Berater-Homepage von Detlef Krauß

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-60S0-OV6JH-24 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-60S0-OV6JH-24

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-60S0-OV6JH-24


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-60S0-OV6JH-24 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-60S0-OV6JH-24

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-60S0-OV6JH-24


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU)

€uro: Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis | HUK-COBURG Leben Ausgabe 02/2023

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung – optimaler BU-Schutz zum günstigen Preis

Nicht mehr arbeiten können – kaum vorstellbar für die meisten. Dennoch sind mehr als 25% aller Erwerbstätigen im Laufe ihres Arbeitslebens davon betroffen.

Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten zumindest eine Grundabsicherung über die Erwerbsminderungsrente.

Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sind überhaupt nicht abgesichert, wenn sie ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen können.

Ihre Berufs­unfähigkeits­versicherung – optimaler BU-Schutz zum günstigen Preis

€uro: Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis | HUK-COBURG Leben Ausgabe 02/2023

Nicht mehr arbeiten können – kaum vorstellbar für die meisten. Dennoch sind mehr als 25% aller Erwerbstätigen im Laufe ihres Arbeitslebens davon betroffen.

Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten zumindest eine Grundabsicherung über die Erwerbsminderungsrente.

Selbstständige und Freiberufler, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sind überhaupt nicht abgesichert, wenn sie ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen können.

Sie interessieren sich für unsere Berufsunfähigkeitsversicherung?

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie Ihre bisherige Tätigkeit nur noch zu weniger als 50% ausüben können - aufgrund

  • einer Erkrankung,
  • einer Körperverletzung, beispielsweise infolge eines Unfalls, oder
  • einem mehr als altersentsprechenden körperlichen Kräfteverfalls

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet damit einen weitreichenden finanziellen Schutz, wenn Sie Ihren Beruf aufgeben müssen. Die BU-Versicherung versichert immer den zuletzt ausgeübten Beruf.

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Was leistet der Staat bei Berufsunfähigkeit?

Bei einer Berufsunfähigkeit erhalten Sie vom Staat entweder keine Leistung oder nur einen Bruchteil Ihres bisherigen Einkommens, die sogenannte Erwerbsminderungsrente

Der Staat nimmt keine Rücksicht auf Ihre Ausbildung oder Ihren beruflichen Status. Die einzige Frage ist: Wie viele Stunden können Sie täglich arbeiten – und zwar in einer beliebigen Tätigkeit?

Welche Alternativen Ihnen im Falle der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit offen stehen erfahren Sie in unserem Ratgeber-Artikel Berufsunfähigkeit richtig absichern.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente vom Staat?

Die individuelle Höhe der Erwerbsminderungsrente, die Sie nach aktuellem Stand erhalten würden, können Sie auf Ihrer jährlichen Renteninformation ablesen.

  • Die staatliche Absicherung allein reicht für den Lebensunterhalt in den meisten Fällen nicht aus.
  • Zudem haben Sie nur Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn Sie in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monate lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat. 
  • Darum ist es wichtig privat vorzusorgen.
Erwerbsfähigkeit in irgendeiner Tätigkeit Art der Rente Höhe der Rente
6 und mehr Stunden  keine  0 € 
zwischen 3 und 6 Stunden  halbe Erwerbsminderungsrente  ca. 1/6 des Bruttoeinkommens 
weniger als 3 Stunden  volle Erwerbsminderungsrente  ca. 1/3 des Bruttoeinkommens 

Weitere Informationen zur Rentenhöhe erhalten Sie in unserem Ratgeber.

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Ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll?

Grundsätzlich ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für jeden sinnvoll, da die gesetzliche Absicherung nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu halten.

  • Insbesondere in den ersten Jahren der Berufstätigkeit erhalten gesetzlich Rentenversicherte nur geringe oder gar keine Leistungen, wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
  • Zudem erhalten Sie nur eine Erwerbsminderungsrente, wenn Sie gar keine Tätigkeit mehr als 3 Stunden täglich ausüben können.
  • Selbst wenn Sie vorher als Chirurg gearbeitet haben, erhalten Sie keine Erwerbsminderungsrente, wenn Sie nach Ihrer Erkrankung noch als Nachtwächter im Krankenhaus tätig sein könnten. 

