Berater-Homepage von Ulrike Klose

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-2FOR-DSJAM-47 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-2FOR-DSJAM-47

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-2FOR-DSJAM-47


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-2FOR-DSJAM-47 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-2FOR-DSJAM-47

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-2FOR-DSJAM-47


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Einbrecher verlässt das Haus

Einbruch: Schutz & Versicherung

Einbrecher verlässt das Haus

Einbruch: Schutz & Versicherung

So machen Sie Einbrechner das Leben schwer und versichern sich richtig.

Obwohl die Einbruchszahlen in den letzten Jahren zurückgegangen sind, befinden sie sich immer noch auf einem hohen Niveau.

Besonders in der dunklen Jahreszeit schlagen Einbrecher häufig zu: 60 % der gemeldeten Einbrüche entfallen auf den Zeitraum Oktober bis März.

Wir erklären Ihnen, wie Sie Haus und Wohnung vor Einbruch schützen und welche Versicherung zahlt, wenn doch etwas passiert ist.

Inhaltsverzeichnis

Wohnungseinbruch: Langfristige Folgen

Für gestohlene Gegenstände kommt in der Regel die Hausratversicherung auf. Doch oft sind die finanziellen Folgen schneller zu beheben, als die psychischen Folgen eines Wohnungseinbruchs. Denn viele Einbruchsopfer leiden langfristig unter diesem Erlebnis. In einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen gab fast die Hälfte der Befragten an, sich noch 12 Monate nach der Tat unsicher in den eigenen vier Wänden zu fühlen. Jeder vierte Betroffene ist wegen des Einbruchs umgezogen oder hätte es gerne getan.

Erfahren Sie hier, wie Sie den Einbruchschutz in Haus und Mietwohnung nachhaltig verbessern können.

Es Einbrechern schwer machen

Einbrüche möglichst zu verhindern, bleibt daher wichtig. Denn viele Einbruchsversuche werden abgebrochen, wenn die Täter nicht innerhalb von 5 bis 6 Minuten reinkommen.

Besonders schlimm und ärgerlich ist es, wenn Einbrecher ohne sichtbare Aufbruchspuren ins Haus oder in die Wohnung gelangen konnten und dann der Versicherungsschutz über die Hausratversicherung nicht mehr greift. Doch wie gelangen sie ohne Spuren hinein? Dies ist z. B. mit einem sogenannten „Schwarzen Schlüssel“ möglich.

Was sind „Schwarze Schlüssel“?

Als „Schwarze Schlüssel“ werden allgemein solche Schlüssel bezeichnet, von deren Existenz ein Eigentümer oder Mieter nichts weiß. Es kann sein, dass sie dem Vorbesitzer oder Vormieter verloren gingen, ohne dass diese Information bei der Übergabe der Wohnung oder Immobilie weitergegeben wurde. Oftmals wissen Mieter oder Eigentümer gar nicht, wie viele Schlüssel tatsächlich für die Eingangstür existieren und ob sie bei der Übergabe wirklich alle erhalten haben. Und manch einer verliert selbst irgendwo seinen Haustürschlüssel, ohne groß weiter darüber nachzudenken.

Hochwertige Schließtechnik einsetzen

Bei Schlüsselverlust empfiehlt sich grundsätzlich der Austausch des Schließzylinders. Immer sollte dabei ein Produkt mit Sicherungskarte gewählt werden. Eine Sicherungskarte ist ähnlich wie eine Scheckkarte zu betrachten, denn nur der autorisierte Kartenbesitzer ist auch berechtigt, im Sicherheitsfachgeschäft Nachschlüssel anfertigen zu lassen.

Auch tagsüber wachsam sein

Zwei Drittel aller Einbrüche passieren tagsüber. Bevor man das Haus oder die Wohnung verlässt sollte man daher immer die Haustüre abschließen – nicht nur abends. Auch gekippte Fenster laden Einbrecher ein. Daher immer kontrollieren, ob sie geschlossen sind. Das ist auch ein wichtiger Punkt beim Versicherungsschutz.

Urlaub nicht öffentlich ankündigen

Urlaubsankündigungen oder Abwesenheitsnachrichten auf sozialen Netzwerken wirken wie eine Einladung. „Ich bin dann mal weg”-Meldungen geben Langfingern den Hinweis, dass sie ungestört an die Arbeit gehen können. Daher sollte man darauf lieber verzichten.

Dauerhaft geschlossene Rollläden und überquellende Briefkästen sind ebenfalls eindeutige Signale, dass hier niemand zu Hause ist. Am besten Nachbarn, Familie oder Freunde bitten, regelmäßig nach dem Rechten zu sehen und die Post reinzuholen.

Nebeneingänge oft die Schwachstellen

Sofern die Garage über einen direkten Zugang zum Haus verfügt, sollte diese Nebeneingangstür über einen ähnlich hohen Sicherheitsstandard wie die Haustür verfügen, also der Widerstandsklasse RC 1 oder RC 2 entsprechen. Dies bedeutet, dass auch diese Türen beispielsweise mit einem mechanisch selbstverriegelnden Schloss oder gar einer Mehrfachverriegelung ausgestattet sind. Die Bänder sollten wirksam gegen Aufhebelversuche schützen und der hochwertige Schutzbeschlag schützt den Schließzylinder wirkungsvoll gegen Aufbohr- und Kernziehversuche.

