Ergänzungsschutz
für z. B. nur 12,40 € * im Monat
- Keine Wartezeiten
- Garantierte Annahme ohne Gesundheitsprüfung
- Kombination aus ambulanten und stationären Leistungen
Ergänzungsschutz – gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll ergänzen
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt Ihre medizinische Grundversorgung ab. Allerdings bleiben gerade im ambulanten und stationären Bereich einige Lücken z. B. bei der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln oder bei einem Krankenhausaufenthalt.
Unser „Ergänzungsschutz“ besteht aus der Kombination von ambulanten und stationären Leistungen. Damit sichern Sie sich Ihr privates Extra.
Wie Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung um private Leistungen ergänzen
Für alle, die mehr für ihre Gesundheit tun wollen, bietet unser Ergänzungsschutz besondere Zusatzleistungen. So können Sie die am häufigsten in Anspruch genommenen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sinnvoll ergänzen.
200 € für gesetzliche Zuzahlungen
in 2 Kalenderjahren
200 € für Sehhilfen
in 2 Kalenderjahren
200 € für Hörhilfen
in 2 Kalenderjahren
10 € pro Tag zur freien Verfügung im Krankenhaus
Top-Leistungen im Krankenhaus bei Unfall
Leistungen aus dem Ergänzungsschutz | Leistungen & Lücken der GKV | |
---|---|---|
Ambulante Behandlungen | ||
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel | 200 € in 2 Kalenderjahren | 10 % des Apotheken-Verkaufspreises (mindestens 5 €, höchstens 10 €**) |
Ärztlich verordnete Heil- und Hilfsmittel | Heilmittel: z. B. Massagen, Krankengymnastik oder Ergotherapie
Hilfsmittel: z. B. Gehhilfen, Rollstuhl
|
|
Brillen, Kontaktlinsen und operative Korrekturen | 200 € in 2 Kalenderjahren | Keine Zuschüsse für Sehhilfen. Ausnahmen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie schwer Sehbehinderte |
Hörhilfen | 200 € in 2 Kalenderjahren | Kosten, die über das Niveau der GKV hinausgehen |
Stationäre Behandlungen | ||
Leistungen nach einem Unfall |
|
|
Zuzahlungen | Krankenhaustagegeld 10 € pro Tag für bis zu 28 Tage im Jahr |
Eigenbeteiligung 10 € pro Tag für bis zu 28 Tage im Jahr |
Sie interessieren sich für unseren Ergänzungsschutz?
Wie Ihnen der Ergänzungsschutz hilft – ein Beispiel
Stellen Sie sich einmal folgende Situation vor: Frau Heinrich rennt eilig die Treppe hinunter. Dabei stürzt sie unglücklich, bricht sich das Sprunggelenk und zieht sich eine Gehirnerschütterung zu.
Der Bruch muss operiert werden. Als aktive Sportlerin möchte Frau Heinrich, dass ein Spezialist den Eingriff vornimmt. Durch die Gehirnerschütterung ist sie sehr lärmempfindlich und hat starke Kopfschmerzen, weswegen sie in einem Einbettzimmer untergebracht werden möchte.
Nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus erhält sie zunächst ein Hilfsmittel zur Entlastung und Ruhigstellung des Gelenks (Orthese). Zur Muskelaktivierung sind anschließend eine Bandage sowie 12 Behandlungen Physiotherapie notwendig. Außerdem benötigt sie verschiedene Medikamente (Schmerzmittel, Thrombosehemmer).
Insgesamt muss Frau Heinrich einen Eigenanteil von 900 € bezahlen, den die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt. Hier hilft unser Ergänzungsschutz.