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sichern Sie Ihr wichtigstes Kapital ab – Ihre Arbeitskraft. Auf ein Berufsleben hochgerechnet ist diese schnell mehrere Hunderttausend Euro wert.

Verlieren Sie Ihre Arbeitskraft, verlieren Sie in der Regel auch Ihren Lebensstandard. Denn: Die gesetzliche Absicherung reicht wie in der Altersrente bei weitem nicht aus.

Damit gehören Berufsunfähigkeitsversicherungen zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Die Berufsunfähigkeitsrente wird bereits ab 50% Berufsunfähigkeit gezahlt.

In der Leistungsprüfung wird nur der tatsächlich ausgeübte Beruf geprüft und nicht, ob Sie überhaupt noch irgendeine Tätigkeit ausüben können.

Video: So funktioniert die Berufsunfähigkeitsversicherung

Simple Show Berufsunfähigkeitsversicherung

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Wer braucht eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

  • Jeder, der finanziell von seinem Einkommen abhängig ist.
  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, weil die gesetzliche Erwerbsminderungsrente lediglich eine Grundversorgung darstellt.
  • Berufsanfänger, denn sie haben in den ersten 5 Jahren keine gesetzliche Absicherung.
  • Selbstständige und Freiberufler ohne Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten.
  • Nicht-Erwerbstätige und Studenten, weil sie ganz ohne staatlichen Schutz dastehen.

Wann kann ich eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen?

Sie können ab dem 15. Lebensjahr eine BU-Versicherung bei der HUK-COBURG abschließen. Die Existenzschutzversicherung ist bereits ab dem 7. Lebensjahr abschließbar.

  • Je jünger Sie beim Abschluss des Vertrags sind, desto geringer sind auch die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie bis zu einem Alter von 60 Jahren abschließen.
  • Beamte und Anwärter können sich bis zum 45. Lebensjahr auch für eine Dienstunfähigkeitsversicherung entscheiden.

Alternativ können Sie eine Existenzschutzversicherung abschließen, um sich gegen den Verlust von Grundfähigkeiten abzusichern. Dies ist besonders in Berufen wichtig, in denen Sie körperliche Arbeit leisten.

Lesen Sie hier, wie Sie sich bereits in jungen Jahren gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit absichern.

Existenzielle Risiken sollten abgesichert werden, bevor man mit der Altersvorsorge startet.

Ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung für Schüler, Azubis und Studenten sinnvoll?

Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Schüler, Student oder Auszubildender hat einige Vorteile.

  • Für sie sind besonders unsere Starttarife interessant. Hier zahlt man in den ersten 3 Jahren einen stark reduzierten Beitrag für den vollen Versicherungsschutz.
  • In den Jahren vier bis neun erhöht sich die Prämie jährlich um einen geringen Beitrag und erst ab dem zehnten Versicherungsjahr zahlt man den vollen Beitrag.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist bereits ab dem 15. Lebensjahr abschließbar, die Existenzschutzversicherung sogar schon ab dem 7. Lebensjahr. Nach Abschluss des Studiums bzw. der Berufsausbildung können Sie dann in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Risikoprüfung wechseln.

Wenn nach Vertragsabschluss ein Beruf aufgenommen wird, kann dieser angegeben werden. Sofern der Beitrag dadurch günstiger wird, profitieren Sie direkt davon. Eine Erhöhung des Beitrags aufgrund des Berufes nehmen wir aber nicht vor.

Es lohnt sich also, sich schon sehr früh für eine Absicherung zu entscheiden, da die Beiträge sehr gering und keine Vorerkrankungen vorhanden sind.

So sichern Sie sich einen besonders günstigen Versicherungsschutz in den ersten Jahren der Berufstätigkeit, in denen sie bei Berufsunfähigkeit nur geringe oder gar keine staatlichen Leistungen bekommen würden.

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Was kostet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist von verschiedenen Faktoren abhängig:

  • Der ausgeübte Beruf,
  • die Rentenhöhe und
  • das Alter der versicherten Person.

Zudem können Sie die Vertragslaufzeit frei wählen.

