Finanzielle Unterstützung zur Kinderbetreuung in Randarbeitszeiten für Organisationseinheiten mit Servicebereitschaft
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie steht und fällt häufig mit der Kinderbetreuung. Die aufgrund Personaleinsatzplanung/Servicebereitschaft bedingten Arbeitszeiten zu späteren Tageszeiten oder in KB auch an Samstagen können in Einzelfällen zu Betreuungsengpässen führen.
Die HUK-COBURG Mitarbeitendenberatung hilft Ihnen gerne dabei, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen. Mit dem Familienservice bietet die HUK-COBURG Mitarbeitendenberatung individuelle Beratung und Unterstützung bei Lösungen rund um die Organisation der Kinderbetreuung an. So wird Ihnen z. B. bei der Suche nach Babysittern oder Haushaltshilfen schnell und unkompliziert geholfen. Weitere Informationen finden Sie im Flyer am Ende dieser Seite und im Infoportal unter "Mitarbeiterunterstützung und Gesundheitstipps/ Mitarbeiterberatung".
Darüber hinaus können Sie eine finanzielle Unterstützung zur Kinderbetreuung in Randzeiten, in denen Sie aufgrund der Personaleinsatzplanung bzw. Servicebereitschaft länger arbeiten, beantragen.
Voraussetzungen und Ablauf der Bezuschussung
Randzeiten sind die Zeiten, in der Sie aufgrund zu leistender Servicebereitschaft/Personaleinsatzplanung arbeiten:
- montags bis freitags 16.00 Uhr - max. 20.15 Uhr (einschließlich der individuellen durchschnittlichen Fahrzeiten)
- samstags in KB von 8.00 Uhr - 14.15 Uhr (einschließlich der individuellen durchschnittlichen Fahrzeiten)
- pro nachgewiesener Betreuungsstunde: max. 13,-- € brutto
- bei zwei und mehr Kindern: max. 15,-- € brutto
- max. 25 Stunden pro Monat
Die Bezuschussung erfolgt für Kinder bis einschließlich 12 Jahren
Bei Kindern mit einem nachgewiesenen Pflegegrad wird die Betreuung bis zum 18. Lebensjahr bezuschusst.
Folgenden Voraussetzungen muss die Betreuungsperson erfüllen:
- Die Betreuungsperson übt ein angemeldetes Gewerbe z. B. als Tagesmutter aus oder
- Die Betreuungsperson ist als Minijobber:in über das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale angemeldet (online möglich) - eine Hilfe zur Anmeldung finden Sie im Downloadbereich unten auf dieser Seite
- Die Betreuungsperson ist volljährig und zählt nicht zu der nächsten Verwandtschaft des Kindes (z.B. (Groß-)Eltern, Geschwister)
Warum eine Betreuungsperson offiziell anmelden?
Bei der Beschäftigung eines Babysitters gehen Sie in gewisser Weise ein Arbeitsverhältnis ein, das aufgrund von anfallenden Steuern und Sozialversicherungsabgaben als solches offiziell gemeldet werden muss, um nicht als Schwarzarbeit zu gelten. Wenn Sie Ihre Betreuungsperson anmelden, hat dies auch Vorteile für Sie:
- Die Betreuungsperson ist beim Anmelden über die Minijobzentrale automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies bedeutet, dass diese im Fall der Fälle alle nötigen Heil- und Rehabilitationskosten übernimmt, wenn Ihr Babysitter während der Betreuungszeit oder auf dem Weg von oder zu Ihnen einen Unfall haben sollte.
- Die Abgaben, die bei einer Anmeldung anfallen, und die Kosten für die Kinderbetreuung selbst können Sie steuerlich geltend machen. Wichtig hierbei ist, dass Sie das Beschäftigungsverhältniss durch einen Vertrag für die Kinderbetreuung als Nachweis für das Finanzamt regeln.
Tipp: Schließen Sie mit Ihrer Betreuungsperson einen Babysitter-Vertrag!
Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Vielen Konflikten wird vorgebeugt, indem wichtige Dinge wie Bezahlung, Arbeitszeiten, Aufgaben, Befugnisse etc. sich bereits im Vorfeld klären lassen und schriftlich festgehalten werden. Mit einem Vertrag können Sie die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich absetzen!
Folgende Nachweise sind erforderlich:
- ausgefülltes Antragsformular (siehe Seitenende)
- Rechnung des Betreuungsanbieters bzw. ein von der Betreuungsperson unterschriebener Nachweis (z. B. Quittung), dass das Honorar empfangen wurde
- Nachweis, dass die Betreuungsperson als Minijobber:in gemeldet (Kopie des Haushaltsschecks), ein angemeldetes Gewerbe ausübt oder eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt besitzt
- Sie füllen das Antragsformular (siehe Seitenende) aus und bestätigen damit, dass keine andere unentgeltliche oder familiäre (Familie 1. Grades) Betreuungsmöglichkeit bestand.
- Ihre zuständige Führungskraft bestätigt die geleistete Arbeitszeit in Randzeiten auf diesem Formular.
- Weiterleitung des Antrags und den vollständigen Nachweisen (s. Punkt: Welche Unterlagen werden benötigt?) zur Prüfung per Mail an GBK-Beruf-Familie@huk-coburg.de.
- Die Abrechnung erfolgt quartalsweise mit der Gehaltsabrechnung im jeweiligen Folgemonat soweit Ihr Antrag bis zum 10. des Folgemonats vorliegt.
Soweit Unklarheiten beim Ausfüllen auftreten, wenden Sie sich bitte per Mail an GBK-Beruf-Familie@huk-coburg.de. Bei Fragen zur Auszahlung helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entgeltabrechnung gerne weiter.