Private Krankenversicherung für Polizisten & Polizeianwärter
- Ausgezeichnet von Stiftung Warentest (Finanzen 03/2025)
- Günstige private Krankenversicherung für Polizisten
- Beitragsrückerstattung ab dem 1. leistungsfreien Versicherungsjahr
Unser besonderer Schutz für Sie
Als Polizist profitieren Sie von der Beihilfe durch Ihren Dienstherrn, die im Krankheitsfall einen Anteil Ihrer Gesundheitskosten und den Ihrer Angehörigen abdeckt. Für die nicht abgedeckten Anteile sind Sie jedoch verpflichtet, diese selbst abzusichern.
Diese „Restkosten“ können Verbeamtete und Anwärter mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) für Beamte abdecken.
Manche Polizisten erhalten während ihrer Ausbildung oder des aktiven Dienstes eine „freie Heilfürsorge“. Diese kommt für alle anfallenden Krankheitskosten auf. Endet die Phase, in der die freie Heilfürsorge gewährt wird, dann gilt wie bei allen Beamten eine entsprechende Beihilfe. Hier sind ebenfalls die Restkosten abzusichern.
Bis es so weit ist, empfehlen wir den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. Diese sichert Ihnen den späteren Zugang zur privaten Krankenversicherung – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeber Anwartschaftsversicherung.
für nur 259 € im Monat
Beitragsbeispiel für einen 30-jährigen, ledigen Polizeibeamten des Bundes ohne Kinder. (Versicherungsbeginn 01.03.2025, Datenstand Januar 2025)
für nur 291 € im Monat
Beitragsbeispiel für eine 35-jährige, verheirateten Polizeibeamtin des Bundes mit 2 Kindern. (Versicherungsbeginn 01.03.2025, Datenstand Januar 2025)
für nur 77 €im Monat
Beitragsbeispiel einer großen Anwartschaftsversicherung für eine 23-jährige, ledige Polizeianwärterin des Bundes ohne Kinder (Versicherungsbeginn 01.03.2025, Datenstand Januar 2025)
Inhaltsverzeichnis
Die PKV für Polizisten & Polizeibeamte der HUK-COBURG: Passgenauer Schutz
Neben ihrer optimalen Absicherung zeichnet sich unsere private Krankenversicherung für Polizeibeamte und angehende Polizisten vor allem durch ihre flexiblen Leistungen aus. Sie passt sich genau an Ihren Beihilfeanspruch an – liegt dieser bei 50 %, übernehmen wir den restlichen Eigenanteil. Ändert sich Ihr Beihilfeanspruch, z. B. nach der Geburt des zweiten Kindes, passen wir den Versicherungsumfang entsprechend an.
Je nach Dienstherr kommt die Beihilfe bei einigen Leistungen nur für einen Teil oder gar nicht auf. Diese Leistungslücke schließt der Beihilfe-Ergänzungstarif unserer PKV für Polizisten, den Sie zusätzlich zum Grundtarif bei uns abschließen.
Hinweis: In manchen Bundesländern werden zusätzlich keine Wahlleistungen über die Beihilfe erstattet. Diese sichern Sie über den Wahlleistungstarif ab – damit Sie auch im Ernstfall Anspruch auf die bestmögliche medizinische Versorgung haben.
Neben ihrer optimalen Absicherung zeichnet sich unsere private Krankenversicherung für Polizeibeamte und angehende Polizisten vor allem durch ihre flexiblen Leistungen aus. Sie passt sich genau an Ihren Beihilfeanspruch an – liegt dieser bei 50 %, übernehmen wir den restlichen Eigenanteil. Ändert sich Ihr Beihilfeanspruch, z. B. nach der Geburt des zweiten Kindes, passen wir den Versicherungsumfang entsprechend an.
Je nach Dienstherr kommt die Beihilfe bei einigen Leistungen nur für einen Teil oder gar nicht auf. Diese Leistungslücke schließt der Beihilfe-Ergänzungstarif unserer PKV für Polizisten, den Sie zusätzlich zum Grundtarif bei uns abschließen.
Hinweis: In manchen Bundesländern werden zusätzlich keine Wahlleistungen über die Beihilfe erstattet. Diese sichern Sie über den Wahlleistungstarif ab – damit Sie auch im Ernstfall Anspruch auf die bestmögliche medizinische Versorgung haben.
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Leistungen unserer privaten Krankenversicherung für Polizisten & Polizeianwärter
Beihilfe-Grundtarif
Unser Grundtarif sichert Ihren Eigenanteil an den Krankheitskosten ab. Dabei richtet sich die Erstattungshöhe nach dem jeweils versicherten Prozentsatz.