Im Idealfall sichern Sie sich aber immer bis zum Erreichen der gesetzlichen Regelaltersrente ab, auch wenn die Prämie dadurch etwas teurer wird.

Wir empfehlen grundsätzlich eine Mindestvertragslaufzeit bis zum 63. Lebensjahr, weil Sie in diesem Jahr erstmalig eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten können.

Je früher Sie den Vertrag abschließen, desto günstiger ist die Prämie, die Sie bis zum Vertragsende zahlen müssen. Ein früher Abschluss hat zudem den Vorteil, dass in den meisten Fällen noch keine Vorerkrankungen bestehen, die den Abschluss des Vertrags erschweren.

Welchen Einfluss hat der Beruf auf den Versicherungsbeitrag?

  • Der Beruf spielt eine große Rolle bei der Berechnung der Kosten der Berufsunfähigkeitsversicherung:
  • Handwerker zahlen im Vergleich zu Büroarbeitern eine deutlich höhere Prämie für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Während ein 30-jähriger Bürokaufmann für 1.000 € BU-Rente durchschnittlich 50 € monatlich zahlen muss, liegt die Prämie bei einem gleichaltrigen Handwerker bei gut 100 €, da der Handwerker durch die schwere körperliche Tätigkeit ein höheres Risiko hat, berufsunfähig zu werden.

Deswegen können Handwerker bei uns eine auf Sie zugeschnittene, günstigere Existenzschutzversicherung abschließen.

Wie hoch sollte die Absicherung bei Berufsunfähigkeit sein?

Um eine Entscheidung über die erforderliche private Absicherung treffen zu können, müssen Sie zunächst Ihre gesetzliche Absicherungshöhe kennen. Am besten unter Berücksichtigung der zu erwartenden steuerlichen Abzüge und Beiträge zur Sozialversicherung.

Damit Sie ausreichend abgesichert sind empfehlen wir Ihnen, dass Ihre staatliche Erwerbsminderungsrente zusammen mit der abzuschließenden Berufsunfähigkeitsrente Ihr Nettoeinkommen ergeben.

  • Sichern Sie zwischen 50% und 80% Ihres Nettoeinkommens durch eine monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit ab. 
  • Für Studenten bieten wir diesen Schutz in einer Höhe von 1.500 € monatlich an.
  • Schüler, Auszubildende und Hausfrauen bzw. Hausmänner können bei uns bis zu 1.000 € monatlich als Rente erhalten.

Sie möchten sich Ihre gesetzliche Absicherung berechnen lassen?

Dann teilen Sie uns dies bitte einfach über unser Kontaktformular mit oder vereinbaren Sie einen Rückruf mit uns!

Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir auch telefonisch, per Fax und postalisch für Sie erreichbar.

Sie interessieren sich für unsere Berufsunfähigkeitsversicherung?

Wann zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Wir zahlen Ihnen die vereinbarte monatliche Rente, wenn Sie Ihren vorher ausgeübten Beruf aufgrund einer Beeinträchtigung mindestens für 6 Monate nur noch zur Hälfte oder weniger ausüben können.

Ein Beispiel:

  • Ihr Arbeitstag dauert in der Regel 8 Stunden.
  • Aufgrund einer Erkrankung können Sie zukünftig nur noch 4 Stunden arbeiten.
  • Ihr Arzt prognostiziert Ihnen, dass Sie mindestens für die nächsten 6 Monate beeinträchtigt sein werden.
  • Im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung Premium und Premium Plus zahlen wir die Berufsunfähigkeitsrente ab dem ersten Monat der Erkrankung.

Wie lange zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die vereinbarte Rente bei Berufsunfähigkeit, solange Berufsunfähigkeit besteht, längstens aber bis zum Ablauf des Vertrags.

Die genauen Regelungen finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit

Nahezu jeder Vierte muss aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Job aussteigen, so Finanztest (Ausgabe 05/2021). Trotzdem wird das Risiko noch immer unterschätzt.

Dabei kann es jeden treffen – ob Ingenieur oder Student, abhängig Beschäftigter oder Selbstständiger.

