Berater-Homepage von Renate Lukaszewicz

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-MN01-MDSB3-98 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-MN01-MDSB3-98

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-MN01-MDSB3-98


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-MN01-MDSB3-98 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-MN01-MDSB3-98

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-MN01-MDSB3-98


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Altauto entsorgen – Privat oder beim Hersteller?

Altauto entsorgen – Privat oder beim Hersteller?

Auto verschrotten: So entsorgen Sie Ihr altes Auto richtig

Ist Ihr Auto in die Jahre gekommen, dann fallen in der Regel immer häufiger Reparaturen am Fahrzeug an. Und die werden unter Umständen auch immer teurer.

Wird der finanzielle Aufwand dann zu groß und kommt das Kfz ohne größere Investitionen eventuell gar nicht mehr durch den TÜV, lohnt es sich über eine Entsorgung nachzudenken.

Wir erklären Ihnen, wo Sie Ihr altes Fahrzeug abgeben können und wie eine Auto-Verschrottung abläuft.

Vielleicht lohnt es sich für Sie aber auch noch, Ihr Auto an uns zu verkaufen.

Inhaltsverzeichnis

Warum muss ich mein Altauto entsorgen lassen?

Autos enthalten zum Teil umweltschädliche Bauteile und Schadstoffe. Ein umweltgerechtes Entsorgen durch einen Fachbetrieb bzw. eine zertifizierte Annahmestelle ist also unverzichtbar.

Zudem wird so die Ressourcenschonung gefördert, denn viele Bestandteile des Autos, die z. B. aus Stahl, Kupfer oder Glas gefertigt wurden, kann man noch recyceln.

Übrigens: Eine illegale Abfallbeseitigung oder wenn man das Altauto „entsorgt“, indem man es auf z. B. auf Verkehrswegen oder Parkplätzen abstellt, wird mit einem Bußgeld von mindestens 4.000 € bestraft.

Wo kann ich mein altes Auto entsorgen?

Wollen Sie Ihr Altauto entsorgen gibt es 2 Möglichkeiten:

Wie kann ich mein altes Auto durch den Hersteller entsorgen?

Wollen Sie Ihr Altauto entsorgen, dann können Sie Ihr Fahrzeug zum Beispiel an den Hersteller zurückgeben. In der Regel erfolgt diese Rückgabe über den Vertragshändler.

Seit dem 01.01.2007 sind Autohersteller im Rahmen der europäischen Altfahrzeug-Verordnung zur kostenlosen Rücknahme sowie der anschließenden fachgerechten Entsorgung ihrer Fahrzeuge verpflichtet.

Dieses Gesetz ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:

  • Es gilt ausschließlich für Fahrzeuge der Klasse M1 (Fahrzeuge mit maximal acht Sitzplätzen ohne den Fahrersitz zur Beförderung von Personen) und N1 (Kraftfahrzeuge für die Beförderung von Gütern mit einer Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen).
  • Gilt nicht für Wohnwagen und Oldtimer.
  • Bei Altfahrzeugen dürfen keine wesentlichen Komponenten oder Bauteile wie z. B. Antrieb, Karosserieteile, Fahrwerk oder Katalysator fehlen. Ist das trotzdem der Fall, ist es möglich, dass für die Entsorgung Kosten anfallen.
  • Die Pflicht zur Rücknahme besteht auch für Autos, die innerhalb der Europäischen Union eine Zulassung im Ausland haben. Das Fahrzeug muss aber mindestens 4 Wochen innerhalb der EU zugelassen gewesen sein.
  • Es dürfen sich keine weiteren entsorgungsrelevanten Abfälle wie z. B. Kindersitze mehr im Auto befinden.
  • Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) muss vorliegen.

Übrigens: Jeder Autobesitzer muss deutschlandweit die Möglichkeit haben, sein altes Fahrzeug in einem Umkreis von 50 km seines Wohnsitzes bei einem Händler zurückzugeben.

Um diese Möglichkeit zu gewährleisten, gibt es viele kooperierende Betriebe. Informationen zu den möglichen Rückgabestellen bekommen Sie beim Hersteller.

Sollte das zu entsorgende Auto nicht mehr fahrtüchtig sein und zum Hersteller transportiert werden müssen, dann tragen die Fahrzeugbesitzer diese Kosten selbst.

Wie kann ich mein altes Auto bei privatem Autoverwerter entsorgen?

Eine weitere Möglichkeit, die für eine Altauto-Entsorgung in Frage kommt, ist ein Verwertungsbetrieb. Das ist vor allem dann eine gute Option, sollte für bestimmte Teile des Altfahrzeugs noch ein Erlös zu erwarten sein.

Damit die Entsorgung umweltgerecht abläuft, sind zertifizierte Betriebe in jedem Fall empfehlenswert.

Für das umweltgerechte Recycling müssen die Betriebe mit etwa 100 € pro Pkw rechnen.

Wie viel Autobesitzer dann für ihr altes Fahrzeug erhalten, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:

  • Wie hoch ist der Restwert des Altfahrzeugs?
  • Wie gut sind die nachgefragtesten Bauteile noch erhalten?
  • Wie alt ist das Modell?

Natürlich spielt auch Ihr Verhandlungsgeschick eine Rolle.

Unsere Empfehlung: Informieren Sie sich am besten bei unterschiedlichen Betrieben und holen Sie verschiedene Preisvorschläge ein.

Wie läuft die Verschrottung eines Autos ab?

Umweltbewusstes Recycling spielt heutzutage bei der Verschrottung von Altautos eine zentrale Rolle.

