Berater-Homepage von Peter Betz

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-N7TO-3ECK2-21 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-N7TO-3ECK2-21

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-N7TO-3ECK2-21


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Was bedeutet das?

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Der Vermittler ist gebundener Versicherungsvermittler gem. §34d GewO, bei der zuständigen IHK gemeldet und in das Vermittlerregister eingetragen.
Registrierungsnummer: D-N7TO-3ECK2-21 sowie die zuständige Behörde ist einsehbar unter https://www.vermittlerregister.info/recherche?a=suche®isternummer=D-N7TO-3ECK2-21

Vermittlerregister:
Anschrift: DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 6005850 (Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
https://www.vermittlerregister.info/recherche
Registrierungsnummer: D-N7TO-3ECK2-21


Der Vermittler berät ausschließlich zu den Versicherungsprodukten der HUK-COBURG-Versicherungsgruppe, zu denen im Impressum abgebildeten Gesellschaften gehören, sowie zu Bausparprodukten. Der Vermittler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision, die in der Versicherungsprämie enthalten ist, sowie, abhängig von weiteren Voraussetzungen, zusätzliche weitere Zuwendungen von der HUK-COBURG.

Im Fall von Beschwerden über den Vermittler oder das Versicherungsunternehmen können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin oder den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin wenden, um das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

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Ihre umfassende Rechts­schutz­versicherung: Unser Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz – z. B. schon ab 176,63 € * im Jahr

Wir bieten Ihnen und Ihrer Familie in vielen Situationen passenden Versicherungsschutz. Ob Probleme beim Online-Kauf, Streit nach einem Verkehrsunfall oder bei Differenzen mit dem Arbeitgeber. Wir sind für Sie da und suchen für Sie immer die beste Lösung, wie zum Beispiel eine juristische Beratung – und das zu einem erstaunlich günstigen Preis.

Inhaltsverzeichnis

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Was ist eine Rechts­schutz­versicherung?

Die Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie, wenn Sie Ihre Rechte mithilfe eines Anwalts durchsetzen möchten und trägt die damit verbundenen Kosten im vereinbarten Umfang.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Ihren Anwalt bei gerichtlicher oder außergerichtlicher Vertretung, Gerichtskosten und weitere vereinbarte Kosten, die in Zusammenhang mit einem Rechtsstreit entstehen.

Unterliegen Sie vor Gericht, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt, wenn Sie vom Gericht zur Kostenübernahme verurteilt werden.

Nicht immer kann die Rechtsschutzversicherung sofort in Anspruch genommen werden. Es gibt Teilbereiche, in denen Sie die Leistung erst nach Ablauf einer Wartezeit in Anspruch nehmen können. Zum Beispiel gilt im Arbeitsrecht eine Wartezeit von 3 Monaten.

In anderen Bereichen gibt es keine Wartezeit – beispielsweise für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Unser Service für Sie: Wir bieten Ihnen mit unserer Rechtsberatung z.B. eine juristische Beratung durch unabhängige Anwälte, die für Sie immer die beste Lösung sucht.

Wozu brauche ich eine Rechts­schutz­versicherung?

Die Leistungen der Rechtsschutzversicherung gliedern sich grundsätzlich in 3 Bereiche: Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz.

  • Privatrechtsschutz
    Hier genießen Sie Versicherungsschutz bei vielen Streitfällen, die das private Umfeld betreffen. Dazu gehören zum Beispiel Streitigkeiten über mangelhafte Reparaturen, Streitfälle bei Onlineeinkäufen oder Probleme bei der Abwicklung von Schäden mit einer Versicherungsgesellschaft.

  • Berufsrechtsschutzversicherung
    Diese unterstützt Sie finanziell bei Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber. Egal ob es um eine Kündigungsschutzklage, eine ungerechtfertigte Abmahnung oder fehlerhafte Gehaltsabrechnungen geht. Mit dem Berufsrechtsschutz müssen Sie kein finanzielles Risiko fürchten und können notfalls auch gerichtlich gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen.