Häufige Ursachen sind:

  • der stetig wachsende Druck in der Arbeitswelt,
  • zunehmende psychische Krankheiten oder
  • extreme körperliche Belastungen.
Berufsunfähigkeitsversicherung & häufige Ursachen für Berufsunfähigkeit
€uro: Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis | HUK-COBURG Leben Ausgabe 02/2023

Ihre Berufsunfähigkeits­versicherung der HUK-COBURG – schon mtl. ab 14,72 €*

  • Faire Konditionen – Sie erhalten 100% der Rente bereits ab 50% Berufsunfähigkeit.
  • Keine abstrakte Verweisung – Kein Zwang einen anderen Beruf auszuüben.
  • Start Police – Besonders günstige Einsteigertarife für Berufseinsteiger, Studenten und Azubis bis 30.
  • Individuell – Flexible Anpassung der Beitrags- und Absicherungshöhe, etwa bei Berufseinstieg, Selbstständigkeit oder Familiengründung.
  • Ausgezeichnet – In der Onlinebefragung des Wirtschaftsmagazins €uro bestätigen uns unsere Kunden ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis (Ausgabe 02/2023).

Schließen Sie die Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit – mit der BU-Versicherung der HUK-COBURG

BU-Versicherung & Versorungslücke bei Berufsunfähigkeit

 

Wir bieten die Berufsunfähigkeitsversicherung in 3 Varianten an:

  1. Der Classic Schutz bietet Ihnen die grundlegenden Leistungsmerkmale der Arbeitskraftabsicherung zum sehr guten Preis-Leistungsverhältnis.
  2. Im Premium Schutz bekommen Sie für einen geringen Mehrbeitrag einen erweiterten Schutz mit vielen Vorteilen. Sie erhalten z. B. Leistungen bereits ab einer prognostizierten Berufsunfähigkeit von 6 Monaten statt 3 Jahren, bei Berufsunfähigkeit als Folge von Pflegebedürftigkeit oder bei voller Erwerbsminderung und Sie können Ihren Schutz wesentlich flexibler anpassen.
  3. Der Premium Plus Schutz ist am leistungsstärksten. Er beinhaltet noch mehr Leistungsmerkmale, wie z. B. schnelle Hilfe bei schweren Krankheiten, Reha-Leistungen und eine Wiedereingliederungshilfe.

Bei allen drei Varianten können Sie zum Ausgleich der Inflation auch eine garantierte Rentensteigerung und eine Dynamik vereinbaren.

Schließen Sie die Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit

BU-Versicherung & Versorungslücke bei Berufsunfähigkeit

 

Wir bieten die Berufsunfähigkeitsversicherung in drei Varianten an:

  1. Der Classic Schutz bietet Ihnen die grundlegenden Leistungsmerkmale der Arbeitskraftabsicherung zum sehr guten Preis-Leistungsverhältnis.
  2. Im Premium Schutz bekommen Sie für einen geringen Mehrbeitrag einen erweiterten Schutz mit vielen Vorteilen. Sie erhalten z. B. Leistungen bereits ab einer prognostizierten Berufsunfähigkeit von sechs Monaten statt drei Jahren, bei Berufsunfähigkeit als Folge von Pflegebedürftigkeit oder bei voller Erwerbsminderung und Sie können Ihren Schutz wesentlich flexibler anpassen.
  3. Der Premium Plus Schutz ist am leistungsstärksten. Er beinhaltet noch mehr Leistungsmerkmale, wie zum Beispiel schnelle Hilfe bei schweren Krankheiten, Reha-Leistungen und eine Wiedereingliederungshilfe.

Bei allen drei Varianten können Sie zum Ausgleich der Inflation auch eine garantierte Rentensteigerung und eine Dynamik vereinbaren.