Diese Kosten fallen für Frau Heinrich an:
Für den Krankenhausaufenthalt (5 Tage) | |
+ Zuzahlung + Zuzahlung Einbettzimmer |
50 € 750 € |
Nach Krankenhausaufenthalt | |
+ Zuzahlung für Krücken + Zuzahlung für Orthese + Zuzahlung für Bandage + Zuzahlung für Medikamente + Zuzahlung für Physiotherapie |
10 € 10 € 10 € 10 € 60 € |
Eigenanteil ohne Zusatztarif Leistung aus Zusatztarif Verbleibender Eigenanteil |
900 € - 900 € 0 € |
Die Kosten für die Behandlung durch den Chefarzt oder einen Spezialisten sind im Vorfeld schwer einzuschätzen. Auch ohne Komplikationen muss Frau Heinrich bei einer privat abgerechneten OP mit 3.000 € Kosten rechnen, die sie ohne Ergänzungsschutz selbst tragen müsste.
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Besondere Konditionen
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In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu Ihrem Ergänzungsschutz.
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- Leistungsabrechnungen – Leistungsabrechnungen direkt in der App empfangen.
- Meine Verträge – Auf einen Blick alle Verträge Ihrer Krankenversicherung einsehen.
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Häufige Fragen zum Ergänzungsschutz
Die Kosten für Brillen und andere Sehhilfen sind häufig sehr hoch. Zuschüsse von der gesetzlichen Krankenkasse erhalten Sie nur, wenn Sie eine starke Sehbehinderung haben. Der Ergänzungsschutz übernimmt einen Teil der Kosten für Sehhilfen und beteiligt sich auch an Laseroperationen an einem oder an beiden Augen. Zudem bezuschusst der Ergänzungsschutz auch Hörhilfen, deren Kosten über die Festzuschüsse der gesetzlichen Kasse hinausgehen.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt seit 2017 wieder einen Teil der Kosten für Sehhilfen bei Erwachsenen. Die Voraussetzungen sind dafür jedoch hoch. Die betroffene Person muss eine starke Kurz- oder Weitsichtigkeit haben, mindestens 6 Dioptrien sind für eine Zuzahlung notwendig. Alternativ ist auch eine Hornhautverkrümmung ab 4 Dioptrien ausreichend oder eine beidseitige Blindheit ab Stufe 1. Diese Voraussetzungen erfüllen in Deutschland lediglich 1,4 Millionen Menschen, während über 40 Millionen auf Sehhilfen angewiesen sind.
Weitere Informationen zum Thema Brille findne Sie in unserem Ratgber Wie sinnvoll ist die Brillenzusatzversicherung
Auch Personen mit einer starken Fehlsichtigkeit bekommen die Kosten für eine Sehhilfe nicht komplett erstattet. Wer die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt, erhält einen Festzuschuss, der für ein Brillenglas mit vier bis sechs Dioptrien zwischen 10 € und 112 € liegt. Brillengestelle sind dabei nie zuschussfähig.
Von einem Unfall spricht man, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Anhand eines Beispiels lässt sich diese Formulierung besser erklären:
Angenommen, Sie treten beim Fußballspielen auf dem Rasen in ein Loch und knicken dabei um. Infolgedessen erleiden Sie einen Bänderriss und Ihr Sprunggelenk ist anschließend dauerhaft geschädigt. Dies wäre ein Versicherungsfall. Wenn Sie aufgrund einer Dauerbelastung beim Fußball hingegen einen Meniskusschaden davontragen, ist dies kein „plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“ und zählt daher nicht als Versicherungsfall.
Einige weitere Ereignisse sind einem Unfall gleichgestellt, z. B.:
- Bestimmte Gesundheitsschäden infolge erhöhter Kraftanstrengung oder
- Bauch- und Unterleibsbrüche
Nähere Informationen können Sie unseren Tarifbedingungen für den Ergänzungsschutz entnehmen.
Sofern Sie aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus liegen, genießen Sie die gleiche Behandlung wie ein Privatpatient. Häufig ist der Privatarzt der Chefarzt, das muss aber nicht sein, es könnte z. B. auch der Oberarzt sein, wenn er auf diesem Gebiet Spezialist ist. Die Rechnung des Privatarztes wird bis zu den Höchstsätzen der GOÄ zu 100 % übernommen.