  • Verkehrsrechtsschutzversicherung
    Sie hilft Ihnen bei Streitfällen, die durch Ihre Teilnahme am Straßenverkehr entstehen. So können Sie sich zum Beispiel gegen Punkte wehren, die Ihnen aufgrund einer vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit drohen. Auch die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen nach einem Unfall ist in der Verkehrsrechtsschutzversicherung mitversichert.

Die Rechtsschutzversicherung ist besonders sinnvoll, wenn es um hohe Streitwerte geht oder Sie gegen eine starke Gegenseite antreten.

Erheben Sie Kündigungsschutzklage gegen Ihren Arbeitgeber, zahlen Sie die Kosten für Ihren Anwalt in der ersten Instanz immer selbst. Der Streitwert im Arbeitsrecht errechnet sich aus dem dreifachen Bruttomonatsgehalt.

Noch höhere Streitwerte und Gebühren können im Schadensersatzrecht entstehen, wenn Sie einen Arzt wegen eines Behandlungsfehlers verklagen – die Streitwerte liegen häufig im sechsstelligen Bereich.

Das Recht auf Ihrer Seite – mit der Rechtsschut­versicherung der HUK-COBURG

Focus Money - Beste Rechtsschutzversicherung Ausgabe 03/2024

Ihre Rechtsschutz-Vorteile im Überblick

  • 24-Stunden-Notrufservice – Bei Notfällen außerhalb unserer Geschäftszeiten oder an Sonn- und Feiertagen sorgen wir bei Bedarf für eine sofortige Verbindung mit einem Rechtsanwalt.
  • Anwaltsempfehlung – Wir empfehlen Ihnen auf Wunsch kompetente und erfahrene Anwälte.
  • Gut versichert in allen Lebensphasen – Als Single, Paar- mit oder ohne Kinder immer gut abgesichert.

Ihr Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz – dreifach gut

Privatrechtsschutz

Für Schutz im privaten Umfeld, z. B.:

  • bei Einkäufen
  • bei mangelhaften Reparaturen
  • bei Geschäften im Internet

Berufsrechtsschutz

Für Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten, z. B.:

  • bei Kündigungsschutzklagen
  • bei Abmahnungen
  • bei Versetzung u. a.

Nicht versichert ist z. B. die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit.

Verkehrsrechtsschutz

Die Leistungen entsprechen unserem Großen Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie
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Die Leistungen des Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzes auf einen Blick

Schadenersatz-Rechtsschutz
Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz
Arbeitsrechtsschutz**
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht**
Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Steuer-Rechtsschutz
Verkehrs-Steuer-Rechtsschutz
Sozial-Rechtsschutz**
Sozial-Rechtsschutz im Verkehrsbereich
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Verkehrs-Straf-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
Opfer-Rechtsschutz
Anwaltliche Sofortberatung
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Verwaltungs-Rechtsschutz
Rechtsschutz in Betreuungsverfahren
Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers
Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet
Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen

Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen außerhalb des Fahrzeug- und Grundstücksbereichs, z. B. Sachschaden, Körperverletzung.

Wahrnehmung rechtlicher Interessen für Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten gegenüber dem Arbeitgeber oder Dienstherrn.

Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen außerhalb des Fahrzeugbereichs, z. B. Kaufvertrag, Reparaturauftrag oder Versicherungsvertrag. Im Sachenrecht: z. B. Herausgabeanspruch des Eigentümers.

Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- oder Abgabeangelegenheiten, außer Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben, vor deutschen Finanz- oder Verwaltungsgerichten. Der Versicherungsschutz umfasst auch das der Klage vorgeschaltete Ein- und Widerspruchsverfahren.

Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor deutschen Sozialgerichten, z. B. in Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfall- oder Rentenversicherung. Versicherungsschutz besteht auch in dem der Klage vorgeschalteten Widerspruchsverfahren.

Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.

Verteidigung in Strafverfahren. Beim Vorwurf einer Straftat, die nur vorsätzlich begangen werden kann, oder bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatzes, besteht kein Versicherungsschutz.

Verteidigung in Bußgeldverfahren.

Beratung nach veränderter Rechtslage, z. B. Tod des Erblassers, in Fragen des Familien-, Lebenspartnerschafts- oder Erbrechts.

Aktive Strafverfolgung, wenn eine versicherte Person Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen das Leben geworden ist.