Die Tarife der BU-Versicherung im Vergleich

  Volle Leistungen schon ab 50% Berufsunfähigkeit Keine Pflicht andere Berufe auszuüben Mindestdauer der Berufsunfähigkeit Leistung bei andauernder Berufsunfähigkeit Weltweiter Versicherungs­schutz Verzicht auf Arztanordnungs­klausel Erhöhungs­optionen Flexible Beitrags­zahlung Verlängerungs­option Berufsunfähigkeit als Folge von voller Erwerbs­minderung Erweiterte Erhöhungs­optionen Beitrags­stundung Leistung als Folge von Pflegebedürftigkeit Leistung bei Infektionsgefahr Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung Schnelle Hilfe bei Krebs/ schweren Krankheiten Notfallpaket Kind Teilzeit­klausel Wiederein­gliederungshilfe Berufswechsel­option Verdoppelungsoption nach Ausbildung oder Studium Günstigerprüfung im Leistungsfall für Studenten Reha-Leistungen Leistung bei längerer Krankschreibung  
Classic
36 Monate ab 7. Monat optional Angebot anfordern
Premium 
6 Monate ab 1. Tag optional Angebot anfordern
Premium Plus
6 Monate ab 1. Tag optional Angebot anfordern
  Classic
Premium
Premium Plus
Volle Leistungen schon ab 50% Berufsunfähigkeit
Keine Pflicht andere Berufe auszuüben (Verzicht auf abstrakte Verweisung)
Weltweiter Versicherungsschutz
Verzicht auf Arztanordnungsklausel
Erhöhungsoptionen
Flexible Beitragszahlung
Prognosezeitraum in Monaten 36 6 6
Leistung bei andauernder Berufsunfähigkeit ab 7. Monat ab 1. Tag ab 1. Tag
Verlängerungsoption
Berufsunfähigkeit als Folge von voller Erwerbsminderung
Erweiterte Erhöhungsoptionen
Beitragsstundung
Leistung als Folge von Pflegebedürftigkeit
Leistung bei Infektionsgefahr
Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung
Schnelle Hilfe bei Krebs/schweren Krankheiten
Notfallpaket Kind
Teilzeitklausel
Wiedereingliederungshilfe
Berufswechseloption
Verdoppelungsoption nach Ausbildung oder Studium
Günstiger-Prüfung im Leistungsfall für Studenten
Reha-Leistungen
Leistung bei längerer Krankschreibung (AU-Option) optional optional optional

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Berufsunfähigkeitsversicherung.
 

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Berufsunfähigkeits­versicherung

Sie interessieren sich für unsere Berufsunfähigkeitsversicherung?

Berufsunfähigkeitsversicherung für alle unter 30 Jahren

Wir bieten einen besonderen Einsteigertarif für junge Leute bis 30 Jahre – ob Berufseinsteiger, Azubis oder Studenten.

Starten Sie mit besonders niedrigen Einstiegsbeiträgen bei vollem Versicherungsschutz ab dem ersten Tag. Erst nach 3 Jahren steigt der Beitrag 7 Jahre moderat an. Wählen Sie einfach im Tarifrechner die Option „Start Police“.

Ihre Start Police bei der HUK-COBURG – voller BU-Versicherungsschutz von Anfang an

Beispielrechnung: Beitragsentwicklung der Berufsunfähigkeitsversicherung

1.-3. Jahr – Besonders günstiger Einstiegsbeitrag

4.-9. Jahr – Moderat steigender Beitrag

ab 10. Jahr – Konstanter Beitrag
 

Hinweise zum Berechnungsbeispiel *

  • 28-jähriger Maschinenbauingenieur
  • Monatliche Absicherung von 1.000 €
  • Versicherungsschutz bis zum Ende des 67. Lebensjahres
  • Tarif: Premium mit Start Police

Unsere Unterstützung im Leistungsfall

Wenn Sie einmal Leistung benötigen, beraten wir Sie bei allen Fragen rund um die Meldung der Berufsunfähigkeit.

Außerdem helfen wir Ihnen bei der Suche nach geeigneten Ansprechpartnern zur Rehabilitation.

Die Experten von Franke und Bornberg honorieren unsere kompetente Leistungsregulierung und beurteilen unsere Kundenorientierung in der Leistungsregulierung als „sehr gut“.

Assekurata – BU Fair – Ausgabe 08/2022

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Häufige Fragen zur Berufs­unfähigkeits­versicherung

Welche Vorerkrankungen muss ich angeben?