- Freie Arztwahl
- Sehhilfen bis 600 € in zwei Kalenderjahren
- Zahnbehandlung, Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie
- Zweibettzimmer
- Heilpraktiker
- Ambulante Psychotherapie
- Beitragsrückerstattung ab dem ersten leistungsfreien Versicherungsjahr
Zur umfassenden Absicherung bietet Ihnen unsere PKV für Beamte einen Beihilfe-Ergänzungstarif und einen Wahlleistungstarif. Damit können Sie Ihre Beihilfe ergänzen und erhalten Anspruch auf Wahlleistungen im Krankenhaus, sofern diese nicht in den Beihilfevorschriften vorgesehen sind.
+ Beihilfe-Ergänzungstarif
Deckt die Lücke in den Beihilfevorschriften der Bundesländer und des Bundes – für eine optimale Versorgung.
- Einbettzimmer bei stationärer Behandlung
- Auslandsrücktransport
- Sehhilfen bis 300 € in zwei Kalenderjahren*
- Verbleibende Material- und Laborkosten bei Zahnersatz
* Ausgenommen Polizeianwärter
+ Wahlleistungstarif
Sichert Ihnen Wahlleistungen im Krankenhaus – wenn diese in den Beihilfevorschriften nicht vorgesehen sind.
- Zweibettzimmer
- Chefarztbehandlung
- Ersatz-Krankenhaustagegeld
Die dargestellten Leistungen stellen nur einen Auszug dar. Eine ausführliche Leistungsbeschreibung finden Sie in den unseren Versicherungsbedingungen.
Was ist der Unterschied zwischen Wahlleistungstarif und Beihilfe-Ergänzungstarif?
Die Beihilfevorschriften kürzen bei manchen Leistungen die Erstattung, sodass Ihnen Eigenanteile entstehen. Dazu zählen z. B. Leistungseinschränkungen bei Sehhilfen oder bei Material- und Laborkosten. Auch die Unterbringung im Einbettzimmer wird nicht erstattet. Diese Lücken können mit dem Beihilfe-Ergänzungstarif der PKV für Beamte geschlossen werden.
Einzelne Beihilfevorschriften sehen darüber hinaus keine Wahlleistungen im Krankenhaus, wie das Zweibettzimmer oder die Chefarztbehandlung, vor.
Diese Lücken können Sie durch unseren Wahlleistungstarif schließen. Zusammen mit dem Beihilfe-Ergänzungstarif genießen Sie dann einen umfassenden Versicherungsschutz, der Ihnen rundum Sicherheit bietet.
Wie günstig Ihr Beitrag sein kann – Ihre PKV im Preis-Leistungsvergleich
Beispiel: Monatsbeitrag Private Krankenversicherung mit vergleichbaren Leistungen für einen 30-jährigen Bundesbeamten ohne Kinder, ohne Pflegepflichtversicherung, Versicherungsbeginn 01.06.2025.
Tarife zum Beitragsvergleich:
- Allianz: BHA51, BHK51, BHZ51, BHE1K
- DKV: BeihilfeMed BK30, BeihilfeMed BKF20, BeihilfeMed BKH2 30, BeihilfeMed BKH2F 20, BeihilfeMed BKH1, Beihilfen Extra BEX
- Debeka: B 20K, B 30, WL 20K, WL 30, BC
- Signal Iduna: EXKLUSIV-B 20V, EXKLUSIV-B 30, EXKLUSIV-B-W 30, EXKLUSIV-B-W 20V, EXLUSIV-B-E 50
- HUK-COBURG: B 501, BE2
Datenstand: August 2025
Beihilfesätze: So hoch ist die Beihilfe
Für die Beamten des Bundes oder der Bundesländer gilt eine Fürsorgepflicht des Dienstherren.
Anders als bei Angestellten wird Beamten kein Beitragszuschuss zur Krankenversicherung gezahlt, sondern der Dienstherr beteiligt sich an den Behandlungskosten – die Beihilfe.
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Gesetzesgrundlage. Für Beamte in den meisten Bundesländern und Bundesbeamte gelten personenbezogene Sätze, die abhängig vom Familienstand sind.
Beamte im aktiven Dienst erhalten für sich selbst 50 %, für Ehegatten 70 % und für Kinder 80 % der Kosten im Rahmen der Beihilfe erstattet. Bei zwei und mehr Kindern steigt der Satz für die eigenen Kosten auf 70 %.
Beamte im Ruhestand und deren Witwen oder Witwer erhalten 70 %, Halbwaisen und Waisen bekommen 80 % der Kosten erstattet.
In Hessen gilt für Landesbeamte die familienbezogene Beihilfe. Das bedeutet, dass jede berechtigte Person in einer Familie denselben Satz erhält.
Der Basiszuschuss liegt für ambulante und zahnärztliche Leistungen bei 50 % und für stationäre Leistungen bei 65 %.