Dabei legt die Altfahrzeug-Verordnung fest, wie ein Altauto fachgerecht entsorgt werden muss.

  • Seit dem 01.01.2015 müssen mindestens 95% des Fahrzeuggewichtes entsorgbar und 85% recycelbar sein.

Bevor die Autos in der Schrottpresse landen, werden zunächst alle Flüssigkeiten abgelassen und möglichst viele Einzelteile sowie die Verkabelung ausgebaut, sodass nur noch die Karosserie zurückbleibt.

Und weil die Preise für einzelne Bauteile bestimmter Modelle ziemlich hoch sind, können Sie einzelne Bauteile Ihres Autos noch zu Geld machen.

Ist die Entsorgung meines Autos kostenlos?

Eine fast kostenlose Möglichkeit für die Entsorgung Ihres Fahrzeugs ist die Autoverschrottung über den Markenhändler. Hier zahlen Sie lediglich eine Gebühr von 6 - 10 €, um Ihr Kfz abzumelden.

Sollte ein privater Verwerter Teile des Fahrzeugs als Ersatzteile für andere Autos noch weiterverkaufen können, besteht die Chance auf Erlassung der Verwaltungskosten oder sogar noch einen Gewinn.

Sollte nichts wiederverwertbar sein bzw. verkauft werden können, wird das Auto komplett vom Verwertungsbetrieb verschrottet, die Entsorgungskosten liegen dann etwa bei 100 €.

Außerdem können durch Zusatzleistungen weitere Kosten entstehen:

  • Ist Ihr Auto nicht mehr fahrtüchtig und muss abgeholt werden, kostet das abhängig von der Entfernung etwa 100 €.
  • Vergleichen Sie hinsichtlich der Preise am besten verschiedene Verwerterbetriebe miteinander.

Diese zusätzlichen Kosten können übrigens auch bei einer kostenlosen Entsorgung durch den Markenhändler anfallen, sofern Sie die Zusatzleistungen eines Partnerbetriebes in Anspruch nehmen.

Wichtige Voraussetzungen für die Verschrottung Ihres Altautos

Auto abmelden

Wollen Sie Ihr Auto über einen Markenhändler entsorgen, müssen Sie das Fahrzeug zunächst bei der Zulassungsbehörde des Straßenverkehrsamts in Ihrer Stadt bzw. Gemeinde abmelden.

Prüfen Sie am besten vorher, welche Zusatzkosten dafür anfallen können. Weitere Infos zum Thema Auto abmelden haben wir in unserem Ratgeber zusammengestellt.

Welche Unterlagen werden für die Entsorgung des Altautos benötigt?

  • Fahrzeugschein (= Zulassungsbescheinigung Teil I), um das Fahrzeug auf der Zulassungsstelle abzumelden.
  • Fahrzeugbrief (= Zulassungsbescheinigung Teil II), um das Fahrzeug durch einen zertifizierten Betrieb entsorgen zu lassen und es auf der Zulassungsstelle abzumelden.
  • Verwertungsnachweis des zertifizierten Entsorgungsbetriebs für die Abmeldung auf der Zulassungsstelle.
  • Beide polizeilichen Kennzeichen für die Abmeldung auf der Zulassungsstelle.
  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Autoschlüssel

Es ist nicht möglich, das Auto ohne Papiere bzw. einen Fahrzeugbrief entsorgen zu lassen.

Was gibt es bei der Entsorgung von E-Autos zu beachten?

Die Entsorgung von E-Autos ist wie bei Verbrennern gesetzlich geregelt.

Auch hier gelten die Vorgaben der Altfahrzeugverordnung, die Autohersteller dazu verpflichtet, Altfahrzeuge kostenlos zurückzunehmen und entsprechend zu entsorgen.

Im Gegensatz zu Benzin- und Dieselfahrzeugen können E-Autos aufgrund der Batterie jedoch nicht einfach verschrottet werden. Da in Elektroautos eine Lithium-Ionen-Batterie verbaut ist, greift bei einer möglichen Entsorgung das Batteriegesetz.

Laut Gesetz ist es verboten Altbatterien zu verbrennen oder zu deponieren. Da Antriebsbatterien als Teile mit erhöhtem Gefährdungspotenzial eingeordnet werden, müssen sie außerdem als Gefahrgut transportiert werden.

Zusätzlich sind die Bestandteile der E-Auto-Akkus zu wertvoll um sie einfach zu verschrotten. Man kann sie häufig sogar im stationären Betrieb weiterverwenden.

Wenden Sie sich für detaillierte Informationen an den Hersteller oder alternativ an spezielle E-Auto-Recycling-Anlagen.

Zeit für ein neues Auto?

Wollen Sie sich nach der Entsorgung Ihres Altautos ein neues Kfz anschaffen, haben wir Wissenswertes rund um den Autokauf sowie eine hilfreiche Checkliste für den Kauf eines Neuwagens für Sie zusammengestellt.

Außerdem finden Sie bei uns auch hilfreiche Informationen zur Kündigung oder einem Wechsel der Kfz-Versicherung.

Jetzt berechnen

Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen zu unseren Produkten oder benötigen Sie eine neue Kfz-Versicherung?

Dann lassen Sie sich doch von einem persönlichen Berater der HUK-COBURG vor Ort informieren.

Gerne beraten wir Sie auch über unsere kostenlose Service-Hotline unter 09561 96 101.

So erreichen Sie mich:

Vertrauensfrau

Renate Lukaszewicz

Tollkirschenweg 1 D
80995 München OT Feldmoching-Hasenbergl

Tel. 089 1501066
Fax 0800 2875322736

Beratung:

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