Berater-Homepage von Alexander Frank

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-F1BW-KWCNO-63 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-F1BW-KWCNO-63

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-F1BW-KWCNO-63


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-F1BW-KWCNO-63 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-F1BW-KWCNO-63

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-F1BW-KWCNO-63


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Kranken­versicherung für Beamte

Die PKV für den Öffentlichen Dienst

Ihre Kranken­versicherung für Beamte: Beitragsgarantie bis Ende 2023!

Wir garantieren Ihnen, dass die Beiträge bis Ende 2023 nicht angepasst werden.

  • Für die Tarife B, B2, B501 und B2501 für Beamte und Angehörige ab Alter 21.
  • Für den Tarif BAK für Beamtenanwärter.
  • Für den Tarif BAR für Beamtenanwärter und Studenten.

Wie müssen sich Beamte versichern?

Beamte müssen sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, sie unterliegen nicht der Versicherungspflicht.

Wer sich dennoch gesetzlich versichern möchte, zahlt grundsätzlich den vollen Beitragssatz in der GKV und erhält keine Zuschüsse vom Bund oder Land für die Kosten.

Eine Ausnahme existiert seit dem 01.08.2018 in Hamburg, Berlin, Bremen, Brandenburg und Thüringen. Beamte, die dort neu eingestellt werden, dürfen zwischen der üblichen Beihilfe und einem pauschalen Zuschuss wählen.

Der Dienstherr übernimmt hierbei jeweils die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oder zu einer privaten Krankenvollversicherung.

Wechseln Sie im Dienst in ein anderes Bundesland verlieren Sie den Anspruch auf die pauschale Beihilfe, wenn es dort keine entsprechende Regelung gibt – und dies ist momentan noch in keinem anderen Bundesland der Fall. Sie zahlen Ihre Krankenkasse dann komplett selbst.

Lohnt sich eine private Kranken­versicherung für Beamte?

Die private Krankenversicherung bietet für Beamte flexible Leistungen, die genau an die eigenen Wünsche angepasst werden können.

Sie sichern mit der privaten Krankenversicherung die Lücke zwischen den Zahlungen der Beihilfe und den tatsächlichen Behandlungskosten für Ihre Erkrankung ab.

Anders als in der Gesetzlichen Krankenkasse können Sie passgenau auf Änderungen Ihrer Lebenssituation reagieren. Ändert sich der Beihilfesatz beispielsweise aufgrund der Geburt eines Kindes können Sie den Versicherungsschutz in der PKV anpassen.

Die Beamten-PKV eignet sich also perfekt zur Ergänzung der Beihilfe-Leistung.

Focus Money Test: Private Krankenversicherung für Beamte – Beste PKV-Beihilfetarife (Ausgabe 44/2022)

Ihre PKV der HUK-COBURG für Beamte – Stark im öffentlichen Dienst

Als Beamter erhalten Sie für sich und Ihre Angehörigen von Ihrem Dienstherrn eine Beihilfe, die aber lediglich einen Teil der entstehenden Krankheitskosten abdeckt.

Um 100% abgesichert zu sein benötigen Beamte daher eine Ergänzung Ihres Versicherungsschutzes. Ihre private Krankenversicherung für Beamte und Beihilfeberechtigte ist die optimale Lösung.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Faire Konditionen – Günstige Krankenversicherung für Beamte bei attraktiver Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit.
  • Gut beraten – Wir sind der größte deutsche Beamten-Versicherer.
  • Unser Schutz ist Top – Zu diesem Ergebnis kommt Focus Money in der Kategorie PKV-Beihilfetarife (Ausgabe 44/2022).

Ihre PKV für Beamte: Auch für Beamtenanwärter und Studenten mit Beihilfeanspruch

Mit Ihrer günstigen Krankenversicherung erhalten Sie als Beamter Versicherungsschutz zu 100%. So sind Sie und Ihre Familie im Krankheitsfall bestens versorgt – und das als Privatpatient.

Natürlich bieten wir auch für Beamtenanwärter, beihilfeberechtigte Studenten und für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst passende günstige PKV-Tarife.

PKV-Leistungen für Beamte und Beamtenanwärter

Die Leistungen werden zum versicherten Prozentsatz erstattet.

