Berater-Homepage von Rolf Brockmann

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-7JJJ-V6AQ0-78 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-7JJJ-V6AQ0-78

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-7JJJ-V6AQ0-78


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-7JJJ-V6AQ0-78 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-7JJJ-V6AQ0-78

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-7JJJ-V6AQ0-78


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Frau mit Buch

Elementar­versicherung

  • Umfassender Schutz vor einer Vielzahl vom Elementarrisiken
  • Schutz vor erheblichen finanziellen Belastungen
  • Schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung
Frau mit Buch

Elementar­versicherung

  • Umfassender Schutz vor einer Vielzahl vom Elementarrisiken
  • Schutz vor erheblichen finanziellen Belastungen
  • Schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung

Ihre Elementar­versicherung: Auf Nummer sicher gehen

Das Risiko für Starkregen oder Überschwemmungen steigt in Deutschland aufgrund der veränderten Wetterlage immer stärker. Dabei wird das finanzielle Risiko oft unterschätzt.

Sichern Sie sich ab und ergänzen Sie Ihre Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung mit Ihrer Elementarschaden­versicherung.

Brauche ich eine Elementar­versicherung?

Naturereignisse wie Starkregen und die damit verbundenen Schäden nehmen zu. Auch wenn Sie nicht direkt in einem von Hochwasser bedrohten Gebiet leben, können Sie von Überschwemmungen bedroht sein.

Aufgrund des Klimawandels treten diese längst nicht mehr nur in Risikoregionen wie den Hochwassergebieten entlang der großen Flüsse auf. Rückstau ist neben Hochwasser eine sehr häufige Ursache für Schäden an Haus und Hausrat.

Eine Elementarversicherung kann Ihnen zumindest die finanziellen Sorgen nehmen.

Der Elementarschutz ergänzt sowohl den Versicherungsschutz Ihrer Wohngebäudeversicherung als auch Ihrer Hausratversicherung.

Was sind Elementarschäden?

Elementarschäden sind Schäden, die durch Naturgewalten wie Starkregen oder Hochwasser verursacht werden.

Beispiele für Elementarschäden:

  • Starkregen verursacht einen Rückstau in der Kanalisation und das durch die Abwasserrohre in den Keller dringende Wasser zerstört den dort gelagerten Hausrat und die Möbel.
  • Durch wochenlangen Regen ist die Erde aufgeweicht und senkt sich ab, an Ihrem Haus entstehen Risse.
  • Nach anhaltenden Schneefällen drückt die Schneelast Ihren Dachstuhl ein.

Weitere Informationen zu der steigenden Bedrohung durch Naturgefahren und was sie dagegen unternehmen können, finden Sie in unserem Ratgeber Elementarschäden.

Brauche ich als Mieter auch eine Elementar­versicherung?

Als Mieter besitzen Sie zwar eine Hausratversicherung, aber wenn es zu Schäden durch Naturgewalten kommt, reicht diese u. U. nicht aus.

Wenn Ihre Hausverwaltung sich entsprechend abgesichert hat, kommt die Wohngebäudeversicherung und Elementarversicherung für die Instandsetzung der Kellerräume auf.

Ihre dort deponierte Plattensammlung sowie sonstiger eingelagerter Hausrat wie Werkzeuge und Küchengeräte sind dadurch allerdings nicht abgedeckt.

Was kostet eine Elementar­versicherung?

Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Analog zur Wohngebäudeversicherung hängen die Kosten von gebäudespezifischen und geographischen Faktoren ab.

Abhängig von der Bauart des Gebäudes können Naturgewalten unterschiedlich starke Auswirkungen haben.

Und selbstverständlich bringt auch die Lage (Gebiete mit Hochwasser- oder Erdbebengefährdung, schneereiche Orte) zusätzliche Risiken mit sich, die sich auf die Höhe der Prämie auswirken.

Darüber hinaus spielt der vereinbarte Leistungsumfang eine wesentliche Rolle.

Wenn Sie Hausbesitzer sind, besteht ein weiterer Kostenfaktor darin, ob Sie nur Ihr Gebäude oder auch Ihren Hausrat zusätzlich absichern möchten.

