Berater-Homepage von Matthias Kleine

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-RVKO-4LB88-01 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-RVKO-4LB88-01

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-RVKO-4LB88-01


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Berater-Homepage von Matthias Kleine
Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-RVKO-4LB88-01 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-RVKO-4LB88-01

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-RVKO-4LB88-01


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Private Haft­pflicht­versicherung

Focus Money – Fairster Privathaftpflichtversicherer – Note: Sehr gut – Ausgabe 37/2022
  • Hohe Versicherungssumme – 100 Millionen € für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden; bei Personenschäden maximal 15 Millionen € je verletzte oder getötete Person.
  • Weltweiter Schutz – Genießen Sie auch im Ausland optimalen Versicherungsschutz.
  • 24-Stunden-Service – Wir sind rund um die Uhr für Sie da.
  • Gute Konditionen – Günstige Tarife, umfangreicher Versicherungsschutz und persönliche Beratung.
  • Ausgezeichnet – Focus Money verleiht uns das Prädikat „Fairster Privathaftpflichtversicherer” (Ausgabe 37/2022).

Sparen Sie als Single knapp 70 % – Ihre günstige Privat­haftpflicht­versicherung im Preis-Leistungsvergleich

Preisvergleich Private Haftpflichtversicherungen für Singles 2022: Ergo, Allianz, Gothaer, CosmosDirekt, HUK-COBURG

Versicherungsvergleich – Berechnung

Beispiel: Jahresbeitrag Private Haftpflichtversicherung mit vergleichbaren Leistungen:

  • Singletarif
  • nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt 
  • Alter: 51 Jahre
  • jährliche Zahlweise
  • ohne Vorschaden
  • ohne Selbstbeteiligung
  • wohnhaft in 53111 Bonn

Was ist eine Private Haft­pflicht­versicherung?

Wer einen Schaden verursacht, muss ihn wieder gutmachen – das ist gesetzlich geregelt. Die private Haftpflichtversicherung sichert Sie und Ihre Familie gegen Schäden ab, die Sie anderen zugefügt haben und für die Sie haften müssen.

Ob es um den beschädigten Fernseher eines Freundes, die Drohne, die auf dem Modellflugplatz abstürzt und einen Zuschauer verletzt oder einen mit dem Fahrrad angefahrenen Fußgänger geht.

Wie sinnvoll ist die Private Haft­pflicht­versicherung?

Die Privathaftpflicht ist als Basisversicherung für Jedermann wichtig und wirklich sinnvoll.

Ohne Privathaftpflicht haften Sie mit Ihrem privaten Vermögen, wenn jemand durch Ihre Schuld zu Schaden kommt.

Ein unachtsamer Moment – und Sie müssen im schlimmsten Fall Ihr Leben lang zahlen. Gerade Personenschäden können sehr teuer werden.

Mit Ihrer Privathaftpflichtversicherung sind Sie besonders günstig gegen finanzielle Folgen abgesichert.

Private Haftpflichtversicherung – kurz erklärt

Was wollten Sie schon immer zum Thema Privathaftpflichtversicherung wissen?

Wir checken Ihre Versicherungen und 45 € sind Ihnen sicher!

Versicherungs-Check – 45€ sichern
  • Vorbeikommen
  • Versicherungen checken lassen
  • 45€ sichern
     

Wir meinen, dass Sie bei einem Wechsel von mindestens 3 Versicherungen, zur HUK-COBURG mindestens 45€ im Jahr sparen! Sollten wir nicht günstiger sein, erhalten Sie einen 45-€-Amazon.de-Gutschein – als Dankeschön, dass Sie verglichen haben.

Zu den Teilnahmebedingungen.

Versicherungscheck: 45€ als Gutschein, oder in der Versicherung sparen

Wir checken Ihre Versicherungen und 45€ sind Ihnen sicher!

  • Vorbeikommen
  • Versicherungen checken lassen
  • 45€ sichern
     

Wir meinen, dass Sie bei einem Wechsel von mindestens 3 Versicherungen, zur HUK-COBURG mindestens 45€ im Jahr sparen! Sollten wir nicht günstiger sein, erhalten Sie einen 45-€-Amazon.de-Gutschein – als Dankeschön, dass Sie verglichen haben.

Zu den Teilnahmebedingungen.

Günstig gegen finanzielle Folgen abgesichert: Privat­haftpflicht­versicherung Classic

Wann bin ich in der Privat­haftpflicht versichert?