  PKV für Beamte  PKV für Beamtenanwärter 
Arztbehandlung
Freie Arztwahl und direkter Facharztbesuch
Sehhilfen  Bis zu 600€ innerhalb von 2 Kalenderjahren  Bis zu 600€ innerhalb von 2 Kalenderjahren 
Heilpraktiker 
Ambulante Psychotherapie 
Krankenhaus  Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung  Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung 
Zahnbehandlung 
  • Zahnbehandlung
  • Zahnersatz
  • Inlays
  • Kieferorthopädie
  • Zahnbehandlung 
  • Zahnersatz
  • Inlays
  • Kieferorthopädie
Beitragsrückerstattung Aktuell bis zu 4 Monatsbeiträgen bei Leistungsfreiheit  Aktuell bis zu 6 Monatsbeiträgen bei Leistungsfreiheit

PKV-Leistungen für Studenten mit Beihilfeanspruch

Die Leistungen werden zum versicherten Prozentsatz erstattet.
 

Arztbehandlung  Erstattung zum versicherten Prozentsatz bei Erstbehandlung durch Allgemein-, Frauen-, Kinder-, Augen-, Not-, Bereitschaftsarzt oder Gesundheitspartner, sonst Anerkennung des Rechnungsbetrags zu 80%
Sehhilfen  Bis zu 600€ innerhalb von 2 Kalenderjahren
Heilpraktiker 
Ambulante Psychotherapie 
Krankenhaus  Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung
Zahnbehandlung 
  • Zahnbehandlung (z. B. professionelle Zahnreinigung)
  • Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate)
  • Inlays
Beitragsrück-erstattung  Aktuell bis zu 6 Monatsbeiträgen bei Leistungsfreiheit. Die Beitragsrückerstattung wird auch dann gewährt, wenn nur Rechnungen für Vorsorgeuntersuchungen und professionelle Zahnreinigung eingereicht werden.

* Hier finden Sie Gesundheitspartner in Ihrer Nähe oder rufen Sie uns an: 09561 963333

Beitragsbeispiele zur PKV für Beamte und Beihilfe­berechtigte

Das kostet die Krankenversicherung für Beamte - Beispiel

So haben wir gerechnet

  • Beamter: Beihilfevorschrift Bund, ledig ohne Kinder, Alter 30 mit Wahlleistungen im Krankenhaus ohne Selbstbeteiligung
  • Beamtenanwärter: Beihilfevorschrift Bund, ledig ohne Kinder, Alter 25 mit Wahlleistungen im Krankenhaus ohne Selbstbeteiligung
  • Student: Beihilfevorschrift Bund, Alter 20 mit Wahlleistungen im Krankenhaus ohne Selbstbeteiligung

Ergänzungstarife – Für Lücken, die die Beihilfe lässt

Beihilfeergänzungstarife in der PKV für Beamte

Die unterschiedlichen Beihilfevorschriften der Bundesländer enthalten zum Teil unterschiedliche Leistungsansprüche oder Leistungseinschränkungen, wie z. B.

  • Keinen Auslandsrücktransport
  • Kein Einbettzimmer bei stationärer Behandlung
  • Abzüge bei den Material- und Laborkosten für Zahnersatzmaßnahmen (z. B. Kronen, Brücken) und Inlays
  • Einschränkungen bei der Erstattung für Sehhilfen und Heilpraktiker
  • Zuzahlungen für Krankenhausleistungen
  • Zuzahlungen zu Arzneimittel, Heilmittel (z. B. Massagen und Krankengymnastik) und Hilfsmittel (z. B. Gehhilfenund Bandagen).

Um die Restkosten bedarfsgerecht abzudecken, empfehlen wir Ihnen unsere Ergänzungstarife.

Wahlleistungstarif

Einzelne Beihilfevorschriften sehen sogar keine Wahlleistungen im Krankenhaus, wie das Zweibettzimmer oder die Chefarztbehandlung, vor. Mit unserem Beamten-Tarif sichern Sie sich auch diese Leistungen.

Private Kranken­versicherung für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst

Als Tarifbeschäftigter mit Anspruch auf Beihilfe übernimmt Ihr Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten.

Um aber zu 100% abgesichert zu sein, bieten wir Ihnen unsere maßgeschneiderten und günstigen PKV-Tarife.

