Berater-Homepage von Reinhard Arbter

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-MIUR-EKJTQ-94 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-MIUR-EKJTQ-94

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-MIUR-EKJTQ-94


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-MIUR-EKJTQ-94 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-MIUR-EKJTQ-94

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
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Registrierungsnummer: D-MIUR-EKJTQ-94


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Dienst­haftpflicht­versicherung

Ihre Amts­haftpflicht & Vermögensschaden­haftpflicht

  • Sehr günstiger Beitrag
  • Hohe Versicherungssumme
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Die Dienst- & Berufs­haftpflicht für den öffentlichen Dienst

Ein hohes Arbeitspensum, Zeitdruck und neue Gesetze prägen den Arbeitsalltag vieler Beamter und Beschäftigter im öffentlichen Dienst. Da können schnell Fehler unterlaufen.

Mit Ihrer Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen solcher Missgeschicke ab.

Bei Interesse wenden Sie sich gerne an Ihren Berater Reinhard Arbter.

Sie sind interessiert? Kontaktieren Sie mich gerne!

Für wen ist eine Dienst­haftpflicht­versicherung sinnvoll?

Polizisten und Lehrer haben es oft selbst erlebt: Versehentlich wurde bei einem Einsatz das Eigentum von Unbeteiligten beschädigt oder ein Schüler hat sich in der Pause verletzt.

Als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst benötigen Sie eine Diensthaftpflichtversicherung, um sich auch gegen grob fahrlässige Schäden während der Dienst- & Amtszeit abzusichern.

Was deckt eine Dienst­haftpflicht­versicherung ab?

Für Schäden, die Sie bei der Ausübung Ihres Amtes verursachen, können Sie möglicherweise persönlich haftbar gemacht werden. Der angerichtete Schaden an Personen, Sachen oder Vermögenswerten wird in bestimmten Fällen nicht vom Dienstherrn getragen.

Mit der Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (oft auch Diensthaftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung genannt) sichern Sie sich optimal gegen die finanziellen Folgen ab.

Ihre Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet Ihnen also Schutz vor existenzbedrohenden Schadensersatzforderungen.

Wie unterscheiden sich Dienst­haftpflicht und Privat­haftpflicht?

Im öffentlichen Dienst gelten andere Haftungsanforderungen. Eine Privathaftpflichtversicherung haftet nur für Schäden im privaten Bereich, Ihre Diensthaftpflichtversicherung deckt hingegen im Amt verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschaden.

Als Ergänzung zu Ihrer Privathaftpflichtversicherung schützt Sie die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung z. B.:

  • Wenn sich auf einer Klassenfahrt einer Ihrer Schüler verletzt.
  • Wenn Sie bei einem Polizeieinsatz das Eigentum von Unbeteiligten beschädigen.
  • Wenn Sie versehentlich eine virenverseuchte dienstliche E-Mail in Umlauf bringen.
  • Wenn Ihr Arbeitgeber aufgrund eines versäumten Termins finanzielle Schäden erleidet.

Vermögensschäden können flexibel in einer Höhe von 50.000 € bis 250.000 € abgesichert werden. Im Standardtarif sind je Versicherungsfall bis zu 50.000 € abgedeckt. Gegen einen Zusatzbeitrag kann die Deckungssumme erhöht werden.

Sie sind interessiert? Kontaktieren Sie mich gerne!

Der HUK-COBURG-Experte Oliver Ludwig im Gespräch zur Bedeutung der Amts­haftpflicht

