DIE PARTNERHANDWERKER

Ein Zeichen für Service und Qualität

DIE PARTNERHANDWERKER – Qualität für unsere gemeinsamen Kunden

Unser Schadenservice im Bereich Leitungswasser hat sich in den vergangenen Jahren am Markt etabliert. Er setzt Maßstäbe in Sachen Prozess, Service und Qualität. Das haben wir gemeinsam mit Ihnen, unserem Netzwerkpartner, erreicht. Künftig möchten wir diesen Erfolg nach außen und für den Kunden sichtbar machen.

Aus dem Kraftfahrtbereich kennt der Kunde bereits die Marke DIE PARTNERWERKSTATT. Sie steht deutschlandweit für die Qualität des Werkstattnetzes. Wir möchten diesen Wiedererkennungseffekt nutzen und haben analog für das Partnerhandwerkernetz die Marke DIE PARTNERHANDWERKER entwickelt. Sie als Partner, dürfen diese Marke ab sofort exklusiv nutzen, um dem Kunden zu signalisieren, dass er bei Ihnen den vom Versicherer empfohlenen, erstklassigen Service erhält.

In einem ersten Schritt stellen wir Ihnen hierzu Online-Banner sowie standardisierte Fahrzeug-Beklebung zur Verfügung.

Folgende Online-Banner stehen zur Integration auf Ihrer eigenen Homepage oder auf Druckstücken zur Verfügung:
Alle Banner Banner quer Banner hoch Banner klein

Eine direkte Verlinkung auf unsere Homepage ist grundsätzlich nicht zulässig.
Im Falle des Drucks einer Broschüre/Flyer/Anzeige o.ä. lassen Sie uns vorab bitte Ihr finales Layout zur Ansicht zukommen.

Für die Fahrzeugbeklebung stehen folgende Standardformate zur Verfügung:

  • Hochformat (20cm x 40cm)
  • Hochformat (15cm x 30cm)
  • Querformat (40cm x 20cm)
  • Querformat (30cm x 15cm)

Für Ihre Bestellung klicken Sie bitte auf den Button „Jetzt bestellen“.

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Hochformat:

Querformat:

Bitte beachten Sie folgende Grundsätze für die Nutzung der Marke DIE PARTNERHANDWERKER:

Die HUK-COBURG räumt dem Partnerbetrieb ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Marke DIE PARTNERHANDWERKER (Nummer 3020161014857 DPA) ein. Ein Entgelt ist für die Einräumung des einfachen Nutzungsrechts durch den Partnerbetrieb nicht zu entrichten.

Das einfache Nutzungsrecht an der Bildmarke wird mit folgender Maßgabe gewährt: Das Nutzungsrecht wird eingeräumt für eigene Werbemaßnahmen des Partnerbetriebes in Bezug auf die eigene Handwerkertätigkeit. Hierbei ist jeder Gebrauch der Marke, unabhängig davon ob dieser insbesondere in drucktechnischen Werken oder auf elektronischem Wege (Internet/Mobilfunk/soziale Netzwerke etc.) erfolgt, vorab mit der HUK-COBURG abzustimmen; der Gebrauch der Marke DIE PARTNERHANDWERKER darf erst erfolgen, nachdem eine Freigabe durch die HUK-COBURG erfolgt ist. Das Nutzungsrecht wird befristet für die Dauer des bestehenden Partnervertrages gewährt und endet automatisch mit der Beendigung des Partnervertrages. Eine nicht vorab genehmigte Nutzung der Marke berechtigt die HUK-COBURG dazu, dem Partnerhandwerker mit sofortiger Wirkung das einfache Nutzungsrecht zu entziehen.

Sie haben Fragen? Dann melden Sie sich bei uns!

Handwerkernetz@huk-coburg.de