  • Sie genießen als Privatpatient leistungsstarke Gesundheitsvorsorge u. a. bei Ärzten, Zahnärzten und im Krankenhaus.
  • Sie erhalten Ihr Geld zurück, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen.
  • Mit einem günstigen Krankentagegeld schließen Sie auch die finanzielle Lücke bei einem Verdienstausfall wegen einer längeren Krankheit.

Sie möchten weitere Informationen zur privaten Kranken­versicherung für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst? Dann teilen Sie uns dies einfach über unser Kontaktformular mit oder vereinbaren Sie einen Rückruf mit uns!

Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir auch telefonisch, per Fax und postalisch für Sie erreichbar.

Anwartschafts­versicherung für Heilfürsorgeberechtigte

Bis zu Ihrer Pensionierung oder während der Ausbildung erhalten Sie freie Heilfürsorge. Danach gibt es im Krankheitsfall entsprechende Beihilfen wie bei allen Beamten.

Die Restkosten müssen von einer Versicherung gedeckt werden. Bis es so weit ist, empfehlen wir Ihnen unsere Anwartschaftsversicherung. Damit sichern Sie sich den späteren Zugang zur privaten Krankenversicherung – ohne erneute Gesundheitsprüfung. 

Wählen Sie ganz nach Ihrem Bedarf

Sie können zwischen der kleinen und der großen Anwartschaft wählen. Grundsätzlich empfehlen wir bei Laufzeiten bis zu 5 Jahren die kleine Anwartschaft, darüber die große. Natürlich können Sie jederzeit von der kleinen in die große Anwartschaftsversicherung wechseln

Für wen ist die Anwartschaft sinnvoll?

  • Für Beamte in Ausbildung mit Anspruch auf freie Heilfürsorge, die nach der Ausbildung beihilfeberechtigt sind.
  • Für alle, die während ihrer Dienstzeit Anspruch auf freie Heilfürsorge haben: Angehörige der Bundespolizei, Soldaten, teilweise auch Polizeibeamte der Länder. 

Kleine Anwartschaft

  • Gesundheitsprüfung bei Beginn der Versicherung
  • Keine Wartezeiten bei Beginn der privaten Krankenversicherung
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung 

Große Anwartschaft

  • Alle Leistungen der kleinen Anwartschaftsversicherung
  • Zusätzlich: Es werden Altersrückstellungen gebildet, die den Beitrag zu Beginn der privaten Krankenversicherung deutlich reduzieren.

Sie möchten weitere Informationen? Dann teilen Sie uns dies einfach über unser Kontaktformular mit oder vereinbaren Sie einen Rückruf mit uns! Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Natürlich sind wir auch telefonisch, per Fax und postalisch für Sie erreichbar.

Fürsorgepflicht des Dienstherrn – deswegen gibt es Beihilfe

Wie bei normalen Arbeitgebern in der freien Wirtschaft gilt auch beim Bund oder den Bundesländern die Fürsorgepflicht des Dienstherrn.

Anders als in der privaten Wirtschaft wird aber kein Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gezahlt, sondern es gibt eine Beihilfe zu den Behandlungskosten, die anfallen. 

Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Gesetzesgrundlage. Für Beamte in den meisten Bundesländern und Bundesbeamte gelten personenbezogene Sätze, die abhängig vom Familienstand sind. 

Beamte im aktiven Dienst erhalten für sich selbst 50%, für Ehegatten 70% und für Kinder 80% der Kosten im Rahmen der Beihilfe erstattet. Bei zwei und mehr Kindern steigt der Satz für die eigenen Kosten auf 70%.

Beamte im Ruhestand und deren Witwen oder Witwer erhalten 70%, Halbwaisen und Waisen bekommen 80% der Kosten erstattet.

Eine Ausnahme gilt für Beamte in Baden-Württemberg, die nach dem 01.01.2013 verbeamtet wurden. Diese erhalten generell nur noch 50% der Kosten für sich und den Ehepartner erstattet. 

Grafik: Beihilfe Beitragssätze mit und ohne Partner und Kinder

In Bremen und Hessen gelten für Landesbeamte andere Sätze. Diese beiden Bundesländer zahlen familienbezogene Zuschüsse. Das bedeutet, dass jede berechtigte Person in einer Familie denselben Satz erhält.

