Familie mit zwei Kindern sitzt auf dem Sofa und schaut auf ein Tablet.
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Auskunftspflichten

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Merkblatt Auskunftspflichten

Wir sind gesetzlich verpflichtet, Daten über die Kontoinhaber von Versicherungsverträgen zu erheben und an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Bei Verträgen der betrieblichen Altersversorgung werden außerdem Daten an gesetzliche Krankenkassen gemeldet und gegebenenfalls Beiträge von uns abgeführt.

Der Kontoinhaber eines Versicherungsvertrags ist diejenige Person, die einen vertraglichen Anspruch auf die Leistung hat. Während der Laufzeit des Vertrags sind das in der Regel Sie als Versicherungsnehmer. Es kann aber auch ein im Vertrag bestimmter Dritter (z.B. ein Bezugsberechtigter) Kontoinhaber sein.

Um unsere Melde- und Abführpflichten erfüllen zu können, haben wir in unsere Versicherungsbedingungen eine Auskunftspflicht für Sie als Versicherungsnehmer aufgenommen: Sie müssen uns Daten des Kontoinhabers mitteilen. Je nach Sachverhalt fordern wir die entsprechenden Daten bei Vertragsbeginn, zum Vertragsende oder während der Vertragslaufzeit an. Auf Basis dieser Daten beurteilen wir, ob sich eine Melde- beziehungsweise Abführpflicht gegenüber dem BZSt ergibt.

Folgende Daten zum Kontoinhaber sind derzeit davon betroffen:

  • Name und Vorname
  • Anschrift
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit(en)
  • Steuerliche Ansässigkeit(en)
  • Steueridentifikationsnummer(n)
  • Angaben zur Krankenversicherung

Gesetzliche Grundlagen sind insbesondere:

  • Meldepflichten nach dem Einkommensteuergesetz (EstG)
    Wir brauchen Ihre in Deutschland vergebene Steueridentifikationsnummer. Wird uns diese nicht mitgeteilt, dürfen wir sie elektronisch ermitteln.
  • Abführungspflicht von Beiträgen für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung nach dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG)
  • Meldepflichten für Versicherungsverträge, bei denen der Kontoinhaber steuerlich im Ausland ansässig ist, nach dem
    • Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)
    • Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG)

Bitte beachten Sie, dass diese Melde- und Abführpflichten auf der Basis der aktuell gültigen Gesetze erfolgen. Die gesetzlichen Grundlagen und damit auch unsere Melde- und Abführpflichten können sich jederzeit ändern. Dadurch können sich auch Grund und Umfang der zu erhebenden Daten ändern.