In der Privathaftpflicht sind Sie versichert als: Aufsichtspflichtiger über Minderjährige, Fußgänger, Freizeitsportler, Halter zahmer Haustiere, Mieter einer Wohnung oder Inhaber eines Hauses, beim Helfen, bei ehrenamtlichen Tätigkeiten oder Freiwilligenarbeit und im Ausland. Für noch mehr Schutz bieten wir Ihnen weitere Haftpflichtversicherungen, wie zum Beispiel unsere Tierhalterhaftpflicht, Haus und Grundbesitzerhaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht und Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht

Sie sind versichert als:

  • Fußgänger.
  • Radfahrer, einschließlich der Teilnahme an einem Radrennen (z. B. Triathlon, Straßenrundfahrten) oder dem Training dazu, vorausgesetzt, das Training und die Teilnahme am Wettkampf erfolgen privat.
  • Freizeitsportler, wie z. B. Inlineskater.
  • Aufsichtspflichtiger über Minderjährige.
  • Halter zahmer Haustiere, wie Katze, Hamster oder bestimmte Assistenzhunde (für alle sonstigen Hunde und Pferde benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung).
  • Besitzer eines Öltanks
  • Mieter einer Wohnung.
  • Inhaber eines Ein- / Zweifamilienhauses in Deutschland oder eines Ferien- / Wochenendhauses in Deutschland, welches Sie ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen.
  • Dienstherr der in Ihrem Haushalt tätigen Personen.
  • Bauherr bei An- und Umbauten, z. B. an Ihrem selbst bewohnten Einfamilienhaus bis zu einer Bausumme von 200.000 €.
  • Beim Gebrauch von z. B. nicht versicherungspflichtigen Aufsitzrasenmähern oder Elektrorollstühlen.
  • Bei vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten oder freiwilligen sozialen Engagements.

Wann bin ich in der Privat­haftpflicht versichert?

In der Privathaftpflicht sind Sie versichert als: Aufsichtspflichtiger über Minderjährige, Fußgänger, Freizeitsportler, Halter zahmer Haustiere, Mieter einer Wohnung oder Inhaber eines Hauses, beim Helfen, bei ehrenamtlichen Tätigkeiten oder Freiwilligenarbeit und im Ausland. Für noch mehr Schutz bieten wir Ihnen weitere Haftpflichtversicherungen, wie zum Beispiel unsere Tierhalterhaftpflicht, Haus und Grundbesitzerhaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht und Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht

Sie sind versichert als:

  • Fußgänger.
  • Radfahrer, einschließlich der Teilnahme an einem Radrennen (z. B. Triathlon, Straßenrundfahrten) oder dem Training dazu, vorausgesetzt, das Training und die Teilnahme am Wettkampf erfolgen privat.
  • Freizeitsportler, wie z. B. Inlineskater.
  • Aufsichtspflichtiger über Minderjährige.
  • Halter zahmer Haustiere, wie Katze, Hamster oder bestimmte Assistenzhunde (für alle sonstigen Hunde und Pferde benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung).
  • Besitzer eines Öltanks
  • Mieter einer Wohnung.
  • Inhaber eines Ein- / Zweifamilienhauses in Deutschland oder eines Ferien- / Wochenendhauses in Deutschland, welches Sie ausschließlich zu Wohnzwecken nutzen.
  • Dienstherr der in Ihrem Haushalt tätigen Personen.
  • Bauherr bei An- und Umbauten, z. B. an Ihrem selbst bewohnten Einfamilienhaus bis zu einer Bausumme von 200.000 €.
  • Beim Gebrauch von z. B. nicht versicherungspflichtigen Aufsitzrasenmähern oder Elektrorollstühlen.
  • Bei vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten oder freiwilligen sozialen Engagements.

Was ist in der Privat­haftpflicht versichert?

  Versicherungs­summe Auslands­schutz Schäden durch deliktunfähige Personen Forderungsausfall­deckung Verlust fremder Schlüssel Schäden bei Nachbarschafts­hilfe Hüten von Hunden und Reiten von Pferden Schäden durch häusliche Abwässer Internet­schutz Schäden als Ehrenamtlicher oder Freiwilliger Halter zahmer Haustiere Halter von Assistenz­hunden Immobilien mit Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie Geliehene und  gemietete Gegenstände Absicherung für Vermieter Neuwertent­schädigung Nebenberufliche Tätigkeiten
Basis 10 Mio. € bis 100.000 €
Classic 100 Mio. € bis 15 Mio. €
Classic PLUS 100 Mio. € bis 15 Mio. €

Was ist in der Privat­haftpflicht versichert?

 

Basis

Classic

Classic ­PLUS

Versicherungssumme 10 Mio. € 100 Mio. € 100 Mio. €
Auslandsschutz
Schäden durch deliktunfähige Personen
Forderungsausfalldeckung
Verlust fremder Schlüssel
Schäden bei Nachbarschaftshilfe
Hüten von Hunden und Reiten von Pferden
Schäden durch häusliche Abwässer
Internetschutz bis 100.000 € bis 15 Mio. € bis 15 Mio. €
Schäden als Ehrenamtlicher oder Freiwilliger
Halter zahmer Haustiere (Katzen, Hamster)
Halter von Assistenzhunden
Inhaber von Immobilien mit Anlagen zur Erzeugung ernerbarer Energie
Geliehene und gemietete Gegenstände
Absicherung für Vermieter
Neuwertentschädigung
Nebenberufliche Tätigkeiten

Schutz im Alltag – z. B. Schäden bei Internetnutzung

Internetschäden

Ihre Privathaftpflichtversicherung schützt Sie

  • beim elektronischen Datenaustausch und 
  • bei der Internetnutzung

bis 50 Millionen €.
Beispiel: Weiterleitung einer virenverseuchten E-Mail.

