Berater-Homepage von Steffi Jeschke

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-FSXB-EA1BQ-42 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-FSXB-EA1BQ-42

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-FSXB-EA1BQ-42


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-FSXB-EA1BQ-42 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-FSXB-EA1BQ-42

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-FSXB-EA1BQ-42


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Verbandskasten

Verbandskasten

Inhalt, Haltbarkeit & Lagerort

Verbandskasten

Verbandskasten

Inhalt, Haltbarkeit & Lagerort

Verbandskasten im Auto: für Notfälle und Verletzungen

Jeder Autofahrer sollte einen Verbandskasten (oder Verbandkasten) einfach zugänglich im Fahrzeug haben. Denn so ist es möglich, bei Notfällen oder einem Unfall direkt Erste Hilfe leisten zu können.

Ein Verbandskasten beinhaltet unter anderem Verbände, Pflaster und weitere sterile Verbandsmaterialien.

Es ist empfehlenswert, den Inhalt regelmäßig auf Vollständigkeit und Verfallsdaten zu prüfen und ggf. fehlende Materialien wieder nachzukaufen.

Neue Verbandskästen bekommen Sie z. B. im Baumarkt und kosten zwischen 10 und 20 Euro.

Inhaltsverzeichnis

In welchen Fahrzeugen muss man einen Verbandskasten mitführen?

Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen alle Autofahrer einen Kfz-Verbandskasten in ihrem Fahrzeug haben.

Auch in Kraftomnibussen, die nicht mehr als 22 Fahrgastplätze bieten, ist ein Verbandskasten verpflichtend. In anderen bzw. größeren Kraftomnibussen müssen sogar 2 Verbandskästen verfügbar sein.

Zweiradfahrer (z. B. Motorräder) und Fahrer von einachsigen Arbeits- oder Zugmaschinen müssen dagegen in der Regel keine Verbandsmaterialien dabeihaben.

Auf welche Norm sollte man beim Auto-Verbandskasten achten?

Die DIN-Norm legt fest, welche Bestandteile in den Kfz-Verbandskasten gehören.

Nach dem Verkehrsrecht muss jeder Pkw einen Verbandskasten der DIN 13164 mitführen. Neue Verbandkästen müssen seit Februar 2023 der DIN 13164:2022 entsprechen.

Ältere dürfen noch bis zum Ablauf des auf dem Verbandkasten angedruckten Ablaufdatums weiterverwendet werden.

Verbandskasten: Verpackung und Aufbewahrung

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Verbandsmaterial in einem Behältnis verpackt sein muss, damit es vor Staub, Feuchtigkeit sowie Kraft- und Schmierstoffen geschützt ist.

Da der Kofferraum bei Unfällen oft beschädigt ist, sollten Sie die Verbandstasche bzw. den Verbandskasten nicht dort aufbewahren, sondern eher in der Fahrgastzelle.

Deponieren Sie auch die Warnweste immer griffbereit im Auto.

Gut zu wissen: Auch ein Warndreieck zählt zur Pflichtausstattung eines Kfz.

Was gehört in den Verbandskasten?

Die DIN-Norm Nummer 13164:2022 listet auf, was in einem Verbandskasten enthalten sein muss. Seit Februar 2023 gehören folgende Dinge in den Verbandskasten Ihres Fahrzeugs:

  • 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
  • 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm
  • 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
  • 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
  • 2 Gesichtsmasken, mind. Typ 1, nach DIN EN 14683
  • 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm
  • 6 Kompressen, 10 cm x 10 cm
  • 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
  • 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
  • 1 Dreiecktuch, DIN 13 168-D
  • 1 Rettungsdecke, 210 x 160cm
  • 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
  • 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
  • 1 14-teiliges Fertigpflasterset
  • 1 Verbandpäckchen K

Gibt es ein Ablaufdatum für Verbandskästen?

  • Kaufen Sie einen Verbandskasten, dann sollte dieser in der Regel mindestens 4 Jahre lang haltbar sein.
  • Haben Sie aufgrund einer Verletzung Verbandsmaterial verwendet, dann sollten Sie verbrauchte Teile regelmäßig nachfüllen. Diese können Sie online oder in einer Apotheke kaufen.
  • Ein abgelaufener Verbandskasten muss ausgetauscht werden, damit das darin enthaltene Material nicht unbrauchbar wird.

Zudem gehört zu den Pflichtuntersuchungen beim TÜV auch die Kontrolle des Verbandskastens: Dort wird überprüft, ob der Inhalt der Norm entspricht und das Verfallsdatum bereits überschritten wurde.

Das Verbandsmaterial ist nur für eine gewisse Zeit steril: So kann fehlende oder eingeschränkte Sterilität bei Kontakt mit offenen Wunden im schlimmsten Fall zu lebensbedrohlichen Entzündungen führen.

Und im Verbandskasten enthaltene Produkte können trotz noch bestehender Verpackung verunreinigt oder verschlissen sein.

Fehlender Verbandskasten: Welche Strafen und Bußgelder gibt es?

Einen Verbandskasten mit allen Bestandteilen nach DIN 13164 oder DIN 13164:2022 im Kfz mitzuführen, ist Pflicht.

Wer gegen diese Regel verstößt und dann z. B. bei einer Verkehrskontrolle erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Wie hoch sind die Strafen bei fehlenden Verbandskästen im Auto?

Verbandkasten im Auto fehlt 5 €
Kfz-Verbandskasten ist abgelaufen 5 €
Inhalt vom Verbandskasten ist nicht wie vorgeschrieben 5 €
Verbandskoffer im Omnibus fehlen oder sind nicht vorschriftsmäßig 15 €

Tipp: Prüfen Sie direkt beim Fahrzeugkauf, wo sich der Verbandkasten befindet.

Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen zu unseren Leistungen oder wollen z. B. eine Kfz-Versicherung abschließen?

Nutzen Sie das Beratungsangebot der HUK-COBURG und kontaktieren Sie unseren Kundenservice unter der Hotline 09561 96 101 oder Ihren persönlichen Berater vor Ort.

So erreichen Sie mich:

Kundendienstbüro

Steffi Jeschke

Versicherungsfachfrau

Wilhelmstr. 1 A
06449 Aschersleben

Tel. 03473 8408564
Mobil 0159 06389435

Beratung:

Montag 09:00 - 13:00 Uhr  
Dienstag 09:00 - 13:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr  
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr 15:00 - 18:00 Uhr
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