Der Versicherungsschutz umfasst telefonische Erstberatungsgespräche im Sinne des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes durch einen unabhängigen Rechtsanwalt für den privaten und (nichtselbstständigen) beruflichen Lebensbereich, sobald dazu ein persönlicher Bedarf besteht. Keine Selbstbeteiligung.

Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen eines mit dem Fahrzeug, welches auf Sie oder eine mitversicherte Person zugelassen ist, erlittenen Schadens, z. B. Schmerzensgeld, Reparaturkosten oder Verdienstausfall.

Verteidigung in Bußgeldverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Verkehrsvorschriften.

Verteidigung in Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Verkehrsvorschriften. Der Versicherungsschutz entfällt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat.

Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus schuldrechtlichen Verträgen für das Fahrzeug, welches auf Sie oder eine mitversicherte Person zugelassen ist, z. B. Kauf, Verkauf, Finanzierung, Miete, Reparatur oder Versicherungen. Im Sachenrecht: z. B. Herausgabeanspruch des Eigentümers.

Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- und Abgabeangelegenheiten für den Eigentümer oder Halter des Fahrzeugs, welches auf Sie oder eine mitversicherte Person zugelassen ist. Der Versicherungsschutz umfasst auch das Verwaltungsverfahren.

Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor Verwaltungsgerichten, z. B. wegen Einschränkung, Entzugs oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

Aktive Strafverfolgung, wenn eine versicherte Person Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen das Leben geworden ist.

Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor deutschen Sozialgerichten, z. B. Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft nach einem Wegeunfall. Versicherungsschutz besteht auch in einem der Klage vorgeschalteten Widerspruchsverfahren.

Wahrnehmung rechtlicher Interessen auch außerhalb des Verkehrsbereichs vor deutschen Verwaltungsbehörden und -gerichten, z. B. wenn es um Streitigkeiten bei der Vergabe von Kindergartenplätzen oder einen Maulkorb für Ihren Hund geht.

Wir übernehmen die Kosten für eine Beratung im Zusammenhang mit der Bestellung eines gesetzlichen Betreuers (Betreuungsanordnung gegen Sie oder eine mitversicherte Person).

Sie haben Versicherungsschutz, um sich durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Wir erstatten nur die durch den Rat oder die Auskunft entstandenen Kosten im Rahmen der dafür vorgesehenen gesetzlichen Gebühren.

Wir übernehmen die Kosten einer Erstberatung eines in Deutschland zugelassen Anwalts, wenn Ihnen ein Urheberrechtsverstoß im Internet vorgeworfen wird.

Wird Ihr Anwalt über die Beratung hinaus tätig, zahlen wir bis zu 5.000 € pro Versicherungsjahr für die außergerichtlich entstandenen Kosten.

Sie haben Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation oder dem Betrieb einer Photovoltaikanlage wahrzunehmen.

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind:

  • Die Anlage ist nach der jeweils einschlägigen Landesbauordnung genehmigungs- beziehungsweise verfahrensfrei.
  • Außerdem muss sich die Anlage auf der Dachfläche eines Objekts befinden, dessen Eigentümer Sie oder eine mitversicherte Person sind.

Wir erstatten in diesen Fällen Kosten bis zu 10.000 € je Rechtsschutzfall.

Versicherungsschutz im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage

Dach mit Photovoltaik

Sie haben Versicherungsschutz bis 10.000 € Versicherungssumme, um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation oder dem Betrieb einer genehmigungs- bzw. verfahrensfreien Photovoltaikanlage wahrzunehmen.

Voraussetzung ist, dass sich die Anlage auf der Dachfläche eines Objekts befindet, dessen Eigentümer Sie oder eine mitversicherte Person sind.

Wer ist im Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz versichert?

Versichert sind:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehe-/Lebenspartner
  • minderjährige Kinder
  • unverheiratete volljährige Kinder unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Enkelkinder unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Eltern und Großeltern unter bestimmten Voraussetzungen.

Außerdem ist jeder berechtigte Fahrer und Insasse der versicherten Motorfahrzeuge zu Lande über den Verkehrsrechtsschutz geschützt.