Forderungsausfalldeckung

Sie erhalten einen Forderungsausfall bei selbst erlittenen Personen-, Sach- oder daraus folgenden Vermögensschäden, die der zahlungsunfähige Schadensverursacher nicht begleichen kann.

Der Versicherungsschutz gilt in:

  • den EU-Staaten
  • der Schweiz
  • Norwegen
  • Island
  • Liechtenstein

und ist auf 50 Millionen € begrenzt.

Zudem übernehmen wir auch die Kosten zur Rechtsverfolgung in bestimmtem Umfang.

Verlust fremder Schlüssel Wir leisten beim Verlust fremder Schlüssel, die privat, beruflich oder ehrenamtlich genutzt werden.
Schäden durch deliktunfähige Personen Wir begleichen unter bestimmten Voraussetzungen auch Schäden, die durch mitversicherte, deliktunfähige Kinder verursacht werden. Das Gleiche gilt für Schäden durch versicherte Erwachsene, die 
  • infolge Demenz deliktunfähig sind (bis zur Versicherungssumme).
  • aus sonstigen Gründen deliktunfähig sind (bis 20.000 €).
Halter von Assistenzhunden

Versichert sind Schäden, für die Sie als Halter eines

  • Blindenführhundes
  • Behindertenbegleithundes, 
  • Hör- und Signalhundes oder 
  • Diabetikerwarnhundes 

verantwortlich gemacht werden. 

Als Halter von anderen Hunden und Pferden benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Sachschäden an und der Verlust von geliehenen, gemieteten und geleasten Sachen Ihre Privathaftpflichtversicherung schützt Sie bei Sachschäden an und Verlust von bestimmten beweglichen Sachen, die Sie gemietet, geleast, geliehen oder verwahrt haben.
In der Regel gilt eine Selbstbeteiligung von 250 €.

Die Aufzählungen sind beispielhaft. Eine abschließende Leistungsübersicht finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Schutz in Ihrer Freizeit – z. B. Schäden im Ehrenamt

Schäden als Ehrenamtlicher oder Freiwilliger Ihre Privathaftpflichtversicherung schützt Sie bei
  • vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten,
  • freiwilligen sozialen Engagements,

z.B. bei Tätigkeiten im Umwelt- oder Naturschutz.

Schäden bei Nachbarschaftshilfe Wir leisten für Schäden, die durch Gefälligkeitshandlungen (z. B. beim Umzug) entstehen.
Verlust fremder Schlüssel
Wir leisten beim Verlust fremder Schlüssel die privat, beruflich oder ehrenamtlich genutzt werden.
Hüten fremder Hunde und reiten fremder Pferde

Sie sind als

  • Hüter fremder Hunde und als 
  • Reiter oder Hüter fremder Pferde sowie als 
  • Fahrer fremder Fuhrwerke versichert. 
Sachschäden an und der Verlust von geliehenen, gemieteten und geleasten Sachen

Ihre Privathaftpflichtversicherung schützt Sie bei Sachschäden an und Verlust von bestimmten beweglichen Sachen, die Sie

  • gemietet, 
  • geleast, 
  • geliehen oder 
  • verwahrt haben.

In der Regel gilt eine Selbstbeteiligung von 250 €.

Sport Versichert sind Schäden, für die Sie beim Sport verantwortlich gemacht werden, bspw. beim Fußball, Handball, Tennis. 
Vorsorgeversicherung Es besteht vorübergehender Schutz für bestimmte neue Risiken durch die Vorsorgeversicherung, z. B. bei erstmaliger Anschaffung eines Hundes.
Kautionsleistung  Wir sichern Sie durch eine Kautionsleistung bis 150.000 € bei Schäden im Ausland ab – z.B. wenn Sie als Fußgänger im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt sind und Ihnen die Heimreise nur durch die Hinterlegung einer Kaution gestattet wird.
Fachpraktischer Unterricht und Praktikum Wir leisten für Schäden, die während des fachpraktischen Unterrichts an einer Schule oder Universität entstehen. Außerdem bei Schäden während eines bis zu 6 Monate dauernden Betriebs-, Schnupper-, oder Schülerpraktikums.
Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge

Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem den Gebrauch von:

  • bestimmten Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern, z. B. von nicht versicherungspflichtigen Aufsitzrasenmähern oder Elektrorollstühlen.
  • elektrisch angetriebener Flugmodelle (wie z. B. Drohnen) bis 250 g Startmasse.
  • Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen, deren Fluggewicht max. 5 kg beträgt und die nicht durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden.
  • Fahrrädern (inklusive Pedelecs bis 25 km/h Motorunterstützung); Schutz besteht auch bei privater Teilnahme an Radrennen.
  • Ruder-, Paddel-, Schlauchbooten und vergleichbaren Wassersportfahrzeugen ohne Motor.
  • Windsurfgeräten.
  • Kitesportgeräten sowie Strand- und Eisseglern.
  • Motorbooten (auch Wassermotorrädern) mit einer Motorleistung von max. 15 PS (11,03 kW), bei einer höheren Motorleistung nur, wenn die Boote ohne Führerschein geführt werden dürfen.
  • Segelbooten (auch mit Hilfsmotor) bis 15 PS (11,03 kW), die keine Kajüte haben, max. 7 m lang sind. Bei einer höheren Motorleistung nur, wenn die Boote ohne Führerschein geführt werden dürfen.

Die Aufzählungen sind beispielhaft. Eine abschließende Leistungsübersicht finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Schutz als Haus- & Wohnungsbesitzer und als Mieter – z. B. Mietsachschäden

Verlust fremder Schlüssel Wir leisten beim Verlust fremder privat, ehrenamtlich oder beruflich genutzter Schlüssel.
Immobilien

Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie als Inhaber bestimmter im Inland gelegener Immobilien. Das gilt z. B. für Wohnungen, ein Ein- oder Zweifamilienhaus. Voraussetzungen sind unter anderem, dass die Immobilien von Ihnen und ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden.

Mitversichert sind hierbei auch:

  • Schäden wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, z. B. Räum- und Streupflicht.
  • Gewässerschäden durch bestimmte Anlagen, z. B. einer Öltankanlage.
  • Schäden durch Flüssiggastanks.
  • Schäden durch Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien (z.B. Wärmepumpe oder Photovoltaikanlage).
  • Schäden in Verbindung mit privaten Bauvorhaben (z. B. Umbauten am Haus) bis zu einer Bausumme von 200.000 €.
Mietsachschäden an Immobilien, Garagen und Stellplätzen Ihre Privathaftpflichtversicherung springt bei Schäden an gemieteten oder geliehenen Wohnräumen in Gebäuden (z. B. der Mietwohnung), Garagen oder Stellplätzen ein.
Schäden durch häusliche Abwässer Versicherungsschutz besteht für Schäden durch häusliche Abwässer.
Allmählichkeitsschäden Ihre Privathaftpflichtversicherung schützt Sie bei Schäden durch allmähliche Einwirkung von z. B. Temperatur, Feuchtigkeit oder Niederschlägen.
Gewässerschäden durch haushaltsübliche Kleingebinde Ihre Privathaftpflichtversicherung schützt Sie bei Gewässerschäden durch Kleingebinde (z. B. Benzinkanister) bis 100 Liter/kg je Behältnis, insgesamt bis max. 1.000 Liter/kg.

Die Aufzählungen sind beispielhaft. Eine abschließende Leistungsübersicht finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Weitere Leistungen

Laserpointer Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch Laserpointer mit einer Leistung von bis zu 1 Milliwatt (außer bei einem Einsatz gegen einen Fahrzeugführer).
Hieb-, Stoß-, Schusswaffen Wir sichern Sie bei erlaubtem privatem Besitz und Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen ab.
Ansprüche wegen Diskriminierung Versichert sind u.a. auch Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die gegen Sie als Dienstherr oder Vermieter gestellt werden.

Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern

Unsere Privathaftpflichtversicherung schützt Sie bei Regressansprüchen, z.B. der Krankenkasse oder des Arbeitgebers des Geschädigten.

Die Aufzählungen sind beispielhaft. Eine abschließende Leistungsübersicht finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen

Was ist eine Forderungsausfall­versicherung?

Erleiden Sie durch Verschulden eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden, den der Verursacher wegen Zahlungsunfähigkeit nicht begleichen kann, springt die PH Classic ein.

Sie erhalten einen Forderungsausfall für die selbst erlittenen Schäden, die der zahlungsunfähige und nicht haftpflichtversicherte Schadensverursacher nicht begleichen kann. Der Versicherungsschutz gilt in den EU-Staaten, in der Schweiz, in Norwegen, Island oder Liechtenstein und die Deckungssumme ist 50 Millionen €.  

Zahlt die Haft­pflicht­versicherung bei Gefälligkeitsschäden?

Sie helfen einem Bekannten beim Umzug und der Fernseher fällt aus Versehen hin? Sie gießen in der Urlaubszeit die Blumen und stoßen eine Lampe um? Aus kleinen Gefälligkeiten für Freunde oder Nachbarn können schnell große Schäden entstehen.

Wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung haben, müssen Sie die Kosten dafür nicht selbst begleichen: Bei Gefälligkeitsschäden leisten wir Schadenersatz

Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie sich selbst verletzen. Tragen Sie beispielsweise einer älteren Person die Einkäufe in die Wohnung und verletzen sich dabei durch einen Treppensturz, kommt die Private Haftpflichtversicherung nicht auf.

In diesem Fall sichert Sie Ihre Unfallversicherung perfekt ab.

Rundum sicher mit dem Fahrrad unterwegs

Familie sicher mit dem Fahrrad unterwegs

Fahrradfahren ist eine beliebte Freizeitaktivität. Die Teilnahme am Straßenverkehr birgt aber auch Gefahren. Ein plötzliches Missgeschick kann zu großen Schäden führen.

Mit Ihrer Privathaftpflichtversicherung der HUK-COBURG sind Sie als Fahrradfahrer gut abgesichert und geschützt, wenn Sie einem anderen einen Schaden zufügen.

Sichern Sie sich nicht nur im Straßenverkehr ab, sondern auch Ihr Fahrrad selbst. In unserer Hausratversicherung können Sie neben Ihrem Inventar auch Ihr Fahrrad gegen Diebstahl versichern. 
 

Zusätzlich ist auch der Fahrradschutzbrief inklusive, welcher z.B. die Organisation eines Pannendienstes oder den Transport zur nächsten Werkstatt beinhaltet.

Versicherungspflicht für Skifahrer in Italien und Südtirol

Skifahrer in den Bergen

In Italien und Südtirol müssen Sie als Skifahrer seit dem 01. Januar 2022 eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen.

Mit der Privathaftpflichtversicherung der HUK-COBURG sind Sie weltweit abgesichert, auch beim Skifahren in Italien und Südtirol.

Bitte denken Sie an die Versicherungsbestätigung, ohne sie drohen Ihnen neben dem Entzug des Skipasses auch Bußgelder in Höhe von 100 bis 150 €.

Wenn Sie eine Versicherungsbestätigung als Nachweis benötigen, kontaktieren Sie uns einfach unter 0800 2 153 153 650 .

Wie sind Familien und Lebensgemeinschaften versichert?

Mit der Familienhaftpflicht sind nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihre Familienmitglieder in Ihrem Haushalt versichert.

Zur Familienhaftpflicht

Wie sind Familien und Lebensgemeinschaften versichert?

Mit der Familienhaftpflicht sind nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihre Familienmitglieder, in Ihrem Haushalt, mitversichert.

Zur Familienhaftpflicht

Weitere Risiken absichern – Privathaftpflichtversicherung PLUS

Sichern Sie sich mit der Privathaftpflichtversicherung PLUS gegen weitere Risiken ab:
 

Flugmodelle (z. B. Drohnen, Hubschrauber) Wir versichern den privaten Gebrauch elektrisch angetriebener Flugmodelle über 250 g und bis zu 5 kg Startmasse.  
Falsches Betanken Wir sichern Sie als Fahrer eines fremden Kraftfahrzeugs mit bis zu 3.000 € ab, wenn Sie dieses falsch getankt haben. Versichert sind unmittelbare Schäden.
Tageselternrisiko  Sie genießen Versicherungsschutz bei einer entgeltlichen Betreuung von minderjährigen Kindern als Tageseltern und Babysitter. Vorausgesetzt, die Betreuung findet außerhalb eines Betriebs oder einer Einrichtung statt.
Nebenberufliche Tätigkeiten

Versicherungsschutz besteht u. a., wenn Sie nebenberuflich Nachhilfe- oder Musikunterricht erteilen sowie eine nebenberufliche Tätigkeit als Alleinunterhalter, Zeitungszusteller, Meinungsforscher oder Flohmarktverkäufer bis zu einem Jahresumsatz von 12.000 € ausüben.

Weitere Tätigkeiten:

  • Verkaufsberater für Kosmetik, Haushaltsartikel (z. B. Kochgeräte, Reinigungsartikel), Bekleidung.
  • Gäste- und Fremdenführer, Wander- und Waldführer (nicht aber Berg- oder Skiführer), Umwelt- und Erlebnispädagogik. Diesen Versicherungsschutz haben Sie nur für in Deutschland eingetretene Versicherungsfälle.
  • Sport-, Fitness-, Yogakurse, Schwangerschaftsgymnastik.
  • Mal- und Bastelkurse.
Vermietung eines Ferienhauses /einer Ferienwohnung Unsere PH PLUS bietet Schutz für Schäden aus der Vermietung eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung in einem EU-Staat, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein. Vorausgesetzt, es erfolgt keine Bewirtung.
Vermietung eines Raumes an Feriengäste Wir sichern Sie bei der Vermietung eines Raumes einer versicherten Immobilie an Feriengäste, z. B. im von Ihnen bewohnten Einfamilienhaus, ab. Vorausgesetzt, es erfolgt keine Bewirtung.
Vermietung Versicherungsschutz besteht bei der Vermietung von bis zu 3 der folgenden im Inland liegenden Immobilien:
  • Einliegerwohnung in Ihrem selbstbewohnten Einfamilienhaus
  • Eigentumswohnung
  • Garage

Vermieten Sie mehr als 3 dieser Objekte, kommen Sie bitte auf uns zu.