Interview über die Bedeutung der Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit Oliver Ludwig, HUK-COBURG Experte
  • Warum benötigen Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst eine Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
    Beamte und Tarifbeschäftige sind im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern nicht über ihren Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn gegen ein Risiko im beruflichen Bereich abgesichert.
    Wenn ihnen also während ihrer Arbeitszeit durch Zeitdruck oder aus einem anderen Grund ein Fehler unterläuft, müssen sie selbst für entsprechenden Versicherungsschutz sorgen.
  • Warum würden Sie Beamten und Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst dazu raten, eine Versicherung abzuschließen?
    Wir bieten die Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht immer in Verbindung mit der Privathaftpflichtversicherung an. Jeder weiß, wie schwerwiegend hier die Folgen sein können.
    Genau wie im privaten Bereich ist es wichtig, eine solche Versicherung auch für den beruflichen Bereich abzuschließen. Denn grundsätzlich trifft jeden das Risiko. Niemand kann sich vor solchen Fällen schützen.
    Außerdem sind die Beiträge sehr günstig. Wir sprechen hier von 9 bis 79 € im Jahr, mit denen man sich mit unserer Diensthaftpflichtversicherung rundum absichert. Da sollte man nicht lange überlegen.
  • Und gegen ein solches Risiko können sie sich nur durch eine Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung absichern?
    Genau richtig. Letztendlich ist es ja eine freiwillige Versicherung, die man abschließen kann, aber nicht muss. Für viele ist das Risiko jedoch zu abstrakt. Sie sehen die Notwendigkeit einer solchen Versicherung nicht.
Interview weiterlesen
  • Können Sie die Risiken denn konkret benennen? Was kann einem Beamten oder Tarifbeschäftigten passieren?
    Das ist je nach Beruf sehr unterschiedlich.
    Nehmen Sie einen Lehrer: Während einer Klassenfahrt könnte sich ein Schüler verletzen. Bei sogenannten Einsatzjobs, also Polizist, Feuerwehrmann oder Sanitäter, kann schnell etwas passieren.
    Wobei ich hier dazu sagen muss, dass die HUK-COBURG leider nicht alle Berufsgruppen versichert.
  • Welche Berufsgruppen sind nicht versichert?
    Ausgenommen sind z. B. Architekten und Leute mit medizinischen Tätigkeiten wie Ärzte, Sanitäter und Hebammen.
  • Die Risiken der einzelnen Berufe werden demnach unterschiedlich eingeschätzt und bewertet. Welche Rolle spielt das für den Versicherungsschutz?
    Es ist richtig, dass sich die Beiträge nach dem Risiko der ausgeübten Tätigkeit richten. Die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist daher in 3 Kategorien unterteilt.
    • Die günstigste Kategorie ist die Berufsgruppe 1. Zu dieser gehören Lehrer, Erzieher oder Personen, die in der Verwaltung einer Universität beschäftigt sind. Für sie kostet eine Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung lediglich 9 € im Jahr.
    • Zur Berufsgruppe 2 gehören Angehörige der Polizei, des Zolls oder der Bundeswehr, aber auch Personen mit reiner Verwaltungstätigkeit, z. B. Angestellte von Sozialversicherungsträgern, Richter, Staatsanwälte, kirchliche Bedienstete und Pfarrer. Sie bezahlen 19 € im Jahr.
    • In der 3. Berufsgruppe sind alle Berufe mit einem deutlich höheren Risiko – z. B. Gerichtsvollzieher, Vollziehungsbeamte oder Personen, die im Umweltbereich, im Bau-, Vermessungs- und Wasserwirtschaftsamt arbeiten. Die müssen einen Jahresbeitrag von 79 € zahlen.
  • Welches Risiko haben Mitarbeiter auf einem Amt?
    Wenn ein Mitarbeiter im Umweltamt etwas fehlerhaft genehmigt und diese Genehmigung für Umweltschäden oder nachweislich zu Gesundheitsschäden in der Bevölkerung führt, kann das mitunter dramatische Auswirkungen haben.
  • In welchen Fällen greift für die einzelnen Berufsgruppen sonst noch eine solche Versicherung?
    Bei Lehrern sind die Klassenfahrt oder die Pausenaufsicht typische Beispiele. Wenn sich während einer solchen Situation ein Kind verletzt oder zu Schaden kommt, weil der Lehrer seinen Pflichten nicht hinreichend nachgekommen ist, dann könnte er in Haftung genommen werden.
    Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch auf einen sehr wichtigen Aspekt hinweisen. Wenn Schadenersatzansprüche gestellt werden, prüfen wir zu allererst, ob und inwieweit diese berechtigt sind. Neben dem Ersatz berechtigter Forderungen, werden unberechtigte Ansprüche abgelehnt.
    Finanzbeamten können bei der Steuerberechnung Fehler unterlaufen. An diese Berufsgruppe denkt man nicht direkt. Durch eine solche Fehlberechnung entsteht für den Bürger ein Schadenanspruch.
  • Wenn jemand keine Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat und einer der genannten Fälle eintritt – was droht ihm dann?
    Es kann durchaus Schäden geben, die in den Millionenbereich gehen. Nehmen Sie z. B. den Fall des Polizisten, der eine Person während eines Schusswechsels verletzt. Es kann durchaus sein, dass jemand so schwer verletzt wird, dass er vielleicht lebenslang eingeschränkt ist. Die Folgen können sowohl psychisch als auch finanziell gravierend sein.
  • Und der Staat tritt in einem solchen Fall nicht für seine Beamten ein?
    Es ist schon so, dass der Dienstherr oder der Arbeitgeber für die Angestellten oder für die Beamten Kosten für einen Rechtsstreit übernimmt. Nichtsdestotrotz kann der Dritte sich aber auch direkt an den Beamten wenden. Der Geschädigte wird sich nämlich in aller Regel an den wenden, der den Schaden verursacht hat.
  • Wird die staatliche Absicherung überschätzt?
    Der Dienstherr wird je nach Umstand den Verursacher in Regress nehmen und sich das Geld zurückholen wollen. Aber auch diese Fälle sind über die Amtshaftpflichtversicherung mit abgedeckt.
  • Und die Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der HUK-COBURG bietet einen Schutz gegen alle diese Szenarien?
    Als traditioneller Versicherer für den öffentlichen Dienst blicken wir auf eine langjährige Expertise in diesem Bereich zurück. Der öffentliche Dienst liegt uns deshalb auch ganz besonders am Herzen.
    Wir bieten einen 100%-Schutz an, den die Kunden schon ab 9 € im Jahr bekommen. Bei so niedrigen Beiträgen sollte nicht gespart werden.

