Berater-Homepage von Hans-Jörg Rabenstein

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-5W5W-5TLWE-88 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-5W5W-5TLWE-88

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-5W5W-5TLWE-88


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-5W5W-5TLWE-88 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-5W5W-5TLWE-88

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Kinder spielen im Garten in einem Zelt

Kinder­unfall­versicherung

  • Versicherung für die Kleinsten
  • Besondere Leistungen, z. B. Unfall-Schutzbrief
  • Absicherung in vielen Lebenslagen
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Focus Money – Fairster Unfallversicherer – Ausgabe 29/2024
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Zuverlässiger Schutz für Kinder

Kinder sind von Natur aus echte Entdecker, sind wissbegierig und erkunden die Welt auf ihre eigene Art und Weise. Dabei gehen sie oft unbewusst auch Risiken ein.

Als Elternteil möchte man sein Kind vor Unfällen und Verletzungen schützen, aber nicht immer lässt sich das vermeiden.

Geht doch mal etwas schief, sind Sie und Ihre Kinder mit der privaten Unfallversicherung gegen finanzielle Folgen abgesichert.

In der Schule oder im Kindergarten sind die Kleinen in der Regel über die gesetzliche Kinderunfallversicherung versichert.

Die meisten Unfälle passieren jedoch in der Freizeit – also genau dann, wenn die gesetzliche Versicherung nicht greift.

Mit einer Kinderunfallversicherung sorgen Sie für den Ernstfall vor.

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Wann leistet die Kinder­unfall­versicherung?

Wenn sich Ihr Kind bei einem Unfall so verletzt, dass dadurch die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt wird, greift die Unfallversicherung.

  • Ein Unfall bedeutet: Ein Ereignis, das von außen und plötzlich auf den Körper einwirkt und eine Verletzung oder andere Gesundheitsschäden nach sich zieht.
  • Auch Folgen durch erhöhte Kraftanstrengungen, wie z.B. ein Muskel- oder Bänderriss gelten als Unfall.
  • Vor allem wenn Ihr Kind einem risikoreichen Hobby wie Reiten oder Tauchen nachgeht, sollten Sie eine umfassende Kinderunfallversicherung abschließen.
  • Aber auch bei alltäglichen Freizeitbeschäftigungen wie Fußball ist das Verletzungsrisiko groß.

Der Versicherungsschutz besteht dabei weltweit und rund um die Uhr. Einen umfassenden Überblick über unsere Leistungen finden Sie in den Versicherungsbedingungen für die private Unfallversicherung.

Was kostet die Kinder­unfall­versicherung?

Für Ihr Kind kostet die Kinderunfallversicherung mit der von uns empfohlenen Absicherung 84,80 € im Jahr.

Möchten Sie sich und ihr Kind gemeinsam versichern, liegt der Beitrag bei 210,90 € jährlich.

Wie viel der individuelle Unfallversicherungsschutz kostet, entscheiden Sie selbst. Wählen Sie aus unseren Tarifen den für Sie und ihr Kind passenden aus.

Wie sollte ich mein Kind unfallversichern?

Wir empfehlen folgende Absicherung.

Kinderunfallversicherung für 84,80 € im Jahr:

Invaliditätsleistung, Versicherungssumme 100.000 € mit 500 % Progression, somit 500.000 € bei voller Invalidität; Todesfall-Leistung, Versicherungssumme 10.000 €; Zusatzbaustein Unfall PLUS ohne verbesserte Gliedertaxe; Unfall-Schutzbrief für Kinder; kein öffentlicher Dienst; BSP-PLZ: 67655 Kaiserslautern

Kinderunfall- und Erwachsenenunfallversicherung für 210,90 € im Jahr

Kinderunfallversicherung:

Invaliditätsleistung, Versicherungssumme 100.000 € mit 500 % Progression, somit 500.000 € bei voller Invalidität; Todesfall-Leistung, Versicherungssumme 10.000 €; Zusatzbaustein Unfall PLUS ohne verbesserte Gliedertaxe; Unfall-Schutzbrief für Kinder; kein öffentlicher Dienst; BSP-PLZ: 67655 Kaiserslautern

Erwachsenenunfallversicherung:

