Was tun, wenn der Pflegefall plötzlich eintritt?

Eine Pflegerin führt einen älteren Herrn mit Stock durch den Park und trägt seine Einkäufe.

Hilfe im Notfall – wenn der Pflegefall plötzlich eintritt

Ein Pflegefall kann sich langsam anbahnen, dann hat die Familie ausreichend Zeit, sich auf die Pflegesituation einzustellen. Manchmal geht es aber auch sehr schnell. Ein unglücklicher Sturz kann aus einem rüstigen älteren Menschen einen Pflegebedürftigen machen. Dann gilt es, zügig zu handeln. Vieles ist nun zu erledigen - aber die ganze Thematik Pflege ist den meisten gar nicht geläufig. Die wenigsten wissen, an wen sie sich wenden können, um Hilfe zu bekommen oder welche Leistungen ihnen zustehen.

In unserer Checkliste für den Notfall und der Information zum Entlassmanagement im Krankenhaus finden Sie die wichtigsten Schritte, um Pflege und Betreuung in die Wege zu leiten. Außerdem hilft Ihnen die externe Mitarbeitendenberatung der HUK-COBURG in Fragen der Pflege gerne weiter.

Hier finden Sie erste Tipps, die Ihnen im Fall eines Falles weiterhelfen:

Tipp 1: Beratung einholen!

Professionelle Beratung ist wichtig! Denn es gibt Anträge zu stellen und der Pflegegrad muss bestimmt werden, um Gelder aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Sie können sich bei der Planung, ob und wie die Pflege zu Hause bewerkstelligt werden kann, beraten lassen. Außerdem sollten Sie sich Infos über Leistungen und Kosten von ambulanten Pflegediensten und weiteren Hilfen einholen

Wo gibt es Beratung?

  • Bei einer stationären Behandlung: Sozialdienst in der Klinik
  • Pflegestützpunkte oder Seniorenbüros der Kommune: Unter www.gesundheits-und-pflegeberatung.de können Sie ein Verzeichnis aller deutschen Pflegestützpunkte einsehen und finden sicher auch eine Anlaufstelle in Ihrer Nähe.
  • Pflegeberater:in der Pflegekasse des zu Pflegenden (gesetzlicher Anspruch! Erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Krankenkasse)
  • Behandelnde:r Haus- oder Fachärzt:in
  • Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden (z.B. Fachstelle für pflegende Angehörige bei der AWO, Caritas etc.).
  • Externen Mitarbeitendenberatung der HUK-COBURG (s. Infoportal)
  • Suchen Sie nach lokalen Beratungsangeboten? Zur Recherche nach Adressen können Sie die ZQP-Beratungsdatenbank (www.zqp.de/beratung-pflege) nutzen.
Tipp 2: Arbeit aufteilen!

Wer die Möglichkeit hat, Verwandte, Nachbarn oder enge Freunde mit einzubinden, sollte das möglichst von Beginn an tun und deren Hilfe annehmen. Denn es gibt viel zu organisieren und zu recherchieren.

Lösungen für die kurzfristige Versorgung
Tritt bei einem nahen Angehörigen eine akute Pflegesituation ein, haben Beschäftigte das Recht, sich bis zu zehn Arbeitstage freistellen zu lassen, um die Pflege zu organisieren (kurzzeitige Arbeitsverhinderung). In unserem „Pflegezeit-Kompass“ im Infoportal oder HUK@home (www.huk.de/berufundfamilie) finden Sie hierzu alle Informationen und das Beantragungsformular.

Kann der zu pflegende Angehörige vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden, halten Seniorenheime Plätze für Kurzzeitpflege vor (Anspruch: acht Wochen pro Kalenderjahr ab Pflegegrad 2). Bei der Suche nach Kurzzeitpflegeplätzen unterstützt Sie die die Mitarbeitendenberatung der HUK-COBURG (s. Infoportal)!

Tipp 3: Vorsorgevollmacht klären!

Wenn man infolge eines Unfalls, einer Erkrankung, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr selbst Entscheidungen treffen kann, wer tut das dann? Wenn dies nicht im Vorfeld, zum Beispiel durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung geklärt wurde, kann das Amtsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen.

Um dem zu entgehen, ist es sinnvoll, in einer Vorsorgevollmacht eine vertraute Person festzulegen, die einspringt und in Ihrem Namen und Sinne handeln kann, wenn Sie es nicht mehr können. Mehr dazu finden Sie im Infoportal oder HIP@Home (www.huk.de/berufundfamilie).

Tipp 4: Unterstützung schonend, aber bestimmt beibringen!

Natürlich verzichtet kein Mensch freiwillig auf seine Selbständigkeit und der oder die Pflegebedürftige wird längere Zeit brauchen, die neue Situation zu akzeptieren. Um Vorbehalte abzubauen, können Sie ein:e Mitarbeiter:in von einer Sozialstation zu einem ersten Kennenlernen einladen und gemeinsam anhören, wie dort gearbeitet wird. Wenn eine vollstationäre Pflege ansteht, ist es hilfreich, sich vorab einige Heime anzusehen und die Vor- und Nachteile mit der/dem zu Pflegenden zu besprechen.

Auf die Wünsche der pflegebedürftigen Person einzugehen, ist in jedem Fall wichtig. Aber: Sie müssen auch darauf achten, dass diese Wünsche mit den Möglichkeiten der pflegenden Angehörigen und dem häuslichen Umfeld in Einklang gebracht werden können!

Tipp 5: Keine Panik wegen der Kosten!

Pflege kostet Geld. Darum von Beginn an schauen, wer welche Leistungen übernimmt. Was zahlt die Kranken- oder die Pflegeversicherung, wie hoch ist der Eigenanteil und kann auch über die Sozialhilfe ein Teil der Pflegekosten gedeckt werden? Nicht versäumen, gegebenenfalls einen Rentenantrag für den zu Pflegenden zu stellen.

Auch in finanziellen Fragen kann Sie die externe Mitarbeitendenberatung der HUK-COBURG unterstützen.

Eltern und Kinder müssen einander Unterhalt gewähren
Kann der nahe Angehörige den Eigenanteil bei einer Pflege im Heim (also die Heimkosten abzüglich der Leistung der Pflegekasse) nicht selbst tragen, können Sie unterhaltspflichtig sein. Wie hoch dieser Unterhalt ist, hängt von Ihrem Einkommen und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Angehörigen ab. Außerdem sind bei der Berechnung Freibeträge, Selbstbehalte und Schonvermögen anzugeben, die für Entlastung für den eigenen Geldbeutel sorgen.