Damit Sie im Fall der Fälle auf der sicheren Seite sind, geben Sie bitte im Rahmen der Antragsstellung bei den Gesundheitsfragen alle Erkrankungen an, die im gefragten Zeitraum aufgetreten sind.

Sollten Sie sich bei einer Frage unsicher sein, können Sie das gerne vermerken oder sich bei uns melden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Was ist eine anonyme Risikovoranfrage?

Anonyme Risikovoranfragen bietet die HUK-COBURG nicht an. Sie sind in der Regel ein Instrument von maklergebundenen Vermittlern, um den für Sie günstigsten Versicherer auswählen zu können.

Dieses Instrument wird vor allem genutzt, um zu verhindern, dass bei einer Antragsstellung mit bestehenden Vorerkrankungen Ihre Daten in versichererübergreifenden Informationsdateien gespeichert werden.

Die HUK-COBURG nimmt an einem Datenaustausch mit anderen Versicherern über ein solches Informationssystem nicht teil.

Wird die BU-Rente auf andere Rentenzahlungen angerechnet?

Die Rentenleistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung werden nicht auf andere Rentenzahlungen angerechnet.

Wenn Sie Rentenzahlungen aufgrund von Erwerbsminderung erhalten, bekommen Sie zusätzlich die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung in voller Höhe ausgezahlt.

Über welche Laufzeit sollte der Vertrag abgeschlossen werden?

Im Idealfall lassen Sie den Vertrag der Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum Ende des 67. Lebensjahres laufen. Dann kann der BU-Vertrag sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängert werden, soweit der Gesetzgeber das Eintrittsalter für die gesetzliche Altersrente (z. B. auf das 70. Lebensjahr) ändern sollte.

Die Mindestempfehlung jedoch lautet: Bis Sie 63 Jahre alt sind, da hier frühestens die gesetzliche Altersrente bezogen werden kann.

Unser Ratgeber-Artikel zum Renteneintrittsalter beschäftigt sich mit der Frage, ab wann Sie in Rente gehen können und worauf Sie in dem Zusammenhang achten müssen. 

Ich bin berufsunfähig, was nun?

Informieren Sie uns bitte schnellstmöglich über eine eingetretene Berufsunfähigkeit.

Wir prüfen dann mit Ihnen, ob die Voraussetzungen für eine Rentenauszahlung erfüllt sind und zahlen selbstverständlich bei positiver Prüfung die vertraglich vereinbarten Leistungen schnellstmöglich an Sie aus.

Wenn Sie uns über eine eingetretene Berufsunfähigkeit informieren wollen, füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus. Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Natürlich sind wir auch telefonisch, per Fax und postalisch für Sie erreichbar.

Lesen Sie in unserem Ratgeber-Artikel mehr darüber, wer die Berufsunfähigkeit feststellt und wie Sie die Berufsunfähigkeitsrente beantragen.

Wer prüft die Berufsunfähigkeit?

  • Die Prüfung auf Berufsunfähigkeit und die Feststellung des Berufsunfähigkeitsgrades erfolgt durch den Versicherer.
  • Abhängig von der Schwere und der Art der Erkrankung kann es sein, dass ein Gutachter Ihre Leistungsfähigkeit einschätzt.
  • Eventuell sind die Unterlagen und die Einschätzung Ihrer Ärzte aber vollkommen ausreichend.

Wir prüfen jeden Leistungsantrag individuell und beziehen Ihre persönliche Situation mit ein.

Ausführliche Informationen zur Prüfung der Berufsunfähigkeit durch den Versicherer finden Sie in unserem Ratgeber-Artikel Berufsunfähig, was nun?.

Was ist eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Beitragsrückgewähr?

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr erhalten Sie am Ende der Laufzeit einen Teil oder die kompletten Beiträge zurück, wenn Sie nicht berufsunfähig geworden sind.

Weitere Informationen zu diesem Konzept erhalten Sie bei Ihrem HUK-COBURG-Berater in der Nähe.

Können sich die Beiträge meiner Berufs­unfähigkeits­versicherung während der Vertragslaufzeit ändern?

Die Zahlbeiträge einer Berufsunfähigkeitsversicherung können sich je nach Überschussergebnis ändern. Ziel einer Beitragsanpassung ist es, dass die Versicherungsleistungen dauerhaft erfüllt werden können.