Verheiratete erhalten je 55 % und für jedes Kind in der Familie steigt der Satz um weitere 5 Prozentpunkte bis auf maximal 70 % bzw. 85 % im stationären Bereich.
In Bremen gilt die familienbezogene Beihilfe nur für Pensionäre bzw. Versorgungsempfänger.
Der Basiszuschuss liegt bei 60 % und erhöht sich für jede berechtige Person um 5 % bis auf maximal 80 %.
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Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung für Polizisten & Polizeianwärter
Beamte müssen sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, sie unterliegen nicht der Versicherungspflicht.
Im Preis-Leistungsvergleich lohnt sich für Beamte in der Regel die private Krankenversicherung mehr als die gesetzliche Krankenversicherung, denn bis auf einige Ausnahmen, erhalten Sie einen Zuschuss vom Staat – die sogenannte Beihilfe.
Somit fallen die Kosten für die PKV geringer aus.
Die private Krankenversicherung bietet zudem für Beamte flexible Leistungen, die genau an die eigenen Wünsche angepasst werden können.
Anders als in der GKV können Sie passgenau auf Änderungen Ihrer Lebenssituation reagieren.
Ändert sich der Beihilfesatz beispielsweise aufgrund der Geburt eines Kindes können Sie den Versicherungsschutz in der PKV anpassen. Die PKV eignet sich also perfekt zur Ergänzung der Beihilfeleistung.
Wer sich dennoch gesetzlich versichern möchte, zahlt grundsätzlich den vollen Beitragssatz in der GKV und erhält keine Zuschüsse vom Bund oder Land für die Kosten. Diesbezüglich besteht für ein einige Bundesländer eine Ausnahme.
Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig. Der Dienstherr erstattet dem Beamten einen Teil der im Einzelfall entstehenden Krankheitskosten in Form von Beihilfe.
Durch die Beihilfe erfüllt der Dienstherr die dem Beamten und seiner Familie gegenüber bestehende beamtenrechtliche und soziale Verpflichtung, sich an den Kosten im Krankheitsfall zu beteiligen.
Auf Grund dieser Verpflichtung erhält der Beamte keinen Arbeitgeberzuschuss zu seinem Krankenversicherungsbeitrag. I. d. R. schließt der Beamte in Ergänzung zur Beihilfe eine private Krankenversicherung ab.
- Beamte
- Beamtenanwärter
- Beamte auf Widerruf/Probe
- Richter
- Ehepartner, eingetragene Lebenspartner (abhängig vom Jahreseinkommen) und Kinder von beihilfeberechtigten Personen
- Versorgungsempfänger (pensionierte Beamte, ehemalige Richter, Soldaten und Hinterbliebene)
Die Beihilfe wird nur anteilig zu den Krankheitskosten gewährt, und zwar in Höhe des entsprechenden Beihilfebemessungssatzes.
Die Lücke zu den entstehenden Krankheitskosten muss man über eine Krankenversicherung schließen.
Angehörige
Beamte sichern auch ihre Angehörigen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung ab. Der private Krankenversicherer übernimmt dabei die Kosten, die im Rahmen der Beihilfe nicht erstattet werden.
Kinder von Beamten erhalten zum Beispiel 80 % aller Kosten vom Bund oder Land erstattet. Für die fehlenden 20 % schließen Sie eine private Krankenversicherung ab.
Die Höhe der Erstattung wird an den Beihilfesatz gekoppelt und kann für jede versicherte Person individuell unterschiedlich ausfallen.
Kinder während des Studiums
Kinder von Beamten, die ein Studium aufnehmen, können weiterhin in der privaten Krankenversicherung versichert bleiben, solange die Eltern auch Kindergeld beziehen.
Das ist grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr möglich. Danach entfällt die Beihilfeleistung und ein Wechsel in die studentische private Krankenversicherung ist sinnvoll.
Studenten zahlen in der Regel deutlich geringere Beiträge als Personen, die sich normal privat krankenversichern.
Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht mehr möglich, weil sie sich bei Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung haben befreien lassen.
- Sie erhalten die Arztrechnung und müssen diese zunächst selbst begleichen.
- Die Kosten der ärztlichen Leistungen werden nach den Bemessungssätzen der Beihilfe jeweils anteilig von Versicherung und Dienstherr übernommen.
- Informieren Sie Ihre private Krankenversicherung und Ihren Beihilfeträger zu den entstandenen Kosten der Behandlung.
- Reichen Sie ganz einfach die Rechnung für Ihre private Krankenversicherung über unsere „Meine Gesundheit“ App ein.
Kostenlos aus allen deutschen Telefonnetzen, Mo bis Fr von 08:00 – 20:00 Uhr