Elternpaar mit einem Kind im Elektrorollstuhl am Strand.

Pflegezeit und Familienpflegezeit

Viele Pflegebedürftige werden in Deutschland von Ihren Angehörigen versorgt, die zugleich berufstätig sind. Die pflegenden Angehörigen stehen dabei vor der oftmals schwierigen Aufgabe, Beruf und Pflege miteinander zu vereinbaren. Um berufstätigen Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu erleichtern, gibt es das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG). Hier können Sie sich einen Überblick zu den Gesetzen und deren Umsetzung in der HUK-COBURG verschaffen.

Arbeitsverhinderung

Wird ein Familienmitglied plötzlich zum Pflegefall, können Sie sich bis zu zehn Tage unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen, um die Pflege zu organisieren oder selbst durchzuführen.

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Pflegezeit

Beschäftigte, die in häuslicher Umgebung ihre pflegebedürftigen nahen Angehörigen pflegen wollen, haben die Möglichkeit einer Freistellung von der Arbeitsleistung bzw. einer Arbeitszeitreduzierung bis zu 6 Monate.

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Familienpflegezeit

Wenn Ihr Angehöriger länger pflegebedürftig ist, können Sie Ihre Arbeit bis zu 24 Monate auf bis zu 15 Stunden pro Woche zu reduzieren.

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