Neuwertentschädigung Wir leisten unter bestimmten Voraussetzungen Sachschadenersatz zum Neuwert bis zu 3.000 €.
Sachschäden aus beruflicher Tätigkeit Sie genießen Versicherungsschutz bei Sachschäden bis zu 10.000 €, die Sie Ihrem Arbeitgeber oder Arbeitskollegen anlässlich Ihrer beruflichen Tätigkeit zufügen.
Kasko-Selbstbeteiligung Wir übernehmen die Selbstbeteiligung der Kfz-Kaskoversicherung bis 1.000 €, wenn Sie ein unentgeltlich überlassenes Fahrzeug beschädigen.
Miete eines Kraftfahrzeugs im Ausland (Mallorca-Police) Versichert sind Schäden, die Sie durch den privaten Gebrauch eines gemieteten Kraftfahrzeugs im Ausland verursachen.
Mehrkosten für baubiologische Produkte und Stoffe

Wir erstatten im Bereich Bauen und Wohnen die Mehrkosten für baubiologische Produkte und Baustoffe in Höhe von bis zu 10% des berechtigten Schadensersatzanspruchs, maximal bis 1.000 €. Das gilt auch für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu Ihrer Privathaftpflichtversicherung.
 

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Privat­haftpflicht­versicherung

Ihre Privathaftpflichtversicherung: Günstiger Schutz und hohe Deckungssummen.

Häufige Fragen zur Privat­haftpflicht­versicherung

Was deckt eine Private Haft­pflicht­versicherung ab?

Leistungen erbringt die Private Haftpflichtversicherung wenn

  • eine Person verletzt oder getötet wurde (Personenschaden),
  • eine Sache beschädigt oder zerstört wurde (Sachschaden),
  • ein reiner Vermögensschaden verursacht wurde.

Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet für alle Schäden aufzukommen, die Sie einem Dritten schuldhaft zugefügt haben – und zwar in unbegrenzter Höhe.

Wenn Sie eine Private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, werden solche Schäden bis zu einer Höhe von 100 Millionen € für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden – bei Personenschäden maximal 15 Millionen € je verletzte oder getötete Person – übernommen.

Ihre Private Haftpflichtversicherung führt neben der Zahlung des Schaden auch eine Prüfung der Haftpflichtfrage durch. Konkret wird überprüft, ob Sie für einen Schaden haftbar gemacht werden können und gegebenenfalls wehrt Ihre Versicherung den Anspruch ab. 

Ausgeschlossen sind in der Regel nur Schäden, die absichtlich verursacht werden. 

Was kostet die Private Haft­pflicht­versicherung?

Sie sind Single und im öffentlichen Dienst beschäftigt? Dann können Sie sich bei uns schon ab 28,78 €** im Jahr absichern. Den Familienschutz gibt es ab günstigen 39,10 €*** jährlich.

Bei einem Single-Tarif sind Partner und Kinder nicht automatisch mitversichert. Sie können sie aber auch nachträglich noch mit in den Tarif aufnehmen lassen.

Berechnen Sie einfach selbst in wenigen Minuten Ihren Beitrag – es lohnt sich!

Ist eine Private Haft­pflicht­versicherung Pflicht?

Nein, die Private Haftpflichtversicherung ist nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Dennoch ist die Privathaftpflicht ein Basic unter den Versicherungen. Sie ist dringend zu empfehlen, da mit geringem Kostenaufwand auch höchste Deckungssummen abzusichern sind.

Kann der Vermieter eine Private Haft­pflicht­versicherung verlangen?

Als Vermieter kann man nicht ohne weiteres fordern, dass Mieter eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Derartige Klauseln in einem Mietvertrag sind unwirksam.

Für den Mieter besteht keine Verpflichtung eine Private Haftpflichtversicherung abzuschließen, allerdings muss er verursachte Schäden ersetzen. Daher empfiehlt sich die Privathaftpflicht für ihn.

Sind Mietsachschäden versichert?

Mietsachschäden sind eine spezielle Form von Sachschäden. Sie betreffen alle Schäden, die an der Mietwohnung und dem festverbauten Inventar (z. B. Badezimmerausstattung, Türen, Bodenbeläge) entstehen.

Bei versehentlich verursachten Mietsachschäden leistet die Versicherung bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme.