Viele „nützliche“ Einstiegshilfen

Können Einbrecher beispielsweise leicht über Balkone in die oberen Etagen gelangen, werden sie sicher diesen Weg gehen, denn meist verfügen die Fenster und Türen in diesen Etagen über keinerlei Einbruchschutz.

Einbruchschutz für Türen und Fenster

Fenster und Türen sind die Schwachstellen in der Wohnung und im Haus. Sie gilt es besonders zu sichern, damit Einbrecher sie nicht mit Schraubenziehern oder Brecheisen aufhebeln können. Terrassentüren und Kellertüren sind besonders beliebt, denn hier können Einbrecher vor Blicken geschützt in die Wohnung oder ins Haus eindringen. Sichern kann man Türen zum Beispiel durch das Nachrüsten von Schloss, Schließzylinder und Schließblech. Darüber hinaus kann man Zusatzschlösser anbringen lassen.

Für die Sicherung von Fenstern und Fenstertüren eignen sich besonders sogenannte Pilzkopfzapfen, die es auch als Nachrüstlösung gibt. Sie verzahnen den Fensterflügel fest mit dem Rahmen und erschweren das Aufhebeln. Die Sicherung erfolgt durch einen Schließmechanismus. Das zugehörige Schloss befindet sich im Fenstergriff.

Alarmanlagen

Alarmanlagen wirken auf potenzielle Einbrecher abschreckend, insbesondere, wenn sie sichtbar verbaut werden. Zusätzlich abschreckend wirken auch die sichtbaren Kameras einer Videoüberwachung. Die Sicherheitstechnik wird in der Regel mit weiteren einbruchhemmenden mechanischen Maßnahmen kombiniert, um einen bestmöglichen Schutz zu erreichen und das Risiko für den Einbrecher zu erhöhen. Der Alarm selbst kann durch Infrarot-Lichtschranken oder Bewegungsmelder ausgelöst werden. Die gesamte Sicherheitstechnik sollte so ausgestaltet werden, dass die mechanischen Maßnahmen dem Einbruchversuch möglichst lange widerstehen und der Alarm zusätzlich ausgelöst wird.

KfW-Förderung für Einbruchschutzmaßnahmen

Wie funktioniert die Förderung?

Wer sein Eigenheim sichern möchte und dafür mindestens 2.000 € ausgibt, erhält einen Zuschuss von 10% der Investitionskosten. Bauliche Schutzmaßnahmen gegen Einbruch fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit insgesamt bis zu 1.600 €. Den Antrag auf Förderung können Haus- und Wohnungsbesitzer, aber auch Mieter mit Einverständnis des Eigentümers, vor dem Umbau bei der KfW stellen.

Was wird gefördert?

Es werden einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren, oder entsprechende Nachrüstsysteme für Türen und Fenster gefördert. Darüber hinaus sind Gitter und Rollläden, Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen, Türspione, Gegensprechanlagen und Bewegungsmelder förderfähig. Auch Alarmanlagen sind förderungsfähig, müssen dazu allerdings Grad 2 nach DIN EN 50131 oder besser erfüllen. Die komplette Liste der geförderten Maßnahmen finden Sie auf den Internet-Seiten der KfW.

Einbruchschutz: Beratung durch die Polizei

Welche Maßnahmen für Sie und Ihr Haus sinnvoll sind, können Sie am besten mit einem Fachmann klären: Wenden sich mit allen Fragen zum Einbruchschutz gerne an eine Polizeiliche Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Bei einem kostenlosen Termin werden Ihnen die Vorgehensweisen der Täter erklärt, sowie Verhaltenstipps und produktneutrale Empfehlungen für Sicherheitstechnik gegeben.

Unsere Tipps für mehr Sicherheit in der Übersicht

Folgendes Verhalten bietet Schutz vor Einbrüchen:
  • Gekippte Fenster sind offene Fenster: Bei Verlassen der Wohnung alle Fenster schließen.
  • Türen immer abschließen, auch bei nur kurzer Abwesenheit. Dabei die Türen zu Terrasse und Balkon nicht vergessen.
  • Fenster und Türen zusätzlich mit einbruchshemmender Sicherungstechnik ausstatten.
  • Schlüssel nie in Außenverstecken deponieren. Auch Einbrecher kennen die Verstecke unter dem Blumentopf.
  • Wertsachen sicher aufbewahren, z. B. in einem Safe oder Schließfach.
  • Außenbereiche bei Dunkelheit beleuchten.
  • Einstiegshilfen z. B. Mülltonnen oder Leitern im Garten entfernen.
  • Anwesenheit signalisieren, z. B. tagsüber Rollläden hochziehen und nachts schließen.
  • Bei längeren Abwesenheiten zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen treffen, z. B. Nachbarn um das Leeren des Briefkastens bitten. Eine Zeitschaltuhr kann automatisch das Licht in Räumen einschalten, und ein Bewegungsmelder kann Lampen im Außenbereich aktivieren. Zusätzliche elektronische Geräte können Hundegebell und das Flackern des Fernsehers simulieren.
  • Augen offenhalten: Fallen wiederholt fremde Personen in der Wohngegend auf, die möglicherweise die Arbeitszeiten der Bewohner ausspähen, sollte die Polizei informiert werden.