Mehr Details zu den versicherten Personen finden Sie in unseren Versicherungsbedingungen.

Allgemeine Versicherungs­bedingungen zum Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
Was Sie sonst noch über unseren Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz wissen sollten
  • Sie sind auch als Fußgänger, Radfahrer oder Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel versichert.
  • Die Versicherungssumme beträgt 5 Millionen €, soweit keine Höchstbeträge vereinbart sind.
  • Bei mehrjähriger Schadenfreiheit sinkt Ihre Selbstbeteiligung nach und nach bis auf 0 €. Bei mehreren Rechtsschutzfällen kann sie bis auf maximal 550 € steigen.
  • Der Versicherungsschutz ist auch als Single-Rechtsschutz abschließbar. Voraussetzung: Sie sind unverheiratet und haben keinen eingetragenen oder nicht ehelichen Lebenspartner. Ihre Kinder sind im Single-Rechtsschutz mitversichert.
Rechtsschutz60 – Ihr Senioren-Rechtsschutz

Ihr Rechtsschutz für Senioren ist ein idealer Versicherungsschutz für alle Personen ab 60 Jahren, die den Ruhestand erreicht haben. Er bietet Ihnen die gleichen Leistungen wie der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, allerdings mit einem eingeschränkten Arbeitsrechtsschutz**:

  • Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus einer betrieblichen Altersversorgung sowie hinsichtlich der Ruhestandsbezüge und beihilferechtlichen Ansprüchen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.
  • Es besteht kein Versicherungsschutz für den Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers.
  • Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus bestehenden Arbeits-/Dienstverhältnissen – auch bei mitversicherten Personen – ist nicht versichert.
Ihre Wege der Konfliktlösung

Besser ein gelöster Konflikt als ein langer Rechtsstreit. Deshalb helfen wir Ihnen von Anfang an.

Von telefonischer Rechtsberatung profitieren Manchmal hilft schon eine kurze Auskunft. Wir verbinden Sie mit einem Anwalt, der Sie direkt am Telefon berät.
Konflikte auf Augenhöhe lösen Wir vermitteln einen neutralen Schlichter, z. B. einen Mediator, mit dem Ziel, eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden.
Erfahrenen Rechtsbeistand sichern

Manchmal ist es unumgänglich, einen Anwalt einzuschalten. Wir empfehlen Ihnen auf Ihren Wunsch einen kompetenten Anwalt.

Natürlich können Sie Ihren Anwalt auch selbst auswählen.

Bei einer Erstberatung fällt keine Selbstbeteiligung an.

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Der Versicherungs-Lotse – Ihre Unterstützung

Bin ich gut und ausreichend abgesichert?

Eine gute Frage. Vor allem eine, die man sich von Zeit zu Zeit stellen sollte. Denn ob man gut und vor allem ausreichend abgesichert ist, kommt immer auf die individuelle Lebenssituation an.

Mit dem Versicherungs-Lotsen verschaffen Sie sich einfach und schnell einen Überblick über Ihre aktuelle Situation.

Mehr Informationen

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Ergänzen Sie Ihren Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz sinnvoll

Rechtsschutz PLUS

Mit dem Rechtsschutz PLUS können Sie Ihren Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz oder den Rechtsschutz60 um weitere Leistungen ergänzen und haben in diesem Bereich eine unbegrenzte Versicherungssumme, wenn im Einzelfall keine Höchstbeträge vereinbart sind.

