Mittagessen mit Kind in den Betriebsrestaurants in Coburg

Paar spielt mit einem Kleinkind, das auf einem Stuhl sitzt.

Wäre es nicht schön, öfters mal gemeinsam mit der ganzen Familie mittag zu essen? Die Türen unserer Betriebsrestaurants in Coburg sind nicht nur für Ihre Kinder sondern auch für deren Begleitperson geöffnet - schließlich schmeckt es gemeinsam doppelt gut!

So funktioniert es:

  • Sie können Ihren Angehörigen am Bahnhofsplatz am Eingang Brückenstraße oder am Haupteingang Gebäude HUK-COBURG-Platz 1 abholen und beim Pförtner schnell und unkompliziert anmelden.
  • Laut Besucherregelung erhalten jedes Kind sowie dessen Begleitperson einen Familienausweis, welcher hinterher beim Pförtner wieder abgegeben werden muss.
  • Wir bitten Sie, Ihre Gäste unmittelbar und auf kurzem Weg ins Betriebsrestaurant zu führen.
  • Wie üblich gilt es, die Arbeitszeit am jeweiligen Betriebsrestaurant zu stempeln.
  • Weiterhin bezahlen Sie wie gewohnt mit Ihrem Mitarbeiterausweis.
  • Nach dem Essen bringen Sie Ihr Kind / Ihre Kinder und die Begleitperson zurück zur Pforte. Bitte denken Sie daran, dass externe Personen weder mit an den Arbeitsplatz genommen, noch sich alleine im Haus bewegen dürfen.
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass sich dieser Service ausschließlich an die Kinder unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deren Begleitperson richtet.
  • Unter den Begriff „Begleitperson“ werden Mutter / Vater der Kinder, Ehepartner/in oder Lebensgefährte/in gefasst. Ihnen ist der Zutritt nur in Kombination mit dem zu beaufsichtigenden Kind erlaubt.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie einen guten Appetit!

Häufig gestellte Fragen:

Gilt das Angebot für die Begleitperson der Kinder?

Auch die Begleitperson der Kinder kann an dem Essen teilnehmen. Unter dem Begriff „Begleitperson“ werden Mutter / Vater der Kinder, Ehepartner/in oder Lebensgefährte/in gefasst. Ihnen ist der Zutritt nur in Kombination mit dem zu beaufsichtigten Kind erlaubt.

Zu welchen Zeiten kann das Angebot genutzt werden?

Sie haben die Möglichkeit Ihre Kinder von 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr in die Gebäude zu holen. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten darüber hinaus kann nur anhand einer ausreichenden Auslastung nach 13:30 Uhr in Betracht gezogen werden, dies ist zur Zeit jedoch nicht vorgesehen.

Wie weit ist der Begriff "Kinder" zu fassen?

Wir haben das Alter der Kinder bewusst nicht beschränkt, um keine Altersgruppe von vornherein auszuschließen. Das Angebot richtet sich neben kleinen Kindern vor allem aus praktischen Gründen in erster Linie an Schulkinder, die allein zur HUK-COBURG kommen können. Nun fragen Sie sich vielleicht, ob ein 18-Jähriger auch als SchulKIND zählt: So lange Ihr Sohn oder Ihre Tochter die Schule besucht, gilt sie oder er als Kind.