Der Basiszuschuss liegt bei 50% – in Hessen für stationäre Leistungen bei 65%. Verheiratete erhalten je 55% und für jedes Kind in der Familie steigt der Satz um weitere 5 Prozentpunkte bis auf maximal 70% – in Hessen für stationäre Leistungen bis auf maximal 80%. Für Witwen und Witwer gibt es einen Zuschuss von 15 Prozentpunkten, Versorgungsempfänger erhalten 10 Prozentpunkte extra.

Was zahlt die PKV für Angehörige von Beamten?

Beamte sichern auch ihre Angehörigen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung ab. Der private Krankenversicherer übernimmt dabei die Kosten, die im Rahmen der Beihilfe nicht erstattet werden.

Kinder von Beamten erhalten zum Beispiel 80% aller Kosten vom Bund oder Land erstattet. Für die fehlenden 20% schließen Sie eine private Krankenversicherung ab.

Die Höhe der Erstattung wird an den Beihilfesatz gekoppelt und kann für jede versicherte Person in einem Vertrag individuell unterschiedlich ausfallen.

Sind meine Kinder während des Studiums weiter privat versichert?

Kinder von Beamten, die ein Studium aufnehmen, können weiterhin in der privaten Krankenversicherung versichert bleiben, solange die Eltern auch Kindergeld beziehen.

Das ist grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr möglich. Danach entfällt die Beihilfeleistung und ein Wechsel in die studentische private Krankenversicherung ist sinnvoll.

Studierende zahlen in der Regel deutlich geringere Beiträge als Personen, die sich normal privat krankenversichern.

Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht mehr möglich, weil sie sich bei Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung haben befreien lassen.

Lohnt sich zusätzlich eine Pflege­versicherung?

Wir empfehlen Ihnen, mit der Krankenvollversicherung auch die Pflegepflichtversicherung bei uns abzuschließen.

Häufig sind Krankheiten und Pflege im Leistungsfall nur schwer voneinander zu trennen. Haben Sie Ihre private Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung bei einem Unternehmen, können Leistungen schneller und unkomplizierter erbracht werden.

Aus Tradition günstig – beste Verwaltungskostenquote im Markt

In ihrem Map-Report untersucht die Ratingagentur Franke und Bornberg jährlich die Verwaltungskostenquote der großen privaten Krankenversicherer. Wiederholt auf dem Spitzenplatz: die HUK-COBURG-Krankenversicherung. Mit 0,9%, sind wir erneut die einzige Gesellschaft, die unter der Ein-Prozent-Marke bleibt. 

Die Verwaltungskostenquote zeigt, wie sorgsam ein Versicherer mit den Beiträgen seiner Kunden umgeht. Je niedriger die Quote, desto weniger Kundengelder werden für die Verwaltung der Verträge benötigt. Wir sind aus Tradition günstig und wirtschaften so effizient wie nur möglich mit Ihrem Geld. Das bedeutet für Sie, niedrige Beiträge bei hohen Leistungen.

Verwaltungskostenquoten der größten privaten Krankenversicherer
 

Verwaltungsaufwendungen brutto in Prozent der verdienten Bruttobeiträge im Schnitt der Jahre 2016 bis 2020; Quelle: Map Report 920

Verwaltungsaufwendungen brutto in Prozent der verdienten Bruttobeiträge im Schnitt der Jahre 2016 bis 2020; Quelle: Map Report 920

„Meine Gesundheit“ – Alles aus einer Hand, alles in einer Hand

App "Meine Gesundheit"

Sie möchten einfach und bequem Belege und Rechnungen zu Ihrer Krankenversicherung einreichen? Sie benötigen Informationen zu Gesundheitsfragen, Impfempfehlungen und Notrufnummern oder möchten in einer Online-Sprechstunde mit einem medizinischen Fachteam sprechen? Die App „Meine Gesundheit“ ist Ihr nützlicher Begleiter und hilft Ihnen mit praktischen Funktionen und aktuellen Informationen weiter – wann und wo Sie wollen. 

