Zuschuss zur Ferienbetreuung von Schulkindern

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Die Rechnung ist einfach: Die Zahl der schulischen Ferientage liegt bundesweit bei durchschnittlich 13 Wochen im Jahr. Dem gegenüber stehen sechs Urlaubswochen pro Jahr für Arbeitnehmende. Für berufstätige Eltern bedeutet diese Lücke bei der Kinderbetreuung jedes Jahr eine Herausforderung.

In einer qualitativ hochwertigen Ferienbetreuung wissen Eltern ihre Kinder gut versorgt und können sich so ganz auf die Arbeit konzentrieren. Wenn Eltern nicht abwechselnd Urlaub nehmen müssen, um die Betreuung der Kinder sicherzustellen, wenn ihnen organisatorischer Stress erspart bleibt, dann gewinnt die Familie an kostbarer Zeit miteinander.

Der Ferien-Stempelpass - ein Zuschuss für die Ferienbetreuung von Schulkindern

Die HUK-COBURG bietet Ihnen für bis zu 30 Ferientage pro Kalenderjahr einen Ferien-Stempelpass für die Bezuschussung der Ferienbetreuung von Schulkindern (bis einschl. 12. Lebensjahr) an. Sie erhalten einen Brutto-Zuschuss - abhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten - bis maximal 125,00 € pro Kind und Woche (bzw. max. 25,00 € pro Ferienbetreuungstag).

Ein Angebot kann nur bezuschusst werden, wenn es an mindestens zwei zusammenhängenden Tagen stattgefunden hat und Sie an diesen Tagen nicht selbst Urlaub beantragt haben. Tagesangebote werden nicht berücksichtigt. Die Auszahlung findet quartalsweise statt.

Die Gewährung dieses Zuschusses zur Ferienbetreuung erfolgt freiwillig und ohne Einräumung eines Rechtsanspruchs für die Zukunft. Zum jeweils nächsten Abrechnungszeitraum (Quartal) wird die Arbeitgeberin frei darüber entscheiden, ob und in welcher Höhe erneut ein Zuschuss zur Ferienbetreuung gewährt wird.

Hier finden Sie den genauen Ablauf und das Formular

Wie funktioniert der Ferien-Stempelpass?

Voraussetzungen:

  • Für Schulkinder (bis einschl. 12. Lebensjahr) sind
  • maximal 30 Betreuungstage pro Kalenderjahr zuschussfähig.
  • Ein Angebot muss an mindestens zwei zusammenhängenden Tagen stattgefunden haben.
  • Tagesangebote werden nicht berücksichtigt.
  • Sie selbst hatten in dieser Zeit keinen Urlaub.

Was müssen Sie tun?

  • Füllen Sie den Ferien-Stempelpass aus (s. unten). Es können pro Quartal auch mehrere Betreuungszeiten auf dem Stempelpass erfasst werden. Bitte für jedes Kind ein eigenes Formuar nutzen!
  • Buchen Sie für Ihr Schulkind ein Ferienprogramm bei einem örtlichen Anbieter (z.B. Angebote von kommunalen, karitative, kirchlichen Einrichtungen, Angebote von eingetragenen Vereinen, Ferienkurse wie z.B. Sport- oder Sprachkurse). Anbieter für Ferienbetreuung finden sich oft auf den Homepages der Stadtverwaltungen und Landratsämter.
  • Lassen Sie im Stempelpass den Betreuungsanbieter die Teilnahme am Ferienprogramm unter Angabe des Zeitraums der Teilnahme mit Stempel und Unterschrift bestätigen.
Was benötigen Sie für die Beantragung?
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen
  1. Ferien-Stempelpass
  2. Nachweis über die Höhe der Betreuungsgebühr (z.B. Quittung, Screenshot der Überweisung etc.)
  3. Falls vorhanden: Information zum gebuchten Ferienprogramm
  • Füllen Sie den Ferien-Stempelpass aus und bitten Sie Ihren Vorgesetzten auf dem Antrag zu bestätigen, dass Sie im Zeitraum der Ferienbetreuung keinen Urlaub hatten.
  • Lassen Sie durch den Betreuungsanbieter die Teilnahme am Ferienprogramm unter Angabe des Zeitraums der Teilnahme mit Stempel (soweit vorhanden) und Unterschrift bestätigen.
  • Fügen Sie - soweit vorhanden - eine Beschreibung des Ferienprogramms (z.B. Elterninformation, Angebotsflyer etc.) bei sowie
  • einen Nachweis über die Höhe der gezahlten Betreuungsgebühr (z.B. Quittung, Screenshot oder Kopie des Überweisungsbelegs).
Wann und wie können Sie die Unterlagen einreichen?
Den ausgefüllten Stempelpass, die Quittung über die geleistete Zahlung und ggf. die Beschreibung des Ferienprogramms reichen Sie bitte je Kind und pro Quartal und erst nach Abschluss der Maßnahme bis spätestens zum unten stehenden Datum bei zur Prüfung ein:

1. Quartal: Januar – März / Einreichungsfrist: 10. April
2. Quartal: April – Juni / Einreichungsfrist: 10. Juli
3. Quartal: Juli – September / Einreichungsfrist: 10. Oktober
4. Quartal: Oktober – Dezember / Einreichungsfrist: 10. Januar

Scannen Sie bitte die Unterlagen ein und senden Sie dieses bitte als PDF-Dokument per Mail an stefanie.werner@huk-coburg.de oder den GBK-Beruf-Familie senden. Bitte senden Sie nicht Formular und jeden Nachweis als einzelne PDFs oder Fotos!

Wie läuft die Auszahlung?
  • Sie erhalten einen Brutto-Zuschuss – abhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten - bis maximal 125,00 € pro Schulkind und Woche (bzw. max. 25,00 € pro Ferienbetreuungstag) und für höchstens 30 Ferientage pro Kalenderjahr. Ein Betreuungsangebot muss dabei mindestens drei zusammenhängende Tage umfassen – Tagesangebot werden nicht bezuschusst.
  • Zuschüsse des Arbeitgebers an Beschäftigte zur Ferienbetreuung, die für schulpflichtige Kinder gezahlt werden, stellen einen geldwerten Vorteil dar und werden somit sowohl bei der Ermittlung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge als auch der Lohnsteuerberechnung in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Die Bezuschussung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
  • Die Auszahlung erfolgt bei korrekt geführtem Nachweis mit der Gehaltsabrechnung des Monats:

für das 1. Quartal: Gehaltsabrechnung für Monat April
für das 2. Quartal: Gehaltsabrechnung für Monat Juli
für das 3. Quartal: Gehaltsabrechnung für Monat Oktober
für das 4. Quartal: Gehaltsabrechnung für Monat Januar