Erweiterter Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Kapitalanlagestreitigkeiten sind bis 15.000 € je Rechtsschutzfall mitversichert für die in den Bedingungen aufgeführten Kapitalanlagen.
Erweiterter Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen und das Einspeisen von Strom (erneuerbare Energien) Sie haben auch dann Versicherungsschutz, wenn die entstehenden Kosten 10.000 € übersteigen.
Rechtsschutz für außergerichtliche Konfliktbeilegung in Bausachen Wir übernehmen die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung für eine unter den Bausachenausschluss fallende Angelegenheit. Beispiel: Mängel am Neubau.
Rechtsschutz für außergerichtliche Konfliktbeilegung im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Sie haben in diesem Bereich Versicherungsschutz für eine von uns vermittelte außergerichtliche Konfliktbeilegung je Rechtsschutzfall. Beispiel: Mediation.
Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht Versichert ist eine über die Beratung hinausgehende außergerichtliche Tätigkeit Ihres Anwalts bis 1.000 €.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung und Testament Versichert ist die Tätigkeit eines Rechtsanwalts, um eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung oder ein Testament zu erstellen oder zu ändern (Kostenerstattung insgesamt bis zu 500 € pro Versicherungsjahr. Keine Selbstbeteiligung).
Erweiterter Straf-Rechtsschutz Sie sind versichert für die Verteidigung gegen den Vorwurf eines nur vorsätzlich begehbaren Vergehens (z. B. Beleidigung, Diebstahl oder Betrug), solange Sie nicht wegen einer Vorsatztat rechtskräftig verurteilt werden.
Aktiver Straf-Rechtsschutz bei privater Internetnutzung

Wir erstatten Kosten bis zu 1.000 € je Versicherungsjahr für eine mit Hilfe eines Anwalts erstattete Strafanzeige.

Der Aktive Straf-Rechtsschutz greift nur dann, wenn im Zusammenhang mit der privaten Nutzung des Internets die Online-Reputation geschädigt oder die Identität missbraucht wurde.

Beratungs-Rechtsschutz in privaten Verbraucherinsolvenzverfahren

Wir übernehmen die Kosten für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung durch einen in Deutschland zugelassenen Anwalt. Wir erstatten die Kosten bis 1.000 € je Rechtsschutzfall. Die Selbstbeteiligung fällt an, wenn es nicht bei einer Erstberatung bleibt.

Rechtsschutz für Studienplatzklagen Versicherungsschutz besteht für Streitigkeiten über den Zugang zum Hochschulstudium. Wir tragen Kosten für das verwaltungsgerichtliche Verfahren und für ein dazugehörendes Eilverfahren. Jede versicherte Person kann diese Leistung einmal für sich während der gesamten Vertragsdauer in Anspruch nehmen. Wartezeit 3 Jahre.
Mitversicherung weiterer Personen
Geschwister Ihre Geschwister sind mitversichert, wenn diese mit Ihnen im selben Haushalt leben und dort gemeldet sind.
Weitere Verwandte

Ihre Verwandten sind unter folgenden Voraussetzungen mitversichert:

  • Ein Pflegegrad nach der Sozialen Pflegeversicherung wurde anerkannt.
  • Sie leben mit Ihnen im selben Haushalt & sind dort gemeldet.
Pflegebedürftige Verwandte

Diese sind unter folgenden Voraussetzungen mitversichert:

  • Pflegegrad nach der Sozialen Pflegeversicherung wurde anerkannt.
  • Sie leben in einem Pflegeheim.
  • Zuvor lebten sie mit Ihnen im selben Haushalt. Im unmittelbaren Anschluss daran folgte die Unterbringung im Pflegeheim.
  • Es besteht kein Versicherungsschutz über eine andere Rechtsschutzversicherung.
Pflegebedürftige nichteheliche Lebenspartner

Dieser ist unter folgenden Voraussetzungen mitversichert:

  • Pflegegrad nach der Sozialen Pflegeversicherung wurde anerkannt.
  • Ihr Lebenspartner lebt in einem Pflegeheim.
  • Zuvor lebte er mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft und war dort gemeldet.
  • Im unmittelbaren Anschluss daran folgte die Unterbringung im Pflegeheim.

Gilt nicht für den Single-Rechtsschutz.

Sie haben auch Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, wenn Sie mit sonstigen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien Strom ins öffentliche Netz einspeisen.