Die leitenden Ärzte eines Krankenhauses dürfen ihre Leistungen mit dem Patienten privat abrechnen. Grundlage dafür ist die GOÄ, die Gebührenordnung für Ärzte. Üblich ist die Abrechnung des 2,3-fachen Gebührensatzes, in schwierigen Fällen können Ärzte auch den 3,5-fachen Satz (Höchstsatz) abrechnen und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung sogar darüber hinausgehen.
Nein. Es gibt keine Höchstsummen oder prozentuale Erstattungen. Infolge eines Unfalls werden Chefarztrechnungen auch über die GOÄ-Höchstsätze erstattet. Die Zimmerzuschläge für Ein- und Zweibettzimmer werden zu 100 % übernommen.
Ja, innerhalb Deutschlands können Sie das Krankenhaus, in dem Sie behandelt werden wollen, frei wählen.
Wahlleistungen sind Wunschleistungen im Krankenhaus, die die gesetzliche Kasse nicht bezahlt. Es gibt
- die Unterkunft als Wahlleistung (Ein- oder Zweibettzimmer)
- Ärztliche Wahlleistungen (Privatarzt, z. B. Chefarzt)
- Medizinische Wahlleistungen (z. B. Schönheits-OP)
Im Ergänzungsschutz sind sowohl Erstattungen aufgrund eines Unfalls für Ein- und Zweibettzimmer als auch ärztliche Wahlleistungen enthalten.
Verzichten Sie bei einem erstattungsfähigen Aufenthalt in Krankenhaus auf eine gesondert berechenbare Unterkunft und den Chefarzt, zahlen wir hierfür ein Ersatz-Krankenhaustagegeld.
- 30 € pro Tag bei Verzicht auf Chefarztbehandlung oder wahlärztliche Leistung
- 20 € pro Tag bei Verzicht auf Unterbringung im Einbettzimmer
- 40 € pro Tag bei Verzicht auf Unterbringung im Ein- und Zweibettzimmer
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in der Regel für Kinder bis zum Einschulalter (die genaue Altersgrenze variiert von Kasse zu Kasse) die zusätzlichen Unterbringungskosten für eine erwachsene Begleitperson, sofern dies medizinisch notwendig ist. Der Ergänzungsschutz zahlt Ihnen (zusätzlich), unabhängig vom Alter der zu begleitenden Person und unabhängig, ob eine Begleitung medizinisch notwendig ist, ein Tagegeld von 20 Euro, wenn ein versicherter Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Unfalls erforderlich wird.
Ja. Sofern ein versicherter Krankenhausaufenthalt vorliegt, erstatten wir Ihnen die gesetzliche Zuzahlung, die alle GKV-Versicherten im Falle eines Krankenhausaufenthaltes zu zahlen haben, in Form eines Krankenhaustagegeldes von 10 € für maximal 28 Tage im Kalenderjahr.
Nein.
Ja, im Ergänzungsschutz gibt es keine Wartezeiten. Sie haben von Beginn an vollen Leistungsanspruch.
Nein, wir verzichten bei diesem Tarif auf eine Gesundheitsprüfung.
Schicken Sie uns die Rechnungen und Belege per Post oder noch einfacher: Nutzen Sie dazu den Premium-Service „Rechnung einreichen“ in der App „Meine Gesundheit“.
Grundsätzlich erhöhen sich die Beiträge mit zunehmendem Alter, jedoch nur zu den in den Tarifbedingungen dargestellten Altersgruppen. Immer wenn Sie ein Lebensjahr der nächsten Altersgruppe erreichen, erhöht sich Ihr Beitrag entsprechend. Es gibt drei Altersgruppen.
- 0 bis 20 Jahre
- 21 bis 55 Jahre
- ab 56 Jahre
Die Umstellung in einen Tarif mit geringeren Leistungen ist immer möglich. Möchten Sie jedoch in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln, ist eine Gesundheitsprüfung für die Mehrleistungen erforderlich. Sollten zwischenzeitlich risikorelevante Vorerkrankungen vorliegen, kann es sein, dass für die Mehrleistungen ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss erforderlich wird.
Unser Service für Sie
Rückrufservice
Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Berater Karin Petra Kluge.