die eigenen Wünsche angepasst werden können.
Anders als in der GKV können Sie passgenau auf Änderungen Ihrer Lebenssituation reagieren.
Ändert sich der Beihilfesatz beispielsweise aufgrund der Geburt eines Kindes können Sie den Versicherungsschutz in der PKV anpassen. Die PKV eignet sich also perfekt zur Ergänzung der Beihilfeleistung.
Wer sich dennoch gesetzlich versichern möchte, zahlt grundsätzlich den vollen Beitragssatz in der GKV und erhält keine Zuschüsse vom Bund oder Land für die Kosten. Diesbezüglich besteht für ein einige Bundesländer eine Ausnahme.
Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig. Der Dienstherr erstattet dem Beamten einen Teil der im Einzelfall entstehenden Krankheitskosten in Form von Beihilfe.
Durch die Beihilfe erfüllt der Dienstherr die dem Beamten und seiner Familie gegenüber bestehende beamtenrechtliche und soziale Verpflichtung, sich an den Kosten im Krankheitsfall zu beteiligen.
Auf Grund dieser Verpflichtung erhält der Beamte keinen Arbeitgeberzuschuss zu seinem Krankenversicherungsbeitrag. I. d. R. schließt der Beamte in Ergänzung zur Beihilfe eine private Krankenversicherung ab.
- Beamte
- Beamtenanwärter
- Beamte auf Widerruf/Probe
- Richter
- Ehepartner, eingetragene Lebenspartner (abhängig vom Jahreseinkommen) und Kinder von beihilfeberechtigten Personen
- Versorgungsempfänger (pensionierte Beamte, ehemalige Richter, Soldaten und Hinterbliebene)
Die Beihilfe wird nur anteilig zu den Krankheitskosten gewährt, und zwar in Höhe des entsprechenden Beihilfebemessungssatzes.
Die Lücke zu den entstehenden Krankheitskosten muss man über eine Krankenversicherung schließen.
Angehörige
Beamte sichern auch ihre Angehörigen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung ab. Der private Krankenversicherer übernimmt dabei die Kosten, die im Rahmen der Beihilfe nicht erstattet werden.
Kinder von Beamten erhalten zum Beispiel 80 % aller Kosten vom Bund oder Land erstattet. Für die fehlenden 20 % schließen Sie eine private Krankenversicherung ab.
Die Höhe der Erstattung wird an den Beihilfesatz gekoppelt und kann für jede versicherte Person individuell unterschiedlich ausfallen.
Kinder während des Studiums
Kinder von Beamten, die ein Studium aufnehmen, können weiterhin in der privaten Krankenversicherung versichert bleiben, solange die Eltern auch Kindergeld beziehen.
Das ist grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr möglich. Danach entfällt die Beihilfeleistung und ein Wechsel in die studentische private Krankenversicherung ist sinnvoll.
Studenten zahlen in der Regel deutlich geringere Beiträge als Personen, die sich normal privat krankenversichern.
Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht mehr möglich, weil sie sich bei Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung haben befreien lassen.
- Sie erhalten die Arztrechnung und müssen diese zunächst selbst begleichen.
- Die Kosten der ärztlichen Leistungen werden nach den Bemessungssätzen der Beihilfe jeweils anteilig von Versicherung und Dienstherr übernommen.
- Informieren Sie Ihre private Krankenversicherung und Ihren Beihilfeträger zu den entstandenen Kosten der Behandlung.
- Reichen Sie ganz einfach die Rechnung für Ihre private Krankenversicherung über unsere „Meine Gesundheit“ App ein.