Krankenhaustagegeld
- Zeitlich unbegrenzte Auszahlung
- Freie Verwendung der Auszahlungen – ohne Kostennachweis
- Einkommensteuerfreie Auszahlungen
Gute Besserung: Mit unserem Krankenhaustagegeld
Wenn man schon im Krankenhaus liegt, dann so angenehm wie möglich!
Unser Krankenhaustagegeld erleichtert Ihnen den Aufenthalt und entlastet Sie finanziell bei einer Haushaltshilfe oder Besuchskosten für die Familie. Und das zu einem gewohnt guten Preis.
Finanzielle Entlastung – mit dem Krankenhaustagegeld
Zuzahlungen oder besondere Verpflegung – ein Krankenhausaufenthalt kann teuer werden. Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können, erhalten Sie mit dem Krankenhaustagegeld für jeden Tag auf Station frei verfügbares Geld.
- Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Krankenhaustagegeld in 5 €-Stufen bis zu einem Tagessatz von 100 € zu wählen.
- Wir zahlen Ihnen das Krankenhaustagegeld zeitlich unbegrenzt aus – auch wenn Sie länger im Krankenhaus bleiben müssen.
- Wir lassen Sie völlig frei über das Geld verfügen – ohne Nachweis von Kosten, ohne einen bestimmten Verwendungszweck, z. B. für:
- Zuzahlungen, die bei einem Krankenhausaufenthalt anfallen
- eine besondere Verpflegung, die zu Ihrer schnellen Genesung beiträgt
- Anfahrtskosten, die Sie für Ihre Familie und Ihre Freunde übernehmen möchten
- Hilfe im Haushalt während Ihrer Abwesenheit
- Und Sie? Konzentrieren sich voll und ganz auf Ihre Genesung.
Beitragsbeispiele zum Krankenhaustagegeld
Besondere Konditionen
Besondere Konditionen
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In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu Ihrem Krankenhaustagegeld.
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Sie möchten einfach und bequem Belege und Rechnungen zu Ihrer Krankenhaustagegeldversicherung einreichen? Sie benötigen Informationen zu Gesundheitsfragen und Impfempfehlungen, Checklisten und Notrufnummern? Die App „Meine Gesundheit“ ist Ihr nützlicher Begleiter und hilft Ihnen mit praktischen Funktionen und aktuellen Informationen weiter – wann und wo Sie wollen.
Häufige Fragen zum Krankenhaustagegeld
Krankenhaustagegeld ist eine Leistung, die für jeden Kalendertag ausgezahlt wird, den die versicherte Person aufgrund einer Erkrankung im Krankenhaus liegt. Die Erstattung ist nicht an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden und kann frei eingesetzt werden. Die Höhe des Krankenhaustagegelds vereinbaren Sie frei mit dem Versicherer.
Krankenhaustagegeld sollte nicht mit dem Krankentagegeld verwechselt werden, welches dazu dient, den Einkommensverlust im Krankheitsfall auszugleichen. Für das Krankentagegeld brauchen Sie eine eigenständige Zusatzversicherung.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, zahlen Sie für jeden Tag im Krankenhaus einen Kostenbeitrag von 10 €. Die Zuzahlung ist auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt, darüber hinaus gehende Aufenthalte sind von der Zuzahlung befreit.
Krankenhaustagegeldversicherungen sind sinnvoll für alle, die sich einen Krankenhausaufenthalt so angenehm wie möglich gestalten möchten. Gesetzlich Versicherte können mit einem KHT die gesetzliche Zuzahlung ausgleichen und sich darüber hinaus ein Taschengeld für die Zeit im Krankenhaus sichern. Selbstständige und Freiberufler haben im Krankheitsfall durch den sofortigen Verdienstausfall erhebliche Einbußen. Mit dem Krankenhaustagegeld kann dies teilweise ausgeglichen werden. Um den wirklichen Verdienstausfall annähernd auszugleichen, schließt man als Selbstständiger für den Krankheitsfall allerdings idealerweise eine Kombination von Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherung ab.
Der richtige Tagessatz ist abhängig von den eigenen Wünschen und der individuellen Situation. Möchten Sie nur die gesetzliche Zuzahlung ausgleichen, reicht ein Krankenhaustagegeld in Höhe von 10 € pro Tag aus. Höhere Summen sind aber problemlos möglich.
Sie erhalten den vereinbarten Tagessatz für jeden Tag, den Sie aus medizinischen Gründen im Krankenhaus verbringen müssen. Für Aufenthalte, die zum Beispiel aus kosmetischen Gründen erfolgen, besteht keine Leistungspflicht.
In der Krankenhaustagegeldversicherung gelten grundsätzlich Wartezeiten, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Die allgemeinen Wartezeiten betragen drei Monate und entfallen bei Unfall. Besondere Wartezeiten von acht Monaten gelten für Entbindungen und Psychotherapie.
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