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind:

  • Die Anlage ist nach der einschlägigen Landesbauordnung genehmigungs- bzw. verfahrensfrei.
  • Die Anlage muss sich auf einem Grundstück befinden, dessen Eigentümer Sie oder eine mitversicherte Person sind. Außerdem müssen Sie das Grundstück, auf dem sich die Anlage befindet, zu privaten Zwecken nutzen. Wir erstatten in diesen Fällen Kosten bis zu 1.000 € je Rechtsschutzfall.
Jetzt berechnen

Rechtsschutz für Mieter, Eigentümer und Vermieter**

Streitlustige Nachbarn, ständiger Lärm aus der Nachbarschaft oder ein Streit um die Mietzahlung – sichern Sie sich mit diesen günstigen Erweiterungen ab:

Rechtsschutz für alle selbst genutzten Wohneinheiten in Deutschland**

Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen als Eigentümer, Mieter oder dinglich Nutzungsberechtigten, z. B. wegen Eigenbedarfs­kündigung des Vermieters oder bei fehlerhaften Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung. Streitigkeiten unter Mitmietern oder Miteigentümern desselben Objektes sind ausgeschlossen.

Versichert sind: Eigentümer, Mieter oder dinglich Nutzungsberechtigte.

Rechtsschutz für Mieter, Pächter, Eigentümer, und Vermieter von Einheiten, die nicht selbst zu Wohnzwecken genutzt werden.**

Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen als Eigentümer, Mieter, Pächter, Vermieter, Verpächter oder dinglich Nutzungsberechtigten, z. B. wegen Nichtzahlung der Miete oder Pacht. Streitigkeiten unter Mitmietern oder Miteigentümern desselben Objektes sind ausgeschlossen.

Versichert sind: Eigentümer, Mieter, Pächter, Vermieter, Verpächter oder dinglich Nutzungsberechtigte.

Achtung: Diesen Rechtsschutz bieten wir online nicht an. Ein Angebot erhalten Sie bei einem Ansprechpartner vor Ort oder telefonisch über unsere Kundenbetreuung 09561 96 101.

Was bedeutet Wartezeit in der Rechts­schutz­versicherung?

Wartezeit heißt: Sie sind nicht versichert für Rechtsschutzfälle, wenn die Ursache des Streits in den ersten drei Monaten Ihres Rechtsschutz-Vertrags liegt.

Ein Beispiel: Ihr Rechtsschutz-Vertrag beginnt am 1. Januar und am 10. Februar erhalten Sie die Kündigung Ihres Arbeitsvertrags durch Ihren Arbeitgeber. Dagegen möchten Sie sich wehren. Sie haben noch keinen Versicherungsschutz, da der Rechtsschutzfall mit der Kündigung in den ersten drei Monaten eingetreten ist.

Aber: Wartezeiten, die Sie in einem Vorvertrag für das betroffene Risiko erfüllt haben, werden angerechnet, wenn Sie einen unmittelbaren Anschlussvertrag bei uns abschließen. Dies gilt auch bei einer Vertragsübernahme, Erweiterung oder Änderung eines bestehenden Vertrags bei uns. Ist der neue Vertrag umfangreicher als der Vorvertrag, gelten für die neu hinzukommenden Risiken – wenn vorgesehen – die entsprechenden Wartezeiten.

Und: Die Wartezeit erfüllt der Vertrag und nicht Sie als Versicherungsnehmer oder mitversicherte Person. Das bedeutet: Kommt ein Lebenspartner/Ehepartner/Kind in einen bestehenden Vertrag dazu, muss der Lebenspartner/Ehepartner/Kind die Wartezeit nicht noch einmal erfüllen.

Beispiele:

  • Sie stellen ein bereits versichertes Risiko auf neue ARB (Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung) um.
  • Sie haben die betreffenden Leistungen im Vertrag eines Elternteils oder bei einem anderen Rechtsschutzversicherer vorher versichert.

Welche Leistungen haben eine Wartezeit, welche keine?

3 Monate Wartezeit:

  • Arbeitsrechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Rechtsschutz für selbst genutzte Wohneinheiten
  • Rechtsschutz für nicht selbst genutzte Wohneinheiten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen

Soweit gegen Mehrbeitrag abgesichert:

  • Erweiterter Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen
  • Beratungs-Rechtsschutz bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers
  • Erweiterter Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschaft- und Erbrecht, wenn es sich um Trennungs- oder Scheidungsangelegenheiten handelt
  • Rechtsschutz für außergerichtliche Konfliktbeilegung im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Rechtsschutz für Studienplatzklagen
Keine Wartezeit:
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Anwaltliche Sofortberatung
  • Steuer-Rechtsschutz
  • alle Leistungsarten im Verkehrsrechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

Hinweis: Es gelten 3 Jahre Wartezeit beim Rechtsschutz für Studienplatzklagen.