Seit Einführung der Berufsunfähigkeitsversicherung im Jahr 1972 sind unsere Beiträge jedoch unverändert geblieben. Dafür wurde die HUK-COBURG zum wiederholten Male vom infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH für maximale Beitragsstabilität ausgezeichnet.

Was bedeutet Dynamik und kann ich sie aussetzen?

Die Inflation ist in aller Munde. Damit Sie nicht befürchten müssen, sich von Ihren vereinbarten Geldzahlungen nichts mehr leisten zu können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Leistungen und Beiträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung jährlich zu steigern. Und das natürlich ohne erneute Gesundheitsprüfung!

Haben Sie die Dynamik eingeschlossen, erhalten Sie jährlich von uns ein Schreiben, in dem wir Sie über Ihren angepassten Beitrag und die Leistung informieren.

Sie können dann bis zu vier Wochen nach Wirksamwerden der Dynamik die Erhöhung telefonisch oder schriftlich ablehnen.

Sie können die Dynamik bis zu zweimal in Folge aussetzen. Bei der 3. Folgeablehnung erfolgt ein Dynamikausschluss.

Sie möchten die Dynamik aussetzen? Dann teilen Sie uns dies einfach über unser Kontaktformular mit! Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Natürlich sind wir auch telefonisch, per Fax und postalisch für Sie erreichbar.

Was ist der Verzicht auf abstrakte Verweisung?

Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung ist einer der größten Vorteile der Berufsunfähigkeitsversicherung gegenüber der gesetzlichen Absicherung.

Sollten Sie berufsunfähig werden, prüfen wir im Gegensatz zum Gesetzgeber nicht, ob Sie noch in irgendeinem Beruf arbeiten können, auch wenn dieser nicht Ihren Qualifikationen entspricht.

Für uns ist ausschließlich Ihr konkreter Beruf entscheidend.

Zahlt die Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Erwerbsminderung?

Wenn die gesetzliche Rentenversicherung bei Ihnen eine Erwerbsminderung feststellt, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung unter Umständen auch die vereinbarte Rente.

Bitte beachten Sie aber, dass sich die Definitionen von Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit unterscheiden und es immer auf den konkreten Einzelfall und seine Ausgestaltung ankommt.

Haben sie sich für die Variante Premium oder Premium Plus entschieden, erkennen wir Ihre Berufsunfähigkeit ohne zusätzliche Prüfung an, wenn Sie z. B. von der Deutschen Rentenversicherung aus medizinischen Gründen eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Dies gilt in den letzten 15 Jahren vor Ablauf des Vertrags.

Was ist die Nach­versicherungsgarantie in der BU-Versicherung?

Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht Ihnen eine spätere Erhöhung der Versicherungssumme ohne neue Gesundheitsprüfung bei bestimmten Anlässen. Zu diesen Anlässen gehören zum Beispiel:

  • Geburt eines Kindes
  • Gehaltserhöhung um mehr als 10%
  • Kauf einer Immobilie
  • Heirat
  • Wechsel vom Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit

Die genauen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Nachversicherungsgarantie finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

Wie hoch wird meine Erwerbsminderungsrente sein?

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig ist vor allem,

  • wie lange schon in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde,
  • wie viele Jahre noch zum regulären Rentenbeginn fehlen und
  • wie viele Entgeltpunkte bisher angesammelt wurden.

Darüber hinaus spielt auch die verbliebene Arbeitskraft eine Rolle, um zu bestimmen, ob ein Anspruch auf volle oder halbe Erwerbsminderungsrente besteht.

Durchschnittlich kann man bei der vollen Erwerbsminderungsrente mit etwa 30% des letzten Bruttoeinkommens rechnen.

Informationen zur Rentenhöhe und zu den bisher angesammelten Entgeltpunkten liefert die Renteninformation, die ab dem 27. Lebensjahr einmal jährlich von der Deutschen Rentenversicherung verschickt wird. 

Weitere Informationen zur Rentenhöhe erhalten Sie in unserem Ratgeber.

Unser Service für Sie