Wir empfehlen immer Wohngebäude und Hausrat abzusichern.

Schützen Sie sich jetzt gegen Schäden durch Naturgefahren – mit Ihrer Elementarversicherung

Nur rund 10 Millionen Hausbesitzer in Deutschland sind gegen Elementarschäden abgesichert.

Der Rest geht im Falle von Überschwemmungen oder Rückstau leer aus. Schäden können Ihre Existenz bedrohen.

Mit Ihrer Elementarschadenversicherung sind Sie bestens abgesichert und im Fall der Fälle geschützt.

Schutz gegen Naturgefahren in der Wohn­gebäude­versicherung

Unsere Empfehlung: Elementarschutz Classic

Wir empfehlen den Elementarschutz Classic, der Sie auch bei schweren Naturkatastrophen optimal absichert. Sie tragen nur eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 €, bei Schäden durch Erdbeben liegt diese bei 100.000 €. Bei Bedarf können Sie letztere auf 10 % des Schadens (mind. 500 €, max. 5.000 €) senken.

Mindestabsicherung: Elementarschutz Basis

Falls Sie entgegen unserer Empfehlung auf den Elementarschutz Classic verzichten, lassen wir Sie nicht völlig schutzlos.

Mit dem Elementarschutz Basis haben Sie eine Mindestabsicherung bei katastrophalen Schäden durch Naturgefahren.

Aber: Sie tragen eine Selbstbeteiligung in Höhe von 100.000 € bei Schäden durch weitere Naturgefahren. Der Staat springt für diese Selbstbeteiligung grundsätzlich nicht ein.

Unser Schutz – egal ob Elementarschutz Classic oder Basis – beinhaltet jeweils Schäden durch:

  • Überschwemmung und Rückstau (jeweils auch durch Witterungsniederschläge),
  • Erdbeben,
  • Erdsenkung,
  • Erdfall,
  • Erdrutsch,
  • Schneedruck,
  • Lawinen und
  • Vulkanausbruch.

Schadenbeispiel: Bei einem Hochwasser wird Ihr Gebäude zerstört, der Schaden an den versicherten Sachen beträgt 500.000 €. Bei Elementarschutz Classic zahlen wir 499.500 €, bei Elementarschutz Basis zahlen wir 400.000 €.

Das kostet Ihre Elementar­versicherung

Wohn­gebäude­versicherung

Wir wissen: Ihr Haus ist mehr als ein Gebäude, es ist Ihr Zuhause. Und das sichern wir für Sie mit unserer Wohngebäudeversicherung optimal gegen finanzielle Folgen bei verschiedenen Schäden ab.

Jetzt berechnen

Erweitern Sie Ihre Hausrat­versicherung sinnvoll

Gefahrengruppe 1

  • Überschwemmung und Rückstau (auch durch Witterungsniederschläge wie z. B. Starkregen)
  • Erdsenkung, Erdfall oder Erdrutsch
  • Schneedruck, z. B. wenn ein Dach durch Schneemassen einbricht
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Gefahrengruppe 2

  • Erdbeben

Sie können beide Gefahrengruppen entweder allein oder zusammen versichern. Bei jedem Versicherungsfall müssen Sie eine Selbstbeteiligung von 500 € tragen.

Das kostet Ihre Elementar­versicherung

Hausrat­versicherung

Jeder Gegenstand in Ihrem Zuhause hat neben einem persönlichen auch einen finanziellen Wert. Unsere Hausratversicherung sichert diese Gegenstände zu einem besonders günstigen Preis ab.

Jetzt berechnen

Hinweis: Der Versicherungsschutz bei Schäden durch Naturgefahren beginnt nach erfolgreicher Prüfung. Frühestens aber nach Ablauf von 14 Tagen nach Antragseingang bei uns.

Im Bereich der Elementarversicherung kann die Annahme regional eingeschränkt sein. Auf Wunsch nehmen wir dann gerne eine gesonderte Risikoprüfung vor.

Gerne stellen wir Ihre bereits vorhandene Wohngebäude- oder Hausratversicherung auf einen neuen Tarif mit Elementarschaden-Deckung um.

Wir stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung – telefonisch oder persönlich bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort.

Unser Service für Sie

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