Die Jahresbeiträge zur Amts- und Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung

Berufsgruppe 1 Berufsgruppe 2 Berufsgruppe 3
Amts- und Vermögensschaden-haftpflichtversicherung 9,00 € 19,00 € 79,00 €
Erhöhung der Versicherungssumme für Vermögensschäden (je 10.000 €) 1,00 € 2,50 € 7,50 €


Jahresbeiträge je Person (zusätzlich zur Privathaftpflichtversicherung Classic)

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Amtshaftpflicht- und Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung? Hier finden Sie die versicherbaren Berufsgruppen.

Erweitern Sie Ihre Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Gehen Sie auf Nummer sicher und erweitern Sie Ihre Diensthaftpflicht gegen einen geringen zusätzlichen Betrag um folgende Sach- und Vermögensschaden-Deckungen:

Jahresbeiträge je Person
Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum für Bundeswehr-, Polizei- und Zollangehörige
7,00 €
Dienstfahrzeug- und Regresshaftpflicht­versicherung
10,00 €

Der Verlust von fiskalischem Eigentum (z. B. Dienstkleidung und Ausrüstungsgegenstände) ist bis 10.000 € versichert.

Damit versichern Sie Personen- und Sachschäden, für die Sie infolge des dienstlichen Gebrauchs eines Kraftfahrzeug Ihres Dienstherrn verantwortlich gemacht werden. Wir ersetzen Schäden am Dienstfahrzeug bis 50.000 € und Regressansprüche des Dienstherrn aufgrund von Schäden, die Dritten entstanden sind, bis 1 Million €.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserer Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zur Amts- und Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung

Sie sind interessiert? Kontaktieren Sie mich gerne!

Häufige Fragen zur Amts- und Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung

Wer braucht eine Dienst­haftpflicht?

Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes brauchen eine Diensthaftpflichtversicherung, um sich gegen grob fahrlässige Schäden während der Dienst- und Amtszeit abzusichern.

Für Beamte und Beamtenanwärter gilt, dass Sie für Schäden haftbar sind, wenn Sie Ihre Dienstpflicht verletzen. Der angerichtete Personen-, Sach- oder Vermögensschaden wird in diesen Fällen nicht vom Dienstherrn getragen.

Wann sollte man eine Amts- bzw. Dienst­haftpflicht­versicherung abschließen?

Angehende Lehrer sollten schon im Referendariat eine Amtshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen.

Denn auch Referendare übernehmen die Pflichten als Lehrer und unterrichten Schüler und Schülerinnen.

Sollte sich bei einem Unfall auf dem Pausenhof ein Schüler verletzen und der Lehrer ist seiner Aufsichtspflicht nicht hinreichend nachgekommen, deckt die Diensthaftpflichtversicherung mögliche Forderungen Dritter ab.

Was ist der Unterschied zwischen einer Berufs­haftpflicht­versicherung, einer Dienst­haftpflicht­versicherung und einer Amts­haftpflicht­versicherung?

Berufshaftpflicht ist in der Regel der übergeordnete Begriff für alle geltenden Haftpflichtversicherungen im Beruf.

Die Bezeichnung einer Berufshaftpflicht wird jedoch auch oft verwendet für Berufe im medizinischen Bereich.

Die Begriffe Diensthaftpflicht und Amtshaftpflicht bezeichnen dasselbe und werden für den öffentlichen Dienst angewandt.

Wer haftet, wenn der Dienstherr nicht die Verantwortung übernimmt?

Prinzipiell unterliegt der Dienstherr der Amtshaftung und muss Dritte entschädigen. Sobald aber einem Beamten eine Verletzung der Dienstpflicht nachgewiesen werden kann, werden entstandene Schäden vom Dienstherrn an den Verursacher weitergereicht.

In Fällen der Haftung muss zwischen

  • fahrlässigen,
  • grob fahrlässigen und
  • vorsätzlichen Fehlern

unterschieden werden.

Beschädigt ein Polizist oder ein Lehrer Sachen des Dienstherren, wie bspw. einen Laptop, ist das per se noch nicht grob fahrlässig. Im Falle, dass mindestens ein grob fahrlässiger Fehler begangen wird, kann der Dienstherr Regress am Beamten nehmen.

Beispiele:

  • Auf einer Einsatzfahrt wird die auf rot stehende Kreuzungs-Ampelanlage unvorsichtig überquert, ein Fahrradfahrer kommt zu Schaden.
  • Schmuck ist vor dem Sportunterricht beim Lehrer abzugeben, der dies in seiner verschlossenen Kabine verwahren soll. Das tut er nicht, der Schmuck wird gestohlen.

In diesen Fällen ist es ratsam, dass sich Beamte und Beamtenanwärter des öffentlichen Dienstes vor einer Schadensersatzpflicht absichern und sich auf eine Schadensübernahme durch die HUK-COBURG verlassen können, indem Sie eine Amts- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen.

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