Invaliditätsleistung, Versicherungssumme 100.000 € mit 500 % Progression, somit 500.000 € bei voller Invalidität; Todesfall-Leistung, Versicherungssumme 10.000 €; Zusatzbaustein Unfall PLUS ohne verbesserte Gliedertaxe; Gefahrengruppe A; kein öffentlicher Dienst; BSP-PLZ: 67655 Kaiserslautern

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Leistungsbeispiele

Familie am Strand

Invalidität

Beim Baden im Urlaub verunfallt Ihr Kind. Durch eine hohe Welle wird es zu lange unter Wasser gedrückt und das Gehirn wird nicht mehr ausreichend versorgt. Der Unfall hat zu einer dauerhaften Hirnschädigung geführt. Sofern Sie die „Invaliditätsleistung” mit uns vereinbart haben, erhalten Sie für Ihr Kind eine Kapitalzahlung.

Familie fährt mit dem Rad

Kosmetische Operationen

Ihr Kind ist mit dem Fahrrad zum Spielplatz unterwegs und kommt vom Weg ab. Beim Sturz ins Gebüsch zieht es sich tiefe Schürfwunden im Gesicht zu. Der Heilungsprozess verläuft gut, aber es bilden sich unschöne Narben. Wir übernehmen die Kosten für kosmetische Operationen bis 50.000 €.

Kleiner Junge sitzt bei einer Ärztin

Schwere Krankheiten

Bei Ihrem Kind wird erstmalig Diabetes mellitus Typ I diagnostiziert. Wenn Sie für Ihr Kind den „Unfall-Schutzbrief” vereinbart haben, leisten wir eine Einmalzahlung bei bestimmten schweren Krankheiten in Höhe von 10.000 €.

Die genannten, versicherten Beispiele basieren auf den aktuellen allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Unfall- und Kinderunfallversicherung

Bis zu welchem Alter gilt die Kinder­unfall­versicherung?

Bis zum Alter von 18 Jahren können Sie Ihre Kinder zum Kindertarif mit einer privaten Unfallversicherung absichern.

Mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das versicherte Kind volljährig wird, erfolgt der Wechsel auf den Erwachsenentarif.

Sie entscheiden dabei, ob der Beitrag erhöht wird und die Versicherungssummen unverändert bleiben oder ob der Beitrag gleichbleibt und die Versicherungssumme angepasst wird.

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Besonderheiten im Sterbefall

Da die Versicherung Ihres Kindes über Sie und nicht direkt über Ihr Kind läuft, gibt es im Sterbefall des Versicherungsnehmers ein paar Besonderheiten.

Wenn Sie als Versicherungsnehmer eine Person unter 21 Jahren versichert haben und vor Erreichen des 21. Lebensjahrs des Kindes versterben, führen wir die Versicherung beitragsfrei weiter. Maximal bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 21. Lebensjahr erreicht hat.

Dabei bleiben sämtliche Konditionen und Versicherungssummen unverändert. Ihr Kind ist somit weiterhin geschützt. Falls nicht anders vereinbart, wird der gesetzliche Vertreter Ihres Kindes zum neuen Versicherungsnehmer.

Mehrleistungen ohne Zusatzbeitrag in der Kinder­unfall­versicherung Classic

Die Kinderunfallversicherung greift in vielen verschiedenen Fällen, die über den Grundschutz hinaus gehen. Hier haben wir einige Beispiele für Sie zusammengestellt:

  • Einmalzahlung bei Kopfverletzungen trotz Schutzhelm in Höhe von 500 €.
  • Versicherungsschutz besteht auch für Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen (Impfschäden).
  • Bei erstmaligen Infektionen: Beispielweise bei Borreliose und Zeckenenzephalitis nach einem Zeckenbiss oder Malaria nach einem Insektenstich.
  • Bei allergischen Reaktionen auf Verletzungen der Haut oder Schleimhaut, z. B. bei Insektenstichen oder -bissen.
  • Bei Vergiftungen, z. B. durch Gase oder Nahrungsmittel (ausgenommen sind Alkoholvergiftungen bei Personen ab 14 Jahren).
  • Beihilfe bei Reha-Maßnahmen (2.500 €) oder bei Kur-Maßnahmen (1.000 €)
  • Sofortleistung für bestimmte schwere Verletzungen, wie z. B. dem Verlust einer Hand – 20 % der Versicherungssumme für die Invaliditäts- oder Rentenleistung (min. 10.000 €, max. 20.000 €)
  • Kosmetische Operationen nach einem Unfall: Wir zahlen bis zu 50.000 €.
  • Bei Unfällen durch epileptische oder andere Krampfanfälle, Herz- oder Kreislaufstörungen oder bei einem Zuckerschock infolge von Diabetes.
  • Bei tauchtypischen Gesundheitsschäden: z. B. durch einen Dekompressionsunfall.
  • Bei Unfällen infolge von Bewusstseinsstörungen durch ärztlich verordnete Medikamente oder Alkohol (begrenzt bei Fahrern von Kfz auf 1,1 ‰ und bei Radfahrern auf 1,6 ‰).
  • Kosten für Serviceleistungen, wie z. B. Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze, übernehmen wir bis zu 50.000 €.
  • Vorausgesetzt es wurde keine Straftat begangen, springt die Unfallversicherung auch dann ein, wenn Jugendliche unter 18 Jahren ohne Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug fahren und in einen Unfall verwickelt werden.
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Zusatzbausteine: Kinder­unfall­versicherung optimal ergänzt

Unfall PLUS
  • Sofortzahlung bei Knochenbrüchen oder einem Oberschenkelhalsbruch – bis zu 1.500 €
  • Erhöhte Kostenübernahme bei kosmetischen Operationen – bis zu 100.000 €
  • Erhöhte Kostenübernahme bei Serviceleistungen – bis zu 100.000 €
  • Erhöhte Reha-Beihilfe – Erhöhung auf 5.000 €
  • Behindertengerechter Umbau von Kraftfahrzeug und Wohnung – Kosten bis zu 30.000 €
  • Kostenübernahme für medizinisch notwendige Hilfsmittel – bis 10.000 €
  • Kostenübernahme für einen Blindenführhund – bis 10.000 €
  • Kostenübernahme für Umschulungsmaßnahmen – bis 10.000 €
  • Auf Wunsch und gegen Mehrbeitrag: Um mind. 20 % verbesserte Gliedertaxe für die Invaliditätsleistung
Unfall-Schutzbrief für Kinder

Haben Sie in dem Versicherungsvertrag für Ihr Kind Leistungen aus dem Unfall-Schutzbrief gegen einen Zusatzbeitrag vereinbart, stehen eine Vielzahl von Leistungen zur Verfügung – z. B.:

  • Unfallbedingter Nachhilfeunterricht
  • Psychologische Erstberatung
  • Einkäufe und Besorgungen
  • Fahrservice und Begleitung bei Arzt-, Therapie-, Krankengymnastik- und Behördengängen
  • Medizinische Beratung
  • Betreuung von Geschwistern
Schwere Krankheiten bei Kindern

Schwere Krankheiten bei Kindern sind eine große Belastung für die ganze Familie. Sofern Sie die Kinderunfallversicherung mit Unfall-Schutzbrief abschließen, erhalten Sie weitere finanzielle Unterstützung.

Wir zahlen einen einmaligen Betrag in Höhe von 10.000 € bei folgenden Erkrankungen:

  • Krebs
  • Diabetes mellitus Typ 1
  • Verlust des Sehvermögens**
  • Verlust des Sprachvermögens**
  • Verlust des Hörvermögens**

** Wenn dieser Verlust durch Hilfsmittel oder therapeutische Maßnahmen nicht mehr verbessert werden kann.

Krankenhaustagegeld mit Krankenhaustagegeld PLUS

Ist nach einem Unfall eine vollstationäre Krankenhausbehandlung notwendig, erhält das versicherte Kind für jeden Tag im Krankenhaus das vereinbarte Krankenhaustagegeld – höchstens für 3 Jahre.

Im Anschluss daran erhält das versicherte Kind für jeden Kalendertag, für den Krankenhaustagegeld gezahlt wurde, das Krankenhaustagegeld PLUS – längstens für 18 Monate.

Wollen Sie Ihr Kind während dem unfallbedingten Krankenhausaufenthalt begleiten?

Dann zahlen wir für die gesamte Dauer der Begleitung die doppelte Summe, wenn:

  • Ihr Kind in Folge eines Unfalls in einer vollstationären Heilbehandlung war.
  • Ihr Kind zu Beginn dieser Behandlung noch keine 18 Jahre alt war.
  • Dem Erziehungsberechtigten als Begleiter ein weiteres Krankenhausbett im Zimmer des Kindes bereitgestellt wurde (Rooming-In).