Weitere Fragen zur Privat­haftpflicht­versicherung

Kann ich eine Private Haft­pflicht­versicherung von der Steuer absetzen?

Ja, Sie können die private Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen. Tragen Sie diese in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe, in der Anlage Vorsorgeaufwand (Zeile 48), ein. Die Höchstgrenze für Sonderausgaben liegt für Angestellte, Rentner und Beamte bei 1.900 €, für Selbstständige bei 2.800 €.

Zahlt die Privat­haftpflicht­versicherung bei eigenem Schaden?

Nein, sie zahlt nur bei einem Fremdschaden. Bei einem Eigenschaden – also einem eigenverschuldeten Schaden, den der Versicherungsnehmer versehentlich selbst verursacht hat – zahlt die Versicherung nicht.

Auch Schäden durch Angehörige, die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben oder in Ihrem Versicherungsvertrag mitversichert sind, übernimmt die Private Haftpflichtversicherung nicht. 

Für Personenschäden zwischen den mitversicherten Personen besteht allerdings Versicherungsschutz in unserer Privathaftpflichtversicherung.

Brauche ich als Student eine eigene Haft­pflicht­versicherung?

Prinzipiell braucht jeder eine Private Haftpflichtversicherung. Als Student sollten Sie vor Abschluss einer eigenen Police prüfen, ob Sie noch bei Ihren Eltern mitversichert sind.

Bin ich auch im Ausland versichert?

Der Versicherungsschutz gilt weltweit, solange Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Damit sind Sie zum Beispiel auch während Ihres Urlaubs oder eines Studienaufenthalts im Ausland versichert.

Leistet die Privat­haftpflicht bei Schlüsselverlust?

Wenn Sie einen Schlüssel verlieren, ist das nicht nur ärgerlich, sondern kann auch sehr kostspielig werden.

Über die Privathaftpflicht sind generell alle Schlüssel versichert, außer Schlüssel zu Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen. 

Es hängt von der Art des verlorenen Schlüssels ab, ob die Privathaftpflicht für die entstandenen Kosten aufkommt:

  • Fremdschlüssel: Verlieren Sie z. B. den Wohnungsschlüssel Ihrer Mietwohnung oder den vom Arbeitgeber überlassenen Schlüssel zu den Büroräumen, springt die Privathaftpflichtversicherung ein und die Kosten für den Austausch der Schlösser werden übernommen.
  • Schlüssel zu Eigentumswohnungen: Wohnen Sie in einer Eigentumswohnung, besteht teilweise Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung ersetzt die ersatzpflichtigen Schäden Dritter, also die der Hausgemeinschaft – Ihr Miteigentumsanteil wird abgezogen.
  • Schlüssel zum eigenen Haus: Wenn Sie den eigenen Hausschlüssel verlieren, leistet die Privathaftpflichtversicherung keinen Ersatz. Als Hauseigentümer müssen Sie den entstandenen Eigenschaden selbst tragen.

Zusätzlicher Versicherungsschutz bei Schlüsselverlust

Der Anruf beim Schlüsseldienst ist oft der einzige Weg, um nach einem Schlüsselverlust wieder in die eigenen 4 Wände zu gelangen.

Mit dem Haus- und Wohnungsschutzbrief, den Sie als Ergänzung zu Ihrer Hausratversicherung abschließen können, sind Sie auf der sicheren Seite.

Egal, ob Sie in einer Eigentumswohnung oder zur Miete wohnen – die Kosten für die Türnotöffnung werden übernommen. Im Schadensfall müssen Sie dazu einfach unsere Hotline kontaktieren, die den Notdienst anschließend beauftragt. Bis zu 500 € sind pro Schadenfall abgedeckt.

Ausführliche Informationen zum Thema Schlüsselverlust und wie Sie sich am besten schützen finden Sie in unserem Ratgeber Richtig gegen Schlüsselverlust versichern.

Bin ich als Immobilienbesitzer über die Private Haft­pflicht­versicherung abgesichert?

Ja. Als Besitzer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines Ein- oder Zweifamilienhauses sowie eines Ferien- oder Wochenendhauses in Deutschland, dass von Ihnen ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird, sind Sie abgesichert.

Fremdvermietete Einheiten außerhalb des eigenen Hauses müssen über eine Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht abgesichert werden.

Besteht die Möglichkeit, eine Berufs­haftpflicht­versicherung abzuschließen?

Als Zusatzversicherung zu Ihrer Privathaftpflichtversicherung bieten wir für bestimmte Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes die Mitversicherung des beruflichen Risikos in Form einer Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung an. Hierin sind auch Vermögensschäden mitversichert.

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Berufe außerhalb des öffentlichen Dienstes oder für Selbstständige, Ärzte etc. bietet die HUK-COBURG nicht an.

Weitere Informationen über die Zuordnung nach Ihrem Beruf finden Sie im Berufsgruppenverzeichnis.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der Privat­haftpflicht sein?