Was tun, wenn eingebrochen wurde?

Sollte es trotz Befolgung aller Tipps zu einem Einbruch gekommen sein und sich der oder die Einbrecher noch im Haus oder in der Wohnung befinden: Bringen Sie sich in Sicherheit. Greifen Sie nicht ein oder machen sich bemerkbar. Gehen Sie nach Möglichkeit zu den Nachbarn, in ein Lokal oder an einen anderen sicheren Ort. Wenn Sie die Wohnung nicht verlassen, verbarrikadieren Sie sich in Ihrem Zimmer und rufen die Polizei über die Notrufnummer 110. Beschreiben Sie die Situation so gut wie möglich und bleiben dann im Zimmer, bis Hilfe eintrifft.

Nach einem Einbruch oder Einbruchversuch fotografieren Sie die Beweise und dokumentieren so die Schäden, die durch den Einbruch entstanden sind. Soweit noch nicht geschehen, melden Sie den Einbruch der Polizei und erstatten Anzeige gegen Unbekannt. Prüfen Sie, ob die Fenster und Türen der Wohnung noch schließen. Lassen Sie dann beschädigte Türen und Fenster durch einen Schlüsseldienst oder einen anderen Fachbetrieb absichern, damit Sie nicht Opfer eines zweiten Einbruchs werden.

Prüfen Sie, ob etwas gestohlen wurde. Häufig ist nicht sofort klar, welche Wertsachen entwendet wurden. Informieren Sie die Polizei über die gestohlenen Dinge und fertigen Sie eine Liste an. Vermerken Sie ruhig gegenüber der Polizei, das eventuell noch mehr entwendet wurde und Sie die Liste später vervollständigen.

Service im Schadenfall

Ist es zu einem Einbruch gekommen, informieren Sie bitte Ihre Hausratversicherung.

Jetzt Schaden online melden 09561 96 108

Welche Versicherung schützt bei Einbruch?

Vor den finanziellen Folgen des Einbruchs schützt die Hausratversicherung. Denn bei einem Einbruchdiebstahl ersetzt sie den Schaden.

Im Fall der Fälle hilft eine Liste der Wertgegenstände bei der schnellen Schadensregulierung weiter.

Doch auf was soll man dabei besonders achten? Wir verraten, welche fünf Fragen bei der Hausratversicherung häufig gestellt werden:

  • Was gehört zum Hausrat? Alles, was in einem Haushalt zur privaten Nutzung dient. Das können Gegenstände zur Einrichtung sowie Sachen zum Ge- oder Verbrauch sein.Was ist mit Autoreifen und Campingausrüstungen? Auch sie gehören zum Hausrat, also auch in der Garage gelagerte Winterreifen und Sportgeräte.
  • In welcher Höhe wird beim Diebstahl von Wertsachen Entschädigung geleistet? Im Classic-Tarif der HUK-COBURG sind Wertsachen bis 40 % der Versicherungssumme versichert. Für u. a. Bargeld, Wertpapiere und Schmucksachen greifen zusätzliche Entschädigungsgrenzen, wenn diese nicht in bestimmten Stahlschränken aufbewahrt werden.
  • Was ist ein Unterversicherungsverzicht? Hier wird im Schadensfall nicht geprüft, ob eine Unterversicherung vorliegt.
  • Was ist eine Unterversicherung? Eine Unterversicherung besteht, wenn der Neuwert des Hausrats erheblich über der vereinbarten Versicherungssumme liegt. Normalerweise hat dies Kürzungen an der Entschädigungsleistung zur Folge. Diese erfolgen auch bei kleinen Schäden im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert. Wenn der Unterversicherungsverzicht vereinbart ist, verzichtet der Versicherer auf solche Kürzungen. Er leistet dann maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
  • Wo gilt die Hausratversicherung? Der Versicherungsschutz für Ihren Hausrat gilt weltweit. Also zum Beispiel auch auf Reisen oder wenn Gegenstände zeitweise zum Arbeitsplatz mitgenommen werden. Zu beachten ist aber, dass dieser Versicherungsschutz zeitlich und der Höhe nach begrenzt ist.

Prüfen Sie deshalb Ihre Hausratpolice darauf, ob Sie für den Fall eines Einbruchdiebstahls optimal versichert sind.

Die passende Versicherung für Sie

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Jeder Gegenstand in Ihrem Zuhause hat neben einem persönlichen auch einen finanziellen Wert. Unsere Hausratversicherung sichert diese Gegenstände zu einem besonders günstigen Preis ab.

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