Alle Informationen zur App „Meine Gesundheit“

 

Laden Sie die HUK-App „Meine Gesundheit“ kostenlos herunter:

Für Ihr Android

Für Ihr iPhone

Kennen Sie schon unseren Ratgeber für Beamtenanwärter?

Häufige Fragen zur privaten Kranken­versicherung für Beamte und Beihilfe­berechtigte

Was ist eine Beitragsrückerstattung (BRE)?

Wenn Sie innerhalb eines Kalenderjahres keine Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen, profitieren Sie je nach Tarif von einer Beitragsrückerstattung.

Die genaue Höhe der BRE ist abhängig von Ihrem individuellen Tarif. Es kann sich also lohnen, Rechnungen von Ärzten erst gesammelt am Ende eines Jahres einzureichen und vorher zu prüfen.

Wenn Sie z. B. nur 600 € Behandlungskosten erstattet bekommen können, aber 1.000 € zurückerstattet bekämen, verzichten Sie auf die Geltendmachung der Rechnungen und haben noch 400 € Gewinn gemacht.

Wie kann ich Rechnungen und Belege zur Erstattung einreichen (Leistungsscheck)?

Mit der Versicherungspolice erhalten Sie den sogenannten „Leistungsscheck“, der bereits Ihre Adressdaten und die Versicherungsscheinnummer Ihrer Krankenversicherung bei der HUK-COBURG beinhaltet.

Hier tragen Sie die Informationen zu Ihren Rechnungen und Belegen ein und schon kann der Leistungsscheck in den Versand.

Mit jeder Abrechnung erhalten Sie einen neuen Leistungsscheck von uns per Post. Sie können den Leistungsscheck aber auch in Ihrem persönlichen Bereich „Meine HUK“ online ausdrucken und anschließend für den Versand vorbereiten.

Und mit dem Premium-Service „Rechnung einreichen“ in der HUK-App „Meine Gesundheit“ ist das Ganze noch komfortabler. Reichen Sie Ihre Belege und Rechnungen ganz leicht und bequem per Smartphone oder Tablet ein – ohne Porto und den Umweg zur Post. 

Nutzen Sie den Leistungsscheck oder die HUK-App „Meine Gesundheit“ – dann garantieren wir Ihnen eine schnelle Bearbeitung Ihrer Leistungsanträge innerhalb von zwei Wochen. Die zwei Wochen zählen ab Eingang bei der HUK-COBURG-Krankenversicherung AG – Feiertage innerhalb dieses Zeitraumes verlängern die Frist entsprechend.

Sollten wir in Ausnahmefällen mehr Zeit benötigen, erhalten Sie 10 € als „Entschuldigung“.

Erhalte ich eine Versicherungskarte?

Nein. Natürlich möchten wir Ihnen unsere Leistungen so einfach und bequem wie möglich zur Verfügung stellen.

Die Chipkarte hilft dabei weder Ihnen noch uns, denn sie enthält neben dem Namen der Versicherung, dem Namen des Patienten und seinem Geburtsdatum keine weiteren Daten.

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung kann der Arzt über die Chipkarte nicht direkt mit uns abrechnen. Der geringe Nutzen dieser Chipkarte rechtfertigt die entstehenden Kosten nicht.

Wir geben diese Kostenersparnis mit günstigen Beiträgen an Sie weiter.

Was sind Alterungsrückstellungen in der PKV?

Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: 

  • Ein Risikoanteil, mit dem die Versicherungsleistungen bezahlt werden
  • Ein Kostenanteil, zum Beispiel für Verwaltung und Leistungsbearbeitung
  • Ein Sparanteil, die sogenannten Alterungsrückstellungen

Außerdem bilden wir zusätzliche Alterungsrückstellungen, die nur zur Beitragsstabilisierung im Alter verwendet werden dürfen.

Das Risiko, krank zu werden, steigt mit zunehmendem Alter erheblich an. Daher wird von der privaten Krankenversicherung ein Teil des Gesamtbeitrags.

Er bewegt sich anfangs je nach Alter, Tarif und Geschlecht zwischen rund 30 und 50% des Tarifbeitrags – für das Alter zurückgelegt und verzinst.

Die angesammelten Alterungsrückstellungen dienen später dazu, die im Alter steigenden Kosten zu decken.

Was ist Beihilfe?