In der Privaten Haftpflichtversicherung sollte die Versicherungssumme  laut Verbraucherzentrale mindestens 10, besser sogar 50 Millionen € betragen, damit alle Sach- und Personenschäden abgedeckt werden können.

Gerade bei Personenschäden können hohe Folgekosten – beispielsweise durch langwierige Rehamaßnahmen, Schmerzensgeld, bis hin zum barrierefreien Umbau der Wohnung – entstehen.

Zahlt die private Haft­pflicht­versicherung bei Schäden, die von Kindern verursacht wurden?

Wenn Ihre Kinder mitversichert sind, kommt die Private Haftpflichtversicherung grundsätzlich auch für Schäden auf, die von Ihrem Nachwuchs verursacht wurden.

Bevor die Privathaftpflicht bei solchen Schäden zahlt wird vorab geprüft, ob:

  • das Kind deliktsfähig ist – es also überhaupt haftbar gemacht werden kann,
  • die Aufsichtspflicht bei deliktunfähigen Kindern vernachlässigt wurde.

Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, sind sie verantwortlich und müssen zahlen – Alter und Entwicklungsstand des Kindes spielen dabei eine Rolle. 

Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt und ist das Kind noch deliktunfähig, ist niemand haftbar.

Dennoch leistet Ihre Privathaftpflicht auch dann unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Es liegt in Ihrem berechtigten Interesse, den Schaden zu regulieren (z. B. um den Nachbarschaftsfrieden zu wahren).
  • Zum Zeitpunkt des Schadenereignisses war kein Dritter zur Aufsicht verpflichtet. Das Kind befand sich zu dieser Zeit auch nicht in fremder Obhut.
  • Es ist kein anderer Versicherer (z. B. die Kasko- oder Krankenversicherung des Geschädigten oder die Haftpflichtversicherung eines anderen Schädigers) zur Leistung verpflichtet.

Private Haftpflichtversicherung für andere deliktunfähige Personen

Bei mitversicherten Erwachsenen wird ebenfalls die Deliktsfähigkeit sowie eine mögliche Verletzung der Aufsichtspflicht geprüft, bevor die Kosten übernommen werden.

Lesen Sie mehr zum Thema in unserem Ratgeber Wann zahlt die Haftpflichtversicherung bei Kindern?

Zahlt die Haft­pflicht­versicherung bei Gefälligkeitsschäden?

Sie helfen einem Bekannten beim Umzug und der Fernseher fällt aus Versehen hin? Sie gießen in der Urlaubszeit die Blumen und stoßen eine Lampe um? Aus kleinen Gefälligkeiten für Freunde oder Nachbarn können schnell große Schäden entstehen.

Wenn Sie eine private Haftpflichtversicherung haben, müssen Sie die Kosten dafür nicht selbst begleichen: Bei Gefälligkeitsschäden leisten wir Schadenersatz

Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie sich selbst verletzen. Tragen Sie beispielsweise einer älteren Person die Einkäufe in die Wohnung und verletzen sich dabei durch einen Treppensturz, kommt die Private Haftpflichtversicherung nicht auf.

In diesem Fall sichert Sie Ihre Unfallversicherung perfekt ab.

Welche Haustiere sind mitversichert?

Zahme Haustiere wie Katzen, Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen oder bestimmte Assistenzhunde sind in der Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.

Als Halter von sonstigen Hunden oder Pferden benötigen Sie eine eigene Haftpflichtversicherung. Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz vor Schadensersatzansprüchen.

Kann ich mein Boot oder Jetski bei der HUK-COBURG mitversichern?

Bestimmte Boote, wie z. B. solche, die max. 15 PS Leistungen haben oder ohne Führerschein geführt werden dürfen, sind bereits im Rahmen Ihrer Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Sofern Ihr Boot oder Jetski nicht unter den Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung fällt, ist eine Wassersportversicherung oder Sportbootversicherung sinnvoll.

Profitieren Sie hier von der günstigen und maßgeschneiderten Haftpflicht- und Kaskolösung unseres Partners Gothaer Allgemeine Versicherung AG.

Brauche ich zusätzlich eine Bauherren­haftpflicht?

Beim Hausbau müssen Sie als Bauherr dafür sorgen, dass auf Ihrer Baustelle kein Dritter zu Schaden kommt.

Für den Schadensfall sollten Sie entsprechend versichert sein. An der Höhe des Bauvolumens entscheidet sich, ob Sie eine spezielle Versicherung abschließen müssen.

Bei Bauvorhaben bis zu einer Summe von 200.000 € sind Sie durch Ihre Private Haftpflichtversicherung geschützt. Bei einer höheren Bausumme bietet sich der Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht an.

Bei uns können Sie diese Versicherung zu einer günstigen Einmalzahlung abschließen.

Das könnte Sie auch interessieren