Down­load: Alle Leis­tungen auf einen Blick

In unseren Versicherungsbedingungen erfahren Sie alle Details zu unserem Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz.

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Mehr als nur eine Rechts­schutz­versicherung: Nur wenige Klicks und Sie erhalten Hilfe

Wir unterstützen Sie dabei, Konflikte zu vermeiden bzw. Rechtsfragen bequem per Mail zu klären.

Den Zugang zu den Online-Services finden Sie auf der Startseite in Ihrem persönlichen Kundenportal. Je nach gewähltem Versicherungsumfang unterscheidet sich, welche Services Gegenstand Ihres Vertrags sind.

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Mustervorlagen und -verträge

Über unseren Dienstleister stellen wir Ihnen Mustervorlagen und Musterverträge aus dem privaten Bereich zum Download zur Verfügung.

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Vertrags-Check

Möchten Sie einen Vertrag oder Vertragsentwurf im privaten oder nicht selbstständigen beruflichen Bereich rechtlich prüfen lassen? Hierzu leiten wir Sie an unseren Dienstleister weiter. Unabhängige Rechtsanwälte führen dann den Vertragscheck durch.

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Online-Rechtsberatung

Neben der anwaltlichen Beratung am Telefon haben Sie – je nach gewählter Rechtsschutzart – die Möglichkeit, online eine rechtliche Erstberatung wahrzunehmen. Ein unabhängiger Anwalt unseres Dienstleisters kümmert sich um Ihr Anliegen.

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Über unseren Dienstleister stellen wir Ihnen Mustervorlagen und Musterverträge aus dem privaten Bereich zum Download zur Verfügung.

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Online-Rechtsberatung

Neben der anwaltlichen Beratung am Telefon haben Sie – je nach gewählter Rechtsschutzart – die Möglichkeit, online eine rechtliche Erstberatung wahrzunehmen. Ein unabhängiger Anwalt unseres Dienstleisters kümmert sich um Ihr Anliegen.

Der Vertrags-Check und die Online-Rechtsberatung sind im Großen Verkehrs-Rechtsschutz, im Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz und im Rechtsschutz60 enthalten.

Häufige Fragen zum Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz

Rechtsstreit gewonnen – wer zahlt meinen Anwalt?

Oft besteht die Annahme, wenn ich einen Rechtsstreit gewinne, habe ich keine Kosten zu tragen. Deshalb brauche ich auch keine Rechtsschutzversicherung.

Das ist leider nur die halbe Wahrheit. Denn es gibt einige Fälle, in denen Ihnen trotzdem Kosten entstehen.

Beispiele:

  • In erster Instanz eines Arbeitsgerichtsprozesses sind von jeder Partei die eigenen Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zu tragen.
  • Bei Abschluss eines Vergleichs werden – wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren – die Gerichtskosten geteilt und jeder zahlt seine eigenen Anwaltskosten selbst.
  • Ist der Gegner zahlungsunfähig, bleiben Sie, auch wenn Sie gewinnen, auf sämtlichen Kosten sitzen.
Mit einer Rechtsschutzversicherung müssen Sie sich hierüber jedoch keine Gedanken machen.
Wie hoch ist meine Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall?

Die Höhe der Selbstbeteiligung ist abhängig von der von Ihnen gewählten Einstiegs-Selbstbeteiligung im Rahmen des Schadenfreiheitssystems und Ihrer Schadenfreiheitsklasse zum Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls.

Die Selbstbeteiligung verringert sich bei Schadenfreiheit stufenweise, bis sie nach mehreren Jahren auf 0 € sinkt.

Bei mehreren Rechtsschutzfällen kann sie auf bis zu 550 € ansteigen.

Wann verbessert sich meine Schadenfreiheitsklasse der Rechts­schutz­versicherung?

Eine Hochstufung in die bessere Schadenfreiheitsklasse erfolgt mit Beginn des neuen Versicherungsjahres – nicht Kalenderjahr -, wenn das Versicherungsjahr schadenfrei und ununterbrochen bestanden hat.