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Unfallversicherung und Kinderunfallversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Unfall- und Kinder­unfall­versicherung
Jetzt berechnen

Häufige Fragen zur Kinder­unfall­versicherung

Sind Kinder im Kindergarten unfallversichert?

Sowohl im Kindergarten als auch auf dem Hin- und Rückweg sowie allen mit der Betreuung verbundenen Aktivitäten sind Kinder gesetzlich unfallversichert.

Das bedeutet, auch auf Wanderungen, Ausflügen oder Feiern, die die Kindertageseinrichtung ausrichtet, ist Ihr Kind gesetzlich versichert.

Ist mein Kind unfallversichert, wenn es zur Schule geht?

In der Schule, auf dem Schulgelände und auf dem Schulweg sind Kinder gesetzlich unfallversichert.

Sogar bei einem Schülerpraktikum sind Schüler über die Schule gesetzlich unfallversichert.

Was passiert, wenn mein Kind im Krankenhaus übernachten muss und ich es begleiten möchte?

Haben Sie das Krankenhaustagegeld vereinbart, dann zahlen wir Ihnen für die gesamte Dauer der Begleitung das doppelte Krankenhaus-Tagegeld, sofern Ihr Kind nicht älter als 18 Jahre ist.

Greift die Unfall­versicherung für Kinder auch bei Aufenthalten im Ausland?

Ja, mit unserer Unfallversicherung ist Ihr Kind bei Aufenthalten im Ausland weltweit und rund um die Uhr abgesichert.

Was ist die Invaliditätsleistung?

Invalidität bedeutet, die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des versicherten Kindes ist nach einem Unfall dauerhaft beeinträchtigt.

Dauerhaft heißt: Die Beeinträchtigung besteht aller Voraussicht nach länger als drei Jahre und eine Verbesserung des Zustands ist nicht zu erwarten.

Die Invaliditätsleistung ist eine einmalige Kapitalzahlung, die sich an der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Invalidität orientiert. Bei der HUK COBURG leisten wir bereits ab 1 % Invalidität.

Beispiel: Eine Versicherungssumme von 100.000 € und ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von 30 % = einmalige Zahlung von 30.000 €

Zudem haben Sie die Möglichkeit, folgende Mehrleistungen zu vereinbaren:

  • Progressionen: Versicherungsleistungen erhöhen sich schrittweise ab einem gewissen Grad der Invalidität. Sie wählen zwischen den Progressionen 225 %, 500 % oder 1.000 %.
  • Mehrleistung bei einem Invaliditätsgrad ab 90 %: Doppelte Invaliditätsleistung ab einem Invaliditätsgrad von 90 %. Die zusätzliche Leistung ist je versicherte Person auf 200.000 € beschränkt.
Was ist die Unfallrente?

Führt ein Unfall zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 %, unterstützen wir die versicherte Person mit einer monatlichen Unfallrente in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Diese Rentenleistung erhält die versicherte Person lebenslang.

Sind Neugeborene in der Unfall­versicherung mitversichert?

Neugeborene sind in der Unfallversicherung der Eltern zeitlich begrenzt mitversichert. Für sie gilt die Vorsorge-Versicherung, die Teil der Unfallversicherung ist. Hierüber besteht allerdings nur Versicherungsschutz für die Invaliditäts- und die Todesfallleistungen sowie für das Krankenhaustagegeld.

Für diese Personen bietet die Vorsorge-Versicherung für ein Jahr Versicherungsschutz:

  • Leibliche und adoptierte Kinder der versicherten Person: Der Versicherungsschutz für Neugeborene beginnt mit der Geburt oder dem Tag der Adoption.
  • Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner der versicherten Person sowie ihre leiblichen oder adoptierten Kinder unter 18 Jahren.
    Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag der Heirat oder dem Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft.

Die Versicherungssummen der Vorsorgeversicherung betragen je Person (sofern der Versicherungsnehmer diese Leistungen vereinbart hat):

  • 100.000 € für den Invaliditätsfall (ohne Progression)
  • 20.000 € für den Todesfall
  • 20 € für das Krankenhaustagegeld
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