Beamte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig. Der Dienstherr erstattet dem Beamten einen Teil der im Einzelfall entstehenden Krankheitskosten in Form von Beihilfe.

Durch die Beihilfe erfüllt der Dienstherr die dem Beamten und seiner Familie gegenüber bestehende beamtenrechtliche und soziale Verpflichtung, sich an den Kosten im Krankheitsfall zu beteiligen.

Auf Grund dieser Verpflichtung erhält der Beamte keinen Arbeitgeberzuschuss zu seinem Krankenversicherungsbeitrag. I. d. R. schließt der Beamte in Ergänzung zur Beihilfe eine private Krankenversicherung ab.

Was passiert, wenn sich die Beihilfe ändert?

Sie können Ihren Vertrag bei einer Änderung Ihres Beihilfebemessungssatzes innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten auf Ihre neue Beihilfesituation ohne erneute Risikoprüfung und ohne erneute Wartezeiten anpassen. 

Die Beihilfe kann sich z. B. ändern durch:

  • Eintritt in den Ruhestand
  • Veränderung der Kinderzahl durch Geburt eines Kindes
  • Entstehen, Wegfall oder Änderung eines eigenen Beihilfeanspruchs des Ehepartners
  • Wechsel der Dienststelle

Welche Vorteile haben Beamte von einer privaten Kranken­versicherung?

Die Bemessungssätze der Beihilfe sind darauf abgestellt, dass diese nur eine ergänzende Hilfe für krankheitsbedingte Aufwendungen ist. Deshalb müssen Beihilfeempfänger für die durch die Beihilfe nicht gedeckten Kosten selbst Vorsorge treffen.

Bei der gesetzlichen Krankenkasse zahlen Beamte den vollen Beitragssatz – obwohl sie nur einen Teil der Kosten abzusichern brauchen.

Die private Krankenversicherung bietet hingegen die besten Voraussetzungen, denn sie trägt den individuellen Bedürfnissen des Beihilfeempfängers an den Versicherungsschutz durch die speziellen Beihilfetarife Rechnung.

Der Beihilfeempfänger hat privaten Versicherungsschutz zu einem Beitrag, der meist weit unter dem der gesetzlichen Krankenversicherung liegt.

Wie können Neugeborene mitversichert werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Aufnahme des Neugeborenen im Rahmen der sogenannten Kindernachversicherung möglich.

Das bedeutet, dass das Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit rückwirkend zum Geburtsdatum in den Vertrag aufgenommen wird. 

Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein:

  • Ein Elternteil ist seit mindestens drei Monaten bei der HUK-COBURG-Krankenversicherung versichert.
  • Der Antrag bzw. die Meldung zur Kindernachversicherung wird spätestens innerhalb von zwei Monaten ab Geburtsdatum eingereicht.
  • Der für das Kind gewählte Versicherungsschutz ist nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils.

Wie hoch sind die Beihilfesätze?

Die Beihilfe wird nur anteilig zu den Krankheitskosten gewährt, und zwar in Höhe des entsprechenden Beihilfebemessungssatzes.

Die Lücke zu den entstehenden Krankheitskosten muss man über eine Krankenversicherung schließen.

Wann und wie erfolgt die Beitragszahlung?

Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung ist grundsätzlich am Monatsersten im Voraus fällig. Bei halbjährlicher und jährlicher Zahlungsweise gewähren wir Ihnen Rabatte.

Ihre PKV-Beiträge zahlen Sie bequem im Lastschrifteinzugsverfahren oder per Dauerauftrag. Aus Kostengründen werden keine Rechnungen versandt.

Wer ist beihilfeberechtigt?

Beihilfeberechtigt sind:

  • Beamtenanwärter
  • Beamte
  • Richter
  • Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie deren berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen
  • Versorgungsempfänger

Beihilfe erhalten auch Witwen und Witwer sowie Waisen der vorstehend genannten Personen.

Sie haben eine dringende Frage zu medizinischen oder juristischen Themen?

Dann greifen Sie einfach zum Hörer.

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Unter 09561 9694039 erreichen Sie unsere medizinische Hotline. Hier können Sie sich über Behandlungsmethoden, Medikamente, Impfungen sowie Spezialkliniken und Fachärzte informieren.

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