Wann verschlechtert sich meine Schadenfreiheitsklasse?

Erteilen wir eine Zusage, die ein Kostenrisiko auslöst, gilt Ihr Vertrag nicht mehr als schadenfrei. Wir stufen Ihren Vertrag sofort in die vorgesehene schlechtere Schadenfreiheitsklasse ein, wenn wir

  • im außergerichtlichen Verfahren Zahlungen geleistet haben, oder
  • für gerichtliche Verfahren eine Deckungszusage erteilt haben und Maßnahmen eingeleitet sind, die ein Kostenrisiko auslösen (Beispiel: ein Rechtsanwalt ist beauftragt oder eine Klage ist eingereicht).
Aber nicht, wenn
  • der Rechtsschutzfall durch eine Erstberatung abgeschlossen ist.
  • der Rechtsschutzfall durch eine außergerichtliche Konfliktbeilegung, z. B. Mediation, abgeschlossen ist.
  • der Rechtsschutzfall durch einen Online-Service abgeschlossen ist.
Ist mein Partner im Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz mitversichert?

Der Ehepartner/eingetragene Lebenspartner ist stets mitversichert.

Der nicht eheliche, nicht eingetragene Lebenspartner ist mitversichert, wenn

  • beide unverheiratet sind,
  • für beide keine andere eingetragene Lebenspartnerschaft besteht und
  • eine häusliche Gemeinschaft, d. h. ein gemeinsamer behördlich gemeldeter Wohnsitz, vorliegt.
Wie lange sind meine Kinder mitversichert?

Im Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz sind Ihre minderjährigen Kinder mitversichert.

Ihre volljährigen Kinder, die unverheiratet sind und auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, sind bis zu dem Zeitpunkt mitversichert, in dem sie

  • erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und
  • hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Dies schließt auch eine selbstständige Tätigkeit mit ein.

Dementsprechend ist Ihr Kind in Ausbildung oder auch im Referendariat noch mitversichert, eine Altersbeschränkung besteht nicht.

Zu den mitversicherten Kindern zählen neben den leiblichen Kindern auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder. Entfällt eine der genannten Voraussetzungen, kontaktieren Sie uns!

Habe ich mit der HUK-COBURG Rechts­schutz­versicherung auch im Ausland Versicherungsschutz?

Versicherungsschutz besteht:

  • in Europa
  • in den Anliegerstaaten des Mittelmeers
  • auf den Azoren
  • auf Madeira
  • auf den Kanarischen Inseln

Bei Auslandsaufenthalten außerhalb Europas besteht ebenfalls bis zu 3 Jahren Versicherungsschutz.

Wir übernehmen Kosten bis 1 Million Euro.

Der Steuer-, Opfer-, Sozial- oder der Verwaltungs-Rechtsschutz gilt nur vor deutschen Gerichten.

Das gilt, solange Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.

Wann zahlt eine Rechts­schutz­versicherung nicht?

Ausgeschlossen sind z. B.

  • Streitfälle, die bei Abschluss des Vertrags bereits bestanden haben,
  • Streitfälle, die innerhalb der Wartezeit auftreten,
  • Bei Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat
  • Je nach gewähltem Versicherungsumfang unterscheiden sich die Leistungen im Familien- und Erbrecht. Grundsätzlich sind die Leistungen hier durch unsere Versicherungsbedingungen begrenzt.
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Beitragsbeispiel: Angestellter im Öffentlichen Dienst, verheiratet. Partner ist nicht selbstständig. PLZ 95233 Helmbrechts. Einstiegs-Selbstbeteiligung 300 €. In den letzten drei Jahren keinen Rechtsanwalt in Anspruch genommen.

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Wartezeit: Versicherungsschutz besteht, wenn der Rechtsschutzfall (1. tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften) frühestens 3 Monate nach Vertragsbeginn eingetreten ist. Beginnt der Versicherungsvertrag auf Grund Ihrer Angaben im Antrag in unmittelbarem Anschluss an einen vorausgegangenen Versicherungsvertrag, rechnen wir die beim Vorversicherer für das betroffene Risiko erfüllten Wartezeiten an.

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