Kfz-Zulassung
Kfz-Zulassung
Entspannt das Auto anmelden: Kfz-Zulassung einfach erklärt
Endlich – der lang ersehnte Neuwagen ist da. Voller Besitzerstolz fiebern Sie der Jungfernfahrt entgegen. Sie haben schon den lieferfrischen Innenraumgeruch in der Nase. Jetzt müssen Sie nur noch die unvermeidliche Anmeldeprozedur hinter sich bringen, die Kfz-Zulassung!
Inhaltsverzeichnis
Jetzt Zulassung oder Ummeldung ganz einfach online buchen
Jetzt Zulassung oder Ummeldung ganz einfach online buchen
- Keine Behördengänge und Wartezeiten
- Hol- und Bringservice für Unterlagen und Kfz-Kennzeichen
- Inklusive aller Gebühren
Was brauche ich für die Kfz-Zulassung eines Neuwagens?
Um sich lange Wartezeiten zu ersparen, können Sie bereits vorab von Zuhause einiges erledigen und den Termin in der Kfz-Zulassungsstelle online buchen, sowie den Zulassungsantrag aus dem Internet herunterladen und ausfüllen.
Bei der Zulassungsstelle brauchen Sie dann folgende Dokumente:
- Personalausweis
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung, Teil 2)
- eVB-Nummer (die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung)
- CoC-Papiere im Falle eines Importwagens (EG Übereinstimmungsbescheinigung; liegt dem Neuwagen im Normalfall bei oder kann beim Hersteller angefordert werden)
- Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kfz-Steuer
Achten Sie nicht nur auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen, sondern auch auf deren Gültigkeit. Mit einem abgelaufenen Personalausweis können Sie kein Auto zulassen.
Alternativ können Sie die komplette Kfz-Zulassung auch in die Hände Dritter geben.
Oft bietet sich das Autohaus dafür an; ansonsten kann das auch eine Privatperson oder ein gewerblicher Kfz-Zulassungsdienst übernehmen. Dann aber unbedingt an die Vollmacht denken!
Vordrucke können Sie von den Internetseiten vieler Kfz-Zulassungsstellen herunterladen.
Was benötige ich für eine Fahrzeug-Ummeldung?
Für die Ummeldung eines Gebrauchtwagens, den Sie gekauft haben, brauchen Sie dann folgende Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- HU-Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein
- Bisherige Kennzeichen (falls der Gebrauchtwagen noch zugelassen ist)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer.
Wenn Sie das Fahrzeug als Firmenwagen anmelden wollen, müssen Sie den Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung mitbringen.
Ausführliche Informationen bezüglich der Kfz-Ummeldung finden Sie in unserem Ratgeber Auto ummelden.
Was muss man bei Gebrauchtwagen außerdem beachten?
Sie möchten einen Gebrauchtwagen anmelden, der bisher nicht in Ihrem Heimatkreis zugelassen war? Oder ein Fahrzeug wieder zulassen, das zwischenzeitlich außer Betrieb gesetzt worden war?
- Bei einem Halterwechsel ist eine Umschreibung des Kfz vorzunehmen (z. B. bei Autokauf).
- Beim Verkauf eines angemeldeten Autos geht der Versicherungsvertrag automatisch auf den Käufer über. Der Käufer und neue Fahrzeughalter kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen.
- Da Sie als neuer Halter dann die eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung zur Ummeldung des Autos benötigen, ist die Suche einer passenden Kfz-Versicherung bereits im Vorfeld empfohlen.
- Bei einem Umzug mit Wechsel des Zulassungsbezirks ist ebenfalls eine Ummeldung vorzunehmen. Dabei erlischt aber nicht der Versicherungsschutz. Allerdings verändert sich nach einem Umzug ggf. die Regionalklasse und damit auch die Prämie entsprechend.
- Bei der Fahrzeugummeldung nach einer Erbschaft sind Sie an die Versicherungsgesellschaft des Erblassers gebunden. Sie müssen das Fahrzeug aber auf Ihren Namen umschreiben lassen.
In 5 Schritten zur Kfz-Zulassung
Sind Ihre Dokumente für Sie und Ihr Fahrzeug komplett, dann geht’s so weiter:
- Sie unterschreiben den Zulassungsantrag und bekommen ein Kennzeichen zugeteilt
(sofern Sie kein Wunschkennzeichen reserviert haben). - Sie bezahlen die Zulassungsgebühr (rund 26 €, die genauen Preise variieren).
- Sie lassen die Schilder gegen Vorlage der Quittung bei einem der umliegenden Dienstleister prägen
(10-25 € je Schild, auch hier variieren die Preise erheblich). - Sie gehen zum Ausgabeschalter und lassen sich die gesiegelten Kennzeichen aushändigen.
- Sie nehmen die Fahrzeugpapiere in Empfang.
Fertig!
Was ist eine eVB-Nummer?
Zur Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde brauchen Sie zum Nachweis des Versicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung des Versicherers, die elektronische Versicherungsbestätigung, oder kurz: eVB.
Das ist die ehemalige Deckungskarte bzw. Doppelkarte. Hierbei handelt es sich um eine 7-stellige Zahlen- und Buchstaben-Kombination.
Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Ratgeber eVB-Nummer.
Tipp: eVB-Nummer einfach online schicken lassen!
Über unseren Tarifrechner ermitteln Sie mit wenigen Klicks Ihren individuellen Wunschtarif für Ihre Kfz-Versicherung.
Ihre elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) bekommen Sie dann zeitnah per E-Mail zugesandt.
Wie bekomme ich ein Wunschkennzeichen?
Bei einem Neuwagenkauf übernehmen oft die Autohäuser die Reservierung. Ansonsten empfiehlt sich eine Vorab-Reservierung über die Internetseite Ihrer Zulassungsbehörde.
So verzögern Sie den Anmeldeprozess vor Ort nicht unnötig. Die Reservierungsfrist ist unterschiedlich lange; oft lässt sich die Reservierung gegen Gebühr verlängern.
Das Wunschkennzeichen kostet bundesweit 10,20 € Aufschlag, die Reservierung 2,60 €.
Wie bekomme ich ein verkleinertes Kennzeichen?
Nur sehr schwer. Voraussetzung sind:
- dass am Fahrzeug eindeutig kein Platz für ein Kennzeichen mit dem gesetzlichen Mindestmaß vorhanden ist,
- ein Kennzeichen in Engschrift noch zu groß wäre,
- dass Veränderungen am Fahrzeug technisch nicht möglich und zulässig sind (Gutachten erforderlich),
- dass die Kosten des Umbaus über 5 % des aktuellen Fahrzeugwertes liegen.
Was sind Retrokennzeichen?
- Seit Ende 2012 können die Länder beim Bund wieder die alten Ortskennzeichen beantragen, die bei Gebietsreformen weggefallen waren.
- Damit soll die regionale Identität gestärkt werden.
- Rund 300 der ehemaligen Kürzel sind inzwischen genehmigt worden – von ANG für Angermünde in Brandenburg bis zu ÖHR für Öhringen in Baden-Württemberg.